Die Niederlassungsfreiheit ist eine der elementaren Grundfreiheiten der Europäischen Union. Sie ist die Grundlage dafür, dass sich EU-Bürger überall in der Europäischen Union niederlassen und sich eine Existenz aufbauen können. Die in den Artikeln 49–55 des Vertrages zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verfassten Regelungen beziehen sich sowohl auf natürliche als auch auf juristische Personen. Der AEUV bildet also die Grundlage für die Wahlfreiheit der Gesellschaftsform innerhalb der EU.
Nicht nur die europäischen Verträge, sondern auch der Europäische Gerichtshof hat in wegweisenden Urteilen zu der Wahl- und Niederlassungsfreiheit der Gesellschaftsformen beigetragen. So hat der EuGH unter anderem in der „Centros-Entscheidung“, der „Überseering-Entscheidung“ und der „Inspire Art Entscheidung“ dazu beigetragen, dass Gesellschaften in einem Mitgliedsstaat der EU gegründet werden können und sich gleichzeitig uneingeschränkt in anderen Mitgliedsstaaten der EU betätigen dürfen. Es besteht auch die Möglichkeit, in einem EU-Staat den Gesellschaftssitz zu unterhalten, dort allerdings gar nicht geschäftstätig zu sein, sondern nur die Vorzüge des Nationalrechts zu genießen. In den Mitgliedsstaaten werden zwei Theorien über die Anerkennung ausländischer Gesellschaften und das für sie geltende Gesellschaftsrecht unterschieden. Zum einen gibt es die Theorie, dass Gesellschaftsformen nach einem Umzug in ein anderes EU-Land dem Recht des Staates unterworfen bleiben, in dem sie gegründet wurde. Dies wird im Allgemeinen auch als Gründungstheorie bezeichnet. Entgegen der Gründungstheorie gibt es die sogenannte Sitztheorie. Diese legt fest, dass Gesellschaften sich grundsätzlich dem Recht des Staates unterzuordnen haben, in dem der Verwaltungshauptsitz der Gesellschaft liegt. Bisher galt die Sitztheorie in der deutschen Rechtsprechung als die Vorherrschende, allerdings unterstützt der EuGH mit seinen Urteilen die Anhänger der Gründungstheorie. Die deutschen Regelungen der Sitztheorie haben es ausländischen Gesellschaftsformen vor den Entscheidungen des EuGH schwer gemacht, ihren Sitz nach Deutschland zu verlegen. Bis dahin bestanden die deutschen Behörden darauf, ihre strengen nationalen Gründungsvoraussetzungen für alle Gesellschaften zum Mindeststandard zu machen. Der EuGH hat durch seine Entscheidungen und die damit verbundene Unterstützung der Gründungstheorie, den Eintritt in die Märkte für alle Gesellschaftsformen wesentlich vereinfacht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gründungsphase einer Gesellschaft
2.1 Startkapital und Mindesteinlage
2.2 Vermögensbindung und Kapitalaufbringung
2.3 Organisationsverfassung
2.4 Notarielle Beurkundung innerhalb der Gesellschaften
2.5 Anmeldung, Prüfung und Eintragung im Handelsregister
3 Organe
3.1 GmbH
3.2 Limited
4 Sitz der Gesellschaft
5 Buchführungspflicht
6 Haftung
7 Mitbestimmung
8 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch die Vor- und Nachteile der deutschen GmbH sowie der britischen Limited im Hinblick auf deren Gründung, rechtliche Struktur und operative Handhabung, um Entscheidungshilfen für die Wahl der Rechtsform zu bieten.
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU
- Vergleich der Anforderungen an das Stammkapital und die Kapitalaufbringung
- Organisationsverfassung und administrative Anforderungen (Notar vs. Secretary)
- Haftungsfragen und Auswirkungen des Insolvenzrechts
- Unterschiede im Bereich der unternehmerischen Mitbestimmung
Auszug aus dem Buch
2.4 Notarielle Beurkundung innerhalb der Gesellschaften
Ein großer zeitlicher und finanzieller Nachteil der GmbH besteht darin, dass Dokumente wie der Gesellschaftsvertrag, Änderungen in der Gesellschaft und Änderungen bei den Gesellschaftern von einem Notar beglaubigt werden müssen. Die Limited hingegen kann Veränderungen der Gesellschaft oder der Verträge ohne einen Notar über den Secretary (Gesellschaftssekretär) an die Behörden weiterleiten. Die Funktion des Secretary sorgt für eine unbürokratischere und kurzfristigere Abwicklung von Änderungen innerhalb der Gesellschaft. Eine Limited, die ausschließlich in Deutschland wirtschaftet, muss allerdings sämtliche Verträge und Änderungen für die britischen Behörden zugänglich machen. Sofern die Limited hier durch einen gut organisierten Dienstleister in Form des Secretarys vertreten wird, kann sich die Zeitersparnis auszahlen. Andernfalls kann die zeitliche Ersparnis sich relativieren, weil man sich einen englischen Rechtsexperten suchen muss.
Die bei der GmbH vorgeschriebene generelle notarielle Beurkundung hat einen entscheidenden Vorteil. Bevor der Vertrag an das Handelsregister übermittelt wird, setzt sich ein Fachmann intensiv mit dem Vertrag auseinander und kann bereits im Vorwege auf eventuelle Schwachstellen hinweisen. Der Blick durch den unvoreingenommenen Dritten kann somit übereilte und riskante Vorhaben schon vorab verhindern.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der europäischen Niederlassungsfreiheit und die Theorien zur Anerkennung ausländischer Gesellschaftsformen.
2 Gründungsphase einer Gesellschaft: Dieses Kapitel vergleicht die Anforderungen an Kapital, Notarvorgaben und Registrierungsprozesse zwischen GmbH und Limited.
3 Organe: Hier werden die gesetzlich vorgeschriebenen Führungsorgane der beiden Rechtsformen gegenübergestellt.
4 Sitz der Gesellschaft: Es wird erörtert, warum der geforderte Sitz für eine Limited oft einen administrativen Nachteil darstellt.
5 Buchführungspflicht: Dieses Kapitel behandelt die jährlichen Berichtspflichten und die Konsequenzen bei Pflichtverletzungen für beide Rechtsformen.
6 Haftung: Die Haftungsrisiken der Gesellschafter und Geschäftsführer werden unter Berücksichtigung des deutschen Insolvenzrechts analysiert.
7 Mitbestimmung: Die Arbeit zeigt auf, dass die Umgehung deutscher Mitbestimmungsrechte ein wesentlicher Anlass für die Wahl der Limited sein kann.
8 Fazit: Das Fazit stellt fest, dass langfristig keine Rechtsform einen klaren Vorteil bietet, da sich Vor- und Nachteile mit der Zeit relativieren.
Schlüsselwörter
GmbH, Limited, Gesellschaftsrecht, Niederlassungsfreiheit, Gründungstheorie, Sitztheorie, Stammkapital, Haftung, Handelsregister, Mitbestimmung, Kapitalaufbringung, Gesellschaftsvertrag, Insolvenzrecht, England, Deutschland
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit vergleicht die Vor- und Nachteile der deutschen GmbH mit der britischen Limited, um Interessierten eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl der passenden Rechtsform zu geben.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Unterschiede in den administrativen, finanziellen und rechtlichen Anforderungen beider Gesellschaftsformen transparent gegenüberzustellen.
Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewandt?
Die Autoren nutzen eine rechtsvergleichende Analyse, basierend auf Gesetzen, aktueller Rechtsprechung des EuGH und einschlägiger Fachliteratur.
Was ist ein zentraler Unterschied beim Stammkapital?
Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, während die Limited bereits mit einem Betrag von 1 GBP oder 1 Euro gegründet werden kann.
Wie unterscheiden sich die Anforderungen an die Gründungsorganisation?
Die GmbH ist durch die notarielle Beurkundung formal aufwendiger, bietet jedoch durch die Prüfung mehr Rechtssicherheit, während die Limited durch den Secretary eine flexiblere, aber administrativ fordernde Struktur aufweist.
Was spielt bei der Wahl der Limited oft eine entscheidende Rolle?
Häufig ist die Überlegung ausschlaggebend, das deutsche unternehmerische Mitbestimmungsrecht zu umgehen, da die Limited diesen Regelungen nicht unterliegt.
Was sind die Konsequenzen einer verdeckten Sacheinlage bei der GmbH?
Wenn der Wert einer eingebrachten Sacheinlage geringer ist als die geforderte Bareinlage, haften die Gesellschafter für den Differenzbetrag.
Warum kann eine Limited in Deutschland hohe Folgekosten verursachen?
Aufgrund der Notwendigkeit von englischen Rechtsexperten, der Korrespondenz mit Behörden in zwei Ländern und der Einhaltung englischer Formvorschriften können die anfangs eingesparten Gründungskosten schnell kompensiert werden.
- Arbeit zitieren
- Malte Wilhelm (Autor:in), Henning Steffens (Autor:in), 2012, Vor- und Nachteile von „GmbH” und „Limited” im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270847