Policeyordnungen zu Wahl- und Krönungsfesten


Hausarbeit (Hauptseminar), 2001

28 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Das Fest der Krönung und seine Bedeutung
2.1 Der Wandel der Feierlichkeiten
2.2 Die Funktion der Krönung

3 Frankfurt als Wahl- und Krönungsort
3.1 Allgemeine Geschichte
3.2 Frankfurt als Wahlort
3.3 Frankfurt als Krönungsort
3.4 Die Bedeutung der Feiern für die Stadt und die Bürger

4 Policeyordnungen für Feste

5 Policeyordnungen für Wahlen und Krönungen

6 Die Regelungen der Policeyordnungen
6.1 Ordnung und Sicherheit
6.1.1 Einhaltung von Ruhe und Ordnung
6.1.2 Ausweisung von Fremden, Bettlern und Kranken
6.1.3 Sicherheitseid
6.2 Unterkunft
6.2.1 Die Verteilung der Unterkünfte
6.2.2 Die Preise für Unterkunft
6.2.3 Die Preise für Stallmieten
6.3 Lebensmittel
6.3.1 Die Beschaffung von Lebensmitteln
6.3.2 Der Verkauf von Lebensmitteln
6.3.3 Die Mahlzeiten in Gasthäusern
6.4 Die Krönungsfeier

7 Zusammenfassung

8 Schluss

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

1 Einleitung

„Es war ein Kampf der Habgier, der Mißgunst und der Schadenfreude. Hatte hier einer mühsam etwas Hafer in seinen Sack gefaßt, so schlitzte das Messer des Nachbars schnell den Sack auf; dort diente das Brod als Wurfgeschütz; hier floß die Weinspende auf den Boden, indem jeder dem anderen das Gefäß vom Munde wegriß oder in die Zähne stieß; die ausgeworfenen Silber- und spärlichen Goldgroschen wurden nur durch Wagniß von Gesundheit und Leben erbeutet.“ (Reichard : 273ff)

„Nun kam die Reihe an den Erbschatzmeister, der aus einem roten, mit Gold durchwirkten Beutel goldne und silberne, große und kleine Münzen auswarf. (...) Verschiedene Münzen fielen vor mir nieder, allein ich scheute mich, sie aufzuheben, denn sobald ich dazu Anstalt machte, war gewiß ein Dutzend da, das auch Jagd darauf machte; um also meine Hände nicht zertreten zu lassen, mußte ich Verzicht darauf tun.“ (Anonymus : 22)

Beide Zitate kommen von der gleichen Feier zur Krönung Franz II. 1792, genauer gesagt von der Verrichtung der Erzämter und der anschliessenden Preisgabe. Das erste Mal schreibt allerdings ein reicher Bürger, der sich einen Fensterplatz im Römerberg reservieren konnte, das zweite Mal schreibt ein einfacher Bürger, der in der Mitte in der Menge steht. Die Unterschiede sind deutlich zu sehen.

Liest man diese beiden Zitate, verwundert es nicht, dass die Obrigkeit versucht hat, die Feierlichkeiten, besonders den weltlichen Teil, in irgendeine Weise zu regeln und zu ordnen. Durch Krönungen kam eine grosse Menge von Gästen in die Stadt, nicht nur Adlige, sondern auch Menschen aus den unteren Schichten. Aber es wurden auch eine Menge von Händlern und Künstlern angezogen. Dies verlangte für Ordnung und Sicherheit gesorgt zu werden. Daneben ging es aber auch darum für allgemeine Sauberkeit, Unterkunfte und Lebensmittel zu sorgen – ein zweiter Schwerpunkt der Ordnungen. Gleichzeitig gibt sich aber auch die Frage nach der Wirkung solcher Regelungen, wenn man vor allem die zweite Schilderung liest.

Schmid teilt die Feste in drei Gruppen ein: Familienfeste, Volksfeste und politische Feste (Schmid 1995 : 11). In dieser Gliederung nehmen die Kaiser- und Königskrönungen und die dazugehörige Wahl eine Sonderstellung ein, denn sie betreffen zwei Gruppen. Der Hauptgrund und das Hauptfest ist auf alle Fälle politische, aber allerdings nur für die Oberschicht und die beteiligten Adligen Gäste. Für die mittlere und untere Bevölkerungsschichten waren Wahl- und Krönungstage Volksfeste mit riesigem Ausmass. Sie waren eigentlich von der Obrigkeit veranstaltet, aber von dem Volk ausgeweitet und ergänzt. Dadurch herrschte in der Oberschicht Angst vor zu viel Regellosigkeit und Ausschreitungen, so dass besonders zu Wahl- und Krönungstagen eine grosse Reihe spezieller Policeyordnungen erlassen wurden.

In der Arbeit soll eine Analyse dieser Policeyordnungen für Wahlen und Krönungen passieren. Angesichts der Literatur begrenzt sich der zeitliche Rahmen auf das 17. und 18. Jahrhundert, speziell auf die Wahl und Krönung Franz II., das sich vor allem auf das Werk von Hattenhauer stüzt und auf Matthias I., wo bei Goldast die Ordnungen veröffentlicht sind. Ausserdem haben Berger und Bund ein Brieftagebuch zur Wahl Leopolds II. 1790 mit Anhang herausgegeben. Bei dem Ort geht es um die Wahlstadt Frankfurt und zu diesem Zeitpunkt auch Krönungsstadt.

2 Das Fest der Krönung und seine Bedeutung

2.1 Der Wandel der Feierlichkeiten

Während des Barockes erweiteten sich Festlichkeiten zur Wahl und Krönung stark aus. Sie wandelten sich von dem eigentlichen Akt zu einem grossen Fest und es kamen zum Beispiel prunkvolle Einzüge des Herrschers und anderer Adliger dazu. Die eigentliche Feier hatte keinen grossen Spielraum, denn sie war an „mittelalterliche Zeremoniellvorschriften“ (Wanger 1994 : 24) gebunden. Diese mussten eingehalten werden, um die Wahl rechtmässig zu machen. Dafür konnte aber bei den Feier ausserhalb dieses Rahmen viel gestaltet werden, was die Obrigkeit ausnutzte. „Mit der Pracht, die sie entfaltete, erhöhte sie sich selbst und den aus ihrer Mitte erwählten Kaiser“ (Wanger 1994 : 24). Die Krönung wurde zu einer Demonstration von Reichtum und Macht, zum einen für das eigene Volk, zum anderen für die ausländischen Gästen.

2.2 Die Funktion der Krönung

Durch die Ausweitung der Feierlichkeiten bekam die kaiserliche Herrschaft eine Stabilisierung. Die eigentliche Feier blieb nur für den eingeladenen Fürsten und das Volk hatte keinen Anteil daran. Dagegen zu den Festen aussen herum konnten alle teilnehmen und der neue Herrscher stand dem Volk von Anfang viel näher.

Ab den Staufern hatte sich die Wahlmonarchie im Heiligen Römischen Reich endgültig durchgesetzt. 1356 hatte Karl IV. in der Goldenen Bulle die Kurfürsten als das Wahlgremium schriftlich festgelegt. Ausserdem wurde gesagt, dass der neue König direkt nach seiner Wahl die volle Macht haben sollte, ohne, dass im Prinzip eine Krönung nötig gewesen war. Dies führte dazu, dass die Krönung gegenüber die Wahl an Bedeutung verlierte, denn sie hatte „keine rechtsbegründende, sondern nur noch eine das königliche Herrschaftsrecht bekräftigende Funktion“ (Wanger 1994 : 30). Trotzdem blieb sie ein wichtiges symbolisches Element. Ein weiterer Veränderungsprozess in dem Übergang zur Neuzeit ist, dass neben dem rituellem und sakralem der Krönung ein formaler und symbolischer Charakter dazu kam. (nach Wanger 1994 : 29f und Dotzauer 1983 : 3)

3 Frankfurt als Wahl- und Krönungsort

Die Tradition der Stadt Frankfurt als Wahl- und Krönungsort ist für beide Handlungen sehr unterschiedlich. In der Stadt wurde bereits seit Friedrich Barbarossas 1152 der Deutsche König gewählt, 6 ½ Jahrhunderte mit nur fünf Unterbrechungen, aber die Krönungen fanden erst ab 1562 dort statt. Doch was machte Frankfurt zu einem so bedeutendem Ort?

3.1 Allgemeine Geschichte

Seit ihrer Gründung um ca. 500, entwickelte sich Frankfurt zu einem bedeutenden wirtschaftlichen und politischen Zentrum im Reich. Bereits unter Ludwig dem Deutschen war es eine Residenz im Ostfränkischen Reich und ein wichtiger Handelsplatz, denn es lag an der Kreuzung von zwei Handelsstrassen. Unter den Staufern gewann es nochmal an Macht dazu und Frankfurt hatte der Stadttitel verliehen. Im 14. Jahrhundert bekam die Stadt von Ludwig dem Bayern eine zweite Messe, was einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung brachte. Damit veränderte sich das Stadtbild, die Stadt wurde erweitert und repräsentative Gebäude errichtet. (nach Hattenhauer 1995 : 92f und Schembs/ Ringhand 1987 : 22ff)

3.2 Frankfurt als Wahlort

Frankfurt als Wahlort wurde in der Goldenen Bulle festgelegt. In Kapitel XXIX §1 heisst es, „daß des römischen Königs und künftigen Kaisers Wahl in der Stadt Frankfurt abgehalten wurde“; Karl IV. sagte dazu, daß es „beständig so gehalten worden“ (Goldene Bulle : XXIX, 1). Die weiteren Regelungen wie die Einigkeit von Zeit, Handlung und Ort der Wahl sowie die Wahlleitung durch den Erzbischof von Mainz bevorteilten den Standort Frankfurt.

Eine Unsicherheit als Wahlort erreichte Frankfurt nur im 16. Jahrhundert zur Zeit der Reformation. Die Stadt bekannte sich zum Protestantismus und konvertierte den Dom. Dies belastete das Verhältnis zur Monarchie, denn kein König wollte in einer strengen protestantischen Stadt gewählt werden. Stattdessen wurde die katholische Stadt Köln als Wahlort bevorzugt und Angst um einen Machtverluste machte sich in Frankfurt weit. Mit dem Augsburger Religionsfrieden wurde geregelt, dass Frankfurt zwar protestantisch bleibt, aber die Bartholomäuskirche wieder an die Katholiken gegeben werden soll und weiterhin Wahlkirche des Reichs bleiben soll. (nach Hattenhauer 1995 : 93)

Bis 1806 wurden von 22 Deutsche Könige nur nicht fünf in Frankfurt gewählt (Schembs/ Ringhand 1987 : 31).

3.3 Frankfurt als Krönungsort

Der Ort der Kaiserkrönungen war seit dem Mittelalter Rom, als Ort für Königskrönungen legte die Goldene Bulle Aachen fest. Aber gab es die Ausnahme bei „ehhaftem Hindernis“ den Ort zu wechseln (Goldene Bulle : XXIX, 1), zum Beispiel gemacht im Jahr 1562 zur Krönung Maximilian II. Von da an fand die Krönung gleich am Wahlort statt, obwohl es gegen die Goldene Bulle war. Ein weitere Grund für die Verlegung war, dass „Frankfurt, dessen Magistrat sich zwar der Reformation angeschlossen, den Dom aber der katholischen Geistlichkeit gelassen hatte, eher von beiden Religionsparteien als Krönungsort zu akzeptieren war, als Aachen, wo das katholische Bekenntnis noch lange unangefochten und später herrschend blieb“ (Wanger 1994 : 32). Ausserdem ersparte die Zusammenlegung der Orte Zeit und Geld und die reiche Stadt Frankfurt war angesehen und bot den vielen Gästen genügend Unterkunft.

Die letzte Kaiserkrönung in Rom fand 1452 statt. Ab dieses Jahr wurden in Frankfurt zehn Kaiser gekrönt.

3.4 Die Bedeutung der Feiern für die Stadt und die Bürger

Die Krönung kostete Frankfurt eine Menge Ausgaben. Zuerst mussten die Örtlichkeiten renoviert oder repariert werden, zum Beispiel die Wahlstube 1612 oder der Bankettsaal 1711. Danach mussten auf dem Römer die Krämerbuden des Markts und die Vordächer entfernt werden und die Brücke zum Dom, die Tribünen und die Ochsenküche gebaut werden. Auch der Weinspender musste mehrmals repariert werden (1542, 1611, 1659). Daneben brauchte man Gedenkmünzen, Ehrengeschenke für die Gäste und die Bezahlung für die Söldner. (nach Schomann 1982 : 14) Die Angaben für die Gesamtkosten sind sehr unterschiedlich, zum Beispiel 100.000 Gulden für die Wahl und Krönung Franz II. (Hattenhauer 1995 : 96) oder 250.000 bis 300.000 für Leopold II. (Schomann 1982 : 14).

Trotzdem ging von den Feiern ein „hoher politischer und ideeller Nutzen“ (Hattenhauer 1995 : 95) für die Stadt und für ihre Bürger aus. Es gab hohe Einnahmen durch Übernachtungen und Essen und für die Handwerker, insgesamt etwa 8 Mio. Gulden (Schomann 1982 : 15).

[...]

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Policeyordnungen zu Wahl- und Krönungsfesten
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Institut für Neuere Geschichte)
Veranstaltung
Die Reglementierung des täglichen Lebens durch Policey-Ordnungen in der Frühen Neuzeit
Note
1.3
Autor
Jahr
2001
Seiten
28
Katalognummer
V27054
ISBN (eBook)
9783638291958
ISBN (Buch)
9783638649308
Dateigröße
457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Policeyordnungen, Wahl-, Krönungsfesten, Reglementierung, Lebens, Policey-Ordnungen, Frühen, Neuzeit
Arbeit zitieren
Silke Eggert (Autor:in), 2001, Policeyordnungen zu Wahl- und Krönungsfesten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27054

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