Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Probleme des deutschen Arbeitsmarktes


Hausarbeit, 2004

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

3. Kritik aus Politik und Wirtschaft am bisherigen System der sozialen Sicherung

4. Reformen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

5. Resümee und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Stand der offenen Stellen seit 1991

Abbildung 2 - Arbeitslosenstände seit 1991

Abbildung 3 - Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld

1. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit mehreren Monaten in einer sehr schwieri­gen und angespannten Wirtschaftslage.

Das Wirtschaftswachstum, welches angibt, um wie viel das reale BIP pro Kopf im Jahres­durchschnitt gewachsen ist[1], stagnierte, die Arbeitslosigkeit[2] erreichte Rekordniveau und die Staatskassen sind leer, was auch eine Neuverschuldung von weit über den vorgeschriebenen 3% des BIP zur Folge hatte.

Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zählt zu den am meisten diskutiertesten Problemen auf dem deutschen Arbeitsmarkt[3] und wird auch in Zukunft die größte wirtschaftspolitische Heraus­forderung bleiben.[4]

Um diesen Problemen entgegenwirken zu können, versprach Bundeskanzler Gerhard Schrö­der am 14. März 2003 in seiner Regierungserklärung die Umsetzung der so genannten Agenda 2010, welche Reformen zur Bekämpfung der o.g. Probleme beinhaltet.

Am Ende des Jahres 2003 konnten Regierung und Opposition sich im Vermittlungsausschuss auf eine Einführung eines „neuen“ bzw. reformierten Sicherungssystems einigen.

In dieser Hausarbeit werde ich das bisherige „alte“ System der sozialen Sicherung[5], bestehend aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, beschreiben.

Anschließend werde ich die Kritik aus Politik und Wirtschaft darstellen, welche die Reformen des bisherigen Systems dringend gefordert haben.

Im Kapitel 4 stelle ich dann das „neue“ System von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld dar, welches in Zukunft Gültigkeit haben wird.

Anschließend folgt noch ein kurzes Resümee und Ausblick.

Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass das Thema dieser Hausarbeit ein sehr interes­santes aber auch sehr umfangreiches Thema ist. Aufgrund einer Seitenzahlbegrenzung kann in dieser Hausarbeit nicht alles, wie z.B. die Reformkritik, dargestellt werden.

2. Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Bisher bestanden in der Bundesrepublik Deutschland drei verschiedene soziale Sicherungs­systeme nebeneinander[6]. Sie sind aufgeteilt in Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozial­hilfe.

Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind und dies dem Ar­beitsamt gemeldet haben. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Zeitraum der vorherigen ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gezahlten Ar­beitslosenversicherungsbeiträgen. Des Weiteren entscheidet das Alter des Bezugsberechtigten über die Dauer des Anspruchs zwischen derzeit 6 bis 32 Monate (32 Monate für über 45 jäh­rige). Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60% bzw. bei bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind 67% des letzten Nettoeinkommens. Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Anlaufstelle für Arbeitslose mit Ar­beitslosengeldanspruch ist das Arbeitsamt.

Arbeitslosenhilfe wird an Arbeitslose gezahlt, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen bzw. nicht gegeben ist. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die im Rahmen einer Bedürf­tigkeitsprüfung als „bedürftig“ eingestuft werden. Die Dauer des Anspruchs ist unbegrenzt, die Bewilligung erfolgt aber für längstens ein Jahr, da dann eine erneute Bedürftigkeitsprü­fung durchgeführt wird.

Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Einkommen vom Ehepartner und vorhandenes Ver­mögen des Antragsstellers berücksichtigt.

Beim Partner, Ehepartner oder eine in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Person, wird gemäß seines derzeitigen Einkommens ein fiktiver Arbeitslosenhilfeanspruch errechnet, der dem Antragsteller als Freibetrag zusteht, mindestens jedoch das derzeitige Existenzmini­mum von 603 € monatlich. Der Verdienst, der über dem fiktiven Arbeitslosenhilfeanspruch liegt, wird auf die Höhe der Arbeitslosenhilfe des Antragstellers angerechnet[7]. Liegt der Ver­dienst unter dem o.g. Freibetrag, so hat er keinen Einfluss auf die Arbeitslosenhilfe des An­tragstel­lers.

Der allgemeine Freibetrag der Vermögensanrechnung lag bisher bei 520 € pro Lebensjahr für den Arbeitlosen und seinen Partner; höchstens jedoch 33.800 €.

Als erster Schritt zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde dieser Frei­betrag zum 1. Januar 2003 auf 200 € je Lebensjahr und auf höchstens 13.000 € gekürzt[8].

Liegen die Vermögensverhältnisse des Antragstellers über den o.g. Freibetrag, so hat er zur Sicherung seines Lebensunterhalts seine Vermögensgegenstände zu veräußern. Liegen die Vermögensverhältnisse unter dem Freibetrag, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Ar­beitslosenhilfe.

Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt 53 % des letzten Nettoeinkommens. Auch hier erhöht sich der Satz unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind auf 57 % des letzten Nettogehalts[9].

Die Arbeitslosenhilfe ist bedürftigkeitsabhängig und wird aus Bundessteuern finanziert.

Zum bisherigen Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenhilfe ist noch zu erwähnen, dass es bei diesen Transferzahlungen, bei denen einigen Gruppen der Gesellschaft Mittel entzogen wer­den und diese ärmere Gruppen zugeführt werden[10], eine so genannte „Dynamisierung“ gibt, die die Höhe der Leistun­gen an die jährliche Einkommensentwicklung anpasst.

Die Sozialhilfe stellt eine Fürsorgeleistung dar, die der „Sicherung des Lebensunterhalts“[11] dient. Sie orientiert sich am individuellen aktuellen Bedarf des Antragstellers und nicht am vormals erzielten Einkommen. Sozialhilfe wird nur bei Vorliegen einer objektiven Notlage und subjektiver Bedürftigkeit bereitgestellt[12].

Auch bei der Bedürftigkeitsprüfung der Sozialhilfe wird das Partnereinkommen berücksich­tigt. Der Unterschied zur Arbeitslosenhilfe liegt jedoch darin, dass die Sozialhilfe „nur“ das notwendige Existenzminimum und nicht wie bei der Arbeitslosenhilfe die Sicherung des Le­bensstandards deckt. Dies zeigt sich darin, dass nicht nur das Einkommen des Partners son­dern auch die Einkommen der Verwandten in „gerader Linie“, also Eltern und Kinder des Antragstellers mit angerechnet werden.

Ist der Antragsteller trotz der Einkommensprüfung als „bedürftig“ anzusehen, so werden seine Vermögensverhältnisse überprüft. Um Sozialhilfe zu erhalten, hat der Antragsteller sein ver­wertbares und nicht geschütztes Vermögen bis zum Freibetrag von derzeit 1.279 € (zzgl. 256 € je unterhaltspflichtiges Kind) einzusetzen, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Zum ver­wertbaren und nicht geschütztem Vermögen zählen beispielsweise Geldbeträge, Gemälde, Schmuck, Grundstücke und unter bestimmten Umständen KFZ und Motorräder.

Liegt das Vermögen des Antragstellers unter dem o.g. Freibetrag, so hat er ein Anrecht auf Unterstützung durch Sozialhilfe[13].

Nach bisheriger Gesetzeslage können auch Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslo­senhilfe Anträge auf ergänzende Sozialhilfe stellen. Wird eine Bedürftigkeit festgestellt, so wird zum Arbeitslosengeld oder zur Arbeitslosenhilfe noch zusätzlich Sozialhilfe gezahlt. Dies wird als so genannter „Aufstocker“ bezeichnet und die Anzahl derjenigen, die dies in Anspruch nahmen betrug im Jahr 2001 rund 270.000 Personen[14].

Die Sozialhilfe ist wie die Arbeitslosenhilfe bedürftigkeitsabhängig und wird von den Kom­munen verwaltet und finanziert.

[...]


[1] Vgl. Mankiv, 1999, S.561.

[2] Definition „Arbeitslosigkeit“, Vgl. Dignas, 1992, S.1.

[3] Vgl. Dann / Rosemann, 2002, S.15.

[4] Vgl. Franz, 2001, S.11.

[5] Definition „soziale Sicherung – Daseinsvorsorge“, Vgl. Streit, 2000, S. 193.

[6] Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.), 2003, S.8.

[7] Vgl. Zahn, 2003, S.2.

[8] Vgl. Winkler, 2003, S.7.

[9] Vgl. Masoudi/Voigt, 2003, S.1.

[10] Vgl. Bender, 1999, S.521.

[11] Vgl. Förderverein Gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (Hsrg.), 2003, S.1.

[12] Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hsrg.), 2003, S.8.

[13] Vgl. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 88 1-3.

[14] Vgl. Hartz,2002, S.126.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Probleme des deutschen Arbeitsmarktes
Hochschule
Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven; Standort Wilhelmshaven
Veranstaltung
Arbeitsmarkttheorie
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
16
Katalognummer
V27004
ISBN (eBook)
9783638291569
Dateigröße
538 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Probleme, Arbeitsmarktes, Arbeitsmarkttheorie
Arbeit zitieren
Andrè Festers (Autor:in), 2004, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Probleme des deutschen Arbeitsmarktes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27004

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