Der Rechtsstatus der Spielervermittler im Fußballsport


Seminararbeit, 2014

28 Seiten, Note: 14,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Literaturverzeichnis

DerRechtsstatusderSpielervermittlerimFußballsport
A.Einleitung
B.DifferenzierungzwischenSpielervermittlerundSpielerberater
I. Spielervermittler
II. Spielerberater
III. Vergleich von Spielervermittler und Spielerberater
C.VorschriftendesVerbandsrechts
I. FIFA-Spielervermittler-Reglement
II. DFB - Vermittlerlizenz
III. Praxisprobleme und Reformbemühungen
D.VorschriftendesStaatlichenRechts
I. Maklerrecht
II. Private Arbeitsvermittlung
1. Gesetzliche Vorschriften
2. Vermittler-Vergütungsverordnung
III. Vereinbarkeit der Spielervermittlung mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz
1. Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes
2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung
3. Rechtsdienstleistung als Nebenleistung
4. Möglichkeiten für den Spielervermittler
IV. Steuerrechtliche Behandlung der Spielervermittlertätigkeit
E.Schluss

LITERATURVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

DER RECHTSSTATUS DER SPIELERVERMITTLER IM FUßBALLSPORT

A. EINLEITUNG

Im Sommer 2013 beherrschte ein großes Thema die deutsche Sport- medienlandschaft. Die Transferposse um den Fußballspieler Robert Lewandowski sowie die dubiosen Geschäftspraktiken seiner Berater Cezary Kucharski und Maik Barthel, die über Monate einen Wechsel ihres Klienten zu einem anderen Klub forcierten. Lewandowskis Bera- ter agierten hierbei in einem Maße, welches eigentlich unvereinbar mit dem Berufsethikkodex für Spielervermittler ist. In Absatz 1 des Ethik- kodex wird der Spielervermittler verpflichtet seine Tätigkeit „gewis- senhaft auszuüben und sich durch sein Verhalten in der Ausübung des Berufes und sein sonstiges Geschäftsgebaren der Achtung würdig zu zeigen, die sein Beruf erfordert“.1 Dieses und weitere Negativbeispiele haben der Branche der Spielervermittler geschadet, denn immer wie- der erlangen die Spielervermittler durch das Platzieren ihrer Klienten bei verschiedenen Vereinen und den damit verbundenen hohen Provi- sionszahlungen die Aufmerksamkeit der Presse und Bevölkerung. Da der Fußballsport in den letzten Jahren zu einem immer größer wer- denden Wirtschaftsfaktor gewachsen ist, indem eine Menge Geld vorhanden ist, ergreifen mehr und mehr Menschen den Beruf des Spielervermittlers, in der Hoffnung schnell und möglichst viel Geld zu verdienen. Aktuell verzeichnet die FIFA die Anzahl von 430 lizenzier- ten Spielervermittlern in Deutschland2, wobei diese Zahl für einen Gesamtüberblick nicht aussagekräftig ist, denn neben den lizenzierten betreiben auch eine große Anzahl an Personen ohne Lizenz die Ver- mittlung von Fußballspielern. Sowohl Menschen, die den Beruf des Spielervermittlers ergreifen wollen, als auch diejenigen, die dem Be- rufsstand weniger Sympathie entgegenbringen, fragen sich welchen rechtlichen Zwängen die Vermittlungstätigkeit unterworfen ist bzw. welche Gesetze den Markt regeln.

In der folgenden Arbeit wird zu Beginn der Unterschied zwischen Spielervermittler und Spielerberater dargestellt, bevor auf staatliches Recht als auch auf Verbandsrecht eingegangen wird, dass die Spielervermittlungstätigkeit betrifft.

B. DIFFERENZIERUNG ZWISCHEN SPIELERVERMITTLER UND SPIE-LERBERATER

Spielervermittler und Spielerberater werden in der Öffentlichkeit weitgehend als eine Person angesehen, was in der Praxis oftmals auch zutrifft, da sich Vermittlungs- und Beratungstätigkeit häufig vermi- schen. Zu einer erschwerten Differenzierung trägt außerdem hinzu, dass es für beide Berufsgruppen keine Ausbildung gibt, wodurch Spie- lervermittler aus den verschiedensten Berufsfeldern stammen können.3 Eine genaue Unterscheidung ist jedoch nötig, um rechtliche Regelun- gen, wie beispielsweise die des Rechtsdienstleistungsgesetzes, auf Spielervermittler bzw. Spielerberater anwenden zu können.4

I. SPIELERVERMITTLER

Die grundlegende Aufgabe des Spielervermittlers besteht darin, Fuß- ballspieler und Vereine zusammenzuführen, wobei die Tätigkeit des Spielervermittlers auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Fußballer und Verein gerichtet ist.5 Eine genauere Definition findet sich in Art. 1 Abs. 1 S.3 FIFA-Spielervermittler-Reglement, die den Spielervermittler als „natürliche Person, die in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen regelmäßig und gegen Entgelt ei- nen Spieler mit einem Verein zur Begründung eines Arbeitsverhältnis- ses bzw. zwei Vereine zur Begründung eines Transfervertrages zu- sammenführt“ bezeichnet.6 Ein klassischer Spielervermittler gleicht einem Makler, der vom Fußballspieler beauftragt wird, ihm eine Ar- beitsstelle zu vermitteln. Nach § 652 Abs.1 BGB erhält er hierfür eine Provision, wenn infolge seiner Vermittlung ein Vertrag zustande ge- kommen ist.7 Der wesentliche Kern der Spielervermittlung ist die Ver- tragspartnersuche für den jeweiligen Auftraggeber, bei dem Spieler und Verein anschließend einen Vertrag schließen, bei dem es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB handelt.8 Die Vermitt- lung unterfällt damit außerdem den arbeitsrechtlichen Regelungen des SGB III.9 Der Spielervermittler ist also nicht nur reiner Makler, son- dern eine Art Arbeitsvermittler, bei dem auch die Regelungen der §§ 652 ff. BGB Anwendung finden, soweit sie nicht durch die lex specia- lis zur Arbeitsvermittlung verdrängt werden.10

II. SPIELERBERATER

Im Gegensatz zum Spielervermittler umfasst die Tätigkeit des Spie- lerberaters einen wesentlich größeren Bereich. Neben allgemeinen Themen des Karrieremanagements wird oftmals eine umfassende Be- treuung in den verschiedensten Bereichen angeboten. Hierzu zählen vor allem neben der sportlichen Laufbahnberatung die PR- und Medi- enberatung, Marketingberatung oder die Akquisition und das Aushan- deln von Sponsorenverträgen. Ebenfalls werden zunehmend Steuer- und Rechtsberatung angeboten, bei denen Fachleute hinzugezogen werden. Diese Ausweitung an Dienstleistungsangeboten hat vor allem den Grund Spieler längerfristig zu binden und so zusätzliche Einnah- mequellen zu generieren.11 Eine genaue Bestimmung der Tätigkeiten ist nicht erforderlich, da diese keinen gesonderten Reglementierungen unterliegen. Aufgrund der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, jede Tätigkeit und Pflicht zu vereinbaren, die der Berater für den Spie- ler ausführen soll.12 Eingeordnet werden kann das Vertragsverhältnis zwischen Spieler und Berater typologisch als Dienstvertrag und da Geschäfte für den Sportler besorgt werden, als Geschäftsbesorgung im Sinne der § 675 und §§ 662 ff. BGB. Weiterhin enthält der Beraterver- trag Elemente des Werk-, Makler- und Handelsvertretervertrages. Je nach Sachverhalt und Problemstellung sollen laut Pfister die gesetzli- chen Bestimmungen dieser Vertragstypen herangezogen werden.13

III. VERGLEICH VON SPIELERVERMITTLER UND SPIELERBERATER

Die Tätigkeit des Spielervermittlers beschränkt sich allgemein auf die Vermittlung eines Spielers zu einem neuem Verein, was einen zeitlich abgeschlossenen Vorgang darstellt. Er sollte entweder vom Verein oder vom Spieler einen Transferauftrag erhalten haben. Für einen er- folgten Transfer steht ihm dann eine Provision zu. Der Spielerberater im Gegensatz ist an einer längeren Zusammenarbeit mit dem Spieler interessiert.14 Die Länge seines Beratervertrages ist auf Dauer ange- legt und individuell vereinbar, wohingegen die Vertragslänge eines Spielervermittlers nach Art. 19 Abs. 3 FIFA-Spielervermittler- Reglement auf zwei Jahre beschränkt ist.15 In der Realität findet zu- nehmend eine Verzahnung beider Bereiche statt. Die meisten Spieler- berater werden ebenfalls als Spielervermittler tätig, um ihren Klienten eine größere Bandbreite an Dienstleistungen anzubieten und das Ver- hältnis zu ihren Spielern zu intensivieren. Dies birgt jedoch auch die Gefahr von Interessenkonflikten. So wird zum Beispiel den Beratern häufig von den Vereinen angeboten ihre Provision zu bezahlen. Dies hat zur Folge, dass der Berater seinen Klienten im Interesse des Ver- eins beraten könnte, der ihm die höchste Provision anbietet.16 In letz- ten Jahren haben sich große Agenturen, wie SportsTotal oder Pro Pro- fil gebildet, die für ihre Klienten eine Vielzahl an Leistungen anbieten und den Berufsstand des reinen Spielervermittlers zur Seltenheit ge- macht haben.17

C. VORSCHRIFTEN DES VERBANDSRECHTS

Um als Spielervermittler rechtskonform auf dem Markt agieren zu können, muss das Recht der Sportverbände beachtet werden, dass vor allem durch das FIFA-Spielervermittler-Reglement Einfluss auf die Tätigkeit ausübt.

I. FIFA-SPIELERVERMITTLER-REGLEMENT

Der Weltfußballverband FIFA präsentierte 1995 ein Reglement, um den Markt der Spielervermittler besser regulieren zu können. Dieses Reglement sollte außerdem eine angemessene Ausbildung und einen angemessenen Standard der Vermittler sicherzustellen18, sowie unse- riösen Vermittlern vorbeugen. Neben allgemeinen Bestimmungen enthält es, in seiner aktuellen Fassung vom 01.08.2008, detaillierte Regeln über Rechte und Pflichten von Spielervermittlern und deren Beauftragung durch Spieler und Vereine.19 Grundlegende Wirkung für Spielervermittler entfaltet Art. 2 FSvR, der den Spielern und Vereinen in Abs. 1 gestattet mit lizensierten Spielervermittlern zu arbeiten und in Abs. 2 wiederum verbietet die Dienste nichtlizenzierter Spielerver- mittler in Anspruch zu nehmen.20 Befreit vom Erfordernis eines Li- zenzerwerbs sind nach Art. 4 FSvR in ihrem Wohnsitzland zugelasse- ne Rechtsanwälte, Elternteile, Geschwister sowie Ehepartner eines Spielers. Verboten nach Art. 6 Abs.2 FSvR hingegen ist der Lizenz- erwerb für Funktionäre und Arbeitnehmer der FIFA, einer Konfödera- tion, eines Verbandes, einer Liga oder mit diesen verbundenen Orga- nisationen. Die Lizenzierung erfolgt jedoch nicht direkt durch die FIFA, sondern durch den nationalen Fußballverband des Landes, des- sen Staatsangehörigkeit der Bewerber besitzt bzw. indem der Bewer- ber seit mindestens zwei Jahren seinen Wohnsitz hat, Art. 5 Abs.1 FSvR. Das FSvR als Verbandsvorschrift erzeugt jedoch keine Ge- meinverbindlichkeit wie ein Gesetz. Die FIFA hat dennoch Regeln für die Lizenzierung aufgestellt, die durch die nationalen Verbände über- nommen wurden.21 Das Reglement entfaltet für Spielervermittler da- hingehend Wirkung, dass der Spielervermittler im Wege einer Lizen- zerteilung durch den zuständigen Verband das FSvR als verbindlich anerkennt. Spieler und Vereine andererseits sind statuarisch wegen ihrer Verbandszugehörigkeit sowie über Vereins-und Spielerlizenz an das Verbandsrecht gebunden und damit auch an das FSvR.22 Für den Fall der Inanspruchnahme eines nicht lizenzierten Spielervermittlers seitens Spieler, Vereine oder Kapitalgesellschaften können die jewei- ligen Parteien bestraft werden. Dazu besagt § 6b Rechts- und Verfah- rensordnung des DFB: „Spieler, Vereine und Kapitalgesellschaften machen sich eines unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 4 schuldig und können bestraft werden, wenn sie im Falle einer Spielervermitt- lung im Sinne des FIFA-Spielervermittler-Reglements nicht die Dienste ... eines privaten Arbeitsvermittlers, der über eine ... Spieler- vermittlerlizenz eines der FIFA angeschlossenen Nationalverbandes

[...]


1 Anhang 1 FIFA-Spielervermittler-Reglement,http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/55/18/playersagen ts%5fde%5f32512.pdf (Abruf am 04.11.2013).

2 FIFA Liste der Spielervermittler,http://de.fifa.com/aboutfifa/organisation/footballgovernance/playeragents/list.html (Abruf am 20.11.2013).

3 Bovelett, Rechtsprobleme der privaten Arbeitsvermittlung im Berufssport, S. 1.

4 Jungheim, Berufsregelungen des Weltfußballverbandes für Spielervermittler, S. 146.

5 Helmholz, Die private Arbeitsvermittlung im Berufssport, S. 7.

6 FIFA-Spielervermittler-Reglement,http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/55/18/playersagen ts%5fde%5f32512.pdf (Abruf am 5.11.2013).

7 Stopper/Holzhäuser, SpuRT 1/2011, S. 13.

8 Jungheim, Berufsregelungen des Weltfußballverbandes für Spielervermittler, S. 149.

9 Helmholz, Die private Arbeitsvermittlung im Berufssport, S. 8.

10 Jungheim, Berufsregelungen des Weltfußballverbandes für Spielervermittler, S. 149.

11 Parensen, Spielervermittlung im Profifußball: Ökonomischer und rechtlicher Kon- text, in: Sportmanagement, Galli/Elter/Gömmel/Holzhäuser/Straub (Hrsg.) S.659.

12 Jenny, Der Sportlervermittlungs- und der Sportlermanagementvertrag, in: Sportlervermittlung und Sportlermanagement, Scherrer (Hrsg.), S. 26.!

13 Pfister, Der Managervertrag des Sportlers, in: Sportlervermittlung und Sportlermanagement, Scherrer (Hrsg.), S.153.

14 Jungheim, Berufsregelungen des Weltfußballverbandes für Spielervermittler, S.158ff.

15 FIFA-Spielervermittler-Reglement,http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/55/18/playersagen ts%5fde%5f32512.pdf (Abruf am 5.11.2013).

16 Jungheim, Berufsregelungen des Weltfußballverbandes für Spielervermittler,S. 158f.

17 Vgl. Websites der Agenturen, SportsTotal http://www.sportstotal.com und Pro Profil http://www.proprofil.de/site.php (Abruf am 8.11.2013).

18 Siehe FIFA-Spielervermittler-Reglement Art. 1 Abs. 4,http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/55/18/playersagen ts%5fde%5f32512.pdf (Abruf am 6.11.2013).

19 Helmholz, Die private Arbeitsvermittlung im Berufssport, S. 34.

20 FIFA-Spielervermittler-Reglement,http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/55/18/playersagen ts%5fde%5f32512.pdf (Abruf am 6.11.2013).

21 Stopper, Handbuch Fußball Recht, S. 598.

22 Stopper/Holzhäuser, SpuRT 1/2011, S. 16.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Der Rechtsstatus der Spielervermittler im Fußballsport
Hochschule
Universität Regensburg
Veranstaltung
Sportrechtliches Seminar
Note
14,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
28
Katalognummer
V275417
ISBN (eBook)
9783656681403
ISBN (Buch)
9783656681434
Dateigröße
602 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rechtsstatus, spielervermittler, fußballsport
Arbeit zitieren
Carl-Philipp Fischer (Autor:in), 2014, Der Rechtsstatus der Spielervermittler im Fußballsport, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275417

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