Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der Rechtswegzuweisung bei Streitigkeiten um Vertragsabschlüsse zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Rentenversicherungsträgern anhand eines Beschlusses des Bundessozialgerichtes.
Hierfür wird zu Anfang eine allgemeine thematische Einführung in die Rechtswegfrage gegeben. Sodann wird die für diese Arbeit maßgebliche Entscheidung des BSG vorgestellt und anschließend insbesondere auf ihre Besonderheit gegenüber der vorigen Rechtswegfindung untersucht. Dabei soll herausgestellt, dass das Ergebnis des BSG nach hier vertretener Auffassung aus verschiedenen Gründen weniger einleuchtend ist, als zunächst angenommen werden könnte und welche Bedeutung und welche Folgen der Entscheidung an dieser Stelle beigemessen werden. Abschließend wird eine Übersicht gegeben, wie auch in der Streitigkeit, über die das BSG zu entscheiden hatte, üblicherweise entschieden worden wäre. Dadurch sollte erkennbar werden, dass das BSG möglicherweise manche entscheidungsrelevanten Punkte keiner Würdigung unterziehen konnte, wenn es nur noch auf die Rechtsnatur eines behaupteten Anspruchs auf Vertragsabschluss und nicht mehr auf die Rechtsnatur des Vertrages selbst abstellt. Auch wird zu Ende noch einmal herausgestrichen, welchen Beitrag zur Diskussion um die Rechtswegfrage der Beschluss geleistet haben könnte und dass nach wie vor eine eindeutige Klärung durch den Gesetzgeber notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung in den Aufbau der Arbeit
- Allgemeines zum Rechtsweg
- Verfassungsrechtliche Garantie des Rechtsweges
- Historischer Abriss des Rechtsweges
- Die Zweige der Gerichtsbarkeiten und die Zuweisung der Zuständigkeiten
- Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22. April 2009
- Streitgegenstand
- Ausgangssituation
- Verfahrensverlauf vor der Sozialgerichtsbarkeit
- Entscheidungsgründe
- Stellungnahme
- Für die Rechtswegzuweisung relevante Normen
- Kritik an der Rechtswegzuweisung durch das BSG
- Bisherige Rechtswegzuweisung aufgrund der Rechtsnatur eines Vertrages
- Bezugnahme des BSG auf ein Urteil des BVerwG
- Bezugnahme des BSG auf den Beschluss des GmSOGB vom 10.07.1989
- Gegenüberstellung zweier Gerichtsentscheidungen
- Beschluss des GmSOGB vom 10. April 1986
- Seltener Bezug zum Beschluss des GmSOGB in der Sozialgerichtsbarkeit
- Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22. Februar 2006
- Voraussetzungsreiches Schweigen des BSG
- Folgen der BSG-Entscheidung
- Orientierungsfunktion für die Rechtsprechung diskussionswürdig
- Unvorhersehbarkeit der weiteren Auswirkungen ob fehlender Bindungskraft
- Rechtswegzuweisung nach dem Willen des Gesetzgebers
- Öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Vertrag
- Argumentation für einen privat-rechtlichen Vertrag
- Argumentation für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag
- Persönliche Positionierung
- Rechtspolitische Forderung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage der Rechtswegzuweisung in Streitigkeiten um Vertragsabschlüsse zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Rentenversicherungsträgern. Sie analysiert eine Entscheidung des Bundessozialgerichts und untersucht die Besonderheiten des Falles im Vergleich zur bisherigen Rechtswegfindung. Dabei wird die Bedeutung und die Folgen der Entscheidung beleuchtet und eine Übersicht über die übliche Vorgehensweise in solchen Streitigkeiten gegeben.
- Rechtliche Einordnung des Rechtsweges
- Analyse der Entscheidung des BSG
- Bedeutung und Folgen der BSG-Entscheidung
- Öffentlich-rechtliche vs. privat-rechtliche Vertragsnatur
- Rechtliche Unsicherheiten und Diskussionsbedarf
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung in den Aufbau der Arbeit: Diese Einleitung stellt die Problemstellung der Rechtswegzuweisung bei Streitigkeiten um Vertragsabschlüsse zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Rentenversicherungsträgern vor. Sie gibt einen Überblick über den Aufbau der Arbeit und die zentralen Fragestellungen.
- Allgemeines zum Rechtsweg: Dieses Kapitel bietet eine allgemeine Einführung in die Rechtswegfrage. Es behandelt die verfassungsrechtliche Garantie des Rechtsweges, seinen historischen Abriss und die Zweige der Gerichtsbarkeiten mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten.
- Beschluss des Bundessozialgerichts vom 22. April 2009: Dieses Kapitel stellt die Entscheidung des BSG im Detail vor, einschließlich des Streitgegenstandes, der Ausgangssituation, des Verfahrensverlaufs und der Entscheidungsgründe.
- Stellungnahme: In diesem Kapitel werden die relevanten Normen für die Rechtswegzuweisung beleuchtet und eine kritische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BSG geführt. Dabei werden verschiedene Gerichtsentscheidungen und die Argumentation des BSG analysiert.
- Folgen der BSG-Entscheidung: Dieses Kapitel befasst sich mit den Folgen der BSG-Entscheidung für die Rechtsprechung und die Rechtspraxis. Es beleuchtet die Orientierungsfunktion der Entscheidung und diskutiert die Unvorhersehbarkeit ihrer Auswirkungen.
- Öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Vertrag: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Argumentationslinien für eine öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Vertragsnatur des Belegungsvertrages zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Rentenversicherungsträgern.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Rechtswegzuweisung, des Vertragsabschlusses zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Rentenversicherungsträgern, der Entscheidung des Bundessozialgerichts, der öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Vertragsnatur, sowie der Bedeutung der Rechtsnatur des Vertrages für die Rechtswegzuweisung.
- Quote paper
- Eleasar Gutherz (Author), 2013, Rechtswegzuweisung, Entscheidungsanalyse, BSG vom 22. April 2009, Az. B 13 SF 1/08 R, NZS 2010, 349, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270859