Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Rolle der Frau im NS-Staat
3. Frauen und der NS-Film
3.1 Die Rolle der Frau als Kinogängerin
3.2 Die Rolle der Frau im NS-Film
4. Die Sonderrolle der Regisseurin Leni Riefenstahl
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
7. Filmographie
8. Internetquellen
1. Einleitung
Sie wurden als Dienerinnen der Männer versklavt, als Hexen verfolgt und verbrannt, von der Gesellschaft geächtet oder als ‚Huren‘ bezichtigt und gehenkt: Frauen in den unterschiedlichsten Epochen der Weltgeschichte. Nie hatten sie es leicht, sich in der dominanten Männerwelt zu behaupten und heute noch haben Frauen mit den Konsequenzen sexistischer Vorurteile zu kämpfen, auch wenn sich vieles verbessert hat. Eva Braun, Leni Riefenstahl, Sophie Scholl oder Zarah Leander sind wohl die ersten Namen von Frauen, die man mit der Ära des ‚Dritten Reichs‘ in Verbindung bringt. Sie waren Frauen, die während der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte lebten, unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft litten, von ihr profitierten oder durch sie starben.
Die Hausarbeit beschäftigt sich zunächst damit, welche Rolle Frauen im NS-Staat zukam, welcher Ideologie diese Rolle entspricht und wie sich das in der Realität auswirkte, wobei der Zweite Weltkrieg von 1939 – 1945 dafür von besonderer Bedeutung sein wird. Im Speziellen geht es danach um die Rolle der Frau im nationalsozialistischen Film, da dieser ein wichtiges Instrument darstellte, die Massen im Reich geschickt zu indoktrinieren und zu manipulieren. Dazu erfolgt eine kurze Einführung zum Thema, indem die Bedeutung der deutschen Bürgerin als Rezipientin nationalsozialistischer Filme verdeutlicht wird. Danach untersucht die Arbeit, wie die Beziehung Adolf Hitlers und Joseph Goebbels' zu den weiblichen Ufa-Stars waren, wie diese Frauen in der Realität in Szene gesetzt wurden, wer sie waren und vor allem, welche Charaktere sie in ihren Filmen verkörperten. Wichtig sind konkrete Beispiele, anhand derer gezeigt wird, wie die Nationalsozialisten ihre Botschaften in den Filmen verpackten, damit diese gleichzeitig erfolgreich, unterhaltsam und beeinflussend sein konnten.
Zuletzt geht es um die einzige Frau, die im ‚Dritten Reich‘ hinter der Kamera große Erfolge erzielen konnte: die Regisseurin Leni Riefenstahl. Die Arbeit verfolgt dabei ausschließlich, welche Rolle sie im NS-Staat und für den NS-Film spielte und wie sie als Frau im Reich so erfolgreich werden konnte. Durch ein abschließendes Fazit werden die Untersuchungen über die Rolle der Frau in NS-Staat und NS-Film beendet.
2. Die Rolle der Frau im NS-Staat
In diesem Kapitel geht es darum, wie die Nationalsozialisten die Rolle der Frau in der Gesellschaft definierten, worauf diese Idee basiert und welche Maßnahmen getroffen wurden, um diese Rolle zu festigen. Inwiefern sich das in der Realität auswirkte und was der Zweite Weltkrieg dazu beitrug, dient ebenfalls des Betrachtung.
Bereits im Jahr 1921 wurde auf einer Generalmitgliederversammlung der NSDAP beschlossen, dass Frauen in der Partei keine führenden Positionen innehaben durften. Dies implizierte, dass sämtliche politische Entscheidungen von Männern getroffen wurden.[1] Den ab 1933 bestehenden NS-Staat leiteten ausschließlich Männer und während Frauen in der NSDAP zwar Mitglieder werden durften, so waren sie für deren Politik dennoch bedeutungslos.[2] Von der NS-Familienpolitik, die sich an der Rassenideologie orientierte und auf der auch das NS-Frauenbild aufbaute, waren sie aber trotzdem betroffen.[3] Im NS-Staat war es nämlich der Mann, der an erster Stelle stand, während die Frau die Gefährtin an seiner Seite sein sollte und für die völkische Gemeinschaft zwar denselben Wert hatte, aber nicht dieselben Rechte besaß.[4]
Die Frau im nationalsozialistischen Staat sollte nach den Nazis in erster Linie eine Mutter sein, die sich um ihr Heim, ihre Kinder und ihren Mann kümmerte. Seit 1933 erkannte der Staat diese Dienste an und es entstand ein Feiertag, der heute noch in Deutschland gültig ist: der Muttertag. Ab 1938 wurde Frauen, die mindestens vier Kinder auf die Welt gebracht hatten, das sogenannte ‚Mutterkreuz‘ verliehen.[5] Die Frau und ihre Aufgaben in Haushalt und Kindererziehung, die man vorher als selbstverständlich betrachtet hatte, waren plötzlich geschätzte Werte, die sogar ausgezeichnet wurden. Zum Teil hatten die Frauen dem Mutterbild, das die Nazis für sie vorsahen, aber auch nichts entgegenzusetzen und empfanden es sogar als Entlastung.[6] Die Aufwertung ihrer Tätigkeiten stand dabei ganz im Zeichen der NS-Rassenideologie, nach welcher die Frauen dem ‚Deutschen Reich‘ viele ‚rassereine‘ Kinder schenken sollten, um den Fortbestand der ‚arischen Rasse‘ sicherzustellen.[7]
Damit dies gewährleistet werden konnte, wollten die Nationalsozialisten die Entwicklung, dass Frauen seit der Weimarer Republik ins allgemeine Berufswesen eingestiegen waren, mehr oder weniger rückgängig zu machen.[8] Adolf Hitler verdeutlichte seinen Standpunkt zu diesem Thema in einer Rede auf dem Reichsparteitag der NSDAP im Jahr 1934:
„Das Wort von der Frauenemanzipation ist ein nur vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort, und der Inhalt ist von demselben Geist geprägt. Die deutsche Frau brauchte sich in den wirklich guten Zeiten des deutschen Lebens nie zu emanzipieren (…). Wir empfinden es als nicht richtig, wenn das Weib in die Welt des Mannes, in sein Hauptgebiet eindringt, sondern wir empfinden es als natürlich, wenn diese beiden Welten geschieden bleiben.“[9]
Bereits im Jahr zuvor wurden Frauen, die verheiratet waren, ihr Arbeitsplatz gekündigt, um diesen für Männer, die eine Familie zu versorgen hatten, freizumachen.[10] Weibliche Ärzte durften in den Kliniken gar nicht mehr eingestellt werden und die Zahl der Frauen, die an Universitäten unterrichteten, halbierte sich in dieser Zeit.[11] Demnach wurden Frauen vor allem daran gehindert, akademische Berufe wie beispielsweise auch Richterin oder Anwältin auszuführen.[12] Frauen, die alleinstehend waren, wurde ein Arbeitsplatz zugestanden, allerdings bevorzugt in Berufen mit sozialer oder handwerklicher Ausrichtung, beispielsweise als Schneiderin. Auch in der Unterhaltung wurden weibliche Stars als Sängerinnen oder Schauspielerinnen benötigt, was aber eine Ausnahme blieb.[13] Generell sollten Frauen zwar nicht komplett aus dem Arbeitsleben ausscheiden, jedoch hatten sie sich dabei den unqualifizierten Berufen zu widmen.[14]
Von Anfang an sollten sie wissen, wo ihr Platz in der Gesellschaft war und so entstand schon im Jahr 1930 der ‚Bund deutscher Mädchen‘, in dem junge Frauen bis 18 Jahre frühzeitig ihre Verpflichtung gegenüber der ‚Volksgemeinschaft‘ indoktriniert wurde. Danach folgte der Übertritt in die ‚NS-Frauenschaft‘, welche den Willen der Frauen, Kinder zu bekommen, fördern und Schwangeren betreuend zur Seite stehen sollte. Eine politische Kompetenz kam ihr dabei nicht zu.[15] Dies waren aber nicht die einzigen Maßnahmen, die eingeleitet wurden, um die Frau in ihre Schranken und in die ihr zugedachte Rolle zu weisen. Um den Geburtenzuwachs zu fördern, wurde noch das ‚Ehestandsdarlehen‘[16] eingeführt und Paare, die als ‚erbgesund‘ galten, wurden ständig aufgefordert, Kinder zu bekommen.[17] Verhütungsmittel wurden reduziert und wenn eine Frau ein Kind abtreiben ließ, so hatte sie dies mit der Todesstrafe zu sündigen, wenn die Nationalsozialisten hinter die Sache kamen.[18]
In der Realität waren die Maßnahmen, Frauen aus Berufen heraus zu drängen und sie zum Kinder kriegen zu verleiten, weniger erfolgreich. Nur 21 Prozent der ‚reichsdeutschen‘ Familien konnten mindestens vier Kinder vorweisen, während die Familie mit ein bis zwei Kindern in der Gesellschaft am meisten vertreten war.[19] Da es im Land wirtschaftlich aufwärts ging, steigerte sich die Anzahl weiblicher Berufsnehmer zwischen 1933 und 1939 um 1,3 Millionen und somit liefen die realen Entwicklungen sogar entgegen der Vorstellungen der nationalsozialistischen Ideologie.[20] Die am 15. September 1935 eingeführten ‚Nürnberger Rassengesetze‘ taten dabei ihr Übriges, um die Freiheit der Bürger, maßgeblich die der Frauen und vor allem die der Juden, noch mehr einzuschränken. Das sogenannte ‚Blutschutzgesetz‘ veranlasste, dass Juden und Nichtjuden weder außerehelichen Geschlechtsverkehr haben, noch heiraten durften und mit dem ‚Reichsbürgergesetz‘ regelte man staatlich, dass allein Bürger, deren Blut ‚rein‘, also deutsch, war, auch vollwertige Bürger des Deutschen Reiches waren. Juden wurde offiziell ihre deutsche Bürgerschaft, wenn nicht ihr Status als Menschen, aberkannt.[21]
[...]
[1] Vgl. Herkommer, Christina (2005): Frauen im Nationalsozialismus – Opfer oder Täterinnen? Eine Kontroverse der Frauenforschung im Spiegel feministischer Theoriebildung und der allgemeinen historischen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. München. S. 15.
[2] Vgl. Vaupel, Angela (2005): Frauen im NS-Film. Unter besonderer Berücksichtigung des Spielfilms. Hamburg. 2005, S. 46f.
[3] Vgl. Kinkel, Lutz (2002): Die Scheinwerferin. Leni Riefenstahl und das »Dritte Reich«. Hamburg/Wien. S. 196.
[4] Vgl. Vaupel 2005, S. 46f.
[5] Vgl. Beyer, Friedemann (1991 6): Die UFA-Stars im Dritten Reich. Frauen für Deutschland. München. S. 23ff.
[6] Vgl. Vaupel 2005, S. 58f.
[7] Vgl. Herkommer 2005, S. 16.
[8] Vgl. Beyer 1991, S. 33.
[9] Nach Drewniak, Der deutsche Film 1938 – 1945, S. 251f. In: Vaupel, Angela (2005): Frauen im NS-Film. Unter besonderer Berücksichtigung des Spielfilms. Hamburg. S. 41.
[10] Vgl. Beyer 1991, S. 33.
[11] Vgl. Ebd. S. 54.
[12] Vgl. URL: http://www.bpb.de/publikationen/9GZCD0,7,0,Weg_zur_Gleichberechtigung.html
(Stand: 24.2.2012, 18:59 Uhr).
[13] Vgl. Vaupel 2005, S. 53.
[14] Vgl. Herkommer 2005, S. 20.
[15] Vgl. Vaupel 2005, S. 49f.
[16] Das ‚Ehestandsdarlehen‘ bestand aus bis zu 1000 Reichsmark und wurde gewährleistet, wenn Frauen dazu bereit waren, nach der Heirat aus ihrem Beruf auszuscheiden. Vgl. Vaupel 2005, S. 52.
[17] Vgl. URL: http://www.bpb.de/publikationen/9GZCD0,7,0,Weg_zur_Gleichberechtigung.html
(Stand: 24.2.2012, 18:59 Uhr).
[18] Vgl. Ebd.
[19] Vgl. Vaupel 2005, S. 53.
[20] Vgl. URL: http://www.bpb.de/publikationen/01158073712671365731706452990874,10,0,Wirtschaft_und_Gesellschaft_unterm_Hakenkreuz.html (Stand: 24.2.2012, 18:57 Uhr)
[21] Vgl. Hildebrand 2003 6, S.7.