Die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung in Kolumbien. Ungleichbehandlung der Bevölkerung?


Hausarbeit, 2013

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

1. EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2. Zielsetzung der Arbeit
1.3. Aufbau der Arbeit

2. Die gesetzliche Rentenversicherung in Kolumbien
2.1. Versicherungsträger und Organisationen der GRV
2.2. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2.1 Altersrenten und Altersgrenze
2.2.2 Erwerbsunfähigkeitsrente
2.2.3 Hinterbliebenenrente
2.2.4 Beerdigungskosten
2.3 Finanzierung

3. Ursachen für den geringen Anteil der Rentenbezieher
3.1. Misstrauen gegenüber dem Rentensystem
3.2. Sozialer Status
3.3. Armut
3.4. Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit
3.5. Korruption

4. Auswirkungen für benachteiligte Personengruppen am Beispiel der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der alleinerziehenden Frauen

5. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Altersvorsorgeabsicherung
5.1. Vereinheitlichung der GRV und PRV
5.2. Verbesserung der Bedingungen für Senioren des Status eins und zwei (SISBEN)
5.3. Die Finanzierungsquelle des Solidaritätsfonds

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhangsverzeichnis

Abbildung 1: Intern Displacement Worldwide

Abbildung 2: Ärmste Länder in Südamerika

Abbildung 3: Neues Modell für den Schutz im Alter

1. Einleitung

Im Zuge der letzten gesetzlichen Rentenreform in Kolumbien im Jahr 1994 wurden markante Schwachstellen in der Rentenversicherung aufgedeckt, worauf man Verbesserungen im Rentensystem anzubringen versuchte, was sich im Nachhinein jedoch als wirkungslos erwies.1 Kolumbien hat ca. 22 Millionen Arbeitnehmer, von denen 7,7 Millionen Beiträge für die Altersvorsorge entrichten.2 65% der arbeitenden Bevölkerung zahlen nicht in die Rentenkasse ein und haben somit ein Defizit im Bereich der Altersabsicherung.3 Offensichtliche Gründe dafür können neben der schwachen finanziellen Lage der privaten Haushalte die hohe Armutsquote und die große Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Zuverlässigkeit der politische Elite und der staatlichen Sicherungssysteme sein. Die kolumbianische Regierung hat diese Problematik erkannt und versucht durch gezielte Maßnahmen diese prekäre Situa- tion der kolumbianischen Bevölkerung hinsichtlich der gesetzlichen Altersabsicherung zu verbessern und ein Umdenken in der Gesellschaft herbeizuführen.4

1.1. Problemstellung

Die Kernproblematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Kolumbien besteht nicht wie in den meisten europäischen Ländern im demografischen Wandel und der dadurch entstehenden Fi- nanzierungslücke bei den Deckungsbeiträgen der Rentenversicherungsanstalten. Vielmehr wird als die größte Hürde der Rentenversicherung in Kolumbien der Zugang zum Rentensystem genannt. Um Bei- träge in die GRV einzahlen zu können, bedarf es einer formalen Anstellung in einem Unternehmen. Das Dilemma der Bevölkerung - und explizit der unteren sozialen Einkommensschicht5 - liegt in die- sem fehlenden formalen Anstellungsverhältnis. 56,6% der arbeitenden Bevölkerung in Kolumbien werden nicht offiziell beschäftigt und haben somit keine formale Beschäftigung und damit kein Recht auf eine gesetzliche Altersversorgung.6 Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Unternehmen beschäf- tigen Arbeitnehmer nicht offiziell, um Sozialversicherungsabgang zu sparen. Insbesondere werden dabei Personengruppen wie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor, Alleinerziehende, Landwirte, Ju- gendliche ohne Ausbildung und Arbeitslose benachteiligt, indem sie von der GRV ausgeschlossen werden.7 Vor dem Hintergrund der Problemstellung dieser Arbeit kann für Kolumbien die Hypothese formuliert werden, dass je besser der soziale Status8 ist, desto besser ist die Absicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung. Das kolumbianische Statistikamt DANE bezifferte im Jahr 2011 die potenzielle Gesamtrentneranzahl auf ca. 3,8 Millionen Bürger, die bereits das Rentenalter von über 60 Jahre erreicht haben.9 Nach aktuellen Prognosen des Arbeitsministeriums Ministerio del Trabajo werden von der arbeitenden Bevölkerung, ca. 2 Millionen Menschen eine Altersrente beziehen. Tatsächlich sind es nur ca. 1,3 Millionen Bürger von den potenziell 2 Millionen zahlenden Bürger, die die Anforderungen für eine Rentenversicherung in Zukunft erfüllen, während 700.000 Bürger aufgrund unzureichender Arbeitszeiten keine Rente beziehen werden.10 Die zentralen Fragen, die es in dieser Arbeit zu untersuchen gilt, können somit folgendermaßen präzisiert werden:

- Wie ist die Rentenversicherung in Kolumbien aufgebaut?
- Welche Ursachen können für die dramatische Entwicklung der geringen Rentnerzahlen in der gesetzlichen kolumbianischen Rentenversicherung ausgemacht werden?
- Ist der soziale Status entscheidet für eine Absicherung im Rentensystem?
- Inwieweit beeinflusst die finanzielle soziale Ungleichheit die Altersabsicherung?
- Durch welche Maßnahmen versucht der Staat die Situation in der Rentenversicherung zu ver- bessern?

1.2. Zielsetzung der Arbeit

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, anhand einer breit angelegten Literaturrecherche eine Analyse da- hingehend durchzuführen, aufzuzeigen, welche Ursachen für den geringen Anteil der Rentenbezieher in Kolumbien verantwortlich sind. Des Weiteren soll auf Grundlage der formulierten Hypothese hin- terfragt werden, inwieweit der soziale Status eine Rolle bei der Altersabsicherung spielt. Die Hypothe- se soll im Laufe der Arbeit überprüft und dann unterstützt oder abgelehnt werden. Zuletzt sollen mög- liche Maßnahmen zur Verbesserung der kolumbianischen Regierung genauer betrachtet werden, um herauszufinden, welche Entwicklungen zu erwarten sind und inwieweit dies durch Reformen behoben werden kann.

1.3. Aufbau der Arbeit

Nach der Einleitung werden in Kapitel 2 die Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung darge- stellt. Insbesondere werden dabei das Versicherungsprinzip, Versicherungsträger, Leistungen und Fi- nanzierung der GRV in Kolumbien genauer betrachtet. In Kapitel 3 werden die Ursachen für den ge- ringen Anteil der Rentenbezieher in der GRV beschrieben. Dabei wird der Fokus auf mögliche Ursa- chen wie den sozialen Status, Armut, Arbeitslosigkeit und Korruption gelegt. Anschließend werden im Kapitel 4 die Auswirkungen der Ursachen am Beispiel der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der alleinerziehenden Frauen aufgezeigt. Im Kapitel 5 werden dann Maßnahmen der Regierung zur Ver- besserung der Altersvorsorgeabsicherung ausführlich erläutert. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und das Aufzeigen eines weiteren Forschungsbedarfs.

2. Die gesetzliche Rentenversicherung in Kolumbien

In diesem Kapitel werden zunächst die Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung in Kolumbien näher betrachtet, bevor mit einer genaueren Analyse der Ursachen für den geringen Rentenanteil unter der Bevölkerung fortgefahren wird. Ziel ist es, das Versicherungsprinzip, den Aufbau des Rentenver- sicherungssystems sowie seine wesentlichen Eigenschaften, Merkmale und Leistungen herauszustel- len, um daraus mögliche Rückschlüsse für die Ursachenbetrachtung zu ziehen. Das Versicherungsprinzip ist neben dem Fürsorge- und Vorsorgeprinzip eine der Grundlagen für die soziale Absicherung der Bevölkerung.11 Nach dem Gesetz 100/93 (vgl. Ley 100/93) der kolumbiani- schen Verfassung ist der Schutz der Bevölkerung gegen Risiken, die sich aus Alter, Behinderung und Tod ergeben, als Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung im Gesetz festgeschrieben. Das Versiche- rungsprinzip der GRV basiert hauptsächlich auf den Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeit- geber, die je nach dem festgelegten Prozentsatz zu entrichten sind, der sich zur Berechnung an das Bruttoeinkommen anpasst12 (siehe Kap. 2.4: Finanzierung). Nach dem Gesetz 100/93 sind alle sozial- versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige verpflichtet, eine Rentenversicherung abzu- schließen. Die Bevölkerung hat dabei das Wahlrecht zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Altersvorsorge. Der Aufbau der GRV in Kolumbien orientiert sich an dem Prinzip der Solidargemein- schaft und den Richtlinien des Versicherungsprinzips. Die GRV ist umlagefinanziert und wird durch die Beiträge der aktuell Versicherten für die ältere Generation der Rentner getragen. Im Nachfolgen- den soll ein Überblick über die Versicherungsträger und Organisationen der gesetzlichen Rentenversi- cherung gegeben werden, um im weiteren Verlauf dann auf deren Leistungen und Finanzierung zu kommen.

2.1 Versicherungsträger und Organisationen der GRV

Die Versicherungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenständiger Organisation und Verwaltung.13 Sie haben die Aufgabe, mit den notwendi- gen finanziellen Mitteln aus Beiträgen die gesetzliche vorgeschrieben Leistung zu gewähren.14 Zu den Rentenversicherungsträgern der GRV in Kolumbien gehören der Nationale Sparfonds (Fondo Nacional del Ahorro, FNA) und Colpensiones.15 Der FNA wurden 1968 gegründet und verwaltet die Rentenversicherungsbeiträge des öffentlichen Dienstes und der abhängigen Beschäftigten.16

Colpensiones ist ein vormals staatliches Öl-Unternehmen17, die als finanzielle Entität18 in relevantem Zusammenhang mit dem Arbeitsministerium steht. Colpensiones war für die kolumbianische Regierung eine finanzielle Unterstützung für die GRV.19 Seit dem Jahr 2011 ist Colpensiones als eigene Institution für die Verwaltung von finanziellen Mitteln im allgemeinen Rentensystem anerkannt und widmet sich im speziellen Verzögerungsbeantragern, um deren Rentenansprüche zu erfüllen.20 Im Nachfolgenden werden die Hauptleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Anspruchsvoraussetzungen umfassend erläutert.

2.2. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Jeder kolumbianischer Bürger, der in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, hat einen Leistungsanspruch daraus. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nachfolgenden ausführlich betrachtet und erläutert.

2.2.1 Altersrenten und Altersgrenzen

Eine der Hauptleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Bezug einer Altersrente nach Art. 33 des Gesetzes 100/93 der kolumbianischen Verfassung.21 Das Gesetz beinhaltet zwei Voraus- setzungen für den Erhalt einer lebenslangen Altersrente.22 Die erste Voraussetzung ist das Erreichen eines festgelegten Lebensjahres, für Frauen ist dies aktuell das 55. und für Männer das 60. Lebensjahr. Zweitens eine Mindestanzahl von 1200 Wochen gezahlter Beiträge. Dieses Regelung wurde 2003 ver- ändert und durch Art. 9 Gesetz 797 in der kolumbianischen Verfassung23 ergänzt, wodurch die Aufsto- ckung der Altersgrenzen und der festgelegten Wochenbeträge eine merkbare Änderung erfuhren. Mit der Änderung, dürfen Frauen ab 2014 mit 57 Jahren und Männer mit 62 Jahren in die Altersrente ge- hen.24 Die Mindestanzahl an gezahlten Beitragswochen erhöht sich pro Jahr um 25 Wochen bis zum Jahr 2015, ab dem die neue Mindestwochenanzahl 1300 betragen wird.25 Dieser Zeitraum entspricht einer Beschäftigungszeit von ca. 25 Jahren.26 Als Grundlage für die Berechnung der Altersrente wer- den 45 % vom durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommen während der Einzahlungsphase herangezo- gen. Eine Rentenanpassung von 3% erfolgt alle 50 Wochen bis zur 500sten Woche.27 Die Mindestren- te beträgt 566.700 Peso (240 Euro) und die Höchstrente 14.167.500 Peso (5800 Euro).28 In dem Fall, dass die Versicherten die Anforderungen nicht erfüllen, haben sie einen Anspruch auf eine Ersatzzah- lung nach der Art. 37 des Gesetzes 199/93 der kolumbianischen Verfassung in Form einer Einmalzah- lung.29 Um die Zahlung zu erhalten, müssen die Versicherten das Mindestalter der gesetzlichen Alters- rente erreicht haben und sich zudem als zahlungsunfähig der weiteren Zahlungsbeiträge erklären.

2.2.2 Erwerbsunfähigkeitsrente

Eine lebenslange Erwerbsunfähigkeitsrente gilt für die Bürger, die ihren Beruf oder eine andere Be- schäftigung aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr ausüben können.30 Die Voraus- setzungen dafür sind ein Mindestgrad an Erwerbsunfähigkeit von 50%. und eine Beitragszahlung von mindestens 50 Wochen in den letzten drei Jahren. Für Versicherte unter 20 Jahre ist eine Einzahlungs- dauer der Beiträge von mindestens 26 Wochen in einem Versicherungsjahr erforderlich, um einen An- spruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Grad der festgestellten Erwerbsunfähigkeit und wird individuell errechnet. Die Erwerbsunfähigkeitsrente darf nicht geringer als der Mindestlohn sein und darf nicht mehr als 75 Prozent des letzten Bruttolohns betragen.

2.2.3 Hinterbliebenenrente

Absicherungsleistungen für Hinterbliebene (Witwer-, Witwen- und Waisenrenten) werden von der Rentenversicherung gezahlt, wenn die hauptversicherte Person stirbt und die begünstigte Person des Versicherungsvertrages immer noch am Leben ist. Der lebenslange Leistungsanspruch aus dem Ver- trag kann nur dann an eine begünstigte Person übertragen werden, wenn diese zum Todeszeitpunkt wirtschaftlich vom Versicherungsnehmer abhängig war. Als Voraussetzung für den Erhalt, muss der Versicherte in den letzten 3 Jahren vor dem Todeszeitpunkt mindestens 50 Wochen in die Rentenver- sicherung einbezahlt haben bzw. sich im Rentenbezug befinden. Als Berechnungsgrundlage werden 45 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens herangezogen. Als begünstige Personen können nur folgende Personen benannt werden:

a) der Ehegatte oder Partner (bei einer Lebensgemeinschaft von mind. 5 Jahre)
b) Kinder unter 18 Jahre. Dieser Anspruch gilt auch für Jungen zwischen 18 und 25 Jahre, die aufgrund ihres Studiums nicht arbeiten. Zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten muss der Student wirtschaftlich abhängig vom verstorbenen Versicherter sein. Der Student erhält die Hinterbliebenenrente so lange, bis er mit seinem Studium fertig ist.
c) behinderte Kinder mit wirtschaftlicher Abhängigkeit von den Versicherten.
d) die Eltern der Versicherten, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit nachgewiesen werden kann und keine Kinder, Lebenspartner oder Ehegatte vorhanden sind.
e) behinderte Geschwister, die finanziell abhängig waren.31

2.2.4 Beerdigungskosten

Die Voraussetzung für die Anerkennung der Beerdigungskosten ist, dass der Versicherte bis zum Tag seines Todes, die Beiträge gezahlt hat bzw. seine Rente bereits erhalten hat. Um die finanziellen Mittel zu erhalten, muss der Anspruchsteller spätestens ein Jahr nach dem Tod des Versicherten diese bean- tragen.32 Beerdigungskosten setzen die Anerkennung der wirtschaftlichen Kosten der Person, die die Kosten der Beerdigung der Versicherten übergenommen hat, voraus. Im Falle einer positiven Überprü- fung, hat diese Person Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Höhe des letzten Grundlohns des Versicherten, oder falls der Versicherte schon Rente bezog, der letzten monatliche Zuwendung.

Infolge der detaillierten Erarbeitung des Leistungsspektrums stellt sich nun die Frage, nach der Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung.

2.3. Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Kolumbien handelt nach dem Solidaritätsprinzip33 und stellt durch die Bildung eine Solidaritätsgemeinschaft den Grundgedanken der Finanzierungsform dar. Die GRV wird grundsätzlich aus Arbeitergeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert. Die GRV bildet keinen Aufbau eines eigenen finanziellen Vermögens, sondern finanziert sich durch die Beitragszah- lungen zukünftiger Generationen.34 Der festgeschriebene Beitragssatz wird vom Gesetzgeber festge- legt und beträgt aktuell 16% des Bruttolohns ab Beschäftigungsbeginn. Der Beitragssatz setzt sich aus einem Arbeitgeberanteil von 12% und einem Arbeitnehmeranteil von 4% zusammen.35

[...]


1 Vgl. Schmidt-Hebbel, K.( 1995), S. 42.

2 Vgl. Pardo, R. (2013).

3 Vgl. ebd.

4 Vgl. ebd.

5 In Kolumbien gibt es fünf sozio-ökonomischen Schichten.

6 Wieland, C. (2008), S. 2.

7 Vgl. http://www.fedesarrollo.org.co/wp-content/uploads/2011/08/El-sistema-pensional-en-Colombia_Retos-y- alternativas-para-aumentar-la-cobertura-12-de-abril-2011.pdf, 01.08.2013.

8 „Sozialer Status: relative Position oder Stellung innerhalb einer Gruppe, die einer Person aufgrund von Rolle, Erfahrung, Alter, Fähigkeiten oder Kenntnissen zugewiesen ist. Während die soziale Rolle die funktionale Einordnung von Personen in ein soziales System wiedergibt, kennzeichnet der soziale Status eine Bewertung dieser Position im Sinne einer Wertschätzung des Inhabers einer Position oder ein mit einer sozialen Position verbundenes Wertbewusst- sein. Dabei kommt es häufig vor, dass zwischen Position und Status Unterschiede bestehen. Der soziale Status findet als ein Kriterium der Marktsegmentierung Anwendung. Man geht hier davon aus, dass Personen mit gleichem sozialem Status zu einer Schicht gehören (soziale Schicht).“ http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/sozialer-status/sozialer- status.htm, 19.09.2013.

9 Vgl. http://www.imprenta.gov.co/gacetap/gaceta.mostrar_documento?p_tipo=890&p_numero=039&p_consec=33701, 17.09.2013.

10 Vgl. Pardo, R. (2013).

11 Vgl. http://www.soziales.fh-dortmund.de/Michel/Material/sozmed/mat4.htm, 21.09.2013.

12 Vgl. http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/141469/grundprinzipien, 19.09.2013.

13 Vgl. http://www.finanzcheck.de/service/finanzlexikon/altersvorsorgelexikon/deutsche-rentenversicherung/576, 21.09.2013.

14 Vgl. http://www.krankenkasseninfo.de/lexikon/Versicherungstr%C3%A4ger, 25.08.2013.

15 Die Bezeichnung „Colpensiones“ setzt sich zusammen aus „Col“ = Kolumbien und „Pensiones“ = Rente.

16 http://www.fna.gov.co/wps/portal/inicio/fna/sobre_entidad/conozcanos/!ut/p/b1/hY7NDoIwEAYfabe1hXosIr GJpao9GJqYgha6MX4_NaECwdxb5vM5Bsw0FGkhEQEBcIFzGTfQ29fg5-s_4mutJc1mqrWslpIrBs2B51ojeoWQC6 AOCPk7j0W15nwVfxkcjgVzj7K8Cf_QpM7_wtpJ7BLOHDrmBYxifB8zQNMWQGVmKbwo93GI3LxPPBPhE58sQ! /?uri=nm:oid:Z6_2GAKO9OTALCH40I7V85GDD0001, 23.08.2013.

17 Vgl. http://www.dinero.com/negocios/articulo/las-diez-petroleras-mayor-produccion-colombia/140828, 22.09.2013.

18 Eine Entität ist eine „Verwaltungseinheit innerhalb eines Staatsgebiets. Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete be- trachtet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das inner- halb der öffentlichen Verwaltung Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angese- hen werden.“ http://www.enzyklo.de/Begriff/Verwaltungseinheit, 19.09.2013.

19 Vgl. http://www.colpensiones.gov.co/publicaciones/es-CO/113/Quienes_Somos 23.08.2013.

20 Vgl. http://m.eltiempo.com/colombia/llano/colpensiones-avanza-en-retrazo-de-pensiones/12783100, 26.09.2013.

21 Vgl. http://m.finanzaspersonales.com.co/pensiones-y-cesantias/articulo/las-tres-formas-pensionarse-colombia/43271, 16.09.2013.

22 Vgl. http://www.proteccion.com/portal/secciones/PROTPORTAL/HOME/HOMEAF/PENSION-OBLIGATORIA/ DIFERENCIAS-RAI-Y-RPM/doc_2361_MICROSITIO.html?idDocumento=2361, 16.09.2013.

23 Vgl. ebd.

24 Vgl. http://www.proteccion.com/portal/secciones/PROTPORTAL/HOME/HOMEAF/PENSION-OBLIGATORIA/ DIFERENCIAS-RAI-Y-RPM/doc_2361_MICROSITIO.html?idDocumento=2361, 16.09.2013.

25 Vgl. kolumbianische Verfassung, Art 33, 34.

26 Pardo, R. (2013).

27 Vgl. http://www.superfinanciera.gov.co/Normativa/doctrinas2001/pensiondeinvejez090.htm, 24.09.2013.

28 Vgl. http://consultas-laborales.com.co/index.php?option=com_content&view=article&id=58%3Apensiones-regimen- de-prima-media-valor-maximo-y-minimo&catid=1%3Alaboral&Itemid=1,23.09.2013.

29 Vgl. http://www.proteccion.com/portal/secciones/PROTPORTAL/HOME/HOMEAF/PENSION-OBLIGATORIA/ DIFERENCIAS-RAI-Y-RPM/doc_2361_MICROSITIO.html?idDocumento=2361, 16.09.2013.

30 Vgl. http://www.finanzaspersonales.com.co/pensiones-y-cesantias/articulo/las-tres-formas-pensionarse-colombia/43271, 16.09.2013.

31 Vgl.ebd

32 Vgl. http://www.colpensiones.gov.co/publicaciones/es-CO/129/Pensiones_y_Tipos_de_Prestaciones, 24.09.2013.

33 „Dem Prinzip der Selbstverantwortlichkeit wird i.d.R. das Solidar- oder Solidaritätsprinzip gegenübergestellt. Geht man jedoch gemäß der Herkunft dieses Prinzips aus der christlichen Soziallehre davon aus, dass sich der Einzelne als Per- sönlichkeit nur in verschiedenen Formen der menschlichen Gemeinschaft entfalten kann, dann ergänzt das Solidarprin- zip die Selbstverantwortlichkeit des Einzelnen (für sich und die Seinen) nur um die andere Seite der Personalität des Menschen mit der Verantwortung der Einzelperson für die Gemeinschaft“ http://wirtschaftslexikon. gab ler.de/Definition/sozialpolitikgestaltungsprinzipien.html?referenceKeywordName=Individualprinzip, 21.09.2013.

34 Vgl. http://www.altersvorsorge24.de/moeglichkeiten/staatliche-altersvorsorge/gesetzliche-rentenversicherung.html 24.09.2013.

35 Vgl. http://www.lared.com.co/KitdeHerramientas/salarios/CostoPorTrabajador.asp?clave=, 17.09.2013.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung in Kolumbien. Ungleichbehandlung der Bevölkerung?
Hochschule
Universität Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
25
Katalognummer
V271363
ISBN (eBook)
9783656633778
ISBN (Buch)
9783656633754
Dateigröße
728 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
problematik, rentenversicherung, kolumbien, ungleichbehandlung, bevölkerung
Arbeit zitieren
Angelica Maria Cruz (Autor:in), 2013, Die Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung in Kolumbien. Ungleichbehandlung der Bevölkerung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271363

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