Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Arbeitskampf im öffentlichen Dienst und berücksichtigt die aktuelle Formulierung des Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Da der öffentliche Dienst sowohl tariflich gebundene Angestellte als auch Beamte beschäftigt, aber für die Erfüllung seiner Aufgaben, die zum Wohle des ganzen Staates mitunter dienen, auf eine hohe Sicherheit bei der Erfüllung der Arbeitsleistung vertrauen muss, ist der mit tariflichen Verhandlungen verbundene Arbeitskampf ein großes Wagnis.
Durch die sich abzeichnende Einführung von Grundrechten auf europäischer Ebene erfährt der Arbeitskampf eine Liberalisierung. Die Arbeit soll die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe und die derzeitige Situation, hauptsächlich durch Buch-, Aufsatz- und Netzrecherche, darlegen und auf die europarechtliche Situation, sofern absehbar, mit Problemdarstellung
und Lösungsmöglichkeiten eingehen.
Zur Hinführung an das Thema wird im ersten Abschnitt die lange geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes von Gesellenvereinigungen im Mittelalter über Arbeitsverhältnisse der Industrialisierung bis hin zum heutigen Gebrauch und Recht in der Bundesrepublik umrissen.
Die rechtliche Situation des Arbeitskampfes und Arbeitskampfrechtes in Deutschland wird im zweiten Abschnitt eingehend erläutert, ebenso das System der Tarifautonomie.
Im dritten Abschnitt wird die Situation im öffentlichen Dienst dargestellt. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Aufarbeitung von bedeutenden Arbeitskämpfen im öffentlichen Dienst seit Gründung der Bundesrepublik und auf den aktuellen tariflichen Verhältnissen; insbesondere die beteiligten Tarifvertragsparteien, die abgeschlossenen Tarifverträge und die rechtliche
Situation der Beamten in Bezug auf Arbeitskampf werden erläutert.
Im vierten Abschnitt folgt der europarechtliche Teil der Arbeit mit einer kurzen Darstellung zur Entstehungsgeschichte des Art. 28 der Charta; ebenso wurde die rechtliche Bedeutung bei Eintreten der Rechtsverbindlichkeit ausführlich dargestellt und die sich daraus ergebenden Probleme, aber auch mögliche Lösungen für das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
1. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes
1.1 Gesellenvereinigung als Vorreiter für Arbeitskampf im Mittelalter
1.2 Ende der Gesellenvereinigungen
1.3 Umgang der Territorialstaaten mit Arbeitskampf
1.4 Industrialisierung – Gewerbefreiheit und Duldung der Vereinigungen
1.5 Koalitionsfreiheit und Zwangsschlichtung in der Weimarer Republik
1.6 Arbeitskampfrecht als Grundrecht seit 1945
2. Arbeitskampf
2.1 Definition
2.1.1 Tarifautonomie
2.1.2 Recht des Arbeitskampfes
2.2 Praktische Maßnahmen im Arbeitskampf
2.2.1 Mehrheitliche Willensbildung - Urabstimmung
2.2.2 Mittel der Arbeitnehmer
2.2.3 Mittel der Arbeitgeber
3. Öffentlicher Dienst
3.1 Bedeutende Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst
3.1.1 Arbeitskampf 1974
3.1.2 Arbeitskampf 1992
3.1.3 Arbeitskampf 2006
3.2 Tarifvertragsparteien
3.2.1 Rechtsgrundlage
3.2.2 Gewerkschaften
3.2.3 Arbeitgeberverbände
3.3 Tarifverträge im öffentlichen Dienst
3.4 Rechtliche Situation der Beamte
3.4.1 Streikverbot - Gewerkschaftszugehörigkeit
3.4.2 Rechtsgrundlage
4. Grundrecht auf Arbeitskampf – der Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4.1 Entstehung und Wortlaut des Art. 28
4.2 Begriffe des Art. 28
4.3 Rechtliche Einordnung der Charta
4.4 Auswirkungen und Probleme des Art. 28
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitskampf im öffentlichen Dienst und den besonderen Anforderungen an hoheitliche Aufgaben. Zentrales Forschungsziel ist die Analyse, wie sich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Art. 28, auf das deutsche Streikverbot für Beamte auswirkt und welche Folgen dies für die Rechtshierarchie sowie die zukünftige Gestaltung des Berufsbeamtentums haben könnte.
- Historische Entwicklung des Arbeitskampfes von den Anfängen bis heute.
- Rechtliche Grundlagen der Tarifautonomie und des Arbeitskampfrechts.
- Aufarbeitung bedeutender Arbeitskämpfe im deutschen öffentlichen Dienst.
- Analyse des Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
- Evaluation der Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Beamten.
Auszug aus dem Buch
1. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes
Der Kampf um Arbeit oder Kampf in der Arbeit hat eine lange Tradition, wenn auch im deutschen Sprachgebrauch der Begriff erst seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts verwendet wird2.
In der Weltgeschichte finden sich bereits bei den Ägyptern Aufzeichnungen über eine Art von Arbeitsniederlegung um 1155 v.Chr, eine allgemeine, kollektive Arbeitszurückhaltung. In diesem Fall legten ca. 40 Handwerker, die beim Bau einer Nekropole für den Pharao zum Dienst verpflichtet waren, ihre Arbeit nieder, weil die ihnen vom Pharao als Gegenleistung zugesagten Weizenlieferungen monatelang ausblieben3. Dieser Vorgang wird aus heutiger Sicht nicht wie ein Streik behandelt, sondern aufgrund der heute geltenden Arbeitsrechtregeln als allgemein anerkanntes Recht der Arbeitnehmer anerkannt, ihre Arbeitsleistung kollektiv zurückzuhalten, wenn die Gegenseite, also der Arbeitgeber, mit seinen Leistungen in Verzug ist. Doch es lässt sich bereits aus diesem Vorgang und den damit verbundenen Konsequenzen schließen, dass im Rechtsverständnis die Formel „Leistung für Gegenleistung“ vorherrschend und allgemeinverbindlich war und die Arbeiter nicht für ihr Verhalten bestraft wurden, sondern, wie auch die Verwaltung und Öffentlichkeit in Ägypten anerkannte, „im Recht waren“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Geschichtliche Entwicklung des Arbeitskampfes: Dieses Kapitel zeichnet die historische Evolution des Arbeitskampfes nach, angefangen bei ersten kollektiven Arbeitsniederlegungen im alten Ägypten bis hin zur Entstehung moderner Gewerkschaftsstrukturen und gesetzlicher Regelungen im 20. Jahrhundert.
2. Arbeitskampf: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Arbeitskampfes, wie Tarifautonomie und Streikrecht, definiert und die praktischen Mittel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie Urabstimmungen oder Aussperrungen, erläutert.
3. Öffentlicher Dienst: Dieser Abschnitt analysiert die spezifische Situation im öffentlichen Dienst, beleuchtet historische Streikereignisse und untersucht die rechtlichen Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten.
4. Grundrecht auf Arbeitskampf – der Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Das Kapitel widmet sich der europäischen Dimension des Streikrechts, analysiert den Wortlaut und die Bedeutung des Art. 28 der Charta und diskutiert dessen Auswirkungen auf das deutsche Berufsbeamtentum.
5. Fazit: Die abschließende Betrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die zukünftigen Herausforderungen für das deutsche Dienstrecht im Kontext der fortschreitenden europäischen Integration.
Schlüsselwörter
Arbeitskampf, öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Streikrecht, Beamtenrecht, Kollektivverhandlungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Europarecht, Koalitionsfreiheit, Art. 28 GRC, Berufsbeamtentum, Arbeitsrecht, Streikverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld des Arbeitskampfes im öffentlichen Dienst, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Charta der Grundrechte der EU neu definierten Rahmenbedingungen für Streiks.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die historische Genese von Arbeitskämpfen, die deutsche Tarifautonomie, die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes und die europarechtliche Einordnung von Grundrechten auf Kollektivmaßnahmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie der Art. 28 der Charta der EU das Streikverbot für deutsche Beamte beeinflusst und ob dies eine grundlegende Reform des Berufsbeamtentums erzwingt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche, der Auswertung von Gerichtsentscheidungen sowie der Analyse europäischer Normen und deren Übertragbarkeit auf das deutsche Rechtssystem.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen von Arbeitskämpfen, dokumentiert wichtige Streikereignisse im öffentlichen Dienst (z. B. 1974, 1992, 2006) und diskutiert die europarechtliche Einordnung der Charta.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Arbeitskampf, öffentlicher Dienst, Tarifautonomie, Beamtenrecht und Charta der Grundrechte der EU.
Warum haben Beamte in Deutschland ein Streikverbot?
Das Streikverbot für Beamte resultiert aus den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die ein spezielles Dienst- und Treueverhältnis begründen, das mit den Anforderungen eines Arbeitskampfes unvereinbar ist.
Welche Auswirkung könnte Art. 28 der EU-Charta auf Beamte haben?
Da Art. 28 ein weitreichendes Streikrecht formuliert, könnte dies in Zukunft dazu führen, dass der Sonderstatus der Beamten in Deutschland in Frage gestellt wird und eine Liberalisierung des Dienstrechts im Lichte der EU-Grundrechte notwendig wird.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Gründel (Autor:in), 2009, Arbeitskampf im öffentlichen Dienst, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270702