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Jugendstrafverfahren und Verteidigung im Spannungsfeld "Interessenvertretung und Erziehungsgedanke"

Titel: Jugendstrafverfahren und Verteidigung im Spannungsfeld "Interessenvertretung und Erziehungsgedanke"

Seminararbeit , 2003 , 32 Seiten , Note: 18 Punkte

Autor:in: Marco Nielebock (Autor:in)

Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Für die Verteidigung in Jugendstrafsachen gelten nach § 2 JGG die allgemeinen Vorschriften, soweit im spezielleren Gesetz des JGG nichts anderes bestimmt ist. Im allgemeinen Strafverfahren besteht die Aufgabe des Verteidigers hauptsächlich in der Abwehr des Strafübels für seinen Mandanten. Im Jugendstrafrecht ist dagegen zusätzlich der Erziehungsgedanke zu berücksichtigen. Zwischen diesen beiden gegenläufigen Zielrichtungen kann es zu Spannungen kommen, die den Verteidiger im Jugendverfahren in schwere Konfliktsituationen bringen können. Zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses werden Meinungen vertreten, die weit auseinander gehen: von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis hin zu einer Kooperationspflicht des Verteidigers mit dem Gericht.
In der vorliegenden Arbeit soll dieses Spannungsverhältnis zwischen Interessenvertretung und Erziehungsgedanke näher dargestellt und die verschiedenen Lösungsansätze diskutiert werden. Ausgehend hiervon sollen schließlich die daraus resultierenden Aufgaben des Verteidigers im Jugendstrafverfahren abgeleitet und Handlungsanweisungen anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Grundlagen

1) Funktion und Verfahrensstellung des Verteidigers im allgemeinen Strafverfahren

a) Der Verteidiger als Organ der Rechtspflege

b) Der Verteidiger als reiner Interessenvertreter

c) Stellungnahme

d) Ergebnis

e) Problem: Der Verteidiger weiß von der Schuld seines Mandanten

aa) Strafbarkeit des Verteidigers?

bb) Pflichten des Verteidigers

2) Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht

III. Problembeschreibung

IV. Lösungsvorschläge

1) Der Verteidiger ist an das Erziehungsprinzip gebunden

2) Der Verteidiger ist nicht an das Erziehungsprinzip gebunden

3) Der Verteidiger ist nur partiell an das Erziehungsprinzip gebunden

4) Der Verteidiger ist nur im Rahmen seiner Beistandsfunktion an das Erziehungsprinzip gebunden

5) Ergebnis

V. Auswirkungen auf die Verteidigertätigkeit

1) Aufgaben und Handlungsspielräume des Verteidigers

2) Problem: Der Verteidiger weiß von der Schuld seines jungem Mandanten

3) Problem: Der Verteidiger im Konflikt zwischen den Interessen des Jugendlichen und Elterninteressen

VI. Schluss

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der parteilichen Interessenvertretung durch den Strafverteidiger und dem im Jugendstrafrecht geltenden Erziehungsgedanken. Ziel ist es, den normativen Konflikt zu analysieren, verschiedene Lösungsansätze für die Rolle des Verteidigers zu diskutieren und hieraus praktische Handlungsanweisungen für die Verteidigung in Jugendstrafsachen abzuleiten.

  • Grundlagen der Verteidigerrolle im allgemeinen Strafverfahren vs. Jugendstrafrecht
  • Analyse der Erziehungspflichten und ihrer Vereinbarkeit mit der Beistandsfunktion
  • Diskussion von Lösungsmodellen zum Erziehungsprinzip im Strafverfahren
  • Umgang mit Interessenkonflikten zwischen Verteidigung, Erziehungsberechtigten und Mandanten
  • Einfluss der Verteidigungstätigkeit auf die Resozialisierungschancen jugendlicher Täter

Auszug aus dem Buch

3) Problem: Der Verteidiger im Interessenkonflikt zwischen dem jugendlichen Mandanten und den Erziehungsberechtigten

Das Spannungsverhältnis zwischen Interessenvertretung und Erziehungsgedanke konkretisiert sich nicht nur im Verhältnis Verteidiger – Gericht. Ebenso kann der Verteidiger zwischen die Interessen der Erziehungsberechtigten und des jugendlichen Mandanten geraten.

Da Jugendliche in Strafverfahren alle Rechte des Beschuldigten selbständig ohne Rücksicht auf ihre Voll- oder Minderjährigkeit ausüben können (§ 67 I JGG), haben sie auch das Recht zu eigener Verteidigerauswahl, die sowohl ohne als auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten wirksam ist115. Dieses Recht zur Bestellung und Wahl eines Verteidigers steht jedoch nicht nur dem Jugendlichen selbst zu, sondern auch seinem gesetzlichen Vertreter (§ 137 II StPO) und den Erziehungsberechtigten (§ 67 III JGG)116. Wenn nun die Eltern als Erziehungsberechtigte von diesem Recht Gebrauch machen, kann es zu heiklen Konfliktsfällen kommen. Die Verteidigung im Auftrag sowohl des Jugendlichen als auch dessen Eltern ist nur solange unproblematisch, wie nicht die jeweiligen Zielvorstellungen voneinander abweichen (Freispruch – „vernünftiger Denkzettel“) oder es nicht notwendig ist, Konflikte zwischen Kind und Eltern oder schwere Erziehungsmängel in der Verhandlung zur Sprache zu bringen. Den Eltern ist in der Regel an nichts mehr gelegen, als dass die „heile Familie“ gewahrt und nicht schmachvolle Einzelheiten des Erziehungsverhaltens erörtert werden117.

Legt man zur Lösung dieser Konfliktsituation ebenfalls die Auffassung zu Grunde, der Verteidiger dürfe nur im Aktionsbereich seiner Beistandsfunktion zu Gunsten des jugendlichen Mandanten pädagogisch intervenieren, so ergibt sich als oberste Priorität des Verteidigers auch hier die Vertretung der Interessen des Jugendlichen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht und der klassischen Aufgabe des Verteidigers als Interessenvertreter ein.

II. Grundlagen: Hier werden die Rollenbilder des Verteidigers als Organ der Rechtspflege gegenüber der Interessenvertretertheorie beleuchtet und der Erziehungsgedanke als Spezifikum des JGG definiert.

III. Problembeschreibung: Das Kapitel wirft die zentrale Frage auf, ob der Verteidiger im Jugendstrafverfahren erzieherische Mitverantwortung trägt oder Einschränkungen seiner Verteidigerrechte hinnehmen muss.

IV. Lösungsvorschläge: Es werden vier verschiedene theoretische Ansätze diskutiert, die von einer vollständigen Bindung des Verteidigers an das Erziehungsprinzip bis hin zur rein beistandsorientierten Position reichen.

V. Auswirkungen auf die Verteidigertätigkeit: Die Auswirkungen der gewählten Rolle auf die praktische Arbeit des Anwalts, insbesondere im Umgang mit geständigen Mandanten und familiären Konflikten, werden detailliert ausgeführt.

VI. Schluss: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass der Verteidiger auch erzieherische Belange berücksichtigen sollte, jedoch stets im Rahmen seiner primären Beistandsfunktion zum Schutz des Mandanten.

Schlüsselwörter

Jugendstrafrecht, Strafverteidiger, Erziehungsgedanke, Beistandsfunktion, Interessenvertretung, JGG, Verfahrensstellung, Mandantenschutz, Konfliktlösung, Resozialisierung, Pflichtverteidigung, Wahlverteidiger, Organ der Rechtspflege, pädagogische Intervention.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Rolle des Strafverteidigers im Jugendstrafrecht und untersucht, wie die traditionelle parteiliche Interessenvertretung mit dem gesetzlich verankerten Erziehungsgedanken in Einklang gebracht werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung der Verteidigerrolle im Erwachsenen- gegenüber dem Jugendstrafrecht, die Konflikte zwischen Verteidiger, Gericht und Erziehungsberechtigten sowie die Frage der erzieherischen Mitverantwortung des Anwalts.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Lösungsansätzen zur Rolle des Jugendverteidigers, um eine praxisnahe Handlungsanleitung für den Umgang mit dem Spannungsfeld zwischen Erziehung und Beistandsfunktion zu bieten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis bestehender Literatur, Kommentierungen und fachwissenschaftlicher Diskussionen zum JGG sowie zur Rolle des Verteidigers.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Grundlegung der Verteidigerstellung, eine Darstellung verschiedener juristischer Lösungsansätze für den Erziehungskonflikt sowie eine Untersuchung konkreter Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist insbesondere geprägt durch Begriffe wie Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Beistandsfunktion, Verteidigerpflichten und Interessenkonflikt.

Wie sollte ein Verteidiger reagieren, wenn er von der Schuld seines minderjährigen Mandanten weiß?

Der Verteidiger ist gemäß der Arbeit weiterhin zur Beistandsfunktion verpflichtet; er darf keine wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen aufstellen, muss aber dennoch die dem Mandanten zustehenden prozessualen Rechte zur Abwehr des Strafübels wahren.

Wie löst der Autor den Interessenkonflikt zwischen dem Mandanten und dessen Eltern?

Der Autor argumentiert, dass der Verteidiger auch bei einer Beauftragung durch die Eltern ausschließlich den Interessen des Jugendlichen verpflichtet ist und bei unauflösbaren Konflikten das Mandat gegebenenfalls ablehnen muss.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Jugendstrafverfahren und Verteidigung im Spannungsfeld "Interessenvertretung und Erziehungsgedanke"
Hochschule
Universität Rostock
Veranstaltung
Seminar zur WFG8 - Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Kriminologie
Note
18 Punkte
Autor
Marco Nielebock (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
32
Katalognummer
V27186
ISBN (eBook)
9783638293020
ISBN (Buch)
9783640486977
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendstrafverfahren Verteidigung Spannungsfeld Interessenvertretung Erziehungsgedanke Seminar Jugendstrafrecht Strafvollzugsrecht Kriminologie
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Marco Nielebock (Autor:in), 2003, Jugendstrafverfahren und Verteidigung im Spannungsfeld "Interessenvertretung und Erziehungsgedanke", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27186
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Leseprobe aus  32  Seiten
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