Die europäische Währungsunion im Lichte der Theorie optimaler Währungsräume


Bachelorarbeit, 2013

42 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Geschichte und Entstehung des Euro-Raumes
2.1 Notwendigkeit eines Euro-Raumes
2.2 Umsetzung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
2.2.1 Binnenmarkt
2.2.1.1 Freier Warenverkehr
2.2.1.2 Personenverkehrsfreiheiten
2.2.1.3 Dienstleistungsfreizügigkeit
2.2.1.4 Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
2.2.2 Die erste Stufe der EWU
2.2.3 Die zweite Stufe der EWU
2.2.4 Die dritte Stufe der EWU
2.3 Der Maastricht-Vertrag als Voraussetzung für den Eintritt in die EWU
2.3.1 Konvergenzkriterien
2.3.1.1 Preisstabilität
2.3.1.2 Solide Staatsfinanzen
2.3.1.3 Wechselkursstabilität
2.3.1.4 Niveau der langfristigen Zinssätze
2.3.2 Zwischenfazit über die Einhaltung der Konvergenzkriterien in der EWU

3 Optimale Währungsräume
3.1 Beurteilung von Währungsräumen
3.2 Der Vergleich mit der EWU
3.3 Asymmetrische Schocks als Gefährdung einer optimalen Währungsunion
3.4 Theorien von optimalen Währungsräumen
3.4.1 Die Theorie von Mundell
3.4.2 Die Theorie von McKinnon
3.4.3 Die Theorie von Kenen

4 Vergleich der Währungstheorien mit der EWU
4.1 Mundell´s Theorie der Faktormobilität in Bezug auf die EWU
4.2 McKinnon´s Theorie des Offenheitsgrades in Bezug auf die EWU
4.3 Kenen´s Theorie des Diversifikationsgrades in Bezug auf die EWU
4.4 Ein Vergleich der EWU mit den Theorien von optimalen Währungsräumen

5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht der EU-Mitgliedsländer mit und ohne Euro-Länder

Abbildung 2: Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der EU im 1.Quartal 2013 in Relation zum BIP

Abbildung 3: Anteil der Exporte in EU-Partnerländer in dem Jahr 1996 in der zweiten Stufe der EWU

Abbildung 4: Anteil des BIP einzelner Staaten des gesamten BIP der Euro-Zone

Abbildung 5: Nachfrage Verschiebung durch asymmetrische Schocks

Abbildung 6: Vergleichschart zwischen dem DAX Kursindex (rot) und dem EuroStoxx 50 Kurs- index (blau) seit 1. Januar 1999

Kurzfassung

Der Euro ist seit 1999 die einheitliche Währung für einen großen Teil von Europa. Es sind zwar nicht alle Länder der Europäischen Union dem Euro angeschlossen, jedoch ist der Euro, als neue europäische Gemeinschaftswährung, von großer wirtschafts-politischer Bedeutung. Im Zuge der europäischen Weiterentwicklung ist die einheitliche Währung mit vielen Vorteilen für die Europäer verbunden: zum Beispiel wird der Binnenhandel innerhalb der Mitgliedsstaaten durch mehr Preistransparenz und dem Wegfall der Wechselkursschwankungen gefördert. Allerdings wird die Verschuldungswelle, die seit einigen Jahren in Europa herrscht, von einigen Finanzexperten als vom Euro forciert gesehen. In dieser Arbeit wird untersucht, wie die Euro-Zone entstanden ist und ob diese für die Euro-Mitgliedsstaaten mit mehr Vor- oder Nachteilen verbunden ist. Eine Bewertung der Europäischen Währungsunion wird anhand von traditionellen Theorien von optimalen Währungsräumen vorgenommen.Aufbauend auf der vorherigen Analyse wird im Schlussteil festgehalten, dass es sich bei dieser Währungsunion um keine optimale Währungszone im Sinne der dargestellten Theorien handelt.

1 Einleitung

Ein gutes Jahrzehnt nach Einführung des Euro innerhalb des europäischen Währungsraumes steht dieser in der Kritik. Dies zeigt sich vor allem an den negativen Berichterstattungen über den Euro[1] selbst und über die „Hüterin des Euro“:die Europäische Zentralbank.[2] Im Fokus der Kritik steht insbesondere ihr Ankauf von Staatsanleihen hochverschuldeter Länder Europas, für die die solventen Länder der Währungsunion mit haften. Die Kritik gegen den Euro zeigt sichunter anderem darin, dass die Bundespartei „Alternative für Deutschland“,kurzAfD, als ersten Punkt in ihrem Wahlprogramm „eine geordnete Auflösung des Euro-Währungsgebietes“[3] fordert. Lediglich ein halbes Jahr nach ihrer Gründungam 06. Februar 2013[4], verpasste sie mit 4,7% der Wählerstimmenknapp den Einzug in den deutschen Bundestag.[5] Das zentrale Argument der AfD, Europa sei kein optimaler Währungsraum[6], soll in dieser Arbeit wissenschaftlich untersucht werden. Dazu wird in Kapitel 2 die Entstehungsgeschichte des Euro in ihren Grundzügen skizziert. In einem Zwischenfazit wird die Einhaltung der Konvergenzkriterien bewertet, da in dieser Arbeitdie These zugrunde gelegt wird, dass diese Kriterien einen Einfluss auf den Erfolg der Europäischen Währungsunion, kurz EWU,ausüben. Zur Verifizierung dieser These wird in Kapitel 3zunächst der Begriff der Währungsunion in ihrer optimalen Form definiert, bevor die Vor- und Nachteile eines Beitritts in eine Währungsunion im Detail diskutiert werden. Die oben genannte These, dass es sich bei der Europäischen Währungsunionum keine erfolgreiche Währungszone handelt, wird anschließend anhand einer Analyse mit den Vor- und Nachteilen vorgenommen. Dazu werden in einem nächsten Schritt drei traditionelle Theorien einer optimalen Währungsunion ausführlich beschrieben, die die zuvor beschriebenen Nachteile zu lösen versuchen. Kapitel 4 bewertet die EWU in Bezug auf diese Theorien von optimalen Währungsräumen und benennt zentrale Steuerungsmechanismen, die für den Erfolg der Union notwendig wären.

Im Fazit werden die Ergebnisse zusammenfassend gebündelt und systematisiert. Abschließend wird zu der Frage Stellung bezogen, inwieweit es sich bei der EWU um eine optimale Währungsunion handelt.

2 Geschichte und Entstehung des Euro-Raumes

Am 1. Januar 1999 wurde in elf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die zu diesem Zeitpunkt neue Währung „Euro“ eingeführt. Die Mitgliedschaft dieser elf Teilnehmerländern, bestehend aus Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Finnland wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU imEuropäischen Rat, kurz ER, in Brüssel am 2.und 3. Mai 1998 beschlossen.[7] Diese Mitgliedsstaaten erfüllten die erforderlichen Voraussetzungen:

- Preisstabilität
- Solide Staatsfinanzen
- Wechselkursstabilität
- Dauerhaftigkeit der erreichten Konvergenz

Diese Konvergenzkriterien wurden im Maastricht-Vertrag als Bedingung zum Eintritt in die europäische Wirtschafts- und Währungsunion gesetzt und werden im Rahmen dieser Arbeit noch gesondert behandelt.[8]

Seit dem24. August 2013 besteht die Euro-Zone aus 17 Mitgliedsstaaten. Zu den Ursprungsländern kamen Griechenland, Slowenien, Zypern, Malta, Slowakei und Estland hinzu. Am1. Januar 2014 wird die Zone um Lettland erweitert.[9] Eine graphische Darstellung der zugehörigen Staaten in Europa ist der folgenden Abbildung 1[10] zu entnehmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 1: Übersicht der EU-Mitgliedsländer mit und ohne Euro

2.1 Notwendigkeit eines Euro-Raumes

Im Rahmen der Lissabon – Agenda hat sich der Europäische Rat im März 2000 zusammengesetzt.[11] Es wurde das Ziel formuliert, die Europäische Union innerhalb der ersten Dekade dieses Jahrtausends zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt ermöglicht und dem Umweltschutz verpflichtet ist.[12] Um dieses Ziel zu erreichen ist es nach der Europäischen Kommission die logische Konsequenz, dass im Rahmen des 1993 gegründeten Binnenmarktes in Europa auch die Währung der beteiligten Staaten vereinheitlicht wird.[13] Die Notwendigkeit des europäischen Binnenmarktes untersuchte der 1988 von der EU-Kommision beauftragte vorgelegte Cecchini-Bericht. In diesem wurden die Vorteile einer Binnenmarktvollendung für das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt in Europa prognostiziert.[14]

2.2 Umsetzung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion

Die Umsetzung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion baut auf den Delors-Bericht[15] auf. Bestandteile sind der europäische Binnenmarkt und die verschiedenen Stufen der EWU, welche in diesem Kapitel erläutert werden.

2.2.1 Binnenmarkt

Der Binnenmarkt gilt als elementarer Bestandteil des europäischen Einigungsprozesses und der wirtschaftlichen Integration. Innerhalb der wirtschaftlichen Integration ist zwischen verschiedenen Ausprägungen zu unterscheiden.[16] Im Jahr 1960 kam es zwischen den EU-Staaten zu einer Freihandelszone, die EFTA genannt wurde. In dieser wurden Zölle innerhalb der teilnehmenden Staaten abgeschafft. Zu der Zollunion, die einen gemeinsamen Außenzoll darstellt, kam es in dem Jahr 1968.[17] Eine Zollunion stellt die nächsthöhere wirtschaftliche Integration dar. Der europäische Binnenmarkt ist am 1. Januar 1993 offiziell vollendet worden. Die vertraglichen Grundlagen dazu sind im §8a des Vertrages der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft[18], kurz EWG-Vertrag, festgeschrieben[19]. Ein Binnenmarkt ist eine Zone ohne Binnengrenzen, in welcher der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital möglich ist. Diese werden als vier Grundfreiheiten bezeichnet.[20] Der Binnenmarkt als „Gemeinsamer Markt“ wurde 1993 eingeführt, um unbeschränkte Mobilität der Produktionsfaktoren zu gewährleisten. Die Währungsunion, welche mit der gemeinsamen Einheitswährung Euro im Jahr 2002 realisiert wurde, war der letzte offizielle Schritt der europäischen Integration und vollendete diese. Zum besseren Überblick werden die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes im folgenden Kapitel näher beleuchtet.

2.2.1.1 Freier Warenverkehr

Der freie Warenverkehr ist im Artikel 28 und 29 des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft, kurz EGV, geregelt. In diesen werden Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, kurz EG, untersagt, so dass ein freier Austausch von Waren möglich ist. Die Kontrollen des Warenhandels innerhalb des Binnenmarktes wurden im Januar 1993 aufgehoben. Diese Abschaffung der Zölle fördert den Warenhandel, da ein großer Teil der Gesamtimporte und –exporte innerhalb der Mitgliedsstaaten geschieht. Der freie Warenverkehr durch die Errichtung einer Zollunion gilt als das Kernstück des Binnenmarktes.[21] Dieser gemeinsame europäische Markt wird durch Handelshemmnisse gestört, wie z.B. mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit einer gleichen Wirkung. Solche Maßnahmen liegen vor, wenn der Staat zwingende Erfordernisse veranlasst in welcher Art und Weise ein Produkt hergestellt werden muss. Ein Beispiel dafür ist, dass in Belgien Margarine nur in Würfelform verkauft werden darf. Solche Maßnahmen bestärken den inländischen Erzeuger, da ausländische Hersteller für diesen Markt ihre Produktion umstellen müssten.

2.2.1.2 Personenverkehrsfreiheiten

Mit der Freiheit des Personenverkehrs ist es jedem EU-Bürger erlaubt, sich in den EU-Mitgliedsstaaten aufzuhalten. Dies ist in den Artikeln 39 ff. des EGV festgelegt. Durch das Schengener Abkommen wurden die Grenzkontrollen zwischen diesen Staaten reduziert. In diesem Abkommen von 1985 wurden die Grundzüge für den freien Personenverkehr festgelegt. Nach den ursprünglichen fünf EU-Mitgliedsstaaten, bestehend aus Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden, welche die Personenkontrollen an den Binnengrenzen abschafften, haben nun bis auf das Vereinigte Königreich und Irland alle Mitglieder der EU das Schengener Abkommen unterzeichnet und somit die Grenzkontrollen reduziert.[22] Die Personenverkehrsfreiheit impliziert die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit. In dieser ist geregelt, dass Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten die Binnengrenzen frei überschreiten dürfen.[23] Ziel der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Emanzipation der Bürger der Mitgliedsstaaten unabhängig von ihrer Nationalität in Bezug auf die Erbringung von Arbeitsleistungen.[24] Die Niederlassungsfreiheit bezieht sich auf das Recht eines EU-Bürgers, in jedem Mitgliedsland eine auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit auszuüben.[25] Da in den verschiedenen Staaten unterschiedliche Voraussetzungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit existieren, wurden angemessene Bedingungen eingeführt, so dass eine EU-weite Angleichung der Ausbildung vorgewiesen werden kann.[26]

2.2.1.3 Dienstleistungsfreizügigkeit

Die Dienstleistungsfreizügigkeit ist in dem Artikel 59 ff. des EGV geregelt. Sie ergänzt die Arbeitnehmerfreizügigkeit und dieNiederlassungsfreiheit, dass ein EU-Inländer seine Dienstleistungen in jedem Mitgliedsstaat anbieten darf. In diesem Mitgliedsstaat muss der Bürger wie ein Inländer behandelt und vor staatlichen Beschränkungen geschützt werden, womit das Diskriminierungsverbot eingehalten wird.[27] Die Dienstleistung ist im Gegensatz zur Personenfreizügigkeit auf vorübergehende Aufenthalte in dem Land, in dem die Leistung erbracht wird, beschränkt. Es kann zwischen einer positiven und einer negativen Dienstleistungsfreiheit unterschieden werden. Die positive Dienstleistungsfreiheit gewährt dem Dienstleister das Recht, seine grenzüberschreitenden Leistungen ohne Benachteiligungen oder unverhältnismäßige Beschränkungen durch den Staat erbringen zu dürfen. Darüber hinaus darf sich der Dienstleistungsempfänger die Leistung in einem anderen EU-Land erbringen lassen. Dies wird als negative Dienstleistungsfreiheit bezeichnet.

2.2.1.4 Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit

Die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit, welche im Artikel 73a ff. des EGV festgeschrieben ist, wurde zur Förderung der angestrebten Wirtschaft- und Währungsunion eingeführt. Diese Grundfreiheit soll einen einheitlichen Europäischen Kapitalmarkt als Teil des Binnenmarktes schaffen. Die unbeschränkte Überreichung von Geld- und Sachkapital zwischen den Mitgliedsstaaten wird als freier Kapitalverkehr bezeichnet. Der freie Zahlungsverkehr gewährleistet die Zahlung für das Erbringen von verschiedenen Dienstleistungen.[28] Als Objekte des Kapitalverkehrs gelten beispielsweise Investitionen, Wertpapiere, Kontokorrente, Kredite, Bürgschaften und die Ein- und Ausfuhr von Vermögenswerten. Der freie Zahlungsverkehr, im Artikel 73b Absatz 2 des EGV geregelt, ist ein spezieller Teil des Kapitalverkehrs. Er umfasst alle grenzüberschreitenden baren und unbaren Geldzahlungen, die etwa als Gegenleistung für die Übereignung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erbracht werden. Wie die Kapitalverkehrsfreiheit berechtigt auch die Zahlungsverkehrsfreiheit Personen aus den Mitgliedstaaten und aus Drittländern zu oben genannten Leistungen.

2.2.2 Die erste Stufe der EWU

Die erste Stufe der Europäischen Währungsunion begann am 1. Juli 1990. Sie stand vor allem im Zeichen des Abbaus sämtlicher Beschränkungen des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und baute somit auf den im Kapitel 2.2.1 beschriebenen europäischen Binnenmarkt mit den Grundfreiheiten auf. Ziel dieser Stufe war es, die Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedsstaaten zu verknüpfen.[29] Dazu wurde die Liberalisierung des Kapitalverkehrs in den Ländern der EU vervollständigt.[30] Zur Währungsstabilisation wurden alle EWU-Währungen mit in den Europäischen Währungssystem-, kurz EWS, Wechselkursmechanismus einbezogen. Mit dem Ziel, eine stabile Währungszone in Europa zu bilden, wurde der EWS-Wechselkursmechanismus 1979 zur währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den EG-Staaten eingerichtet.[31] Die Wertstabilität der Währungen in den EWS-Ländern wurde gewährleistet, da Wechselkurse vereinbart wurden, die nur innerhalb einer fixierten Bandbreite schwanken durften.[32] Dies ist eine Maßnahme zur Vermeidung von starken Wechselkursschwankungen zwischen den teilnehmenden Währungen, die die wirtschaftliche Stabilität zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen könnten. Staaten, die der EWU beitreten möchten, müssen mindestens zwei Jahre an diesem Wechselkursmechanismus teilgenommen haben, bevor sie in dieEuro-Zone aufgenommen werden.[33] Das genaue Vorgehen wurde im Vertrag von Maastricht beschlossen, welcher im Rahmen dieser Arbeit noch speziell behandelt wird.

2.2.3 Die zweite Stufe der EWU

Die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion begann 1994. In dieser Zeit wurde der Vorgänger der Europäischen Zentralbank, kurz EZB, das Europäische Währungsinstitut, kurz EWI, gegründet. Dieses befasste sich mit der Koordination der laut Maastricht-Vertrag unabhängigen Geldpolitik der nationalen Zentralbanken und mit der Ausgestaltung der einheitlichen Währung. Im Jahr 1995 einigte sich der Europäische Rat auf den Namen „Euro“ als einheitliche Währung und setzte den 1. Januar 1999 als Einführungsdatum fest[34], nachdem am 31. Dezember 1998 feste unwiderrufliche Wechselkurse zwischen den einzelnen Währungen der teilnehmenden EU-Länder und dem Euro gesetzt wurden.[35] Elf der 15 EU-Länder erfüllten die Konvergenzkriterien nach dem Maastricht-Vertrag und beschlossen im Mai 1998 den Euro einzuführen. Durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt, der die Konvergenzkriterien ergänzt, wurde die Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten sichergestellt. Ziel war es, dass die Währungsstabilität durch einen mindestens ausgeglichen Haushalt der Mitgliedsstaaten gewährleistet ist.[36] Fernerwurde die EZB und das Europäische System der Zentralbanken, kurz ESZB, in diesem Jahr gegründet und übernahmen die Aufgaben des EWI.

2.2.4 Die dritte Stufe der EWU

Die dritte Stufe der EWU begann am 1. Januar 1999 mit der offiziellen Einführung der gemeinsamen Währung Euro. Zuerst wurde der Euro als Buchwährung im bargeldlosen Zahlungsverkehr und als Handlungswährung an den Börsen eingeführt.[37] Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedsstaaten übernahmen die Geldpolitik für den Euro-Raum.[38] Die Vor- und Nachteile einer zentralen Institution für mehrere Staaten werden im Rahmen dieser Arbeit noch separat behandelt. Nach einer dreijährigen Übergangsphase wurde der Euro ab dem 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Der Europäische Rat stellte anhand der EU-Konvergenzkriterien[39] fest, welche Mitgliedsstaaten denEuro einführen durften. Fernerwurden in dieser Stufe Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung dieser Kriterien für die einzelnen Staaten besprochen.[40] Großbritannien und Dänemark verzichteten anhand einer Opting-out-Klausel[41] auf die Einführung des Euro und nahmen nicht an der dritten Stufe der EWU teil.[42] Griechenland hatte die Kriterien nicht erfüllt und war deswegen nicht Bestandteil der ursprünglichen Euro-Zone. Im Jahr 2000 jedoch beschloss der Europäische Rat, dass Griechenland ebenfalls ab dem 1. Januar 2001 mit zur Euro-Zone gehört.

2.3 Der Maastricht-Vertrag als Voraussetzung für den Eintritt in die EWU

Am 17. Februar 1992 wurde der „Vertrag über die Europäische Union“ in der niederländischen Stadt Maastricht durch die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen.[43] Diese Maastricht-Kriterien, die auch als Konvergenzkriterien bekannt sind, müssen alle EU-Länder erfüllen, die der dritten Stufe der europäischen Währungsunion beitreten wollen.[44] Der Maastricht-Vertrag baut auf den1957 unterzeichneten „Römischen Verträgen“[45] auf und beinhaltet neben den Regelungen zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion noch zahlreiche Erklärungen, welche im Rahmen dieser Arbeit nicht näher behandelt werden.[46] Die Auswahl der Mitgliedsstaaten der EWU erfolgte anhand folgender Konvergenzkriterien, welche im Artikel 109j des EGV festgehalten wurden.

2.3.1 Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien der europäischen Währungsunion setzen sich aus den folgenden vier Bestandteilen zusammen.

2.3.1.1 Preisstabilität

Das erste Kriterium zur Aufnahme in die EWU ist die Preisstabilität. Diese gilt als gewährleistet, wenn die Inflationsrate des betroffenen Landes im Jahr vor der Prüfung weniger als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Mitgliedsstaaten liegt. Die Preisstabilität wird daran gemessen, welche EU-Staaten die niedrigste, nicht negative Inflationsrate aufweisen.[47] Staaten mit einer Deflation[48] bleiben somit bei der Bestimmung der durchschnittlichen Inflationsrate unberücksichtigt.Die Inflationsrate wird anhand des Anstieges des Zwölfmonatsdurchschnitts des harmonisierten Verbraucherpreisindexes[49], kurz HVPI, gegenüber dem Zwölfmonatsdurchschnitt der Vorperiode gemessen. Die durchschnittliche Inflationsrate wird anhand des arithmetischen Mittels der drei geringsten positiven nationalen Inflationsraten bestimmt.

2.3.1.2 Solide Staatsfinanzen

Das zweite Kriterium betrifft die Finanzlage des betroffenen Staates. Die Staatsfinanzen dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung kein großes Defizit aufweisen. Dieses wäre der Fall, wenn die Relation vom tatsächlichen Defizit des öffentlichen Haushaltes und desBruttoinlandproduktes, kurz BIP, des Landes größer als drei Prozent ist.[50] Diese Marke muss ein Staat erreichen um in die EWU aufgenommen zu werden. Es sei denn, dass - „entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwertes erreicht hat oder - der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwertes bleibt“.[51]

Für eine solide Staatsfinanzlageist neben dem laufenden Defizit auch der Schuldenstand des Staates entscheidend. Dabei gilt das Kriterium der tragbaren Finanzlage als erfüllt, wenn der öffentliche Schuldenstand weniger als 60 Prozent des BIP des Landes ausmacht.[52] Hier gilt ebenfalls eine Ausnahme, wenn „das Verhältnis hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert“.[53] Neben diesen institutionellen liefern ebenfalls die ökonomischen Grenzen der Verschuldung aussagekräftige Ergebnisse zu der Finanzlage eines Staates.

2.3.1.3 Wechselkursstabilität

Das dritte Kriterium der Wechselkursstabilität gilt als erfüllt, wenn „die Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertungen gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates“[54] erfolgte. Ursprünglich handelte es sich bei dieser Bandbreite um Schwankungen in Höhe von minus 2,25 bis plus 2,25 Prozent.[55] Dieser Wert wurde auf eine Schwankungsbreite des Wechselkurses von 15 Prozent in beide Richtungen im Vergleich zum Euro angepasst. Zudem darf die Währung des potentiellen Teilnehmerlandes innerhalb dieser zwei Jahre gegenüber der Währung eines Mitgliedlandes nicht von sich aus abgewertet worden sein.

2.3.1.4 Niveau der langfristigen Zinssätze

Das vierte Kriterium ist das Niveau der langfristigen Zinssätze. Dieses gilt als erfüllt, wenn im Verlauf eines Jahres vor der Prüfung der durchschnittlich langfristige Nominalzinssatz in dem jeweiligen Land dem entsprechenden Zinssatz von maximal drei Mitgliedsstaaten mit den geringsten Inflationsraten um höchstens zwei Prozentpunkte übersteigt. Der langfristige Nominalzinssatz wird in der Praxis anhand der Rentabilität von langfristigen Staatsanleihen gemessen. Der Durchschnitt misst sich aus dem nicht gewichteten arithmetischen Mittel von zwölf Monaten. Der Referenzwert wird analog zum Preiskriterium ermittelt. Dieses Kriterium erweitert das Kriterium der Preisstabilität um eine zukunftsbezogene marktkonforme Komponente, da der langfristige Zins die Erwartung der Marktteilnehmer für Inflations- und Zinsänderungssraten beinhaltet.[56]

2.3.2 Zwischenfazit über die Einhaltung der Konvergenzkriterien in derEWU

Die Konvergenzkriterien wurden von den meisten Mitgliedsstaaten der Euro-Zone nicht eingehalten.[57] Die mangelnde Disziplin einiger Staaten ist eine wichtige Krisenursache, verursacht von Politikern, die sich nicht an die Maastricht-Kriterien gehalten haben.[58] Deutlich zeigt sich dies an dem Kriterium der soliden Staatsfinanzen. Die durchschnittliche Staatsverschuldung der Euro-Zone in Relation zum BIP betrug im Jahr 2003 ca. 68%[59] und entwickelte sich zum ersten Quartal im Jahr 2013 auf ca. 90%. Eine Übersicht der Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit der Euro-Zone im ersten Quartal 2013 in Relation zum BIP ist in der folgenden Abbildung 2[60] dargestellt. Es ist zu erkennen, dass von den insgesamt 17 Mitgliedsstaaten der Euro-Zone zwölf die Marke von 60% überschreiten und das Konvergenzkriterium nicht einhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der EU im 1.Quartal 2013 in Relation zum BIP

Das negative Extrembeispiel stelltGriechenland mit einer Staatsverschuldung in Höhe von ca. 158% des BIP im Jahr 2012 dar.[61] Unter der Berücksichtigung, dass die griechische Staatsverschuldung bereits im Jahr 2003 97,45% des BIP betrug, wurden die Risiken zu spät erkannt und Gegenmaßnahmen somit auch zu spät eingeleitet. Möglich war dies, weil die griechische Regierung falsche Daten an den Europäischen Rat gemeldet hatte.[62] So wurde die Verschuldungskrise im Jahr 2010 öffentlich gemacht. Auch die großen Volkswirtschaften innerhalb der Euro-Zone, wie z.B. Deutschland mit einer Staatsverschuldung von 81,20% des BIP bzw. Frankreich mit 91,90% des BIP jeweils im ersten Quartal 2013, überschreiten die in den Konvergenzkriterien festgelegten 60%. Ebenso wird das Defizit des Haushaltssaldos, welches in den Konvergenzkriterien mit maximal drei Prozent beziffert ist, im Jahr 2012 von elf der 17 momentanen Mitgliedsländern nicht erfüllt. Der Durchschnitt der Euro-Zone verpasst auch diese Marke mit einem Defizit von 3,70% des BIP.[63] Dieses Problem erkannte schon der BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel und versuchte seit der zweiten Stufe der EWU für dieses Kriterium zu werben.[64] Bei Betrachtung des heutigen Ergebnisses ohne großen Erfolg. Ebenso wird das Kriterium der Preisstabilität im August 2013 nicht eingehalten. Der Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder beziffert sich auf 0,10%[65] gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Preisstabilität wäre nach diesem Wert bis zu einer Inflationsrate von 1,60%[66] gegeben. An dieser Marke scheitern sechs Staaten:Estland mit 3,60% sowie die Niederlande mit 2,80%, Slowenien mit 2,20%, Österreich und Finnland mit jeweils 2,00% und Luxemburg mit 1,70%.[67] Bei dem Niveau der langfristigen Zinssätze haben die eben genannten preisstabilen Länder eine durchschnittliche Rendite in Höhe von 7,91% p.a.[68] Die Grenzrendite ergibt sich bei 9,91% p.a.[69], welche von Griechenland mit 22,50% p.a. und von Portugal mit 10,55% p.a. nicht eingehalten wird.[70] Die durchschnittliche Rendite liegt bei 3,88% p.a. im EURO-Gebiet. Es wird deutlich, dass innerhalb dieses Gebietes große Unterschiede in der Möglichkeit der Staatsfinanzierung liegen. Bemerkenswert ist ebenso, dass ausschließlich Finnland und Luxemburg keinen Verstoß gegen die Konvergenzkriterien im Laufe der Jahre 2000 bis 2010 aufweisen. Griechenland führt diese Wertung mit insgesamt elf Verstößen an.[71] Diese Daten belegen, dass der Europäische Rat nicht auf die Einhaltung der Konvergenzkriterien im Euro-Währungsgebiet geachtet hat oder keine Möglichkeiten hatte einen merkbaren Einfluss auf diese zu nehmen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt litt darunter, dass das Fehlverhalten einzelner Staaten folgenlos blieb.[72] Als Konsequenz muss von dem Europäischen Rat stärker auf die Einhaltung der Konvergenzkriterien geachtet werden und bei einem Verstoß entsprechende Sanktionen getroffen werden.

3 Optimale Währungsräume

Nachdem auf die Entstehung der Europäischen Währungsunion eingegangen wurde, wird im nächsten Schritt der optimale Währungsraum thematisiert. Dazu werden Vor- und Nachteile von Währungsräumen beschrieben, diese anhand der EWU bewertet und Theorien von optimalen Währungsräumen vorgestellt. Die bekannteste Theorie ist die Theorie von Robert Mundell, der im Jahr 1999mit einemNobel-Preis für seine Erkenntnisse ausgezeichnet worden ist.[73]

Definition

Eine Währungsunion ist ein Bündnis von mindestens zwei souveränen Ländern mit einer gemeinsamen Geld- und Währungspolitik. Die vorher vorhandenen verschiedenen Währungen bilden ein gemeinsames Währungsgebiet, in welchem nur durch eine Institution die Geld- und Währungspolitik bestimmt wird. Ein Währungsraum ist ein Gebiet mit nur einer gemeinsamen Währung oder unwiderruflich fixierten Wechselkursen, welche intern fixiert, aber nach außen flexibel sind.[74] Die Kennzeichen einer Währungsunion werden im Folgenden übersichtlichaufgestellt:

- Fixierung der Wechselkurse zwischen den beteiligten Währungen
- Freier und nicht behinderter Kapitalverkehr
- Uneingeschränkte Konvertibilität
- Einheitliche Geldpolitik der Zentralbank

3.1 Beurteilung von Währungsräumen

Das Ziel einer Währungsunion ist, durch eine Reduzierung der Informations- und Transaktionskosten, eine Wohlstandssteigerung in den teilnehmenden Staaten. Diese kann durch eine Erhöhung des Außenhandels und der Investitionen erreicht werden.[75]

Die Vor- und Nachteile von Währungsräumen Die genaueren Vor- und Nachteile einer Währungsunion werden erläutert.

Zu den Vorteilen zählen unter anderem folgende Aspekte:

1. Wegfall des Wechselkursrisikos

Durch die Beseitigung des Wechselkursrisikos innerhalb der Euro-Länder kommt es zu keinen Schwankungen der Währung zwischen diesen Staaten. Diese haben in der Vergangenheit häufig zu volkswirtschaftlichen Kosten[76] geführt.[77]

2. Stärkung der Geldfunktion

Umso größer ein Währungsgebiet ist, desto mehr wird die Währung als allgemeines Tauschmittel akzeptiert. Durch diese geschaffene Akzeptanz erhöhen sich die Möglichkeiten, zu denen die Währung ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann. Die Bedeutung der Währung steht in Verbindung zu der Größe der Währungsunion.[78]

3. Transaktionskostenreduzierung

Durch die Verringerung der Währungswechsel und derUnsicherheit der Wechselkursschwankungen werden die Transaktionskosten vermindert. Dies sorgt für eine Reduzierung der Informations-, Dispositions- und Verrechnungskosten. Nach einer Berechnung der EG-Kommission betrugen innerhalb der EU die Transaktionskosten 0,4% des akkumulierten Bruttoinlandsproduktes.[79]

4. höhere Preistransparenz zwischen den Mitgliedsstaaten

Durch die Verbesserung der Preistransparenz können die Preise innerhalb der Euro-Zone verglichen werden. Dies führt zu einer verbesserten Preistransparenz der Nachfrager, die für einen erhöhten Wettbewerb der Anbieter sorgt. In Verbindung mit der Transaktionskostenreduzierung führt dies zu Preisreduzierungen am Markt. Dadurch können die Verbraucher günstiger einkaufen und die Unternehmen die Marktpreise besser kalkulieren. Mit dieser Maßnahmewird ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert.[80]

5. Verringerung des Fremdwährungsbestandes

Da Währungsreserven von Privatpersonen meist als liquide Mittel gehalten werden, führt die Bildung der europäischen Währungsunion zu einer Reduzierung der Fremdwährungsbestände, da weniger Fremdwährungen in den privaten Haushalten gehortet werden.

6. keine „beggar my neighbour“- Politik durch Währungsabwertungen

Die „beggar my neighbour“- Politik ist eine Konjunkturmethode einer Volkswirtschaft. Durch eine Abwertung der eigenen Währung wird versucht, die Wettbewerbsfähigkeit im Inland zu steigern.[81] Dies geschieht auf Kosten des Auslands, da dessen Preise im Vergleich zu der Volkswirtschaft der abwertenden Währung steigen. Diese Politik wird auch als Währungskrieg bezeichnet, da systematisch versucht wird, eigene Vorteile zulasten anderer Länder zu erzielen.[82] Da es innerhalb einer Währungsunion zu keinen Abwertungen kommen kann, ist die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen einzelner Nationen auf diesem Wege nicht mehr möglich.

Nach der Übersicht von Vorteilen einer Währungsunion folgt eine Betrachtung der Nachteile:

1. Verlust der geldpolitischen Autonomie

In einer Währungsunion wird eine einheitliche Geldpolitik durch eine Institution durchgeführt. Dies führt zu einem Verlust der geldpolitischen Autonomie der einzelnen Staaten. Somit müssen die Entscheidungen dieser Institution an dem Durchschnitt der Mitgliedsländer angepasst sein. Dies führt bei großen wirtschaftlichen Differenzen der Mitgliedsländer zu Problemen. So besteht zum Beispiel bei einem Staat mit einem negativen BIP-Wachstum nicht mehr die geldpolitische Möglichkeit einer expansiven Geldpolitik. Diese hätte einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft und würde einem Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie einer weiteren Regression der Volkswirtschaft entgegenwirken.[83] Dieses Problem besteht insbesondere, wenn innerhalb der Währungsunion ein asymmetrischer Schock

[...]


[1] Vgl. Beise, Marc (2012), S. 1.

[2] Vgl. Janisch, Wolfgang (2013), S. 1.

[3] Vgl. Alternative für Deutschland (Hrsg.) (2013a), S.1.

[4] Vgl. Alternative für Deutschland (Hrsg.) (2013b), S.8.

[5] Vgl. Der Bundeswahlleiter (2013), S.2.

[6] Vgl. Wenzel, Dirk (2013), S. 6.

[7] Vgl. Gehler, Michael (2005), S. 267.

[8] Vgl. Werner Weidenfeld (2011), S. 178.

[9] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2013a), S. 4.

[10] Vgl. Europäische Kommission (2011a), S.1.

[11] Vgl. Sinn, Hans-Werner (2012), S.23.

[12] Vgl. Europäische Kommission (2010a), S.1.

[13] Vgl. Europäische Kommission (2011b), S. 3.

[14] Vgl. Cecchini, Paolo (1988), S.11.

[15] Der Delors-Bericht ist nach Jacques Delors benannt, dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission (1985-1994). Unter seinem Vorsitz erarbeitete der „Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion“ in den Jahren 1988 und 1989 einen Plan zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

[16] Vgl. Weidenfeld, Werner (2011), S. 171.

[17] Vgl. Elvert, Jürgen (2013), S. 82.

[18] Der EWG-Vertrag, heißt heute EG-Vertrag, ist ein europäisches Vertragswerk und gilt als Grundlage der Europäischen Integration.

[19] Vgl.Rittershofer, Werner (2008), S. 317.

[20] Vgl. Weidenfeld,Werner (2011), S. 172.

[21] Vgl. Weidenfeld, Werner(2011), S. 172.

[22] Vgl. Elvert, Jürgen (2013), S. 117.

[23] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2013a), S. 1.

[24] Vgl.Werner Weidenfeld (2011), S. 174.

[25] In Abgrenzung zur Niederlassungsfreiheit, als dem Recht zu einer auf gewisse Dauer angelegten wirtschaftlichen Betätigung, umfasst die Dienstleistungsfreiheit selbstständige Erwerbstätigkei- ten, die einen nur vorübergehenden Aufenthalt im Mitgliedstaat erfordern.

[26] Vgl.Weidenfeld, Werner(2011), S. 174.

[27] Vgl.Weidenfeld, Werner(2011), S. 175.

[28] Vgl.Weidenfeld, Werner(2011), S. 176.

[29] Vgl. Schrötter, Hans-Jörg (2007), S. 268.

[30] Vgl.Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (2011), S. 29.

[31] Vgl. Gehler, Michael (2005), S. 391.

[32] Der EWS zeichnet sich durch ein Wechselkurssystem der einzelnen Zentralbanken, Kredit- und Transaktionsmechanismen für den Zahlungsverkehr innerhalb des EWS-Raumes, die Koordination der Wechselkurspolitik gegenüber Drittstaaten und der Einführung des Euro- pean Currency Unit (ECU) als abstrakte Referenzwährung der Vorgänger vom Euro aus.

[33] Vgl. Europäische Kommission (2012), S. 2.

[34] Vgl. Europäische Kommission (2007), S. 7.

[35] Vgl. Gehler, Michael (2005), S. 266.

[36] Vgl.Weidenfeld, Werner (2011), S. 179.

[37] Vgl.Weidenfeld, Werner (2011), S. 179.

[38] Vgl. Europäische Kommission (2007), S. 10.

[39] Diese Konvergenzkriterien werden im folgenden Kapitel behandelt und die Einhaltung in der EWU

bewertet.

[40] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2013), S. 1.

[41] Die Ausnahmeregelung (opting-out-Klausel) erlaubt es einem EU-Mitgliedstaat, sich in einem be- stimmten Bereich nicht an gemeinschaftlich vereinbarter Zusammenarbeit zu beteiligen.

[42] Vgl. Poser, Arwed Max von (1998), S.80.

[43] Vgl.Schrötter, Hans-Jörg (2007), S. 177.

[44] Vgl.Happe, Volker / Horn, Gustav / Otto, Kim (2009), S.221.

[45] Die Römischen Verträge wurden am 25. März 1957 von den Vertretern von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Italien unterschrieben und bündeln die Verträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, und die Europäische Atomge meinschaft, kurz EAG. Vgl. Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (2011), S. 15.

[46] Eine Auflistung der Erklärungen finden Sie inRittershofer, Werner (2008), S. 325.

[47] Diese Interpretation bietet dahingehen Angriffsfläche, da eine möglichst niedrige Inflationsrate nicht von der EZB angestrebt wird, sondern nahe unter zwei Prozent.

[48] Negative Inflation.

[49] Vom Statistischen Bundesamt (StBA) für Deutschland errechneter Preisindex mit dem primären Ziel, die Vergleichbarkeit der Preisveränderungsraten zwischen den Mitgliedsstaaten der Eu- ropäischen Union zu gewährleisten.

[50] Vgl.Heinemann, Friedrich (1994), S.15.

[51] Vgl. Juristischer Informationsdienst (2013a), Artikel 126 EGV.

[52] Vgl.Heinemann, Friedrich (1994), S.15.

[53] Vgl. Juristischer Informationsdienst (2013a), Artikel 126 EGV.

[54] Vgl. Juristischer Informationsdienst (2013b), Artikel 121 EGV.

[55] Vgl. Poser, Arwed Max von (1998), S.77.

[56] Vgl. Poser, Arwed Max von (1998), S.78.

[57] Vgl. Statista – Das Statistik Portal (2013), Euroländer: Anzahl der Verstöße gegen die Stabilitätskri- terien der Euro-Zone in den Jahren 2000 bis 2010.

[58] Vgl. Bofinger, Peter (2012), S. 43.

[59] Vgl. Statista – Das Statistik Portal (2013), Staatsverschuldung in der europäischen Union und der Euro-Zone von 2003 bis 2013 in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP).

[60] Vgl. Statistik von statista (2013), Staatsverschuldung in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im 1. Quartal 2013 in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP).

[61] Vgl. Statista – Das Statistik Portal (2013), Griechenland: Staatsverschuldung von 2003 bis 2013 in Relation zum BIP.

[62] Vgl. Europäische Kommission (2010b), S. 9.

[63] Vgl. Statista – Das Statistik Portal (2013), Haushaltssaldo der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2012 in Relation zum Bruttoinlandsprodukt.

[64] Vgl. Henkel, Hans-Olaf (2010), S. 84 (2010).

[65] Dieser Wert ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel von 0% aus Irland, 0,10% aus Zypern und 0,20% aus Portugal. Griechenland weist eine Deflation von einem Prozent aus und wird we- gen dem negativen Wert nicht mit einbezogen.

[66] Dieser Wert ergibt sich aus den 0,10% aus der Fußnote 65 addiert mit dem Aufschlag von 1,50% wie in Kapitel 2.3.1.1 „Preisstabilität“ erläutert.

[67] Vgl. Europäische Kommission Eurostat (2013),Inflationsrate in den Ländern der Euro-Zone im August 2013 (gegenüber dem Vorjahresmonat).

[68] Dieser Wert ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel von 6,17% aus Irland, 7,00% aus Zypern und 10,55% aus Portugal.

[69] Dieser Wert ergibt sich aus den 7,91% aus der Fußnote 68 addiert mit dem Aufschlag von 2,00% wie in Kapitel 2.3.1.4 „Niveau der langfristigen Zinssätze“ erläutert.

[70] Vgl. Europäische Kommission Eurostat (2013),Konvergenzkriterium der WWU.

[71] Vgl. Statista – Das Statistik Portal (2013), Euroländer: Anzahl der Verstöße gegen die Stabilitätskri- terien der Euro-Zone in den Jahren 2000 bis 2010.

[72] Vgl. Bofinger, Peter (2012), S. 46.

[73] Vgl. Persson, Torsten (2003); S. 217.

[74] Vgl. Collingon, S., Mundschenk, S., Schwarzer, D. (1999), S. 20.

[75] Vgl. Willms, Manfred (1998), S. 42.

[76] Zum Beispiel führt eine Aufwertung einer Währung zu einer Verteuerung der inländischen Produkte, welche den Export beeinträchtigt. Auch die Währungsabsicherungen innerhalb der heutigen Euro-Zone führten zu volkswirtschaftlichen Kosten. Als Beispiel kann hier Daimler genannt werden, die einem Spiegel-Artikel zu Folge ca. 50 Mio. € an Umtauschgebühren und an Absi- cherungen gegen Wechselkursschwankungen sparen. Vgl. Didzoleit / Fleischhauer / Martens / Schäfer / Schreiber (2001), S. 24.

[77] Vgl. Reupke, Markus (2000), S. 36.

[78] Vgl. Issing, Otmar (1980), S. 552.

[79] Vgl. Poser, Arwed Max von (1998), S. 23.

[80] Vgl. Reupke, Markus (2000):S. 38 und Poser, Arwed Max von (1998), S.25.

[81] Vgl. Mundell, Robert (1976), S. 92.

[82] Vgl.Happe, Volker / Horn, Gustav / Otto, Kim (2009), S. 69.

[83] Vgl. Heubes, Jürgen (1999), S. 182.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Die europäische Währungsunion im Lichte der Theorie optimaler Währungsräume
Hochschule
Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn
Note
2,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
42
Katalognummer
V273373
ISBN (eBook)
9783656729563
ISBN (Buch)
9783656729501
Dateigröße
734 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
währungsunion, lichte, theorie, währungsräume
Arbeit zitieren
Michael Schwack (Autor:in), 2013, Die europäische Währungsunion im Lichte der Theorie optimaler Währungsräume, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273373

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