Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen


Hausarbeit, 2014

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Methode und Vorgehen
1.2. Zielsetzung dieser Arbeit

2. Entstehung des Gesetzes

3. Problembereich

4. Auswirkung auf die Behindertenhilfe

5. Rechtsprechung

6. Ausblick

7. Schluss

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Methode und Vorgehen

Infolge einer Abhandlung von Gerald Best, „Zur Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung bei Unterbringung behinderter Menschen in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe (§ 43 a SGB XI)“, welche 2008 in der Fachzeitschrift Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge erschien, erfolgten weitere Recherchen in den einschlägigen Gesetzestexten, den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, sowie dem Lehr- und Praxiskommentar von Klie, Kramer und Plantholz. In genannter Abhandlung geht es darum, dass die Pflegekassen für behinderte Menschen, welche einen Pflegebedarf haben, in Einrichtungen der Behindertenhilfe nur zehn Prozent des zwischen Einrichtungs- und Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgelts zahlen. Dies geschieht bis zu einem Höchstbetrag von 256 Euro.

Gerald Best selbst ist Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar sowie Vater eines Mädchens, welches an dem Rett-Syndrom[1] leidet.

Da davon auszugehen ist, dass sich auch in Zukunft die Zahl behinderter Menschen in stationärer Betreuung deutlich erhöhen wird, habe ich mich entschlossen, mich mit dieser Problematik auseinander zu setzen.

1.2. Zielsetzung dieser Arbeit

Dass behinderte Menschen, welche sich in einer Einrichtung der Behindertenhilfe befinden, weitergehende Leistungen für einen erhöhten Pflegebedarf für den dortigen Aufenthalt nicht beanspruchen können,[2] soll in dieser Hausarbeit dargestellt und erörtert werden. Aus der Abgrenzungsproblematik zwischen Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe resultiert hierbei die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen in Pflegeheime oder Pflegeabteilungen verlegt werden,[3] da in diesen die Pflegeversicherung die pflegebedingten Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege sowie Aufwendungen für soziale Betreuung übergangsweise pauschal entsprechend der Pflegestufe übernimmt.

Im ersten Teil dieser Arbeit möchte ich mich mit der Entstehung dieses Gesetzes und anschließend mit der Problemlage auseinander setzen, in welcher ich einen Überblick über die einzelnen Leistungen vermitteln möchte.

Anschließend werde ich auf Auswirkungen auf die Behindertenhilfe sowie beispielhaft auf zwei relevante Entscheidungen in der Rechtsprechung eingehen.

Da sich dieses Gesetz zwischen minderjährigen Menschen mit Behinderung und volljährigen Menschen mit Behinderung in einigen Bestimmungen unterscheidet, möchte ich in dieser Arbeit vorwiegend auf volljährige Menschen mit Behinderung in Wohnheimen der Behindertenhilfe eingehen.

2. Entstehung des Gesetzes

Das Gesetz zur sozialen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz) wurde am 22.04.1994 nach einer über zwanzig Jahre anhaltenden Diskussion im Bundestag verabschiedet. Für den ambulanten Bereich trat es ab Januar 1995 und für den stationären Bereich ab Juli 1996 in Kraft. Als fünfte Säule erweitert die Pflegeversicherung die Sozialversicherung als zentrales System erstmals seit 1927. Die verfolgten Ziele durch den Gesetzgeber waren zum einen, eine bessere Absicherung beziehungsweise Versorgung der Pflegebedürftigen, deren Zahl ständig wächst, zu erzielen und zum anderen eine Entlastung der Sozialhilfeträger herbeizuführen und die steigenden Ausgaben durch die Hilfe zur Pflege abzusichern.[4]

Im Vermittlungsverfahren zum 1. Sozialgesetzbuch XI Änderungsgesetz[5] vom 14.06.1996 wurde der § 43 a neu eingefügt. Diese Vorschrift geht auf Bemühen der Behindertenhilfe sowie der Wohlfahrtsverbände zurück, da den Menschen mit Behinderung, welche in Behinderteneinrichtungen leben, die Leistungen der Pflegeversicherung zugänglich gemacht werden sollten. Hierbei sollten die Einrichtungen selbst jedoch nicht dem Regime des Pflegeversicherungsgesetzes unterworfen werden. Dies erklärt die Regelung der pauschalen Abgeltung, welche durch den Gesetzgeber gewählt wurde. Die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben wurden nunmehr in diesem Umfang begrenzt, damit eine Beitragserhöhung zu ihrer Finanzierung nicht notwendig werden musste.[6] Gleichzeitig wird im § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI klargestellt, dass die Leistungen zur Eingliederungshilfe im Verhältnis zu denen der Pflegeversicherung nicht nachrangig sind. Somit muss der Sozialhilfeträger auch den Behindertenhilfeeinrichtungen Pflegeleistungen gewähren.[7]

Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz von 2001 erhielt die Vorschrift noch die Klarstellung, dass anteiliges Pflegegeld beansprucht werden kann, wenn der behinderte Einrichtungsbewohner zu Hause gepflegt und betreut werden soll, und der An- und Abreisetag als volle Tage gelten, wo häusliche Pflege stattfindet.[8]

[...]


[1] Das Rett-Syndrom ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung aufgrund einer Enzephalopathie, welche einem X-chromosomal dominanten Erbgang folgt. Betroffene sind dauerhaft auf die Hilfe und Unterstützung durch andere angewiesen.

[2] Vgl. Best, Gerald (2008).

[3] Vgl. Karl Finke, Gudrun Freyjer, Bernhard Isermeyer, Detlev Jähnert, Robert Paquet, Udo Ramms (1998).

[4] Vgl. Sauter, Daniela (1997).

[5] 1. SGB XI-ÄndG.

[6] Vgl. Kruse in Lehr und Praxiskommentar-SGB XI, §43 a Rn. 3.

[7] Vgl. Ebd.

[8] Vgl. Kruse in Lehr und Praxiskommentar-SGB XI, §43 a Rn. 3.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Hochschule
Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH)
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V274627
ISBN (eBook)
9783656675709
ISBN (Buch)
9783656675686
Dateigröße
440 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
leistungsbeschränkung, pflegeversicherung, einrichtungen, hilfe, menschen
Arbeit zitieren
Stefan Müseler (Autor:in), 2014, Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274627

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