Für die Verteidigung in Jugendstrafsachen gelten nach § 2 JGG die allgemeinen Vorschriften, soweit im spezielleren Gesetz des JGG nichts anderes bestimmt ist. Im allgemeinen Strafverfahren besteht die Aufgabe des Verteidigers hauptsächlich in der Abwehr des Strafübels für seinen Mandanten. Im Jugendstrafrecht ist dagegen zusätzlich der Erziehungsgedanke zu berücksichtigen. Zwischen diesen beiden gegenläufigen Zielrichtungen kann es zu Spannungen kommen, die den Verteidiger im Jugendverfahren in schwere Konfliktsituationen bringen können. Zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses werden Meinungen vertreten, die weit auseinander gehen: von der völligen Ablehnung einer pädagogischen Mitverpflichtung bis hin zu einer Kooperationspflicht des Verteidigers mit dem Gericht.
In der vorliegenden Arbeit soll dieses Spannungsverhältnis zwischen Interessenvertretung und Erziehungsgedanke näher dargestellt und die verschiedenen Lösungsansätze diskutiert werden. Ausgehend hiervon sollen schließlich die daraus resultierenden Aufgaben des Verteidigers im Jugendstrafverfahren abgeleitet und Handlungsanweisungen anhand von praktischen Beispielen veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Grundlagen
- 1) Funktion und Verfahrensstellung des Verteidigers im allgemeinen Strafverfahren
- a) Der Verteidiger als Organ der Rechtspflege
- b) Der Verteidiger als reiner Interessenvertreter
- c) Stellungnahme
- d) Ergebnis
- e) Problem: Der Verteidiger weiß von der Schuld seines Mandanten
- aa) Strafbarkeit des Verteidigers?
- bb) Pflichten des Verteidigers
- 2) Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
- 1) Funktion und Verfahrensstellung des Verteidigers im allgemeinen Strafverfahren
- III. Problembeschreibung
- IV. Lösungsvorschläge
- 1) Der Verteidiger ist an das Erziehungsprinzip gebunden
- 2) Der Verteidiger ist nicht an das Erziehungsprinzip gebunden
- 3) Der Verteidiger ist nur partiell an das Erziehungsprinzip gebunden
- 4) Der Verteidiger ist nur im Rahmen seiner Beistandsfunktion an das Erziehungsprinzip gebunden
- 5) Ergebnis
- V. Auswirkungen auf die Verteidigertätigkeit
- 1) Aufgaben und Handlungsspielräume des Verteidigers
- 2) Problem: Der Verteidiger weiß von der Schuld seines jungem Mandanten
- 3) Problem: Der Verteidiger im Konflikt zwischen den Interessen des Jugendlichen und Elterninteressen
- VI. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Rolle des Verteidigers im Jugendstrafverfahren im Spannungsfeld zwischen Interessenvertretung und Erziehungsgedanke. Der Fokus liegt auf der Klärung, ob und inwieweit der Verteidiger an das Erziehungsprinzip des Jugendstrafrechts gebunden ist.
- Funktion des Verteidigers im Strafverfahren
- Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
- Spannungsverhältnis zwischen Interessenvertretung und Erziehungsprinzip
- Auswirkungen auf die Verteidigertätigkeit
- Konflikte zwischen den Interessen des Jugendlichen und den Eltern
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel I. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Thematik des Jugendstrafverfahrens und der Verteidigung im Spannungsfeld von Interessenvertretung und Erziehungsgedanke vor.
- Kapitel II. Grundlagen: Dieses Kapitel behandelt die grundlegenden Funktionen und die Verfahrensstellung des Verteidigers im allgemeinen Strafverfahren. Es beleuchtet die Rolle des Verteidigers als Organ der Rechtspflege und als Interessenvertreter. Darüber hinaus wird das Problem des Wissens über die Schuld des Mandanten und die damit verbundenen Pflichten des Verteidigers erörtert. Abschließend behandelt Kapitel II den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht.
- Kapitel III. Problembeschreibung: Dieses Kapitel befasst sich mit der zentralen Frage, ob und inwieweit der Verteidiger im Jugendstrafverfahren an das Erziehungsprinzip gebunden ist. Es beleuchtet die unterschiedlichen Ansätze und Argumente in dieser Debatte.
- Kapitel IV. Lösungsvorschläge: Dieses Kapitel untersucht verschiedene Lösungsansätze für die Frage der Bindung des Verteidigers an das Erziehungsprinzip. Es beleuchtet Szenarien, in denen der Verteidiger an das Prinzip gebunden ist, nicht gebunden ist oder nur partiell gebunden ist. Das Kapitel analysiert auch die Bindung des Verteidigers im Rahmen seiner Beistandsfunktion.
- Kapitel V. Auswirkungen auf die Verteidigertätigkeit: Dieses Kapitel betrachtet die Auswirkungen der verschiedenen Lösungsansätze auf die Verteidigertätigkeit. Es analysiert die Aufgaben und Handlungsspielräume des Verteidigers und beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus dem Wissen um die Schuld des jungen Mandanten und aus Konflikten zwischen den Interessen des Jugendlichen und den Eltern ergeben.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Strafverteidigung, Interessenvertretung, Erziehungsgedanke, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Verteidiger, Strafverfahren, Pflichten des Verteidigers, Jugendlicher, Elterninteressen.
- Arbeit zitieren
- Marco Nielebock (Autor:in), 2003, Jugendstrafverfahren und Verteidigung im Spannungsfeld "Interessenvertretung und Erziehungsgedanke", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27186