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Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe

Titel: Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe

Bachelorarbeit , 2013 , 40 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Dennis Stückmann-Selmanovic (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Mord steht mit seiner absoluten lebenslänglichen Strafandrohung, als das schwerste Delikt im Strafgesetzbuch. Direkt danach folgt im § 212 StGB der Totschlag. Viele nicht-Juristen kennen den eigentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Normen nicht. Denn beide haben zum Gegenstand, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet. Von Mordmerkmalen haben schon einige gehört, doch was sie genau bedeuten und welchen Zweck sie verfolgen, weiß der Normalbürger in der Regel nicht.
Wenn man nun annimmt, dass eine Abgrenzung von Mord und Totschlag zumindest durch Juristen kein Problem ist, so irrt man sich. Selbst Rechtsprechung und Literatur stehen seit geraumer Zeit in einem nicht enden wollenden Streit. Diesen Streit gilt es im ersten Teil dieser Arbeit darzulegen und ihn konstruktiv zu diskutieren. Dabei werden seine Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und die teilweise seltsamen Ergebnisse präsentiert.
In den Bereich der Tötungsdelikte fällt unter anderem auch die terminologisch nicht im Gesetz deklarierte Sterbehilfe. Sie unterfällt derzeit dem § 216, der sich allgemein mit der Tötung auf Verlangen widmet. Ihre rechtliche Abgrenzung zu den §§ 211, 212 ist nicht abschließend geklärt. Insbesondere unklar ist die Behandlung des gleichzeitigen Vorliegens eines Mordmerkmals in Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Gerade wenn jemand einem anderen das Sterben erleichtern will, das in Wirklichkeit aber nur macht, um schneller an sein Erbe zu kommen, wird man sich die Frage stellen müssen, ob er nicht aus Habgier gehandelt hat und deshalb wegen Mordes zu bestrafen ist. Auch andere Mordmerkmale kommen in Betracht, sodass sich der zweite Teil der Arbeit mit der Grenzziehung der Sterbehilfe zu §§ 211, 212 beschäftigen wird. Zugegebenermaßen ist ein Aufeinandertreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe in der Praxis selten. Aber gerade dieser Umstand bedeutet auch, dass sich mit dieser Problematik kaum auseinandergesetzt und keine wirkliche Lösung gefunden wurde.

Die Arbeit wird zum größten Teil auf Rechtsprechungsurteilen basieren, aber auch Zeitschriftenaufsätze und Lehrbücher werden verwendet. Methodisch gestaltet sie sich wie folgt: Zunächst werden die einzelnen Tatbestände §§ 211, 212, 216 materiellrechtlich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die nachstehende Bearbeitung bilden. Danach erfolgt im ersten Schwerpunktteil der Arbeit eine Erläuterung des Verhältnisses von Mord und Totschlag zueinander anhand der Auslegungsmethoden Grammatik, Historik, [...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Tatbestände im Einzelnen

I. Totschlag § 212

1. objektiver Tatbestand

2. subjektiver Tatbestand

II. Mord § 211

1. Die Mordmerkmale

a) Gruppe der besonders verwerflichen Beweggründe

aa) Mordlust

bb) zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

cc) Habgier

dd) niedrige Beweggründe

b) Gruppe der besonders verwerflichen Art und Weise

aa) Heimtücke

bb) Grausamkeit

cc) gemeingefährliche Mittel

c) Gruppe der besonders verwerflichen Zwecke

aa) Ermöglichungsabsicht

bb) Verdeckungsabsicht

cc) Gemeinsamkeiten

2. Kritik an den Mordmerkmalen

III. Sterbehilfe

1. zum Begriff der Sterbehilfe

2. juristische Stellung

3. Aufbau des § 216

C. Das Verhältnis von Mord und Totschlag zueinander

I. Wortlaut

II. Historik und Teleologie

III. Systematik

1. Grundlagen der Tatbestandssystematik

2. Ansicht der Rechtsprechung

3. Ansicht der Literatur

4. Auswirkungen der gegenläufigen Meinungen

IV. Diskussion

D. Das Verhältnis von §§ 211, 212 zur Sterbehilfe

I. Wortlaut

II. Systematik

III. Zusammentreffen von qualifizierenden und privilegierenden Merkmalen

1. Gesetzeskonkurrenz

2. Entscheidung BGHSt 42, 301ff.

IV. Diskussion

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Bachelor-Thesis untersucht das dogmatische Verhältnis zwischen den Tötungsdelikten Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) sowie deren Abgrenzung zur Sterbehilfe (§ 216 StGB). Ziel ist es, die bestehenden Rechtsunsicherheiten und Meinungsstreite aufzuarbeiten und durch kritische Analyse sowie den Entwurf eines legislativen Reformvorschlags zu einer kohärenten Problemlösung beizutragen.

  • Analyse der Tatbestandsmerkmale von Mord und Totschlag
  • Kritische Auseinandersetzung mit der "Hemmschwellentheorie" und den Mordmerkmalen
  • Untersuchung des Verhältnisses von Mord und Totschlag (selbstständige Delikte vs. Stufenverhältnis)
  • Rechtliche Einordnung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe
  • Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei Zusammentreffen von Mordmerkmalen und Sterbehilfe

Auszug aus dem Buch

1. Grundlagen der Tatbestandssystematik

Damit die folgende Darstellung der verschiedenen Einordnungen der §§ 211, 212 besser verstanden wird, wird zunächst das theoretische Gerüst zur Systematisierung der Deliktstatbestände erläutert.

Grundsätzlich unterscheidet man den „Grundtatbestand“ vom „Qualifikations- bzw. Privilegierungstatbestand“. Daneben existieren Normen im StGB ohne Tatbestandsqualität, die überwiegend als „Strafzumessungsregeln“ bezeichnet werden. Im Bereich der Tötungsdelikte ist der § 213 beispielsweise eine solche Strafzumessungsregel. Der Grundtatbestand bildet innerhalb einer Gruppe von Tatbeständen die Grundform des Deliktstypus und enthält die Mindestvoraussetzungen der Strafbarkeit. Daneben gelten qualifizierte und privilegierte Delikte, als unselbstständige Abwandlungen oder Erweiterungen eines Grunddelikts, die durch Hinzufügen weiterer Merkmale einen neuen Tatbestand bilden. Diese Merkmale wiederum können zu einer Steigerung oder Minderung des Unrechts- bzw. Schuldgehalts ausdrücken und somit strafschärfend oder strafmildernd wirken. Liegt ein qualifizierendes oder privilegierendes Delikt nicht vor, so kann auch kein Grunddelikt existieren. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall. Insofern könnte man annehmen, dass für ein eigenständiges Delikt ein solcher Relationscharakter fehlt. Die Terminologie ergibt strafrechtdogmatisch allerdings nur einen Sinn, wenn sie das Verhältnis zu einem anderen Delikt als eigenständig hervorheben soll. Die Deklaration des Totschlags oder des Mordes als eigenständiger Tatbestand hätte somit den Zweck ihn vom anderen Delikt klar zu trennen. Infolgedessen könnten sich allerdings eigentümliche Definitionsschwierigkeiten ergeben. Als bei Beispiel sei das Ergebnis aus der Wortlautauslegung zu nennen, wonach der Mord alle Elemente des Totschlags in sich trägt, sodass dieser Umstand gegen eine Trennung und Bezeichnung als "selbstständige Delikte" spricht.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Abgrenzung von Tötungsdelikten ein und skizziert die wissenschaftliche Zielsetzung sowie die methodische Vorgehensweise der Arbeit.

B. Die Tatbestände im Einzelnen: Dieses Kapitel stellt die materielle Rechtslage von Totschlag, Mord und Tötung auf Verlangen dar, wobei insbesondere die einzelnen Mordmerkmale und deren Einordnung analysiert werden.

C. Das Verhältnis von Mord und Totschlag zueinander: Es wird der langjährige dogmatische Meinungsstreit zwischen Rechtsprechung und Literatur analysiert, ob es sich bei diesen Normen um selbstständige Delikte oder ein Qualifikationsverhältnis handelt.

D. Das Verhältnis von §§ 211, 212 zur Sterbehilfe: Die Arbeit beleuchtet die problematische Konkurrenz zwischen Tötungsdelikten und Sterbehilfe unter Berücksichtigung einschlägiger BGH-Entscheidungen.

E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterbreitet konkrete Gesetzesvorschläge zur Modifikation der §§ 211, 212 und 216 StGB, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu beheben.

Schlüsselwörter

Mord, Totschlag, Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen, Mordmerkmale, Hemmschwellentheorie, Strafrechtsdogmatik, Rechtsunsicherheit, Gesetzeskonkurrenz, Qualifikationstatbestand, Selbstständigkeit, Strafrahmen, BGH-Rechtsprechung, Motivbündel, Tötungsdelikte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Abgrenzung von Tötungsdelikten, insbesondere mit dem Verhältnis von Mord zu Totschlag sowie der Einordnung der Sterbehilfe in das System der Tötungstatbestände des StGB.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit analysiert die Tatbestandsmerkmale, die Dogmatik der Deliktssystematik, das Problem der Teilnehmerstrafbarkeit bei Mordmerkmalen und die rechtliche Bewertung von Tötung auf Verlangen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kritische Analyse des aktuellen Meinungsstreits zwischen Rechtsprechung und Literatur und die Herleitung einer praxistauglichen Reform des Gesetzestextes.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die auf einer Auswertung von Rechtsprechungsurteilen, Zeitschriftenaufsätzen und führenden Lehrbüchern basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die materiellrechtliche Darstellung der Tatbestände, die Diskussion über das Verhältnis von Mord und Totschlag sowie die Untersuchung der Sterbehilfe bei gleichzeitiger Erfüllung von Mordmerkmalen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Besonders prägend sind Begriffe wie Mordmerkmale, Sperrwirkung, Qualifikationstatbestand, Motivbündel und die dogmatische Differenzierung zwischen Grundtatbestand und Privilegierung.

Wie bewertet der Autor die gegenwärtige Unterscheidung zwischen "Mörder" und "Totschläger"?

Der Autor erachtet die Unterscheidung als dogmatisch misslungen und historisch begründet, da sie bei der Stufenbeziehung von Mord und Totschlag zu widersprüchlichen Ergebnissen in der Strafanwendung führt.

Welchen Lösungsvorschlag bietet der Autor für die Konkurrenz von Sterbehilfe und Mordmerkmalen?

Der Autor schlägt vor, den § 216 StGB um einen Absatz zu ergänzen, der eine eigene Strafrahmenbemessung vorsieht, wenn gleichzeitig ein Mordmerkmal vorliegt, anstatt sich auf eine unklare Sperrwirkung zu verlassen.

Warum hält der Autor die "Sperrwirkung" des § 216 für problematisch?

Die Sperrwirkung ist laut Autor gesetzlich nicht eindeutig begründet und führt in Fällen, in denen das Tötungsmotiv auf einer "ähnlichen Stufe" liegt, zu einer unangemessenen pauschalen Nichtanwendbarkeit des Mordtatbestandes.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld
Note
1,3
Autor
Dennis Stückmann-Selmanovic (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
40
Katalognummer
V273536
ISBN (eBook)
9783656652755
ISBN (Buch)
9783656652748
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mord Totschlag Sterbehilfe Strafrecht Mordmerkmale Euthanasie
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dennis Stückmann-Selmanovic (Autor:in), 2013, Das Verhältnis von Mord zu Totschlag und die Grenzziehung zur Sterbehilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/273536
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  40  Seiten
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