Die Gründung einer Naturheilpraxis: Finanzplan, Steuerrecht und Risikoplanung


Akademische Arbeit, 2008

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Finanzplanung
1.1 Planteil Investitionen und Abschreibungen
1. 2. Planteil Fixkosten und variable Kosten
1.3. Planteil Markteinführungskosten und Gründungskosten
1.4. Planteil Einnahmen / Ausgaben und Gewinn / Verlust
1.5. Planteil Finanzierung und Liquidität

2. Steuern
2.1. Einkommenssteuer
2.2. Umsatzsteuer
2.3. Gewerbesteuer
2.4. Buchführung
2.5. Steuerberater

3. Risikomanagement
3.1. Krankenversicherung
3.2. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
3.4. Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
3.5. Strafrechtsschutzversicherung

4. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

Hier werden die wichtigsten Punkte einer Existenzgründung als Heilpraktiker für die Bereiche Finanzierung, Steuern und Risikoplanung erläutert. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der zu gründenden Praxis um eine Einzelpraxis ohne Angestellte handelt.

1 Finanzplanung

Der adaptierte Gründungsfinanzplan für eine Naturheilpraxis umfasst die folgenden Module [vgl. Kirst 2000, 181-182]:

Investitionen und Abschreibungen

Fixkosten und variable Kosten

Markteinführungskosten und Gründungskosten

Einnahmen- / Ausgabenplanung und Gewinn- und Verlustplanung

Finanzierungsplan und Liquiditätsrechnung

1.1 Planteil Investitionen und Abschreibungen

Falls der Gründer eine Praxis kauft, ist diese als Immobilie im Investitionsplan aufzuführen, in dem alle Neuanschaffungen mit einem Nettowert von mehr als 410 EUR erfasst werden. Beim Mietobjekt können unter bestimmten Voraussetzungen Renovierungs- und Umbaukosten aufgelistet werden. Falls ein PKW geschäftlich genutzt wird, kann er ebenfalls angeführt werden. Zur Praxisausstattung gehören alle Therapie- und Diagnosegeräte, Massagetische und Liegen, Schränke und Regale. Die Büroausstattung umfasst zumindest die Kommunikationssysteme (Telefon, Handy, Fax), EDV (PC, Drucker, Software) und einen Schreibtisch. Alle Investitionen finden sich auch im Abschreibungsplan wieder, mit Ausnahme der Gegenstände die weniger als 410 Euro wert sind, da diese als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) unter den Voraussetzungen des § 6 (2) 1 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden können [vgl. Kollmann 2005, 153]. Mehrere GWG, z.B. Stühle und Tische im Wartezimmer können aber auch zusammen als „Einrichtung Wartezimmer" aktiviert und dann über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei aus Privateigentum eingebrachten Wirtschaftsgütern (PKW, Möbel) dient der Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung ins Betriebsvermögen als Abschreibungsbasis. Für die Abschreibung ist es wichtig die gesetzliche Nutzungsdauer zu prüfen und die Abschreibungsmethode festzulegen. Es gilt die AfA (Absetzung für Abnutzung) - Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (BStBl I 2000, 1532) [vgl. Wilcke 2005, 19]. Die Abschreibungen fließen wie die Ergebnisse der Planung der Fixkosten und der Planung der variablen Kosten später in die Einnahmen -Ausgaben Planung ein.

1. 2. Planteil Fixkosten und variable Kosten

Zu den Fixkosten zählt man alle laufenden Kosten, wie z.B. die Raummiete und die Nebenkosten sowie fixe Personalkosten, Leasingkosten für Geräte, betriebliche Versicherungen, monatlicher Werbeetat, usw., bei den variablen

Kosten, die leistungsbezogen anfallen, sind für eine Praxis von Belang die Materialkosten, Laborkosten und Honorare für Helfer [vgl. Hebig 1999,76-77]. Getrennt davon behandelt man die Markteinführungs- und Gründungskosten die zur Praxiseröffnung notwendig sind.

1.3. Planteil Markteinführungskosten und Gründungskosten

Als Gründungskosten geltend gemacht werden können alle Kosten die für die Gründung erforderlich waren, z.B. Buchführungsseminar, Reisekosten, Bewirtungskosten, Fachliteratur, Ausbildungskosten, Prüfungskosten, Steuerberater und Rechtsanwalt. Es gibt die Möglichkeit eine staatliche Beratungsförderung (Trainingsmaßnahme, Coaching) oder einen Gründungszuschuss zu beantragen. Es fallen keine Gebühren für Anmeldungen bei Ämtern an. Einmalig anfallend sind die Markteinführungskosten zu denen die CI - Entwicklung, Visitenkarten, Briefpapier, eine Internetseite, Broschüren, Anzeigen und die Kosten der Eröffnungsfeier gehören und deren Charakteristika ist, dass es sich um Kosten für Maßnahmen der Markteinführung handelt [vgl. Hebig 1999, 73-74]. Diese Ausgaben werden nur im ersten Jahr gesondert erfasst und später dann im Werbeetat berücksichtigt.

1.4. Planteil Einnahmen / Ausgaben und Gewinn / Verlust

In der Einnahmen-Ausgaben Planung stellt die Einnahmenseite zugleich die Umsatzplanung des Heilpraktikers dar. Mit diesem Instrument erfolgt auch vereinfacht die Gewinn- und Verlustplanung, die sich aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergibt.

Abbildung 1: Einnahmen - Ausgaben Planung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: adaptierte Version verschiedener Quellen des Literaturverzeichnis

Eine separate Umsatzplanung wird nötig wenn nicht nach Stunden abgerechnet wird, sondern verschiedene Therapien zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.

„Je nach der Art der Vorbereitung und je nach Professionalität des aufgestellten Praxiskonzeptes und des Businessplanes sind die Anlaufzeiten einer Heilpraktiker-Praxis mit bis zu fünf Jahren zu veranschlagen, bis die Praxis ihre Kosten zu 100% einspielt und dem Betreiber einen angemessenen Gewinn (sprich Unternehmerlohn oder Einkommen) verschafft.“ [PR Teil 5 1999, 55]

Geht man etwa davon aus dass sich die Praxis ab dem dritten Jahr finanziell trägt, kann man dann den Mindestgewinn als Startgröße für die Kalkulation verwenden, danach die Ausgaben planen und die Einnahmen die erzielt werden müssen dementsprechend angleichen, soweit dies auch realistisch ist. Mit einer Aufstellung der Kosten der privaten Lebensführung kann der monatliche Mindestgewinn den die Praxis erwirtschaften muss berechnet werden. Natürlich kann es in der Anlaufphase der Praxis auch privat notwendig sein, unnötige Kosten einzusparen.

Abbildung 2: Private Lebenshaltungskosten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: in Anlehnung an Dieter H. Wirlitsch in Paracelsus Report 3/99 Artikel Praxisgründung Teil V, S.55 ff

Langfristig müssen durch die Einnahmen mindestens die Betriebsausgaben und die privaten Lebenshaltungskosten abgedeckt werden soweit die Praxis die Haupttätigkeit ist und keine Nebeneinkommen erzielt werden. Im Kalkulationsbeispiel[1] ergibt sich ein Stundenhonorar von 66 EUR um im dritten Jahr bei 50 % Auslastung die Betriebsausgaben und die Kosten der privaten Lebensführung durch die Praxistätigkeit zu erwirtschaften. Abhängig vom Zeitaufwand und der Beanspruchung von Geräten und Material können vom Stundenhonorar ausgehend nun die Preise für bestimmte Behandlungen abgeleitet werden. Rechnet der Heilpraktiker in Zeiteinheiten ab, ist sein ganzheitliches Behandlungskonzept als Produkt anzusehen, werden hingegen bestimmte Therapieeinheiten (z.B. 20 Minuten Akupunktur) zu Grunde gelegt ist eine Produktpalette mit Preisliste erforderlich.

Tabelle 1: Behandlungsfälle von Heilpraktikern

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1) Zahl der erfassten Praxen 2) Zahl der Patienten je Praxis 3) Zahl der Patientenkontakte insgesamt je Praxis

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 1990; 1994

Legt man oben erwähntes Kalkulationsbeispiel zu Grunde und rechnet im ersten Jahr mit einer Auslastung von 25 %, ergäbe sich ein Umsatz von 28 776 EUR im ersten Jahr. Laut Statistik[2] hätte man dann zwischen 330 und 350 Patienten. Somit könnten 340 Stunden für Erstbehandlungen veranschlagt werden. Durchschnittlich kommen Patienten 3 bis 3,5 Mal zur Behandlung. Veranschlagt man 30 Minuten für jede Behandlung ergäben sich im Schnitt 382,5 Stunden an Folgebehandlungen. Insgesamt käme man auf 722,5 Behandlungsstunden im ersten Jahr. Mit dem kalkulierten Stundensatz von 66 EUR würde man einen Umsatz von 47 685 EUR erzielen. Die Auslastung läge dann bei 41,4 %. Die Abweichungen von Umsatz und Auslastungsgrad resultieren aus der gravierenden Abweichung des Stundensatzes in den Jahren 1990 - 1994, der ca. bei 35 EUR lag vom kalkulierten Stundensatz von 66 EUR, der dabei noch 9 EUR unter dem von den Verbänden derzeit empfohlenen Stundensatz liegt [vgl. Schicke 2006, 112].

1.5. Planteil Finanzierung und Liquidität

Aus den vorangegangenen Planteilen entstehen nun der Finanzierungsplan für die Gründung und die laufende Liquiditätsplanung. Der Finanzierungsplan zur Gründung dient dazu alle Investitionen und Ausgaben zu erfassen die vor der Praxiseröffnung fällig sind. Dem werden die vorhandenen Eigenmittel die eingebracht werden sollen (Eigenkapital) gegenübergestellt. Zum Eigenkapital ist anzuführen dass nur der Teil verwendet werden sollte der nicht für private Finanzierungen benötigt wird. Der Grund dafür ist, dass die Zinsen für einen privaten Kredit nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, die Zinsen für den Geschäftskredit jedoch schon. Sie wirken somit steuermindernd. Die Lücke im Finanzierungsplan ist der Finanzierungsbedarf vorab. Hierfür kann versucht werden einen Bankkredit zu bekommen oder Fördermittel zu beantragen.

[...]


[1] Siehe Nr. 4 im Anhang

[2] Leider wurde diese Statistik seit 1994 nicht mehr neu erhoben

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Gründung einer Naturheilpraxis: Finanzplan, Steuerrecht und Risikoplanung
Hochschule
Fachhochschule Regensburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V273089
ISBN (eBook)
9783656649892
ISBN (Buch)
9783656649908
Dateigröße
859 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gründung, naturheilpraxis, finanzplan, steuerrecht, risikoplanung
Arbeit zitieren
Diplom Betriebswirt (FH) Ulrich Andrös (Autor:in), 2008, Die Gründung einer Naturheilpraxis: Finanzplan, Steuerrecht und Risikoplanung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273089

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Gründung einer Naturheilpraxis: Finanzplan, Steuerrecht und Risikoplanung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden