Grundeinkommen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse


Hausarbeit, 2011

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

2. Grundeinkommen
2.1. Eckpfeiler des HWWI-Grundeinkommen
2.2. Auswirkungen des Grundeinkommen
2.3. Kritikdes HWWI-Konzeptes

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Agenda 2010 bzw. Hartz IV, die von den politischen Initiatoren auch als „größte Sozialreform“ der bundesdeutschen Geschichte bezeichnet wurde, haben die Diskussionen über das Grundeinkommen, als Lösung sozialstaatlicher Probleme, nach mehr als 20 Jahren wieder aufkommen lassen (Lessenich 2009: 4).

Auch die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem (bedingungslosen) Grundeinkommen und seinen prognostizierten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Konkret geht es um das Grundeinkommens-Modell des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) und dessen mögliche Auswirkungen auf die heutzutage bestehenden prekären[1] Beschäftigungsverhältnisse. Dieser Modell-Vorschlag schien mir für die vorliegende Arbeit besonders geeignet, weil er Prognosen im Bezug auf die Auswirkungen eines Grundeinkommens beinhaltet. Die Fragestellung dieser Arbeit lautet deshalb: Kann die Einführung eines Grundeinkommens den Rückgang von prekären Beschäftigungsverhältnissen bewirken?

Um dieser Frage nachzugehen, erfolgt in einem ersten Schritt die Untersuchung von (prekären) Beschäftigungsverhältnissen im deutschen historischen Kontext, d.h., es werden die Entstehungsursachen und Kennzeichen eben dieser Beschäftigungsverhältnisse vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute kurz skizziert. In einem zweiten Schritt wird dann das Grundeinkommens-Modell des HWWi vorgestellt, d.h., zuerst werden die Konzept-Eckpfeiler und anschließend die damit zusammenhängenden Prognosen bzgl. der Einführung bzw. Auswirkungen dieses Grundeinkommens erläutert. Anschließend erfolgt eine kritische Betrachtung der Konzept-Eckpfeiler sowie der prognostizierten Auswirkungen. Die gesammelten Erkenntnisse werden dann im Fazit für die Beantwortung dero.g. Frage genutzt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Thematiken jeweils äußerst komplex sind und für die vorliegende Hausarbeit nur ein begrenzter Rahmen zur Verfügung steht, kann diese Arbeit keinen Anspruch aufVollständigkeit erheben.

1. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis in die 1970er Jahre war das „Fordistische Entwicklungsmodell“, das dominierende Gesellschaftsmodell in (West)Deutschland (Reißig 2009: 118). Zu den damaligen gesellschaftlichen Leitorientierungen gehörten soziale Marktwirtschaft, ungebremster Technik- und Fortschrittsoptimismus, Wohlstandsdenken und das Modell des männlichen Familienernährers (ebd.: 120). Aus dieser Zeit ist auch das sog.

Normalarbeitsverhältnis hervorgegangen, das damals einen Anteil von 83% an der Gesamtbeschäftigung in Westdeutschland ausmachte und vor allem durch männliche Arbeitnehmer gekennzeichnet war, d.h. Frauen waren von den sozialen und materiellen Sicherungen des Normalarbeitsverhältnisses zum Großteil ausgeschlossen (Brinkmann/Dörre/Röbenack 2006:19). Der heutzutage empirisch beschreibbare Kern des Normalarbeitsverhältnisses setzt sich aus folgenden fünf Kriterien zusammen: „abhängige Beschäftigung; Vollzeittätigkeit bzw. existenzsicherendes Einkommen; unbefristetes

Beschäftigungsverhältnis; Sozialversicherungsschutz und kollektivvertraglicher Schutz“ (Rademacher/Lobato 2008: 122). Neben dem Normalarbeitsverhältnis gab es damals wie heute auch eine Reihe von Erwerbsformen, die von diesen Kriterien abweichen. Diese atypischen Beschäftigungsverhältnisse, die größtenteils von Frauen, Gering-Qualifizierten und Migranten besetzt sind, treten dabei vor allem in Form von „Teilzeit- und Leiharbeit, befristete und geringfügige Beschäftigung, aber auch Vollzeiterwerbstätigkeit im Niedriglohnsektor“ auf (ebd.).

Mitte der 70er Jahre geriet das fordistisch geprägte sozioökonomische Modell in eine Krise, die auf sinkende Ressourcen- und Energieeffizienz und dem daraus folgenden Rückgang der Produktivitätssteigerungsraten und der Wachstumsraten des BIP zurückzuführen ist (Reißig 2009: 122). Die Krise führte zu einem Nachlassen der wirtschaftlichen Dynamik, zur Erosion der sozialen Sicherheit, zur Verunsicherung von immer größeren Teilen der Gesellschaft, was nicht zuletzt mit der erstmaligen Verfestigung einer Sockelarbeitslosigkeit zusammenhing, und letztendlich führte sie zu einer marktliberalen bzw. neoliberalen Wende (ebd.: 122ff). Mit dieser Wende gingen Forderungen nach mehr Arbeitszeit-, Lohn- und Beschäftigungsflexibilität einher, da es insbesondere „die unflexiblen Arbeitsmarktbedingungen [sind], die wiederholt dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Arbeitslosigkeit seit den 1970er Jahren sukzessive zugenommen hat“ (Rademacher/Lobato 2008: 121). Bis heute folgten eine Reihe von Deregulierungsmaßnahmen, welche „die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz von atypischen Beschäftigungsverhältnissen erweitert und bestehende Restriktionen zunehmend“ gelockert haben (ebd.). Zum Beispiel kam es zu einer Verlängerung der Überlassungsdauer von Leiharbeitern aber auch die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz l-IV) sind in diesem Zusammenhang zu nennen (ebd.: 122ff). Unter anderem führten diese Maßnahmen zu einem Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses auf einen Anteil von 66% und einem Anstieg der atypischen Beschäftigungsverhältnisse (Wingerter 2009: 1083). Aber auch das Aufkommen von prekären Beschäftigungsverhältnissen ist auf diese Entwicklungen zurückzuführen, weil diese „keineswegs nur ein Produkt veränderter wirtschaftlicher Marktprozesse oder neuer personalwirtschaftlicher Strategien, sondern auch das Ergebnis politischer Forcierung und rechtlicher Ermöglichung [sind]“ (Vogel 2008: 17). Prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden häufig im Zusammenhang mit den Erwerbsarbeitsformen der atypischen Beschäftigungsverhältnisse genannt. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass nicht alle atypischen Beschäftigungsverhältnisse „unbedingt prekär sein [müssen], wenn die Betroffenen anderweitig abgesichert sind“ (Brinkmann/Dörre/Röbenack 2006:19). Im Rahmen des Gutachtens „Prekäre Arbeit“, der Friedrich Ebert Stiftung, wird für prekäre Beschäftigungsverhältnisse folgende Definition gegeben:

„Als prekär kann ein Erwerbsverhältnis bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und mehrheitlich anerkannt wird. Und prekär ist Erwerbsarbeit auch, sofern sie subjektiv mit Sinnverlusten, Anerkennungsdefiziten und Planungsunsicherheit in einem Ausmaß verbunden ist, das gesellschaftliche Standards Aus dieser Definition geht hervor, dass sowohl strukturelle bzw. objektive als auch subjektive Kriterien für prekäre Beschäftigungsverhältnisse kennzeichnend sind, die darauf schließen lassen, dass keineswegs nur soziale Randzonen sondern auch die Kernbereiche der Arbeits- und Sozialwelt betroffen sind (Vogel 2008:14).

Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass die Ursachen für das Aufkommen von prekären Beschäftigungsverhältnissen auf die markt- bzw. neoliberale Wende und den damit zusammenhängenden Deregulierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zurückzuführen sind. Des Weiteren sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch objektive Kriterien, wie ein unterdurchschnittliches Einkommens-, Schutz- und soziales Integrationsniveau, sowie durch subjektive Faktoren, wie Sinnverlust, Anerkennungsdefizit und Planungsunsicherheit, gekennzeichnet. Nachdem nun die Ursachen und Kennzeichen von prekären Beschäftigungsverhältnissen skizziert wurden, kann jetzt dazu übergegangen werden, das Grundeinkommens-Modell des HWWI zu beschreiben.

2. Grundeinkommen

2.1. Eckpfeiler des HWWI-Grundeinkommen

Das (bedingungslose) Grundeinkommen ist definiert als der Anspruch aller Menschen auf einen monetären Transfer gegenüber dem politischen Gemeinwesen, welcher den folgenden vier Kriterien entspricht:

„1. Er muss die Existenz sichernd sein und eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
2. Auf ihn besteht ein individueller Rechtsanspruch.
3. Er ist ohne eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung, und
4. ohne einen Zwang zur Arbeit und ohne einen Zwang zu anderen Gegenleistungen garantiert“ (Blaschke 2010: 5ff).

[...]


[1] Ursprünglich kommt der Begriff „prekär“ aus dem französischem und meint widerruflich, unsicher oder heikel (Brinkmann/Dörre/Röbenack 2006: 16).

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Grundeinkommen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Grundeinkommen – eine Alternative zur Arbeitsgesellschaft?
Note
2,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
14
Katalognummer
V272541
ISBN (eBook)
9783656640028
ISBN (Buch)
9783656639992
Dateigröße
414 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundeinkommen, Bedingungsloses Grundeinkommen, Basic income, BGE, Prekär, Prekarität, Modell
Arbeit zitieren
Andreas Filko (Autor:in), 2011, Grundeinkommen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272541

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