Die Vermietung von Wohnraum hat spezielle Preisbildungsmöglichkeiten. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Gegebenheiten im bestehenden Mietverhältnis und erläutert deren Preisbildung.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Definition „Dienstleistungen“
2.1 Vermietung von Wohnraum als besondere Dienstleistung
2.2 Anbieter, Nachfrager und Produkte auf dem Mietwohnungsmarkt
2.2.1 Anbieter
2.2.2 Nachfrager
2.2.3 Produkte
2.3 Aufgaben der Anbieter auf dem Mietwohnungsmarkt
3 Einführung in die Problematik der Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis
3.1 Arten der Mieterhöhung
3.1.1 Staffel miete
3.1.2 Indexmiete
3.1.3 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
3.1.4 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnalunen
3.1.5 Anhebung der Betriebskostenvorauszahlung
4 Fazit
5 Literaturverzeichnis
1 Einführung
Die Vermietung von Wohnraum als besondere Dienstleistung hat spezielle Preisbildungsmöglichkeiten, Besonders im bestehenden Mietverhältnis ist die Preisanhebung nicht ohne weiteres möglich. Strenge Regularien verhindern dies. Die nachfolgende Arbeit hat das Ziel, die Vermietung von Wohnraum als Dienstleistung zu klassifizieren, deren Besonderheiten und Aufgaben herauszustellen und die Preisbildung in bestehenden Mietverhältnissen zu erarbeiten.
2 Definition „Dienstleistungen“
Das Wort „Dienstleistung“ setzt sich aus den beiden Wörtern „dienen“ und „leisten“ zusammen. Wobei der historisch bedeutendere Wortteil das „Dienen“ ist. Als Dienste können historisch niedere Dienste wie beispielsweise Botengänge, aber auch höhere Dienste wie beispielsweise „im Dienste Gottes“ definiert sein.1 Nach Meffert und Bruhn sind Dienstleistungen „selbständige, marktfähige Leistungen, die mit der Bereitstellung und/oder dem Einsatz von Leistungsfähigkeiten verbunden sind.“2 Diese Potenzialorientierung wird mit der Prozessorientierung, also der Einbindung von internen und externen Faktoren sowie der Ergebnisorientierung, also der nutzenstiftenden Wirkung am Dienstleistungsgegenstand kombiniert. Corsten bringt darüber hinaus noch die Immaterialität oder Intangibilität sowie die Simultaneität von Produktion und Absatz ins Spiel. Die Immaterialität und die Simultaneität werden kontrovers diskutiert, da zwar immer ein Kontakt zum Produkt gegeben ist, also die Materialität, aber der Kernnutzen als Leistungsergebnis, beispielsweise Wohlbefinden oder Funktionsfähigkeit, immateriell ist. Die Intangibilität ähnelt der Immaterialität. Intangibel sind Dinge, die weder gese- heil, noch gefühlt oder geschmeckt werden können.3
2.1 Vermietung von Wohnraum als besondere Dienstleistung
„Der Mensch ist nur, indem er wohnt.““4 Schwerpunkt der Immobilienwirtschaft ist die wohnliche Versorgung der Bevölkerung. Da im Produktionsprozess Wirtschaftsgüter durch die Faktoren Arbeit, Boden und Kapital entstehen und Leistungsabgaben als Stromgrößen vorliegen, sind die Bestände an Wohnungen der Unternehmer der Kapital- 2 stock und die Wohnnutzungen die Leistungsabgaben. Als Faktornutzungspreis wird die Miete definiert.5
Nach der Definition von Meffert und Bruhn ist die Vermietung von Wohmaum eine Dienstleistung im klassischen Sinn. Die Potenzialorientierung äußert sich durch marktfähige Leistungen, die mit einem Leistungseinsatz verbunden sind, also zum Beispiel die Kundenbetreuung. Die Prozessorientierung ist durch die Einbindung des externen Faktors „Mensch" gegeben, der beispielsweise eine Wohnung anmietet. Die Ergebnisorientierung zeichnet sich durch die Nutzenstiftung und -befriedigung aus, indem der Mensch mit Wohnraum versorgt wird.
2.2 Anbieter, Nachfrager und Produkte auf dem Mietvvohnungsmarkt
Der Mietwohnungsmarkt ist in verschiedenste Teilmärkte gegliedert. Grund hierfür ist die Heterogenität der Marktgüter. Das Gut Wohnung kann nach folgenden Merkmalen gegliedert werden:6
- Gebäudegröße
- Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum
- Baualter
- Wohnungsgröße
Anhand dieser Merkmale lassen sich diverse Teilmärkte mit unterschiedlichsten Anbietern und Nachfragern ableiten.
2.2.1 Anbieter
Anbieter auf dem Mietwohnungsmarkt sind alle Investoren und Eigentümer. Grob eingeteilt werden sie in drei Gruppen. Die erste Gruppe sind private Eigentümer, wie beispielsweise Erbengemeinschaften oder Einzelpersonen. Die zweite Gruppe sind Wohnungsunternehmen. Hierzu gehören Unternehmen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft sowie Genossenschaften. Die dritte Gruppe sind übrige Eigentümer. Dazu gehören Bund, Länder, Gemeinden, Banken, Versicherungen oder auch die Kirche.7
[...]
1 Vgl. Meffert, H„ & Bruhn, M. (2012), S. 32.
2 Meffert, H., & Bruhn, M. (2012), S. 33.
3 Vgl. Corsten, H., & Gössinger, R. (2007), S. 28.
4 Corsten, H., & Gössinger, R. (2007), S. 28.
5 Vgl. Kühne-Büning, L. (2005), S. 7.
6 Ebd. S. 91.
7 Ebd. S. 99.
- Quote paper
- Robert Weber (Author), 2014, Besondere Preisgestaltungsmöglichkeiten für einzelne Dienstleistungsbranchen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270753