Wer ist eigentlich verantwortlich für die Erstellung der Basler Eigenkapitalvereinbarungen,
die im folgenden „Basel I“ und „Basel II“ genannt werden? Diese
Frage stellt sich zu Beginn: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (gegründet 1975) besteht aus den Vertretern der Zentralbanken und der nationalen Bankenaufsichtsbehörden der
„Zehnergruppenländer“, also der zehn führenden Industrieländer. Zur Zeit sind dies:
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX,
Schweden, Schweiz, USA. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt
somit keine gesetzgeberischen Kompetenzen. D.h., die Beschlüsse müssen in den
jeweiligen Ländern zu Gesetzen bzw. Richtlinien gemacht werden um eine
Durchsetzung zu gewährleisten.1 Der Tagungsort dieses Ausschusses ist die „Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“ mit Sitz in Basel in der Schweiz.2 Dort tritt der Ausschuss alle drei Monate
zusammen. Dem Tagungsort verdanken die Richtlinien somit ihren Namen. Die Eigenkapitalrichtlinie Basel I, oder „Basler Akkord“, wurde im Juli 1988 von dem oben beschriebenen Ausschuss als Grundsatz ins Leben gerufen. Diese Richtlinie wurde im Januar 1996 durch die „Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung
der Marktrisiken“ ergänzt, worauf im späteren noch kurz eingegangen wird.
Ein wesentliches Ziel von Basel I war, und ist es immer noch, „ (...) die Bonität und
Stabilität des internationalen Bankensystems zu stärken; (...)“3 . Weiterhin soll die Kreditvergabe der einzelnen Banken passend zu dem jeweiligen Eigenkapital beschränkt werden. Dies soll letztlich auch dem Schutz der Einleger dienen, um eine der Haftung der Bank unangemessene Kreditvergabe zu verhindern.
Bereits bei der Formulierung der Richtlinien war es ein weiteres Ziel, das Konzept
möglichst ausgewogen und in den verschiedenen Ländern einheitlich anwendbar zu
gestalten. Dies hat zur Folge, dass eine bestehende Ursache der Wettbewerbsverzerrung
zwischen den internationalen Banken reduziert wird.4 1 Vgl. M.Müller / J.Kesting / Dr. J. Rau: Rating, S. 9 2 Vgl. Ausschuss für Bankenbestimmung und -überwachung: Internationale Konvergenz der
Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Übersetzung, S. 1 3 ebd., S. 2 4 Vgl. . Ausschuss für Bankenbestimmungen und –überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, S. 2
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist der Basler Ausschuss?
2. Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen („Basel 1“)
2.1 Entstehung und Ziele von Basel 1
2.2 Inhalte von Basel 1
2.2.1 Eigenkapital
2.2.2 Die Risikogewichtung
2.3 Änderungen und Ergänzungen zu Basel 1
3. Rating
3.1 Was ist Rating?
3.2 Arten des Rating
3.2.1 Internes Rating
3.2.2 Externes Rating
3.3 Ziele und Kritik
4. Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“)
4.1 Ziele von Basel II
4.2 Die drei Säulen
4.3 Die Berechnung der Kreditrisiken
5. Auswirkungen auf den Markt: Meinungen und Umfragen
5.1 Ausblick der WGZ-Bank
5.2 Meinungen in den USA
5.3 Diverse Meinungen und Einschätzungen
5.4 Umfragen
6. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel II) auf die Kreditvergabe an den deutschen Mittelstand. Ziel ist es, die strukturellen Veränderungen der Bankenaufsicht und deren Konsequenzen für die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen zu analysieren.
- Grundlagen des Basler Ausschusses und von Basel I
- Methodik des Ratings und dessen Bedeutung für Kredite
- Die drei Säulen von Basel II und Berechnung von Kreditrisiken
- Marktauswirkungen und Expertenmeinungen zur Basel II-Einführung
- Umgang des Mittelstands mit gestiegenen Anforderungen
Auszug aus dem Buch
2.2.1 Eigenkapital
Der Basler Ausschuss definiert zunächst den Begriff „Eigenkapital“ und zerlegt ihn in verschiedene Komponente. Die Definition des Eigenkapitals ist notwendig, um den Kern von Basel I zu verstehen.
Als eine Komponente gilt das sog. „Kernkapital“, das eigentliche Eigenkapital. Das Kernkapital besteht weiterhin aus dem Aktienkapital, d.h. aus den ausgegebenen und voll eingezahlten Stammaktien sowie unkündbaren Vorzugsaktien, und den offen ausgewiesenen Reserven. Der Vorteil dieser Definition liegt darin, dass sie auf alle internationalen Bankensysteme zutrifft.
Die zweite Komponente wird als „Ergänzendes Eigenkapital“ bezeichnet. Es besteht aus den stillen Reserven, die z.B. aus der Unterbewertung von Aktiva resultieren. Weiterhin zählen hierzu allgemeine Rückstellungen, mezzanine Finanzierungsinstrumente wie Genussscheine und nachrangige Verbindlichkeiten mit fester Laufzeit. Zur Verdeutlichung dient die Darstellung auf der nächsten Seite.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Was ist der Basler Ausschuss?: Einführung in das Beratungsgremium, das die internationalen Bankenrichtlinien entwickelt.
2. Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen („Basel 1“): Beschreibung der Entstehung und Kerninhalte der ersten Eigenkapitalvereinbarung.
3. Rating: Erläuterung der Bedeutung und Systematik von internen und externen Ratings für die Kreditvergabe.
4. Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“): Detaillierte Betrachtung der neuen Anforderungen und der Drei-Säulen-Struktur.
5. Auswirkungen auf den Markt: Meinungen und Umfragen: Darstellung der kontroversen Diskussionen und Empirie zur praktischen Umsetzung von Basel II.
6. Resümee: Fazit zu den Chancen und Risiken von Basel II für Banken und den Mittelstand.
Schlüsselwörter
Basel I, Basel II, Basler Ausschuss, Eigenkapital, Risikogewichtung, Rating, Kernkapital, Kreditrisiko, Mittelstandsfinanzierung, Bankenaufsicht, Bonität, Solvabilitätskoeffizient, Finanzmarktstabilität, operationelles Risiko, Kreditvergabe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die regulatorischen Änderungen durch die Basler Eigenkapitalvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Kreditvergabe an Unternehmen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Entwicklung von Basel I zu Basel II, die Rolle von Ratings sowie die verschiedenen Risikoberechnungsansätze für Banken.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Auswirkungen der strengeren Eigenkapitalvorschriften auf die Finanzierungssituation des deutschen Mittelstands zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literatur- und Sekundärdatenanalyse, basierend auf Konsultationspapieren, Umfragen und Expertenmeinungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition von Eigenkapital, der Methodik des Ratings sowie einer detaillierten Analyse der drei Säulen von Basel II und deren Auswirkungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Basel II, Eigenkapitalunterlegung, Rating und Kreditkonditionen charakterisiert.
Wie unterscheidet sich das interne vom externen Rating?
Beim internen Rating beurteilt die Bank den Kreditnehmer nach eigenen, behördlich genehmigten Verfahren, während das externe Rating durch neutrale Agenturen wie Moody’s erfolgt.
Warum wird Basel II kritisch betrachtet?
Kritiker sehen in Basel II das Risiko einer Kreditklemme für mittelständische Unternehmen sowie eine prozyklische Wirkung, die konjunkturelle Schwankungen verstärken könnte.
- Quote paper
- Carsten Zinn (Author), 2004, Basel I / Basel II, Gibt es bald keine Kredite für den Mittelstand mehr?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27525