„§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden!“ beschäftigt sich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Verbot der unbilligen Behinderung sowie den verschiedenen Formen der Abhängigkeit eines Unternehmen von einem anderen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Absätzen (1) und (2) des §20.
Zuvor aber wird ein kurzer Blick auf die Entstehungsgeschichte des GWB geworfen und darauf, wie sich das GWB strukturieren läßt.
Ziel ist es, dem Leser einen ersten Eindruck über das GWB im allgemeinen und über den § 20 im Besonderen zu vermitteln. Er bekommt eine Eindruck darüber, wie die Gerichte und die Kartellbehörde mit Verstößen gegen das GWB umgeht. Dabei wird kein Anspruch auf eine Vollständige Abdeckung des Themas gelegt. Es geht vielmehr um eine konzentrierte Zusammenfassung des Wesentlichen.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES GWB
2.1 VOM REICHSGERICHTSURTEIL ZUM GWB
2.2 DAS GWB DAMALS UND HEUTE
3. DIE STRUKTUR DES GWB – DAS „DREI-SÄULEN-KONZEPT“
4. DISKRIMINIERUNGSVERBOT, VERBOT UNBILLIGER BEHINDERUNG
4.1 §20 (1) & (2) GWB
4.2 WAS VERBIETET DIE NORM
4.2.1 Behinderung
4.2.2 Ungleichbehandlung
4.2.3 Vergleich von Behinderung und Ungleichbehandlung
4.3 WEN SPRICHT DIE NORM AN
4.3.1 Marktbeherrschende Unternehmen
4.3.2 Vereinigungen von Unternehmen
4.3.3 Preisbindende Unternehmen
4.3.4 Relativ marktstarke Unternehmen
4.4 DER ABHÄNGIGKEITSBEGRIFF NACH §20 (2) S.1 GWB
4.4.1 Sortimentsbedingte Abhängigkeit
4.4.2 Mangelbedingte Abhängigkeit
4.4.3 Unternehmensbedingte Abhängigkeit
4.4.4 Nachfragebedingte Abhängigkeit
5. FOLGEN EINES RECHTSBRUCHS
5.1 VON SEITEN DER KARTELLBEHÖRDE
5.2 AUF ZIVILER EBENE
5.2.1 Unterlassungsanspruch
5.2.2 Schadensersatzanspruch
6. KRITISCHE BETRACHTUNG
7. FAZIT
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Diskriminierungsverbot sowie das Verbot der unbilligen Behinderung nach § 20 GWB und analysiert, wie diese Normen wirtschaftlich unterlegene Unternehmen vor dem Machtmissbrauch durch marktstarke Unternehmen schützen.
- Historische Entwicklung und Struktur des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Differenzierung zwischen Diskriminierung und unbilliger Behinderung im Wettbewerb
- Identifikation der Adressaten der Norm, inklusive marktstarker und relativ marktstarker Unternehmen
- Analyse verschiedener Abhängigkeitsformen (sortiments-, mangel-, unternehmens- und nachfragebedingt)
- Rechtliche Sanktionsmöglichkeiten durch Kartellbehörden und auf zivilrechtlicher Ebene
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Behinderung
„Behinderung ist“, lt. Wiedemann, „jede objektiv nachteilige Beeinträchtigung der Betätigungs- und Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen.“5
Da sich die Behinderung als Beeinträchtigung im Wettbewerb definiert, dient das Verbot daher vor allem dem Schutz der Wettbewerber. Diese sind dabei allerdings im Falle einer Behinderung im Gegensatz zur Diskriminierung in der sogenannten Darlegungs und Beweispflicht (siehe auch 4.2.3) der Unbilligkeit der Behinderung, da eine Behinderung an sich noch keine Rechtswidrigkeit begründet. Sie ergibt sich vielmehr automatisch durch die Betätigung marktstarker Unternehmen im Wettbewerb.6
Die Form, wie eine unbillige Behinderung auftritt, ist dabei vielfältig, da sie im Grunde jede Beeinträchtigung der Betätigungs- und Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen durch marktstarke Unternehmen umfaßt, sofern das behinderte Unternehmen auch auf dem beherrschten Markt tätig ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Einführung in die Thematik des Diskriminierungs- und Behinderungsverbots gemäß § 20 GWB mit Fokus auf den Schutz abhängiger Unternehmen.
2. DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES GWB: Überblick über die historische Entwicklung des deutschen Kartellrechts vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis zur Entstehung des GWB.
3. DIE STRUKTUR DES GWB – DAS „DREI-SÄULEN-KONZEPT“: Erläuterung der Systematik des GWB anhand der Kooperations-, Konfrontations- und Konzentrationsstrategie.
4. DISKRIMINIERUNGSVERBOT, VERBOT UNBILLIGER BEHINDERUNG: Detaillierte juristische Analyse der Tatbestände, der Normadressaten sowie der verschiedenen Formen wirtschaftlicher Abhängigkeit.
5. FOLGEN EINES RECHTSBRUCHS: Darlegung der behördlichen Sanktionsmöglichkeiten sowie der zivilrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
6. KRITISCHE BETRACHTUNG: Reflexion über die Herausforderungen bei der praktischen Anwendung des § 20 GWB im Hinblick auf Beweislast und Interessenabwägung.
7. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Schutzfunktion des GWB und Ausblick auf die Bedeutung der Norm in der aktuellen Wirtschaftspraxis.
Schlüsselwörter
GWB, Diskriminierungsverbot, unbillige Behinderung, Marktbeherrschung, relative Marktmacht, Wettbewerbsschutz, Kartellbehörde, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Abhängigkeit, Sortimentsabhängigkeit, Unternehmensabhängigkeit, Nachfrageabhängigkeit, Rechtsbruch, Wettbewerbsbeschränkung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den rechtlichen Schutz wirtschaftlich unterlegener Unternehmen vor dem Machtmissbrauch durch marktstarke Unternehmen gemäß § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen das Diskriminierungsverbot, das Verbot unbilliger Behinderung sowie die Analyse verschiedener Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das GWB genutzt wird, um faire Wettbewerbsbedingungen zu wahren und schwächere Marktteilnehmer vor unbilliger Einflussnahme zu bewahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer Auswertung von Kommentarliteratur, Gesetzestexten und einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Struktur des GWB, die Auslegung der Tatbestände Behinderung und Ungleichbehandlung, die Definition der Normadressaten sowie eine detaillierte Erläuterung der verschiedenen Abhängigkeitsbegriffe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Wettbewerbsschutz, Diskriminierungsverbot, relative Marktmacht und Schadensersatzansprüche definieren.
Warum ist die Beweislast bei der „unbilligen Behinderung“ so relevant?
Da eine bloße Behinderung nicht automatisch rechtswidrig ist, liegt die Beweislast für die Unbilligkeit beim behinderten Unternehmen, was die praktische Rechtsdurchsetzung oft erschwert.
Welche Rolle spielt die Interessenabwägung bei Händlerverträgen?
Die Interessenabwägung ist entscheidend, um zwischen der berechtigten unternehmerischen Freiheit eines marktstarken Herstellers und dem Schutzinteresse eines abhängigen Händlers bei Vertragsbeendigungen abzuwägen.
- Quote paper
- Thorben Lange (Author), 2001, § 20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden - Stand 2001, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2755