Therapeutische Wirkung von Land- und Gartenbau bei Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung


Diplomarbeit, 2004

121 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Einleitung

1. Grundbegriffe
1.1. Geistige Behinderung
1.2. Psychische Behinderung
1.3. Landwirtschaft
1.4. Gartenbau
1.5. Arbeitstherapie

2. Arbeit und Beschäftigung im Leben von Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung
2.1. Arbeit als zentrale Kategorie menschlichen Lebens
2.2. Bedeutungsaspekte und Funktionen von Arbeit für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung
2.3. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung
2.3.1. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
2.3.2. Lebens- und Arbeitsgemeinschaften
2.3.3. Herkömmliche Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
2.3.4. Firmen für psychisch Kranke

3. Landwirtschaft und Gartenbau als Beschäftigungsbereich für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung
3.1. Geschichtliche Entwicklung der Arbeit von Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Land- und Gartenbau
3.2. Die Situation von Land- und Gartenbau als Beschäftigungsbereich für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland
3.3. Anforderungen an Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung in Land- und Gartenbau
3.4. Therapeutische Aspekte des Land- und Gartenbaus
3.4.1. Feld- und Gartenarbeit
3.4.2. Arbeit mit Nutztieren

4. Schwierigkeiten und Grenzen in Land- und Gartenbau mit geistig und seelisch Behinderten

5. Empirischer Teil
5.1. Methodische Grundlagen
5.1.1. Teilnehmende Beobachtung
5.1.2. Qualitatives Interview
5.2. Darstellung der Ergebnisse
5.2.1. Gesundheitszentrum Marbachshöhe in Kassel
5.2.2. Ekkharthof in Lengwil
5.2.3. Hofgut in Hofgeismar (Baunataler Werkstätten)
5.2.4. Kasseler Werkstatt in Kaufungen
5.2.5. Werkhof Drusel in Kassel
5.2.6. Hofgut Rocklinghausen bei Twiste
5.3. Zusammenfassende Darstellung und Auswertung der Ergebnisse

6. Resümee

Literaturverzeichnis

Anhang.

Vorwort

In den vergangenen zwei Jahren begann mein Interesse für die ökologische Landwirtschaft immer mehr zu wachsen und ich verwirklichte mir einen Traum und arbeitete in meinen Semesterferien und auch kürzeren freien Zeiträumen auf verschiedenen Biohöfen in Deutschland und der Schweiz als freiwillige Helferin mit. Schon seit längerer Zeit war ich Mitglied bei WWOOF[1] Deutschland. Diese Organisation vermittelt an interessierte Helferinnen und Helfer Adressen von biologisch wirtschaftenden Höfen deutschlandweit (beinahe jedes andere Land in Europa und auch Übersee verfügt ebenfalls über eine solche Organisation), wo man dann gegen freie Kost und Logis bei Ernte und anderen anfallenden Arbeiten mithilft. Meine Arbeitseinsätze auf den verschiedenen Höfen gingen von einer halben Woche bis hin zu mehreren Monaten. Diese Zeit prägte mich sehr und erweiterte meinen Erfahrungsschatz bezüglich landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeit sowie dem Umgang mit Natur, Pflanzen und Tieren. Ich erhielt dabei vor allem Einblicke in die Arbeiten rund um die Milchviehwirtschaft und den biologischen Obstanbau. Dabei lernte ich, Kühe und Schafe zu versorgen, zu melken, diverse Arbeiten rund um Heu- und Obsternte sowie Direktvermarktung kennen. Meine Begeisterung und die gemachten Lernerfahrungen wollte ich dann sehr gerne auch in der sozialen Arbeit anwenden und ich begann mich sehr, für soziale und therapeutische Projekte zu interessieren, die in irgendeiner Form mit Landwirtschaft oder Gartenbau verbunden sind.

Zu dieser Zeit stand auch die Wahl meiner Praktikums - Stelle für die Berufspraktischen Studien II an und nach längerer Überlegung wählte ich den Werkhof Drusel, eine anthroposophische Einrichtung am Rand von Kassel, wo ich dann ein halbes Jahr verbrachte und neben der Arbeit in der Holzwerkstatt auch die therapeutischen Arbeiten im Gartenbereich kennen lernen konnte. Diese praktischen Erfahrungen, meine eigene Begeisterung bei der Arbeit unter freiem Himmel und mit Tieren und Pflanzen sowie auch die Beobachtung, wie gut derartige Arbeiten den Betreuten tun, ließen die Idee in mir aufkommen, meine Diplomarbeit über die Landwirtschaft bzw. den Gartenbau in Verbindung mit therapeutischer Arbeit zu verfassen. Das Klientel der geistig und seelisch Behinderten wählte ich aus, um den Themenbereich meiner Arbeit ein wenig einzugrenzen und um eigene Erfahrungen, die ich selbst in der Behindertenarbeit machen konnte, mit einfließen zu lassen.

An dieser Stelle möchte ich mich sehr für den herzlichen Empfang in den Werkstätten bedanken, welche ich im Rahmen dieser Arbeit besucht habe. Die Betreuer in den jeweiligen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Arbeitsbereichen haben mich freundlich aufgenommen, sich Zeit für all meine Fragen und Anliegen genommen und standen auch nach meinen Besuchen noch für Auskünfte oder Zustellung von Arbeitsmaterial zur Verfügung. Auch die meisten der Betreuten standen meiner Arbeit offen gegenüber und haben sich sehr neugierig und entgegenkommend verhalten, indem sie mir ihre Arbeitsplätze zeigten und über ihre Arbeitseinstellung und Wünsche mit mir sprachen.

Die Namen der auf den Fotos abgebildeten Personen werden aus Datenschutzgründen nicht genannt. Diese Personen haben jedoch ihr Einverständnis gegeben, dass ich die Fotos im Rahmen meiner Diplomarbeit verwenden darf.

Zur Begriffsverwendung möchte ich noch anmerken, dass ich für die geistig und seelisch behinderten Menschen auch Begriffe wie Beschäftigte, Mitarbeiter, Betreute oder manchmal auch Klienten verwenden werde. Wenn die Rede von Werkstattleiter, Anleiter oder Betreuer ist, dann sind damit die pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte gemeint. Der Leserlichkeit halber habe ich bei den Bezeichnungen ausschließlich die männliche Form gewählt.

Einleitung

Mit meiner Diplomarbeit möchte ich einerseits die Chancen und therapeutischen Wirkungsweisen sowie andererseits die bestehenden Probleme und Grenzen in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Arbeit mit geistig und seelisch Behinderten theoretisch erarbeiten. Insbesondere stehen dabei folgende Fragen im Mittelpunkt:

-Was sind die Chancen und worin liegen die Potentiale in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Arbeit mit geistig und seelisch Behinderten?
-Wie wirkt die landwirtschaftliche und gartenbauliche Arbeit auf den Menschen, insbesondere auf den geistig und seelisch behinderten Menschen?
-Wo liegen die Grenzen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Arbeit mit geistig und seelisch Behinderten; welche Schwierigkeiten und Problemsituationen können auftreten und mit welchen Maßnahmen kann man ihnen entgegentreten?

Anschließend möchte ich die erarbeiteten Thesen überprüfen und gegebenenfalls ergänzen, indem ich die Ergebnisse meiner Betriebsbegehungen darstelle und auswerte. Insgesamt habe ich sechs verschiedene soziale Einrichtungen mit Beschäftigungsbereichen für geistig und seelisch Behinderte in Land- und Gartenbau besucht .

Zur Beantwortung meiner Fragen habe ich in diesen Institutionen mit Einrichtungs- und Werkstattleitern über deren Arbeitsbereiche und Erfahrungen mit den Betreuten gesprochen, indem ich die von mir vorbereiteten Fragebögen einsetzte .

Meine Diplomarbeit ist so aufgebaut, dass zu Beginn eine einführende Klärung der Grundbegriffe „Geistige Behinderung“, „Psychische Behinderung“, „Landwirtschaft“, „Gartenbau“ und „Arbeitstherapie“ stattfindet.

Auf diesen Grundlagen baut das Kapitel zwei auf, welches die Bedeutung und die Funktionen von Arbeit für einen Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung näher beleuchtet. Außerdem werden die wichtigsten Beschäftigungs-Möglichkeiten für geistig und seelisch Behinderte aufgezeigt.

Ziel des dritten Kapitels ist die Vorstellung von Land- und Gartenbau als Beschäftigungsbereich für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung. Dabei wird zuerst die historische Entwicklung landwirtschaftlicher Arbeit mit Behinderten dargestellt. Anschließend schildere ich die Situation von Land- und Gartenbau als Beschäftigungsbereiche für Behinderte in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Anforderungen an Arbeitsplätze geistig und seelisch Behinderter in Landwirtschaft und Gartenbau werden erläutert. Außerdem gehe ich näher auf therapeutische Wirkungsweisen von Land- und Gartenbau ein und unterscheide dafür die Feld- und Gartenarbeit von der Arbeit mit Nutztieren.

In Kapitel vier behandele ich die Schwierigkeiten und Grenzen, die sich bei der Arbeit mit geistig und seelisch behinderten Menschen in Land- und Gartenbau ergeben. Dabei wird auch nach Lösungen dieser Problemsituationen gesucht und anwendbare Gegen-Maßnahmen werden aufgezeigt.

Der empirische Teil meiner Diplomarbeit ist in Kapitel fünf zu finden. Zu Beginn behandele ich die methodischen Grundlagen und stelle die Teilnehmende Beobachtung sowie das Qualitative Interview vor. Es folgt die Darstellung der Interviewergebnisse, die anschließend zusammengefasst und ausgewertet werden.

Bei meinen Recherchen nach Literatur aus dem Bereich Land- und Gartenbau mit geistig und seelisch Behinderten, konnte ich sehr leicht feststellen, dass es ausgesprochen wenig Literatur gibt, die zudem oftmals in Form von schwer erhältlichen Diplomarbeiten vorliegt. Neben einigen Veröffentlichungen aus dem therapeutischen und landwirtschaftlichen Bereich habe ich demnach auch viele Hochschulen angeschrieben und nachgeforscht, ob mir die entsprechende Literatur zugänglich gemacht werden kann, was mir dann in den meisten Fällen nach einigen Mühen auch gelingen konnte.

Dieser Mangel an Literatur zum Thema meiner Diplomarbeit lässt sich wohl damit begründen, dass sich bei einem solch fachübergreifenden Themenkomplex lange Zeit viele Fachrichtungen oder Institutionen nicht zuständig gefühlt haben, schriftliche Planungshilfen zu erstellen oder auch im Hinblick auf die Wirkung von landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Tätigkeit zu forschen. Das Institut für Bergbauernfragen hat in diesem Zusammenhang Anfang der neunziger Jahre zwei Forschungsberichte herausgegeben (WIESINGER 1991). Ein anderes Werk, welches mir sehr gute Einblicke in das Thema meiner Arbeit geben konnte, ist außerdem der sehr umfangreiche und im Jahr 2000 erschienene „Leitfaden Ökologischer Landbau in Werkstätten für Behinderte“, der von der „Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau“ (AGÖL) herausgegeben wurde.

1. Grundbegriffe

1.1. Geistige Behinderung

Die gegenwärtig verwendete Bezeichnung der „geistigen Behinderung“ wurde 1958 mit Gründung der Elternvereinigung „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ von Eltern behinderter Kinder geprägt und hat sich bis heute als gängiger Begriff durchgesetzt. Historische Vorläufer zum Begriff der „geistigen Behinderung“ sind beispielsweise „Blödsinn“, „Idiotie“, „Schwachsinn“ oder „Geistesschwäche“. Ein analoger Ausdruck zur geistigen Behinderung ist im anglo - amerikanischen Sprachraum „mental-handicap“ oder –um noch fachspezifischer zu werden- „mental retardation“ (geistige Zurückgebliebenheit), nicht zu verwechseln mit „mental illness“ (psychische Krankheit).

Der deutsche Bildungsrat definiert geistige Behinderung wie folgt:

„Als geistig behindert gilt, wer in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger, sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf“ (Deutscher Bildungsrat 1974, S. 37, in: KÖCHERT 2002, S. 4).

Als geistig behinderte Menschen bezeichnet BACH

„Personen, deren Lernverhalten wesentlich hinter der auf das Lebensalter bezogenen Erwartung zurückbleibt und durch ein andauerndes Vorherrschen des anschauend-vollziehenden Auflehnens, Verarbeitens und Speicherns von Lerninhalten und eine Konzentration des Lernfeldes auf direkte Bedürfnisbefriedigung gekennzeichnet ist, was sich in der Regel bei einem Intelligenzquotienten von unter 55/60 findet“ (BACH 1977 in: HENSLE 2000, S. 131).

Der Grad der geistigen Behinderung reicht demnach von leicht (IQ 55-69), mäßig (IQ 40-54), schwer (26-39) bis hin zu sehr schwer (IQ unter 25). HENSLE betont allerdings, dass eine solche Festlegung einzelner Grade geistiger Behinderung anhand von IQ Grenzwerten vor allem deshalb problematisch sei, da ein zeitlich unveränderbares und zahlenmäßig genau abgesichertes Merkmal suggeriert wird, welches den Betroffenen „wie eine Art Etikett auf Lebenszeit angeheftet wird“ (HENSLE 2000, S. 133). Gerade aufgrund der zeitlichen Variabilität und der Mess-Ungenauigkeiten besteht weitestgehend Einigung darüber, dass der IQ als alleiniges Kriterium für das Vorliegen einer geistigen Behinderung nicht ausreiche. Wesentliche Merkmale einer geistigen Behinderung sind Beeinträchtigungen von intellektuellen Fähigkeiten (geringe Abstraktionsfähigkeit, geringes Lerntempo, Gedächtnisschwäche, Eingeengtheit des Lernfeldes auf räumlich und zeitlich Nahes), Entwicklungsrückstände im sensorischen, motorischen, verbalen und psychischen Bereich sowie verminderte soziale Anpassungsfähigkeit (BACH 1979 in: SONNENTAG 1991, S. 6 ff.).

SPECK merkt bei der existierenden Vielzahl von Definitionsversuchen und Merkmalsbeschreibungen an, dass generell nur Aussagen über den Menschen mit geistiger Behinderung gemacht werden können und dieser hiermit Objekt von Erklärungen wird und die Gefahr der verfälschten Aussagen bestehe. So werden alle Thesen, die von nicht behinderten Menschen über Menschen mit geistiger Behinderung gemacht werden, nur mit Vorbehalt adäquate Aussagen . Immer wieder wird die Notwendigkeit einer Definition von geistiger Behinderung kritisch hinterfragt. Gegen eine solche Definitions - Notwendigkeit wird vor allem angebracht, dass sie stets auch stigmatisiere und belastende Auswirkungen für den Betroffenen haben könne (SPECK 1999, S. 41 ff.).

Um eine Stigmatisierung durch Definitionen zu vermeiden, wurden in den letzten Jahren Versuche unternommen, auf Negativ-Bezeichnungen weitestgehend zu verzichten. Die „internationale Liga Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung“ forderte auf, nicht länger von „Geistigbehinderten“ zu sprechen, sondern von „Menschen mit geistiger Behinderung“, um somit den Menschen mit seiner Individualität statt seinen Defiziten in den Mittelpunkt zu stellen.

Jede geistige Behinderung hat ihre organische Ursache. Vorrangig sind dies Schädigungen des Gehirns sowie Chromosomenaberrationen[2], Infekte oder Vergiftungen der Mutter während der Schwangerschaft, Traumata, perinataler Sauerstoffmangel, peri- oder postnatale mechanische Verletzungen, Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen, pränatale Einflüsse, Störungen während der Schwangerschaft (Frühgeburt, Geburtsuntergewicht, Übertragung[3] ). Außerdem kann eine geistige Behinderung auch im Zusammenhang mit psychischen Störungen wie frühkindliche Schizophrenie oder Autismus gesehen werden sowie durch Einflüsse der Umwelt verursacht sein (psychosoziale Benachteilung, Kaspar-Hauser-Syndrom[4] ) (HENSLE 2000, S. 136 ff.).

BACH weist allerdings darauf hin, dass es als unzureichend und teilweise auch falsch anzusehen sei, geistige Behinderung ausschließlich als hirnorganische Schädigung oder gesellschaftliche Benachteiligung zu verstehen, sondern vielmehr auch noch Faktoren wie materielle Bedingungen, mangelhafte Wohnverhältnisse, Ablehnung, Stigmatisierung sowie mangelnde Lerngelegenheiten eine bedeutende Rolle bei der Verursachung spielen können (BACH 1981 in: KÖCHERT 2002, S.9).

1.2. Psychische Behinderung

Der Begriff „Psychische Behinderung“ kann gleichgesetzt werden mit „Psychischer Erkrankung“. Eine Definition wird vor allem dadurch erschwert, da es sich bei einer psychischen Behinderung um mannigfaltige Krankheitsbilder mit vielerlei Symptomen handeln kann. Kennzeichnend für eine psychische Behinderung ist ein breites Spektrum von Einschränkungen im sozio - emotionalen sowie kognitiven Funktionsbereich. Dies können insbesondere Funktionseinbußen in Antrieb, Motivation, Interesse, Ausdauer, Belastbarkeit, Selbsthilfepotential, Selbstvertrauen, Kritikfähigkeit, Entscheidungskraft sowie auch in Wahrnehmung, Konzentration und Merkfähigkeit sein. Nicht eingeschränkt ist in der Regel das intellektuelle Leistungspotential des psychisch Behinderten. Kennzeichnend für eine psychische Erkrankung ist außerdem, dass diese in Phasen verläuft und nur schwer vorhersehbaren Schwankungen unterliegt. Die Fähigkeit des Betroffenen, Einsicht in seine Krankheitssituation zu haben und diese beurteilen zu können, ist oftmals erheblich eingeschränkt und die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen erfordern meist mehr Zeit als bei anderen Behinderungsarten (BICKEL u.a. 1989, S. 1 ff./ RIEMANN 1990, S. 14 ff.).

BUNGARD u.a. umschreiben eine psychische Behinderung als

„Folgezustände psychischer Störungen, die nach Abklingen der akuten Symptomatik längerfristig oder dauernd bestehen. Der psychisch Behinderte ist längerfristig oder dauernd nicht in der Lage, bestimmte Funktionen oder Rollen auszuüben, wie seine Umwelt (Familie, Arbeitgeber, Vorgesetzte, Kollegen etc.) es von ihm erwartet. Das Ausmaß der Behinderung ist abhängig vom Zusammenwirken innerer (persönlicher) und äußerer (sozialer) Bedingungen. Behinderungen können demnach nur in Verbindung mit sozialem Kontakt gesehen werden“ (BUNGARD 1987 in: BICKEL 1989, S. 1).

Aus rechtlicher Sicht sind Personen psychisch bzw. seelisch behindert, „bei denen infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt ist“ (§ 3 der 8. Verordnung nach § 47 BSHG in: SONNENTAG 1991, S. 9). Mit solchen seelischen Störungen als Ursache für eine psychische Behinderung können Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, körperlich nicht begründbare Psychosen, seelische Störungen als Folge von Hirnerkrankungen oder –verletzungen sowie Suchtkrankheiten gemeint sein. Abschließend zur Begriffsklärung der geistigen Behinderung sei hier noch eine Definition aus dem medizinisch-psychiatrischen Umfeld genannt. Nach dem DSM-III[5] werden psychische Störungen beschrieben als

„klinisch auffallendes Verhalten oder psychisches Syndrom oder Merkmalsmuster ..., das bei einer Person vorkommt und in typischer Weise entweder mit einem als unangenehm erlebten Symptom (Beschwerden) oder einer Leistungseinschränkung in einen oder mehreren Funktionsbereichen (Unvermögen) einhergeht. Darüber hinaus gilt die Annahme, dass eine verhaltensmäßige, psychische oder biologische Dysfunktion besteht und dass die Störung nicht nur die Beziehung zwischen dem Individuum und der Gesellschaft betrifft“ (KOEHLER u.a. 1984 in: SONNENTAG 1991, S. 11).

In der Einleitung des DSM-III liegt die Betonung jedoch darauf, dass es keine klaren Grenzen zwischen „Störung“ und „Nicht-Störung“ gibt. SONNENTAG resümiert, dass eine psychische Störung oder Krankheit mit den auftretenden subjektiven Beschwerden, Verhaltensauffälligkeiten und Leistungs-beeinträchtigungen erst dann zu einer Behinderung wird, wenn die betroffene Person den Erwartungen ihrer Umwelt nicht mehr entsprechen kann (SONNENTAG 1991, S. 11).

1.3. Landwirtschaft

Der folgende kurze Überblick über Landwirtschaft und Gartenbau bezieht sich ausschließlich auf die verschiedenen Formen ökologischer Wirtschaftsweisen. Dies kann damit begründet werden, dass die biologische Landwirtschaft vor allem durch die Vielzahl manueller Einzelarbeiten und die höhere Arbeitssicherheit (aufgrund von Verzicht auf Dünge- und Spritzmittel sowie oftmals auch des Maschineneinsatzes) wesentlich geeigneter für die Arbeit mit geistig und seelisch Behinderten ist als die konventionelle Wirtschaftsweise und folglich sehr häufig in den „Grünen Bereichen“ der Behindertenbeschäftigung zu finden ist. Unter Beachtung natürlicher Kreisläufe wird es dem Menschen mit Behinderung erleichtert, Arbeitsabläufe und Produktionsprozesse nachzuvollziehen. Außerdem genießen ökologisch wirtschaftende Betriebe eine größere gesellschaftliche Akzeptanz als konventionelle und die oft übliche Direktvermarktung ab Hof stellt für die Betreuten eine wichtige Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu anderen Menschen dar. Bei vielen behinderten Mitarbeitern wird außerdem die Arbeitszufriedenheit durch das Bewusstein gesteigert, mit der biologischen Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten (HERMANOWSKI 1992, S. 19 ff./ AGÖL 1994, S. 26).

Die Entstehung des Ökologischen Landbaus geht auf Rudolf Steiner (1861-1925), den Begründer der Anthroposophie, zurück. Auf Grundlage einer 1924 abgehaltenen Reihe von Vorträgen entsteht Steiners Werk „Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft“, welches ein wichtiges Fundament bei der Entwicklung der biologisch-dynamischen Landwirtschaft darstellt. Demnach werden neben ausschließlich naturwissenschaftlichen Prinzipien auch nicht-materielle Einflüsse wie kosmische Kräfte beim Gedeihen von Biosystemen berücksichtigt. Der landwirtschaftliche Betrieb wird als lebender Organismus betrachtet, der unter anderem durch dynamische Wirkungen beeinflussbar ist, welche von selbst angesetzten, sogenannten biologisch-dynamischen Düngepräparaten ausgehen. Diese Präparate werden aus hochverdünnten pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Substanzen hergestellt und sind noch heute wichtiger Bestandteil des biologisch-dynamischen Anbaus, um Bodenleben und Pflanzenqualität zu begünstigen. Die in der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise erzeugten Produkte werden mit dem Warenzeichen „Demeter“ gekennzeichnet.

In den sechziger Jahren kommt es mit aufkommendem Umwelt- und Verbraucherbewusstsein sowie immer verstärkterem Einsatz von chemischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der konventionellen Landwirtschaft zu Neugründungen von ökologischen Anbauverbänden.

Als zweite Richtung des ökologischen Landbaus entsteht die organisch-biologische Landwirtschaft, die von dem Schweizer Ehepaar Hans (1891-1988) und Maria (1894-1969) Müller entwickelt wird. Im Gegensatz zur biologisch-dynamischen Landwirtschaft stützt sich der organisch-biologische Anbau ausschließlich auf naturwissenschaftliche Grundlagen. Der deutsche Arzt und Wissenschaftler Hans-Peter Rusch (1906-1977) liefert diesbezüglich mit seiner Veröffentlichung „Bodenfruchtbarkeit“ ein wichtiges Grundlagenwerk.

Mittlerweile existieren in Deutschland zur Kennzeichnung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln 8 verschiedene Warenzeichen der jeweiligen Anbauverbände sowie ein einheitliches Bio-Siegel.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ökologische Anbauverbände in Deutschland (Ökologie & Landbau 4/2003, S. 2)

Mit der eingeleiteten Agrarwende hat sich die Entwicklung des ökologischen Landbaus in Deutschland stark beschleunigt. Ende 2002 werden in Deutschland 696.978 ha landwirtschaftliche Nutzfläche von 15.626 Bio-Betrieben bewirtschaftet. Die Zahl der Öko-Betriebe erhöht sich –bezogen auf das Vorjahr- um 924 (+ 6,3 Prozent), der Anteil an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe liegt im Jahr 2002 bei 4,0 Prozent (2001 bei 3,6 Prozent) (LÜNZER u.a. 2003, S. 1 ff.).

In der Schweiz existiert eine Vielzahl von regionalen Bio – Produzentenverbänden, die nach den Anbaurichtlinien der nationalen Dachorganisation BIO SUISSE arbeiten. Biologisch erzeugte Produkte sind mit einer stilisierten Knospe und dem Aufdruck „BIO SUISSE“ gekennzeichnet; Erzeugnisse aus Demeter - Produktion sind zusätzlich deklariert. Die stilisierte Knospe ist das nationale Garantiesiegel für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Stilisierte Knospe von BIO SUISSE (www.bio-suisse.ch)

1.4. Gartenbau

Der Gartenbau umfasst im weitesten Sinne „ ... alle Betriebe, die sich mit der Produktion gartenbaulicher Erzeugnisse und Dienstleistungen im Grünen Bereich befassen“ (AGÖL 2000, S. 118). Der Gartenbau war ursprünglich ein Produktionszweig der Landwirtschaft; im Zuge der Spezialisierungen haben sich beide Bereiche aber auseinander entwickelt. Es sind aber durchaus verschiedene Verknüpfungs- und Überschneidungspunkte vorhanden, was oftmals zu einer Zusammenarbeit zwischen Land- und Gartenbau führt, wie folgende Abbildung veranschaulichen soll.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Produktionszweige Landwirtschaft und Gartenbau (HERMANOWSKI 1992, S. 50)

Wichtige Merkmale des ökologischen Land- und Gartenbaus sind im folgenden aufgeführt: (AGÖL 2000, S. 16 ff.)

- ganzheitliches, modernes Konzept der Landbewirtschaftung
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, Stickstoffdünger sowie sonstige Mineraldünger
- Leitbild eines geschlossenen Nährstoffkreislaufes (wirtschaftseigene Futtermittel, Dung als Ackerflächen-Kompost)
- Produktion gesunder Lebensmittel
- artgerechte Nutztierhaltung
- Erhalt der Artenvielfalt und Bodenfruchtbarkeit
- Ressourcenschonung
- Grundwasserschutz

1.5. Arbeitstherapie

Die menschliche Heilkunde war lange Zeit vorrangig auf körperliche Störungen des Menschen beschränkt, sodass der Therapie-Begriff historisch gesehen vorerst ausschließlich der Medizin zugeordnet wird. Auf dem medizinischen Gebiet angewandt bedeutet Therapie vor allem „ein Vorgehen, das von einer Diagnose ausgeht, auf das Heilen von Krankheit gerichtet ist und sich dabei geeigneter Mittel und Methoden bedient“ (AERNOUT 1992, S. 78). Erst mit Entstehung der Psychiatrie als relativ junger Zweig der Medizin entwickeln sich weitere Therapie-Begriffe, die sich nun auch auf die Diagnose und Heilung von geistig-seelischen Störungen beziehen. Als einen wichtigen Wendepunkt kann man das Jahr 1924 ansehen, als der Psychiater Hermann Simon eine Therapieform entwickelt, die vorrangig den psychisch gesunden Teil der menschlichen Persönlichkeit ansprechen und den Patienten zu eigenem aktiven Handeln auffordern soll. Seine sogenannte „aktive Therapie“, die „Arbeitstherapie“, umfasst vor allem die Kernpunkte „Arbeit“, „Erziehung“ und eine „gesunde und menschenwürdige Umgebung“, um das Auffinden gesunder und der Förderung werter Persönlichkeitsanteile zu erleichtern.

„Sinnvolle Arbeit, die den gesunden Teil der Persönlichkeit und – den Verhältnissen entsprechend – die vorhandenen Fähigkeiten des Patienten anspricht, würde es ermöglichen, vorhandene Energie in gesunde Bahnen zu lenken, so dass der Patient sich zu einer angepassteren Persönlichkeit entfalten könnte. Dies gelingt, wenn die Arbeit auf dem höchstmöglichen Niveau des Patienten gehalten wird, unter Berücksichtigung des Ausmaßes, in dem seine Fähigkeiten beeinträchtigt sind“ (AERNOUT 1992, S. 81).

Von der Betrachtung ausgehend, dass Arbeitstherapie als verhaltensbeeinflussende Art der Annäherung an den Einzelnen bezeichnet werden kann, definiert AERNOUT das arbeitstherapeutische Handeln wie folgt:

Arbeitstherapeutisches Vorgehen ist eine agogische[6] Aktion mit dem Mittel einer - dem jeweiligen Entwicklungsstand gemäßen – Begleitung der Individuen oder Gruppen in einer auf die jeweilige Person zugeschnittenen Arbeitsmöglichkeit und in einer dazu geeigneten Arbeitssituation, und zwar mit dem Ziel: die Arbeitsfähigkeit zu entfalten und dadurch zu einer optimalen Selbstverwirklichung der daran teilnehmenden Personen zu kommen“ (AERNOUT 1992, S. 131.).

2. Arbeit und Beschäftigung im Leben von Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung

Im Folgenden sollen Bedeutung und Wirkung von Arbeit bei Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung veranschaulicht werden, indem beginnend der Arbeitsbegriff im historischen Kontext beleuchtet sowie die Unterscheidung zwischen Arbeit und Beschäftigung näher dargestellt wird. Anschließend folgen Ausführungen über den Bedeutungswert sowie Funktionsprinzipien von Arbeit bei Menschen mit Behinderungen. Im dritten Teil dieses Kapitels folgt eine Ausarbeitung über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung.

2.1. Arbeit als zentrale Kategorie menschlichen Lebens

Im mittelhochdeutschen Sprachgebrauch bedeutet das Wort „Arbeit“ soviel wie Lebensmühe, Not oder auch Plage und wird dabei stets in engem Zusammenhang mit schwerer körperlicher Arbeit gesehen (STALF 1997, S. 7). Der Bedeutungswert von Arbeit unterliegt im Laufe der menschlichen Geschichte einem ständigen Wandel, der in Form eines kurzen Exkurses dargestellt werden soll:

In der Antike wird die körperliche Arbeit den unfreien Sklaven überlassen, wohingegen sich der freie Bürger dem Müßiggang oder auch selbst erwählten Tätigkeiten in Gebieten wie Kunst, Politik oder Wissenschaft hingeben kann. Im alten Testament gilt Arbeit als notwendiges und mühevolles Los eines jeden Menschen und wird als Lebenspflicht und Dienst an der Schöpfung sowie Dienst am Mitmenschen gesehen. Arbeit steht im Auftrag von Gott und macht es dem Menschen möglich, Anteil an der Schöpfung zu haben. Trotz dieser durch sittliche Lebensführung begründeten Notwendigkeit von Arbeit, überlassen die Feudalschichten während des gesamten Mittelalters bis in die Neuzeit hinein die Arbeit lieber den abhängigen Bevölkerungsschichten wie leibeigenen Bauern und Knechten. Mit dem Fortschreiten der Industrialisierung gewinnt Arbeit schließlich auch in bürgerlichen Kreisen entsprechendes Ansehen, da diese der eigenen Existenzsicherung dient. Arbeit wird somit zur Erwerbsarbeit und zu einer der herausragendsten Bürgertugenden idealisiert. Schließlich fordert die „Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ von 1949 Arbeit als ein Grundrecht des Menschen ein, da diese finanzieller und sozialer Sicherheit diene.

Zweifelsohne nimmt Arbeit auch einen hohen Stellenwert in der Identitätsbildung des Menschen ein, da sich jeder Mensch mit seiner Tätigkeit identifiziert und Arbeit die Persönlichkeitsentwicklung sowie Selbstverwirklichung anregt (STALF 1997, S.7 ff./ GOLZ 1997, S.28 ff.).

2.2. Bedeutungsaspekte und Funktionen von Arbeit für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung

Als ein zentrales Leitziel der Behindertenpädagogik in Bezug auf Arbeit gilt die „Selbstverwirklichung durch sinnhaftes Tätigsein mit anderen“ (GRAMPP 2000, S. 325). Dabei ist für den Menschen mit Behinderung die Arbeit mehr als eine ökonomisch verwertbare Leistung.

Das Erleben und Ausüben einer angemessenen Berufsarbeit gehört zum Grundbedürfnis des Menschen. Sie ermöglicht ihm auch bei einer geistigen Behinderung in aller Regel ein sinnvolles Entfalten seiner Aktivität, das Erleben von Leistung und Nützlichsein und damit eine Stärkung seines Selbst- und Lebensgefühls und schließlich das Mittun als Teilhaben an einem größeren Lebensbereich, dem man sich zugehörig fühlen darf“ (SPECK 1990, S. 323).

GRAMPP weißt darauf hin, dass die Verwendung des Begriffs „Tätigkeit“ statt „Arbeit“ ein Indiz für ein verändertes Verständnis für das ist, was Menschen mit Behinderung zur eigenen Selbstverwirklichung tun können und sollen. Dabei betont er, dass „Tätigkeit“ viel umfassender als „Arbeit“ sowie eine Garantie für Lebenserfüllung, Glück und Wohlsein sei. „Sinnhaftes Tätigsein“ ermögliche die Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung und führe zu einer Erhöhung von Autonomie und Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderung (GRAMPP 2000, S. 325).

Auch AERNOUT nimmt eine Unterscheidung vor und nennt die beiden Begriffe „Arbeit“ und „Beschäftigung“. Dabei beschreibt er Arbeit als die Befähigung des Einzelnen, imstande zu sein, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und somit seine Stellung als Mensch zu verbessern. Beschäftigung sei hingegeben zwar zweckgerichtet –wie auch die Arbeit-, sie diene jedoch in erster Linie dem Beschäftigten selbst und nicht der Gesellschaft. Bei der Beschäftigung kann dem menschlichen Drang nach Kreativität nachgegangen und ein Gefühl von Freiheit und Entspannung vermittelt werden (AERNOUT 1992, S. 20 ff.).

In der vorliegenden Arbeit wird der Einfachheit halber der Begriff „Tätigkeit“ oder „Beschäftigung“ synonym für den Begriff „Arbeit“ verwendet.

Die Bedeutung von Arbeit für den Menschen wird von verschiedenen theoretischen Positionen ähnlich groß eingeschätzt. Für Freud stellt Arbeit die stärkste Bindung des Menschen an die Realität dar und sie gewährleistet, dass der Einzelne sich „ ... in die menschliche Gemeinschaft sicher einfügt“ (FREUD 1948, S. 438).

Bei dem Versuch, die Bedeutung von Arbeit zu erklären, beschreibt JAHODA fünf Strukturmerkmale von Arbeit. Demnach hat organisierte Arbeit eine Zeitstruktur, der sich der Beschäftigte nicht entziehen kann und die sein Zeiterleben strukturiert. Arbeit erweitert den sozialen Horizont des Arbeitenden und lässt ihn seine soziale Existenz erleben, da am Arbeitsplatz viele Kontakte geknüpft werden können. Außerdem bestimmt Arbeit den gesellschaftlichen Status sowie die Identität eines Menschen und zwingt ihn zur Aktivität. Arbeit verschafft „ ... ein Gefühl von persönlichem Erfolg und persönlicher Sicherheit durch die gelungene Bewältigung von äußeren Anforderungen und die Erfüllung der Erwartungen anderer“ (JAHODA 1985 in: SONNENTAG 1991, S. 15 ff.).

Dass Arbeit im Leben eines geistig und seelisch behinderten Menschen zur Akzeptanz und Anerkennung führt und dazu beiträgt, Normalität zu vermitteln, bestätigt auch SEIFERT. Er betont, dass Arbeit bei behinderten Menschen eine ähnliche Funktion hat wie bei allen anderen Menschen und erwähnt in diesem Zusammenhang vor allem die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die Herstellung eines befriedigenden sozialen Status´, die Ausweitung von sozialen Kontaktmöglichkeiten, eine emotionale Ausgeglichenheit sowie Zufriedenheit durch eine den persönlichen Neigungen entsprechende Tätigkeit (SEIFERT 1977, S. 674 in: SONNENTAG 1991, S.16). Auch SONNENTAG stimmt zu, dass Arbeit wesentlich dazu beitragen kann, dass Menschen mit einer Behinderung ein Leben führen können, welches so normal wie möglich verläuft (SONNENTAG 1991, S.16).

AERNOUT betont bei seinen Ausführungen, dass Arbeit als wichtige Entfaltungsmöglichkeit für einen Menschen gelte.

„Arbeit bringt dem Menschen einen täglichen Lebensrhythmus; die Faktoren Ordnung, Regelmäßigkeit und Disziplin können ein Gleichgewicht in die körperliche und seelische Gesundheit bringen. [...] Arbeit gibt die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln. Arbeit gibt ein Gefühl der Befriedigung, sei es durch motorische Bewegung, sei es durch das erzielte Ergebnis, oder durch beides, sie vermittelt ein Leistungsfähigkeits- und Selbstwertgefühl. Auch ein Zugehörigkeitsgefühl, das Gefühl, ein Glied der Gemeinschaft zu sein, sie bietet Gelegenheit zu Kontakten mit Menschen und Dingen“ (AERNOUT 1992, S. 23).

Um den Zusammenhang von Arbeit und Persönlichkeitsentwicklung bei Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung nachvollziehen zu können, möchte ich an dieser Stelle auf ein von SONNENTAG entwickeltes Modell verweisen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Modell zum Zusammenhang von Arbeit und Persönlichkeitsentwicklung (SONNENTAG 1991, S. 67)

Die aufgezeigten Wirkungsmechanismen zwischen Arbeit und Persönlichkeit entsprechen bei geistiger und psychischer Behinderung im Wesentlichen denen der Nichtbehinderten. Eine der Aussagen des Modells ist der Einfluss der Rahmenbedingungen in der Arbeitsgruppe auf die objektiven Arbeitsbedingungen. So kann eine kleine Arbeitsgruppe mit großer Betreuungsdichte zu sozialer Unterstützung durch den Gruppenleiter führen. Je eher der zuständige Gruppenleiter seinen Tätigkeitsschwerpunkt in der Behindertenbetreuung statt der Warenproduktion sieht, desto geringer sind die objektiven Belastungen und umso größer ist die soziale Unterstützung für die Behinderten. Außerdem besteht nach SONNENTAG ein positiver Zusammenhang zwischen objektiven Arbeitsbedingungen und tatsächlich wahrgenommenen Arbeitsbedingungen. Dies bedeutet, dass die Äußerungen des behinderten Beschäftigten über seine Arbeitssituation die tatsächlichen Gegebenheiten am Arbeitsplatz tendenziell wiederspiegeln. Die objektiv gegebenen Arbeitsbedingungen haben jedoch auch Einfluss auf die Entwicklung der Persönlichkeit. So wirken sich hohe Anforderungen – sofern sie für den Mitarbeiter mit geistiger oder seelischer Behinderung zu bewältigen sind – sowie ein hohes Maß an sozialer Unterstützung positiv und eine Vielzahl von belastenden Situationen hingegen negativ auf die Entwicklung der Persönlichkeit aus. Darüber hinaus werden die Einflüsse der Merkmale einer Person auf die subjektive Wahrnehmung der Arbeitsbedingungen deutlich. So werden objektiv gleiche Anforderungen umso belastender wahrgenommen, je schwerer die intellektuelle Beeinträchtigung ist und je geringer die schulischen und beruflichen Vorerfahrungen sowie die aktuellen Leistungsvoraussetzungen des Betreuten sind. Schließlich hat auch die Lebenssituation außerhalb der Arbeit einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Persönlichkeit und die Wahrnehmung der Arbeitsbedingungen. Bei Personen, die durch Isolation oder mangelnde soziale Unterstützung einer ungünstigen Lebenssituation ausgesetzt sind, kann festgestellt werden, dass sich Belastungssituationen am Arbeitsplatz stärker negativ auswirken als bei Personen, die verstärkt soziale Unterstützung erfahren (SONNENTAG 1991, S. 66 ff.).

Das Modell scheint durchaus geeignet, wichtige Zusammenhänge zwischen Arbeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie subjektiver Wahrnehmung von Arbeitssituationen darzustellen, bleibt jedoch an einigen Stellen auch recht abstrakt. Die Grenzen zwischen „sozialer Unterstützung“ und „keiner sozialer Unterstützung“ sowie eine Festlegung der genauen Beeinträchtigungsschwere sind kaum eindeutig bestimmbar.

2.3. Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung

In Abhängigkeit von der Behinderungsart und Behinderungsschwere sowie auch der Krankheitsgeschichte und den beruflichen Vorerfahrungen des Betreuten kommen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung verschiedene Möglichkeiten in Betracht, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen.

In diesem Kapitel möchte ich einige dieser Beschäftigungsmöglichkeiten aufzeigen und damit die Darstellung der von mir besuchten Einrichtungen in Kapitel 5 verständlicher werden lassen.

2.3.1. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Anfangs als „beschützende“ oder „geschützte“ Werkstätten bezeichnet, entstehen die ersten Werkstätten für behinderte Menschen Ende der fünfziger Jahre. Seit 2001 ist der Begriff „Werkstatt für Behinderte“ (WfB) durch den Begriff der „Werkstatt für behinderte Menschen“ (WfbM) ersetzt worden, um bisherige Stigmatisierungen zu entschärfen und die Individualität des einzelnen Menschen noch deutlicher hervorzuheben (KÖCHERT 2002, S. 34). Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben bzw. der Eingliederung in das Arbeitsleben und richtet sich mit dem jeweiligen Angebot an Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (SGB IX, § 136, Abs. 1, S. 2).

Die gesetzliche Grundlage der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind die §§ 136 – 144 in Kapitel 12 des SGB IX. Bis 2001 regelte das mittlerweile in das SGB IX verankerte Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) sowie die Werkstättenverordnung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbWV) die Anforderungen an eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Demnach hat eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für die Aufnahme aller Behinderten ihres Einzugsgebietes zu sorgen (SGB IX, § 137, Abs. 1) und dabei durch Bildung besonderer Arbeitsgruppen und einem möglichst breiten Angebot an Arbeitsplätzen der unterschiedlichen Art und Schwere der Behinderungen gerecht zu werden (SGB IX, § 136, Abs. 1/ 2). Die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gliedert sich in das Eingangsverfahren, einen Arbeitstrainings- und einen Arbeitsbereich. Im Eingangsverfahren wird ermittelt, ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für den betreffenden Menschen als Arbeitsplatz geeignet ist und in welchen Bereichen eine Förderung des Beschäftigten sinnvoll ist. In der Regel dauert dieses Eingangsverfahren einen Monat und soll der Orientierung dienen. Im Arbeitstrainingsbereich werden von der Werkstatt berufsfördernde Bildungsmaßnahmen durchgeführt, die einer Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben und einer Weiterentwicklung der Persönlichkeit dienen sollen. Der Arbeitstrainingsbereich beinhaltet einen Grund- sowie einen Aufbaukurs, der jeweils ein Jahr dauert. Im Arbeitsbereich wird ein breites Arbeits- und Beschäftigungsangebot bereit gestellt, um „Art und Schwere der Behinderung der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie der Eignung des Beschäftigten soweit wie möglich Rechnung zu tragen“ (SONNENTAG 1991, S. 27). Die Ausstattung der Arbeitsplätze soll weitestgehend der Beschäftigungssituation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen, dabei jedoch auch die besonderen Belange der Behinderten beachten (SONNENTAG 1991, S. 26 ff.).

Neben diesen pädagogischen Funktionen soll eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nach Möglichkeit auch wirtschaftliche Arbeitsergebnisse erzielen, um einen Teil der anfallenden Kosten damit zu decken. Für die Bewältigung der Kostendeckung erhalten die Werkstätten jedoch auch Pflegegelder als Unterstützung vom jeweiligen Arbeitsamt (Finanzierung des Eingangsverfahrens und des Arbeitstrainingsbereiches) und dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Finanzierung des Arbeitsbereiches). Diese sogenannten Pflegesätze stellen den größten Einnahmeposten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar, was auch verständlich macht, dass den Pflegesätzen betriebswirtschaftlich gesehen eine zentrale Rolle eingeräumt wird. Gemäß den Regelungen der Werkstättenverordnung ist der Personalschlüssel im Arbeitsbereich auf 1:12 und im Arbeitstrainingsbereich auf 1:6 festgelegt (AGÖL 2000, S. 85).

Um die Stärken und Schwächen eines Mitarbeiters mit Behinderung zielgerichtet ausbauen und verbessern zu können, stehen die Förderplanung und ihre Begleitdokumentation zur Verfügung.

Das Konzept der Förderplanung ist ein Standardmodell, welches mittlerweile in allen anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Verwendung finden sollte. Die beiden wichtigsten Dokumente bei der Förderplanung sind der „Förderplan im Arbeitstraining“ sowie der „Gesamtförderplan“. Ersterer wird kontinuierlich vom Gruppenleiter erstellt, wobei für jede neue Rotationsphase innerhalb der Werkstätten ein individueller Förderplan erstellt wird. Der Gesamtförderplan wird in einer Gesamtkonferenz durch alle beteiligten Fachkollegen gemeinsam erarbeitet und dokumentiert die Perspektive für die weitere Förderung sowie Konkretisierungen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Für jede der beiden Teilbereiche der Förderplanung („Tätigkeiten“ und „Persönlichkeit“) wird am Ende der jeweiligen Rotationsphase eine sogenannte IST-Analyse dokumentiert und daraus der individuelle Förderplan erstellt. Im Anhang ist das Beispiel eines Förderplans im landwirtschaftlichen Bereich der Mosaik Werkstätten GmbH abgebildet.

Zur Optimierung der Förderplanung kann das „Detmolder Lernwege-Modell“ zu Hilfe genommen werden, welches 1978 von der Lebenshilfe Detmold e.V. entwickelt wurde. Mit einem Fragebogen werden standardisierte Arbeitsanalysen durchgeführt, deren wesentliches Ziel die Förderung durch Forderung ist (AGÖL 2000, S. 164 ff.). Aus Kapazitätsgründen werde ich auf dieses durchaus gängige Modell jedoch nicht näher eingehen.

2.3.2. Lebens- und Arbeitsgemeinschaften

Dorf-, Lebens- und Arbeitsgemeinschaften sind je nach Trägerschaft an christlichen Prinzipien oder anthroposophischen Grundgedanken orientiert. Anthroposophische Einrichtungen richten sich in ihrer Konzeption nach den ideologisch geprägten heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Grundsätzen von Rudolf Steiner (1861 – 1925). Das heilende und helfende Eingreifen ist ein primäres Ziel im anthroposophischen Menschenbild. Neben der anthroposophischen Heilpädagogik und Medizin konnten im Umfeld von Steiner und dessen Schülern auch die biologisch-dynamische Landwirtschaft, die Kunst der Eurhythmie[7] und die Waldorfpädagogik entstehen. In anthroposophischen Wohn-, Lebens- und Dorfgemeinschaften leben behinderte und nicht behinderte Menschen zusammen, um im Einklang mit den Kreisläufen der Natur und in Anlehnung an ihre christlich, astrologisch und naturmystisch geprägte Religion gemeinsam zu wohnen und zu arbeiten (WIESINGER 1991, S. 85 ff.).

Anthroposophische Einrichtungen mit landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betätigungsfeldern sind zahlreich in verschiedenen europäischen oder auch Übersee-Ländern zu finden. Eine sehr bekannte und auf lange Tradition zurückblickende Institution ist der Ekkharthof am Bodensee in der Schweiz. Dessen häufige Nennung in Literatur und dessen Vorbildhaftigkeit waren auch der Grund, dass ich den Ekkharthof in meine Befragungen mit einbezogen habe.

Christlich geprägte Lebens- und Arbeitsgemeinschaften orientieren sich am christlichen Glauben. Oftmals besteht eine Zusammenarbeit mit anderen christlichen Einrichtungen oder Gemeinden. Da keine der von mir besuchten Institutionen eine christliche Lebens- und Arbeitsgemeinschaft ist, werde ich an dieser Stelle nicht näher auf diese Form von Wohn- und Arbeitsstätte eingehen.

2.3.3 Herkömmliche Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Der allgemeine Arbeitsmarkt steht vor allem relativ leistungsstarken psychisch Behinderten offen; geistig behinderte Menschen werden seltener in herkömmlichen Betrieben beschäftigt.

Der Beschäftigte genießt einen besonderen Kündigungsschutz und wird durch die Hauptfürsorgestellen mit sogenannten begleitenden Hilfen (wie beispielsweise psycho-sozialer Betreuung) unterstützt (SONNENTAG 1991, S. 23 ff.). Bei der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nennt GÖBEL vor allem die notwendige Bereitschaft des Arbeitgebers, mehr Betreuungs- und Einarbeitungszeit als bei anderen Arbeitnehmern aufzuwenden. Außerdem sollte der Betriebs- oder Werkstattleiter die notwendige Einsicht haben, dass Belastungsgrenzen bei Menschen mit Behinderung schneller erreicht sein können. Für Behinderte, die vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt waren, stellt oft das Einfinden in die neue Berufsrolle und die erforderliche Selbständigkeit ein großes Problem dar, welches zu einem Gefühl von Unsicherheit führen kann und nicht selten die Rückkehr zur bisher wahrgenommenen Beschäftigungsmöglichkeit zur Folge hat (GÖBEL 1994, in: AGÖL 1994, S. 16).

2.3.4. Firmen für psychisch Kranke

Firmen für psychisch Kranke sind Einrichtungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und dienen Menschen mit psychischen Behinderungen als Beschäftigungsmöglichkeit.

Die ersten Firmen für psychisch Kranke werden Ende der siebziger Jahre gegründet. Angesiedelt sind diese Einrichtungen in den verschiedensten Branchen wie Landwirtschaft, Industrie, Handwerk und Dienstleistung. In Firmen für psychisch Kranke werden vor allem psychisch Behinderte beschäftigt, die aufgrund der derzeitigen Beschäftigungslage keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden.

Vorrangiges Ziel bei Firmen für psychisch Kranke ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern vor allem die Integration psychisch Behinderter in das Arbeitsleben. Das Bieten eines dauerhaften Arbeitsplatzes und eine angemessene Entlohnung sollen von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe unabhängig machen und die Zusammenarbeit von psychisch Behinderten mit nicht behinderten Menschen möglich machen (SONNENTAG 1991, S. 29 ff.).

[...]


[1] WWOOF = Willing workers on organic farms – Freiwillige Helfer auf ökologischen Höfen

[2] Abweichungen der Chromosomenanzahl, z. B. bei Trisomie 21/ Down-Syndrom

[3] Spätgeburt

[4] Verwilderungsfolge, Sinnesdeprivation

[5] Diagnostischer und statistischer Manual psychischer Störungen

[6] Der Ausdruck der Agogik wird 1969 von VAN BEUGEN geprägt und meint damit natürliche Lebenssituationen, in denen Beeinflussungsprozesse wie Erziehung, Bildung oder Hilfeleistung stattfinden (AERNOUT 1992, S. 132)

[7] heilsamer Ausruckstanz

Ende der Leseprobe aus 121 Seiten

Details

Titel
Therapeutische Wirkung von Land- und Gartenbau bei Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung
Hochschule
Universität Kassel  (FB Sozialwesen)
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2004
Seiten
121
Katalognummer
V27275
ISBN (eBook)
9783638293655
ISBN (Buch)
9783638679794
Dateigröße
12978 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Land-, Gartenbau, Behinderten, Landwirtschaft, Behinderte, behinderte Menschen, Behindertenwerkstatt, Arbeitsplatz, Arbeitsleben, Berufsleben, Integration, Arbeitstherapie, Tiere, Pflanzen, grüne Beschäftigungsbereiche, Anthroposohie, Werkstatt, WfbM, WfB, geschützt, Gemüsebau, Tierhaltung, Mensch Tier Beziehung
Arbeit zitieren
Martina Carl (Autor:in), 2004, Therapeutische Wirkung von Land- und Gartenbau bei Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27275

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