Die folgende Arbeit bewertet aus steuerlicher Sicht eine Investition von deutschen Unternehmen in Ungarn.
Zunächst werden in einem allgemeinen Teil die rechtlichen Grundlagen dargestellt. Dabei wird kurz auf die Besonderheiten des ungarischen Gesellschaftsrechts eingegangen. Danach folgt ein Überblick über das Steuerrecht Ungarns. Es werden alle für Investitionen wesentlichen Steuerarten behandelt. Im Weiteren wird auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten eingegangen, die einem ausländischen Investor in Ungarn zur Verfügung stehen können.
Abschließend soll ein Steuerbelastungsvergleich eine Investition eines deutschen Unternehmens in Ungarn besser veranschaulichen. Daran wird gezeigt, dass sich bereits aus steuerlicher Sicht ein Investment in Ungarn lohnen kann.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. ALLGEMEINER TEIL
2.1. Gesellschafts- und handelsrechtliche Grundlagen
2.1.1. Wirtschaftsgesellschaften in Ungarn
2.1.2. Gründung einer ungarischen Gesellschaft
2.1.3. Zweigniederlassung und Handelsrepräsentanz
2.2. Steuerrechtliche Grundlagen
2.2.1. Körperschaftssteuer
2.2.1.1. Steuersubjekte
2.2.1.2. Steuerobjekte
2.2.1.3. Bemessungsgrundlage
2.2.1.3.1. Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
2.2.1.3.2. Abzugsfähige Posten
2.2.1.3.3. Hinzurechungen
2.2.1.3.4. Steuerliche Beschränkungen bei der Fremdfinanzierung
2.2.1.3.5. Verrechnungspreise
2.2.1.4. Steuertarif
2.2.2. Einkommensteuer
2.2.2.1. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
2.2.2.2. Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
2.2.2.3. Sonstige Einkünfte
2.2.2.4. Befreiung von und Minderung der Einkommensteuer
2.2.2.5. Werbungskosten
2.2.2.6. Bemessungsgrundlage und Steuertarif
2.2.3. Umsatzsteuer
2.2.3.1. Steuersubjekte und -objekte
2.2.3.2. Steuerbefreiungen
2.2.3.3. Bemessungsgrundlage und Tarif
2.2.3.4. Andere Verbrauchsteuern
2.2.4. Vereinfachte Unternehmersteuer
2.2.5. Gewerbesteuer und andere kommunale Steuern
2.2.6. Erbschafts- und Schenkungssteuer
2.2.7. Doppelbesteuerungsabkommen
2.2.7.1. Überblick
2.2.7.2. Qualifizierungsprobleme von Personengesellschaften
2.2.7.2.1. Ansicht der Finanzverwaltung
2.2.7.2.2. Andere Ansicht
2.2.7.2.3. Stellungnahme
2.2.7.3. Abkommensrechtliche Behandlung von ungarischen Zweigniederlassungen
2.2.8. Zollrecht
2.2.9. Steuerverwaltung
2.2.10. Zusammenfassung zum ungarischen Steuerrecht
2.3. Förderung von ausländischen Investitionen
2.4. Vergleich mit der Besteuerung in anderen Beitrittsländern
3. STEUERBELASTUNGSVERGLEICH
4. SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterthesis bewertet Investitionen deutscher Unternehmen in Ungarn aus steuerlicher Sicht. Ziel der Arbeit ist es zu zeigen, dass sich ein Investment in Ungarn bereits unter steuerlichen Aspekten lohnen kann, indem die rechtlichen Grundlagen, wesentliche Steuerarten sowie Fördermöglichkeiten analysiert und durch einen Steuerbelastungsvergleich veranschaulicht werden.
- Grundlagen des ungarischen Gesellschaftsrechts und der Unternehmensformen
- Analyse des ungarischen Steuersystems (Körperschafts-, Einkommen- und Umsatzsteuer)
- Steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Investitionen und Doppelbesteuerung
- Vergleich der Steuerbelastung in Ungarn mit anderen Beitrittsländern
Auszug aus dem Buch
2.2.1.3.4. Steuerliche Beschränkungen bei der Fremdfinanzierung
Bei der Finanzierung einer ausländischen Tochtergesellschaft stellt sich die Frage nach ihrer Kapitalausstattung. Die Finanzierung kann durch Eigen und/oder Fremdkapital erfolgen. Für die Beantwortung dieser Frage spielt die Abzugsfähigkeit von Zinsen eine wesentliche Rolle. Ungarn führte bereits frühzeitig nach der politischen Wende eine Regelung zur Begrenzung der Gesellschafterfremdfinanzierung, die so genannte thin-capitalisation-rule ein (Reith 2000: Rdnr. 70). Diese Regelung wurde im Laufe der Jahre immer weiter verschärft. Im Wesentlichen entspricht sie dem deutschen § 8a KStG. Der essentielle Unterschied zum deutschen Recht besteht heute aber darin, dass sich die Beschränkung nicht allein auf Darlehen von Gesellschaftern beschränkt, sondern auch zahlreiche andere Finanzierungsinstrumente erfasst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Finanzinstitute. Anzuwenden ist sie auf alle dem ungarischen Körperschaftssteuergesetz unterliegenden Gesellschaften. Damit fallen nicht nur Kapitalgesellschaften wie in Deutschland, sondern auch Personengesellschaften und alle Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen darunter.
Nach § 8 Abs. 1j GDStG-U sind Zinsen auf Darlehen dann nicht abziehbar, wenn das Darlehen das Dreifache des Eigenkapitals der Gesellschaft überschreitet (safe haven). Bei der Ermittlung des Eigenkapitals wird nicht auf den Jahresabschluss, sondern auf den tagesdurchschnittlichen Bestand des Steuerjahres abgestellt. Das Eigenkapital von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen ist das vom Stammhaus dauerhaft zur Verfügung gestellte Vermögen. Dem safe-haven-Test wird jedes Darlehen einzeln unterworfen. Daher ist ein Aufsplitten des Darlehens möglich, um den safe haven ausnutzen zu können (Kastl/Schleweit 2003: 460).
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Darstellung der Bedeutung Ungarns als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen sowie Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.
2. ALLGEMEINER TEIL: Detaillierte Analyse der gesellschafts- und handelsrechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen sowie umfassender Überblick über das ungarische Steuersystem und Investitionsförderungen.
3. STEUERBELASTUNGSVERGLEICH: Praktische Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen für deutsche Investoren durch Modellberechnungen.
4. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Attraktivität des Investitionsstandorts Ungarn aus steuerlicher Sicht.
Schlüsselwörter
Ungarn, Investition, deutsches Unternehmen, Steuerrecht, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, Fremdfinanzierung, Verrechnungspreise, Standortvorteil, Beitrittsländer, Steuerbelastung, Gesellschaftsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Bewertung von Investitionen, die deutsche Unternehmen in Ungarn tätigen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen in Ungarn, die Struktur des dortigen Steuersystems, die steuerlichen Aspekte bei grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie die steuerliche Belastung im Vergleich zu anderen Beitrittsstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, den Nachweis zu erbringen, dass Investitionen in Ungarn auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine vorteilhafte Option darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine deskriptive Analyse der geltenden ungarischen Steuergesetze durchgeführt, die durch praxisnahe Modellrechnungen zum Steuerbelastungsvergleich ergänzt wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden neben den Rechtsformen die einzelnen Steuerarten (Körperschaft-, Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe-, Erbschaftssteuer), Besonderheiten bei Doppelbesteuerungsabkommen sowie staatliche Fördermöglichkeiten für Investitionen detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Steuerrecht, Investitionsstandort Ungarn, Doppelbesteuerung, Körperschaftssteuer und Standortwettbewerb charakterisiert.
Wie wirkt sich der EU-Beitritt auf das ungarische Steuerrecht aus?
Der Beitritt zur EU führt zu einer Harmonisierung der Steuerregelungen, beispielsweise bei der Umsatzsteuer, und verbessert den Rechtsschutz für Investoren durch die engere Zusammenarbeit der Steuerbehörden.
Welche Rolle spielen Personengesellschaften in Ungarn?
Im Gegensatz zum deutschen Recht werden Personengesellschaften in Ungarn nicht als transparent behandelt, sondern unterliegen als eigenständige Steuersubjekte der Körperschaftssteuer, was sie für Investoren steuerlich oft weniger attraktiv macht.
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- Dr. Mathias Hildebrandt (Author), 2004, Die steuerliche Bewertung von Investitionen deutscher Unternehmen in Ungarn, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27374