Wie viel Pflege braucht der OP?

Kritisch-analytischer Vergleich der Ausbildungswege zum OP-Mitarbeiter


Hausarbeit, 2001

24 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Historischer Abriss über die Entwicklung der Ausbildungswege

3. Gegenüberstellung der Ausbildungskonzepte zur Krankenschwester, OTA und Weiterbildung OP-Fachkraft
3.1. Zugangsvoraussetzung
3.2. Ausbildungsrichtlinien im Vergleich

4. Analyse der Pflegeanteile anhand eines Tätigkeitsablaufs im OP-Bereich

5. Die Ausbildungswege in der Diskussion
5.1. „Warum diese neue Ausbildung?“
Stellungnahme des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Pflege
5.2. Stellungnahme der DBfK zur Ausbildung OTA und Weiterbildung
OP-Fachkraft
5.3. Stellungnahme der GEKA zur Ausbildung OTA
5.4. Ausschnitt eines telefonischen Interviews mit Herrn Wieman zur Stellungnahme OTA /Krankenschwester und
Weiterbildung OP-Fachkraft

6. Zur Rechtsstellung der OTA im Vergleich zu Krankenpflegekräften,
insbesondere mit der Weiterbildung OP-Fachkraft

7. Persönliches Meinungsbild zu einzelnen Positionsstandpunkten

8. Fazit: Wie viel Pflege braucht der OP?

Literaturverzeichnis

Anhang

Wie viel Pflege braucht der OP?

Kritisch-analytischer Vergleich der Ausbildungswege zum OP-Mitarbeiter

1. Einleitung

„Alarm im OP“, so beschreibt ein Artikel in „Der Stern“ das Dilemma des Personalmangels in Operationsabteilungen deutscher Krankenhäuser.

An der Uniklinik in Ulm fehlen zur Zeit 14 OP-Schwestern[1], drei Operationssäle sind geschlossen. Alarmierende Meldungen ebenfalls in anderen Großstädten. Hier berichten Pflegedirektoren von dramatischen Zuständen. Allein in Hamburg-Eppendorf, sind 15 Stellen unbesetzt. Die Uniklinik in München meldet 42 fehlende OP-Helfer.[2]

Warum nun dieser eklatante Personalmangel? Als Antwort hierauf gibt es bis heute nur Vermutungen. Vielfach werden die Mängel in der Ausbildungsstruktur der OP-Fachkräfte kritisiert. Die Schaffung einer ergänzenden oder ersetzenden Berufsausbildung zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) wird zudem zwischen den Krankenhausverbänden und den Berufsverbänden sehr kontrovers geführt.

So ist der Beruf der Technischen Operationsassistentin (TOA, entspricht unserer Berufsbezeich­nung der OTA) in anderen Ländern längst etabliert. Welche Meinungen hier vorherrschen und warum die Anerkennung bei uns in Deutschland als problematisch gesehen wird, möchte ich im Folgenden erörtern.

Ziel meines Referates soll es sein, Transparenz in die unterschiedlichen Ausbildungswege zu bringen, um im Weiteren die als notwendig erachteten pflegerelevanten Anteile der Tätigkeit im OP kritisch zu hinterfragen.

2. Historischer Abriss über die Entwicklung der Ausbildungswege.

Bislang gab es zwei Ausbildungswege, um in einem OP-Team tätig zu werden. Der wohl bekann­teste ist die Ausbildung zur Krankenschwester, die nach ihrem Examen ohne weitere Qualifikation im OP arbeiten kann. Mitarbeiterinnen dieser Schulungskategorie bilden auch heute noch die Mehrzahl des Pflegepersonals in operativen Einrichtungen.

Der zweite Weg besteht nach dem Krankenpflegeexamen und einer mindestens zweijährigen Praxis­erfahrung in einem Weiterbildungslehrgang zur OP-Fachkraft.

Seit 1971 existiert diese Möglichkeit und hat ihre staatliche Anerkennung in NRW. Von derzeit 30.000 Krankenpflegepersonen, die im Operationsdienst beschäftigt sind, arbeiten rund 10.000 Pflegekräfte mit einer Fachweiterbildung im Operationsdienst.[3]

Unumstritten gab und gibt es noch heute einen großen Mangel an ausgebildeten oder auch ange­lernten Pflegekräften in deutschen Operationssälen. Vor dem Hintergrund eines hohen Personal­mangels entstand mittlerweile ein dritter Weg: der Ausbildungsgang zur Operationstechnischen Assistentin. Als Ausbildungsziel sollen die Absolventinnen zu einer direkten Mitarbeit in einem Operationsteam qualifiziert werden. Beginn der OTA-Ausbildung war 1990 im Evangelischen Krankenhaus in Mühlheim an der Ruhr zunächst mit zweijähriger Ausbildungszeit. Schon bald wurde diese auf drei Jahre verlängert. Für Struktur und Inhalt dieses Konzeptes hat man sich an längst etablierten Schulen in der Schweiz[4] und in den Niederlanden[5] orientiert.

Inzwischen gibt es von der DKG 24 anerkannte OTA Schulen, wobei ihre Zahl steigend ist. (Stand 06.11.2000) Im August 1996 veröffentlichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft ihre „Empfehlung zur Aus­bildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistenten/Innen.“[6] Diese Empfehlung zur OTA hat noch keine staatliche Anerkennung.

3. Gegenüberstellung der Ausbildungskonzepte zur Krankenschwester, OTA und

Weiterbildung OP-Fachkraft

Um sich ein klares Bild über die unterschiedlichen Ausbildungskonzepte machen zu können, zeige ich im Folgenden wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf, beginnend mit den Zugangs­voraussetzungen und der Schulbildung bis hin zu den Ausbildungsrichtlinien. Diese rein faktische Darstellung lässt sich durch eine tabellarische Form am leichtesten veranschaulichen.

3.1. Zugangsvoraussetzung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, ist jeder, der das Mindestalter sowie die gesundheitlichen und schulischen Voraussetzungen erfüllt, für die Ausbildung zur Krankenschwester oder OTA geeignet. Für die Weiterbildung zur OP-Fachkraft kommt die Bedingung der staatlich anerkannten Kranken­schwester sowie zwei weitere Praxisjahre hinzu.

3.2. Ausbildungsrichtlinien im Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Vergleich der theoretischen Ausbildungsstunden gibt es zwischen Krankenschwester und der OTA keine Unterschiede. Beide sind mit 1.600 Stunden absolut identisch. Geht es allerdings um deren Inhalte, so lassen sich kaum Gemeinsamkeiten finden. Für die OTA Auszubildende liegen die Themen vorwiegend in medizinisch technischen Bereichen, wogegen in der Krankenpflege sich alles um den Menschen in seinem gesamten Umfeld dreht und die Vermittlung von medizinisch technischem Wissen einen untergeordneten Stellenwert hat.

Wirft man nun einen Blick auf die Ausbildungskriterien zur OP-Weiterbildung mit 720 Theoriestunden, erscheinen diese als unzureichend. Sieht man diese Zahl jedoch unter der Perspektive, dass die Auszubildenden bereits 1.600 Stunden Theorie in ihrer ersten Ausbildung zur Krankenschwester mitbringen, so sind es insgesamt 2.320 Unterrichtsstunden. Somit weist dieser Ausbildungsweg seinen höchsten theoretischen Anteil auf.

In folgender Tabelle sollen nun die inhaltlichen Aspekte in der OTA-Ausbildung und der OP-Weiterbildung gegenübergestellt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie bereits erwähnt, findet die pflegerische Ausbildung in der Krankenpflege statt. In der weiteren Fachausbildung zur OP Kraft findet der Theorieanteil mit 750 Stunden[11] hier seinen OP-spezifischen Nenner. Von dieser Gesamtstundenzahl kommen 220 Stunden für den praktischen und 500 Stunden für den theoretischen Unterricht auf.

Rechnet man dagegen von den 1.600 Stunden Theorie in der OTA Ausbildung die pflegerelevanten Stundenanteil von 100 Stunden beschränkt auf die Funktionsbereiche Endoskopie und Ambulanz[12], bleiben 1500 Stunden. Grundlagen der Krankenpflege sind in der OTA-Ausbildung rudimentär. Bleiben also 1500 Stunden, die sich in theoretischen und praktischen Unterricht aufteilen. Wesentliche Anteile liegen hier in den Gebieten der Chirurgie, Anatomie und Physiologie, deren Schwerpunkte mit geringerer Stundenanzahl ebenfalls in der Weiterbildungsmaßnahme liegen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, OP relevante theoretische Unterrichtseinheiten sind in der Krankenpflege kaum zu erkennen, in der OTA Ausbildung mit 1.600 Stunden und in der OP Weiter­bildung mit 750 Stunden versehen.

Soviel zur Theorie. Bleibt der Vergleich praktischer Ausbildungsrichtlinien, wo eindeutige Unter­schiede sichtbar werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Von einem praktischen Unterricht mit 3.000 Stunden in der Krankenpflegeausbildung räumen die Ausbildungsrichtlinien einer Schülerin die Möglichkeit eines sechswöchigen Einsatzes im OP ein. Demnach stellt die Krankenpflegeschule keine konkreten Erwartungen an den Operationsdienst, da keine praktische Schulung vorgesehen ist.

In der OTA-Ausbildung liegt der Schwerpunkt mit 3.000 Stunden in der praktischen OP-Lehre. Die Pflichteinsatzorte sind Allgemein- und Abdominalchirurgie, Traumatologie, Orthopädie, Geburts­hilfe, Gynäkologie und Urologie. Hinzu kommen Kurzeinsätze in der Zentralsterilisation, in der chirurgischen Ambulanz, in der Endoskopie und einer chirurgischen Allgemeinstation.

Daraus folgend ergibt sich das Bild, dass ein pflegerelevantes Einsatzgebiet, welches mit den ATL (den Aktivitäten des täglichen Lebens) nach Juchli[13] verbunden ist, nur wenig Gemeinsamkeiten zur Krankenpflegeausbildung aufzeigt.

Die Pflichteinsatzorte in der Weiterbildung zur OP Fachkraft liegen mit 1.100 Stunden in den chi­rurgischen Fachabteilungen unter Anleitung im OP. Zwei weitere Fachabteilungen werden mit 600 Stunden abgedeckt und 300 Stunden Erkundungseinsätze sieht das Gesetz- und Verordnungsblatt für NRW vor.[14] Im Vergleich zur OTA mit 3.000 Stunden liegt hier eine Differenz von 1.000 Praxis-stunden.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Eine Praxisausbildung speziell für den OP findet in der OTA Ausbildung ihre quantitative Gewichtung, gefolgt von der Weiterbildung und außer Acht gelassen beim Ausbildungsweg zur Krankenschwester.

Den Tabellenabschluss bildet eine einfache und leicht vergleichbare Darstellung der Kosten der jeweiligen Ausbildungswege. Legt man hier die vorherigen Gegenüberstellungen unter der Per­spektive einer qualifizierten Mitarbeiterin für den OP zugrunde, bleibt lediglich der Vergleich OTA Ausbildung mit ca. 86.000 DM Gesamtkosten und der Weiterbildung mit ca. 131.000 DM.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abschließend sollte erwähnt werden, dass die Ausbildung zur Krankenschwester und Kinderkran­kenschwester sowie die Weiterbildungsmaßnahme zur OP-Fachkraft ihre staatliche Annerkennung haben. Nicht so die Ausbildung zur OTA. Solange hier keine bundes- oder landeseinheitliche Regelung besteht, gibt es keine staatliche Anerkennung. Lediglich die Anerkennung der Ausbildung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist gegeben.

4. Analyse der Pflegeanteile anhand eines Tätigkeitsablaufes im OP-Bereich

Gerade im Hinblick auf die Frage, ob eine OTA-Ausbildung den allgemeingültigen Anforderungen einer Pflegekraft entspricht, wird zunehmend das Argument der fachspezifischen und einseitigen Ausbildung ins Feld geführt. Die mangelnden Kenntnisse hinsichtlich der Patientenpflege gelten weithin als Argument für die Beibehaltung der bislang üblichen Praxis.

Im Folgenden möchte ich die Pflegerelevanz einer OP-Tätigkeit näher beleuchten. Um einen Ein­blick in den Arbeitsablauf einer stationären Operation zu bekommen, habe ich einen fiktiven Plan aufgestellt wie er in der Realität vorkommen kann.

Bei den Mitarbeitern handelt es sich um eingearbeitetes Personal in einer durchschnittlichen Ope­rationsabteilung eines mittelgroßen Krankenhauses in Deutschland. Der hier geschilderte Tages­ablauf in einem Operationssaal hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll exemplarisch für einen Arbeitstag im OP stehen.

Die pflegerischen Anteile sind zur besseren Übersicht kursiv geschrieben.

07.30 Dienstbeginn, Personaleinschleusung in den Operationstrakt

07.40 Frühbesprechung

- Aufgabenverteilung nach vorgesehenen Operationen und Operationssälen

07.50 Vorbereitung des Saals vorwiegend durch den eingeteilten Springer

- Instrumentarium bereitstellen
- Implantate bereitstellen und kontrollieren
- Einmalmaterial bereitstellen und kontrollieren
- Lagerungsmaterial bereitlegen und kontrollieren
- Technische Hilfsmittel bereitstellen und auf ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren
07.50 Vorbereitung der Instrumentierenden
- Chirurgische Händedesinfektion
- Steriles Ankleiden mit Hilfe des Springers
- Bereitlegen des benötigten Instrumentariums
- Kontrolle der Funktionsfähigkeit der sterilen Instrumente und medizinischen

Gerätschaften

08.15 Der vollnarkotisierte Patient wird in den Saal gefahren

- Der Springer lagert mit Hilfe des Operateurs den Patienten so, dass er keine körper­lichen Schäden erlangt.

08.30 Desinfektion des Operationsgebietes

- steriles Ankleiden des OP Teams durch die Instrumentierende und den Springer

- steriles Abdecken des Patienten

08.45 Operationsbeginn mit der Schnittführung

- Die Instrumentierende arbeitet selbstständig ohne Aufforderung durch den Operateur, vor­ausschauend und situationsgerecht.

- Der Springer arbeitet der Instrumentierenden zu und kommt der OP-Dokumentation nach, reicht unter sterilen Bedingungen Implantate und Nahtmaterial an.

11:00 OP-Ende mit der Hautnaht, dem sterilen Wundverband und der

Drainagenversorgung

- Entfernen der sterilen Abdeckung des Patienten
- Zurücklagern des Patienten
- ggf. Hinausbegleiten in den Ausleitungsraum mit dem Anästhesiepersonal

11:15 Entsorgen des gebrauchten Instrumentariums durch die Instrumentierende

- Fachgerechte Entsorgung der Implantate
- Wäsche- und Müllentsorgung
- Veranlassung zur Bodenreinigung

11.40 Vorbereitung zur nächsten Operation

- Materialien, Gerätschaften, Implantate etc.

Die Aufstellung macht deutlich, dass es sich mehr um medizinisch-technische Arbeitsabläufe als um pflegerische Anteile handelt.

[...]


[1] Anmerkung der Verfasserin: „Zur Vereinfachung in der Darstellung verwende ich im Verlauf dieser Arbeit ausschließlich das weibliche Geschlecht.“

[2] Vgl. DER STERN: Alarm im OP, Nr.30, 19.07.2001, Seite 21

[3] IGRP: Institut für Gesundheitsrecht und –politik, Zur Rechtstellung der OTA im Vergleich zu Krankenpflegekräften, insbesondere mit der Weiterbildung zur OP-Fachkraft, Mössingen, Seite 3

[4] SRK/Schweizerisches Rotes Kreuz Hg.(1988): Richtlinien für die Schulen für technische Operationsassistenten, zitiert in: Stucki-Wehner, Hildegard, Technische Operationsassistentin/assistent=TOA, Pflegepädagogik 3/1995, Seite 16-19.

[5] NZR/Nationale Ziekenhuisraad (1971), Zur Geschichte des OTA-Berufes in den Niederlanden: NZR Hg. 1988,: Regeling opleiding operationsassistenten, NZR-Verlag Utrecht (NL) 1988, Seite 1-3.

[6] DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft): Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operations-technischen Assistentinnen/Assistenten, in: Das Krankenhaus, Heft 8/1996, Seite 424-429

[7] MINISTERIUM FÜR FRAUEN, JUGEND, FAMILIE UND GESUNDHEIT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN, Entwurf einer empfehlenden Richtlinie für die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung, Die Ausbildungsrichtlinie soll auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) vom 4. Juni 1985 und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Oktober 1985 (KrPflG), Seite 3-8

[8] http://www.gewerkschaft-big.de/ota.htm

[9] Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW: Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten für Fachpflege im Bereich Operationsdienst, Intensivpflege und Anästhesie, Krankenhaushygiene und Psychiatrie in NRW, September 1998, Seite 296ff

[10] Eine detaillierte Aufstellung befindet sich im Anhang

[11] ebd.

[12] IGRP: INSTITUT FÜR GESUNDHEITSRECHT UND -POLITIK:

Zur Rechtstellung der Operationstechnischen Assistenten (OTA) im Vergleich zu Krankenpflegekräften, insbesondere mit der Weiterbildung zur OP-Fachkraft, erstellt von Böhme, Hans, Ein Rechtsgutachten zur Ausbildung zu Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten gemäß der DKG-Empfehlung vom 26.06.1996, Seite 10

[13] THIEMEs, PFLEGE, 2000, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 9.Auflage, Band I, Seite XIII

[14] MINISTERIUM FÜR FRAUEN, JUGEND, FAMILIE UND GESUNDHEIT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Entwurf einer empfehlenden Richtlinie für die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung, basierend auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4.Juni 1985 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 16.Oktober 1985, Seite 300

[15] WIEMAN, JOHAN: Qualifikation und Qualifizierung für den Operationsdienst. Januar 1997, Osnabrück, Seite 43

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Wie viel Pflege braucht der OP?
Untertitel
Kritisch-analytischer Vergleich der Ausbildungswege zum OP-Mitarbeiter
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2001
Seiten
24
Katalognummer
V271
ISBN (eBook)
9783638101998
Dateigröße
509 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit dokumentiert das Dilemma des Personalmagels im OP-Bereich deutscher Kliniken und vergleicht in kritisch-analytischer Weise die unterschiedlichen Ausbildungswege zur Qualifikation (Krankenschwester, Weiterbildung zur OP-Fachkraft und OTA). Der Anhang ist nicht enthalten.
Schlagworte
OTA, Weiterbildung OP, Krankenschwester
Arbeit zitieren
Petra Lohmann (Autor:in), 2001, Wie viel Pflege braucht der OP? , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271

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