Die vorliegende Urteilsbesprechung wurde als Vertiefungsarbeit in der Vertiefung "Aktuelle Rechtsprechung im Energierecht" eingereicht und beschäftigt sich mit dem Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.10.12, AZ 8 U 391/11.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitun
B. Leitsatz
C. Sachverhalt
I. Verfahrensgrundlage und Verfahrensgang
II. Klägerin, Beklagter
III. Zielsetzung des Pachtvertrages
IV. Streitgegenstand
V. Parteibegehren
1. Klägerin
2. Beklagte
VI. Störung der Geschäftsgrundlage
D. Entscheidung
E. Bewertung
F. Praxisbezug
A. Einleitung
Die Realisierung der Energiewende und die damit einhergehenden Problematiken, beispielsweise der schleppend verlaufende Netzausbau, sind Themenbereiche, die heutzutage, vor allem auch nach der Atomkatastrophe in Fukushima, nicht mehr aus der öffentlichen Diskussion wegzudenken sind. Sofern man sich vor Augen führt, dass konventionelle Energiequellen in absehbarer Zeit erschöpft sein könnten und Atomkraft nie völlig sicher sein kann, wird man sich der Tragweite der Begriffe “Energiewende“ und “Nachhaltigkeit“ erst bewusst. Entscheidend für den Erfolg der Transformation der Energieversorgung in Deutschland, ist die Rechtssicherheit für alle Markakteure. Neben den einschlägigen Gesetzen, kommt fachspezifischen Urteilen, wie etwa dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 04.10.12, eine herausragende Bedeutung hierbei zu. In diesem Sinne wird das o.g. Urteil im Folgenden analysiert.
B. Leitsatz
Das vorliegend zu diskutierende Urteil tangiert die Thematik der Planungssicherheit von Photovoltaikanlagen und die Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Es befasst sich konkret mit der Fragestellung, ob eine Störung der Geschäftsgrundlage, i.S.v. § 313 BGB, im Falle des Abschlusses eines Pachtvertrages über Ackerland, dann in Betracht kommen kann, wenn sich ein nachträglicher Wegfall der durch das EEG geregeltenund garantierten Einspeisevergütung[1], nach Vertragsschluss und ohne vorherige Kenntnis der Parteien, ergibt. Es ist somit sowohl für potentielle Verpächter als auch für jegliche Anlagenbetreiber, die Strom durch Photovoltaikanlagen gewerbsmäßig produzieren, relevant.
C. Sachverhalt
I.Verfahrensgrundlage und Verfahrensgang
Zwischen den streitenden Parteien wurde im vorliegenden Urteil zum 25.10.08 ein Pacht- und Gestattungsvertrag gem. § 581 BGB geschlossen. Vor der zu diskutierenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken fand am 26.09.11 ein Verfahren am Landgericht Saarbrücken statt. Wegen des, aus Sicht der Beklagten, unvorteilhaften Urteils des Landgerichts, begehrte diese die Revision dessen durch das Saarländische Oberlandesgericht.
II. Klägerin, Beklagter
Bei der Klägerin handelt es sich um die Eigentümerin der in Rede stehenden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 82.000 m², bei der Beklagten um ein Unternehmen, welches Photovoltaikanlagen gewerbsmäßig errichtet und betreibt.
III. Zielsetzung des Pachtvertrages
Nach den Vorstellungen beider Parteien, sollten auf den Grundstücken der Klägerin Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden. Beide Parteien haben zudem gemäß § 1 Nr. 6 des Pacht- und Gestattungsvertrages festgehalten, dass der erzeugte elektrische Strom in das öffentliche Stromnetz nach den Vorschriften und Richtlinien des EEG einzuspeisen sei. Als Gegenleistung für den Gebrauch und die Fruchtziehung an den verpachteten Grundstücken wurde i.S.v. § 581 I S. 2 ein Pachtzins i.H.v. 17.300,- € per anno festgesetzt.
[...]
[1] Betroffen war hier die Gesetzesnovelle des EEG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.10.08 durch die Neufassung vom 11.08.2010.
- Quote paper
- Christopher Klüss (Author), 2013, Urteilsbesprechung: OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.12, 8 U 391/11, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274489
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.