Diese Arbeit soll Betriebsratsmitgliedern als Leitfaden für den Besuch von Betriebsratsschulungen dienen. Sie klärt sowohl wann eine Schulung besucht werden kann, welche Veranstaltungsarten angeboten werden können als auch welche Schulungsinhalte unterstützt werden. Betriebsräten wird erklärt, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und formellen Vorgehensweisen sie Schulungen besuchen und wie sie eine wirtschaftlich sinnvolle Auswahl des Angebotes aus unzähligen Marktanbietern treffen können.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Betriebsrat
I. Anwendbarkeit des BetrVG
1. Sachlicher Geltungsbereich
2. Persönlicher Geltungsbereich
II. Aufgaben und Tätigkeiten des Betriebsrates
1. Allgemeine Aufgaben
2. Beteiligungsrechte
III. Mitglieder des Betriebsrates
1. Freigestellte Mitglieder
2. Ersatzmitglieder
IV. Ausschüsse
V. Gesamt- und Konzernbetriebsrat
C. Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte
I. Aufgaben und Ziele
II. Instrumente für Betriebsratsschulungen
1. Lehrvortrag
2. Lehrgespräch
3. E-Learning
4. Coaching
5. Teamentwicklung
6. Workshop
D. Schulungsanspruch des Betriebsratsmitgliedes
I. Abgrenzung des § 37 Abs. 6 und § 37 Abs. 7 BetrVG
II. Materielle Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG
1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis
a) Betriebsratsmitglieder
b) Ersatzmitglieder
c) Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
d) Mitglieder des Gesamt- und Konzernbetriebsrates
e) Sonstige Fallgruppen
aa) Jugend- und Auszubildendenvertretung
bb) Gewerkschaftliche Vertrauensleute
cc) Mitglieder des Wahlvorstandes
dd) Vertrauensleute für Schwerbehinderte
f) Zusammenfassung
2. Erforderlichkeit des Schulungsinhaltes
a) Grundkenntnisse
aa) Erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder
bb) Persönliche Vorkenntnisse
cc) Kurz vor Ende der Amtszeit
dd) Anerkannte Schulungsthemen
b) Spezialkenntnisse
aa) Anerkannte Schulungsthemen
bb) Nicht anerkannte Schulungsthemen
c) Teilerforderlichkeit
3. Beurteilungsspielraum des Betriebsrates
a) Dauer
b) Teilnehmer
c) Teilnehmerauswahl
d) Zeitliche Lage
III. Materielle Voraussetzungen des § 37 Abs. 7 BetrVG
1. Teilnahmeberechtigter Personenkreis
2. Geeignetheit des Schulungsinhaltes
a) Betriebsverfassungsrechtlicher Zusammenhang
b) Teilgeeignetheit
c) Anerkennungsverfahren nach § 37 Abs. 7 BetrVG
3. Dauer
4. Ermessenspielraum Betriebsrat
IV. Formelle Voraussetzungen
1. Betriebsratsbeschluss
2. Unterrichtung des Arbeitgebers
V. Einspruchsrecht des Arbeitgebers
VI. Rechtsfolgen
1. Arbeitsbefreiung unter Entgeltfortzahlung
2. Freizeitausgleich außerhalb der Arbeitszeit
E. Schulungskosten
I. Kostentragungspflicht im Falle des § 37 Abs. 6 BetrVG
II. Kostentragungspflicht im Falle des § 37 Abs. 7 BetrVG
III. Grenzen der Kostentragungspflicht
1. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
2. Koalitionsrechtlicher Grundsatz
3. Darlegungslast
IV. Umfang der zu erstattenden Kosten
F. Praxisbezug
I. Zusammenfassung der Voraussetzungen
II. Aktuelle Rechtsprechung zu Schulungsthemen
III. Auswahl der Trainer und Bildungsangebote
G. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Masterarbeit dient als praxisorientierter Leitfaden für Betriebsratsmitglieder bei der Planung und dem Besuch von Schulungsveranstaltungen. Sie klärt die rechtlichen Anspruchsgrundlagen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG, beleuchtet formelle Anforderungen sowie die Kostentragungspflichten und bietet Hilfestellungen bei der Auswahl geeigneter Bildungsangebote.
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für den Schulungsanspruch
- Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen gemäß § 37 Abs. 6 und § 37 Abs. 7 BetrVG
- Instrumente und Methoden der Wissensvermittlung für Betriebsräte
- Analyse von Kostentragungspflichten und deren Grenzen
- Praktische Unterstützung bei der Auswahl von Trainern und Bildungsanbietern
Auszug aus dem Buch
1. Lehrvortrag
Der Lehrvortrag, auch Frontalunterricht genannt, ist als Instrument am hilfreichsten, wenn es sich um die Einführung in ein neues Sachgebiet oder in neue Problemstellungen handelt. Er bietet sich vor allem dann an, wenn die Zielgruppe von deutlicher Größe ist und etwas systematisch in einer begrenzten Zeit dargestellt werden soll, eventuell mit anderen Lehrinstrumenten optimiert und kombiniert. Da das Lernen in einem einheitlichen Rhythmus erfolgt, ist die Informationsvermittlung gleichmäßig. Durch die klare Strukturierung und der straffen Lenkung des Referenten wird ein homogener Wissenstand hergestellt. Jedoch hat der Lehrvortrag zum Nachteil, dass die Teilnehmer sich kaum bzw. nicht aktiv in das Thema einbringen können, wobei Kreativität, Kooperation und Selbständigkeit vernachlässigt werden.
Für eine Betriebsratsschulung kann der Lehrvortrag demnach dann nützlich sein, wenn das gesamte Gremium daran teilnimmt und beispielsweise eine Einführung in eine neue betriebliche Maßnahme oder die Darstellung von Unternehmensergebnissen zum Gegenstand hat. Neben internen Themen kann ein Lehrvortrag auch bei Grundschulungen angewendet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Der Betriebsrat: Dieses Kapitel erläutert die Anwendbarkeit des BetrVG, die Aufgaben des Betriebsrates, die Zusammensetzung des Gremiums sowie die Struktur von Ausschüssen und Gesamt- bzw. Konzernbetriebsräten.
C. Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte: Hier werden die Ziele der Schulungen sowie verschiedene Instrumente wie Lehrvorträge, E-Learning oder Workshops für die Betriebsratsarbeit vorgestellt.
D. Schulungsanspruch des Betriebsratsmitgliedes: Dieser Hauptteil differenziert zwischen den Anspruchsgrundlagen des § 37 Abs. 6 und § 37 Abs. 7 BetrVG und erläutert die jeweiligen materiellen sowie formellen Voraussetzungen.
E. Schulungskosten: Dieses Kapitel behandelt die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers sowie deren Grenzen, inklusive des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Darlegungslast.
F. Praxisbezug: Hier werden die Voraussetzungen zusammengefasst, aktuelle Rechtsprechung zu Schulungsthemen analysiert und Kriterien für die Auswahl von Trainern und Anbietern definiert.
G. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Erkenntnisse und empfiehlt den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Schulungsregelung.
Schlüsselwörter
Betriebsrat, BetrVG, Schulungsanspruch, Erforderlichkeit, Geeignetheit, § 37 BetrVG, Kosten, Kostentragungspflicht, Betriebsratsbeschluss, Fortbildung, Weiterbildung, Arbeitgeber, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Rechtsgrundlage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Grundlagen und der praktischen Umsetzung des Anspruchs von Betriebsratsmitgliedern auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die verschiedenen Instrumente der Schulung, die Kostentragungspflicht sowie der Praxisbezug bei der Auswahl von Anbietern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist, Betriebsratsmitgliedern als Leitfaden zu dienen, um rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll Schulungen planen und deren Finanzierung durch den Arbeitgeber zu klären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und praktischer Hilfsmittel wie Checklisten und Musterformulierungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die materiellen und formellen Voraussetzungen der Schulungsansprüche nach § 37 Abs. 6 und § 37 Abs. 7 BetrVG erarbeitet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wesentlichen Begriffe sind Betriebsrat, Schulungsanspruch, Erforderlichkeit, Geeignetheit, Kostentragungspflicht, BetrVG, Fortbildung und Betriebsratsbeschluss.
Wie unterscheidet sich die Erforderlichkeit von der Geeignetheit?
Die Erforderlichkeit (§ 37 Abs. 6 BetrVG) bezieht sich auf Kenntnisse, die für die aktuelle Betriebsratsarbeit notwendig sind, während die Geeignetheit (§ 37 Abs. 7 BetrVG) eine allgemeinere Bildungsmaßnahme beschreibt, die für die Betriebsratsarbeit förderlich ist.
Welche Rolle spielt die Einigungsstelle bei Schulungsstreitigkeiten?
Die Einigungsstelle kann angerufen werden, wenn der Arbeitgeber die zeitliche Lage der Schulung aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten infrage stellt; ihr Spruch kann die Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ersetzen.
Was ist bei der Kostentragung für Gewerkschaftsschulungen zu beachten?
Grundsätzlich ist es unerheblich, welcher Träger die Schulung durchführt. Jedoch darf die Gewerkschaft keinen finanziellen Gewinn erzielen, weshalb eine Aufschlüsselung der Kosten auf Basis der Selbstkosten erfolgen muss.
- Arbeit zitieren
- Tanja Theimer (Autor:in), 2013, Betriebsratsschulungen. Anspruch, Instrumente, Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272092