Die Fragestellung hinsichtlich einer Betrachtung aus der Perspektive der Sozialpolitik lenkt auch den Blick auf deren Wurzeln im 19 Jahrhundert, die ich hier kurz voranstelle. „Die deutsche Sozialpolitik hatte zwei Geburtsurkunden. ...Denn ohne das ‚Sozialistengesetz‘, das die erstarkende Arbeiterbewegung zerschlagen wollte, hätte es die ‚sozialpolitische Botschaft‘, die den Arbeitern Wohlergehen verhieß, vermutlich gar nicht gegeben..., die deutsche Sozialpolitik trat ... als wohlfahrtsstaatlicher Kontrapunkt zur polizeistaatlichen Unterdrückung ins Leben; nicht ... aus eigenem Recht, sondern als Element staatlicher Kraft- und Machtentfaltung gegen die Arbei-terbewegung.“ (Hentschel, S. 9 f.) Von „ganz oben“ kam die Einstellung: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser...thun kund,... , daß die Heilung der sozi-alen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen,...zu suchen sein werde. (sic!)“ (von Bismarck, 1881) Auf diesem historischen Grund ist unser heutiges Verständnis von Sozialpolitik sowie Sozialer Arbeit gewachsen (vgl. Lampert/Althammer 2007, S. 2) – und wird mit der steten Erneuerung der Gesetze im Sozialbereich offenbar wieder Zug um Zug auf die politisch ursprünglich begründenden Absichten reduziert.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Betrachtung des §1 SGB XII im Focus der Sozialpolitik und die Folgen für die Soziale Arbeit
2.1. Archäologische Untersuchung
2.2. Weiterführende Gedanken und Sozialpolitische Perspektive
2.3. Aufgabenstellungen der Sozialen Arbeit
3. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert das im § 1 SGB XII verankerte Menschenbild aus einer sozialpolitischen Perspektive, um aufzuzeigen, wie dieses durch den „aktivierenden Sozialstaat“ geprägt ist und welche konkreten Herausforderungen sowie Konsequenzen sich daraus für das professionelle Handeln der Sozialen Arbeit ergeben.
- Historische Herleitung des modernen Sozialpolitikverständnisses
- Kritische Analyse des Leistungsbegriffs und der „Würde des Menschen“ im SGB XII
- Wechselwirkung zwischen ökonomischen Anforderungen und sozialstaatlichem Handeln
- Das doppelte Mandat der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen System und Lebenswelt
- Auswirkungen von Sanktionen und gesellschaftlicher Normierung auf die Klientel
Auszug aus dem Buch
2.1. Archäologische Untersuchung
Der Gesetzgeber bezieht sich innerhalb der Gesellschaft auf eine Gruppe, die er „Leistungsberechtigte“ nennt. An diesen soll eine Hilfe im sozialen Bereich, die „Sozialhilfe“, eine „Aufgabe“ ausführen. Die Leistungsberechtigten führen ihr Leben in einer Art, die nicht in das Bild des Gesetzgebers von der „Würde des Menschen“ passt. Dies soll die Sozialhilfe positiv beeinflussen. Die „Würde des Menschen“ wird nicht konkretisiert. Diese „Würde“ besitzt der Betroffene nicht per se, sondern muss sie durch Eigenleistung erlangen. Die Leistungsberechtigten werden dazu verpflichtet, sich nach „ihren Kräften“ in die Lage zu versetzen, sich – wenigstens zum Teil – selbst zu versorgen. Diese Verpflichtung birgt die Anmutung von Sanktionen, wohl bezüglich der Leistungen, und impliziert die Schuldzuweisung, dass die Betroffenen diese Kraftanstrengung vorher nicht auf sich genommen haben.
Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Gesetzes in Rechten und Pflichten tragen die Betroffenen zusammen mit denjenigen Institutionen, die die Leistungen erbringen. Der Mensch benötigt also Hilfe - und gesetzlichen Druck -, weil er sonst kein „würdiges“ Leben führen kann, und wird mangels eigenem Impetus zu Selbstbeteiligung angehalten. Die im Paragraphen formulierten „Ziele“ stimmen mit dem Versuch der Beseitigung solcher – politisch/gesellschaftlich gesehen - Defizite von leistungsberechtigten Menschen überein. Letztlich wird eine Gegenleistung von den Betroffenen erwartet, bewusst sogar von denen, die nicht in der Lage sind, sie zu erbringen, weil sie keine „vermarktbaren Qualifikationen“ aufweisen können. (Galuske/Rietzke S. 55, Zitat Ribolits 1995)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vorbemerkung: Der Autor führt in die historische Entwicklung der Sozialpolitik seit dem 19. Jahrhundert ein und begründet die Relevanz einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Menschenbild des Gesetzgebers im SGB XII.
2. Betrachtung des §1 SGB XII im Focus der Sozialpolitik und die Folgen für die Soziale Arbeit: Dieses Kernkapitel untersucht die impliziten Normen des Gesetzgebers gegenüber Leistungsberechtigten, die ökonomische Instrumentalisierung von Individuen und die daraus resultierenden Spannungsfelder für die fachliche Praxis.
3. Fazit: Die Schlussbetrachtung resümiert die Entfremdung der Klientel vom Solidaritätsgedanken und fordert eine verstärkte fachliche sowie politische Positionierung der Sozialen Arbeit zur wirksamen Interessenvertretung.
Schlüsselwörter
§ 1 SGB XII, Sozialpolitik, Soziale Arbeit, Menschenbild, Leistungsberechtigte, Würde des Menschen, Aktivierender Sozialstaat, Arbeitsgesellschaft, Hilfe, Sanktionen, System, Lebenswelt, Soziale Gerechtigkeit, Eigenleistung, Gesellschaftliche Inklusion
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie das gesetzlich definierte Menschenbild im § 1 SGB XII die Wahrnehmung und Behandlung von hilfebedürftigen Menschen im heutigen Sozialstaat beeinflusst.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Genese der Sozialpolitik, die kritische Analyse des „aktivierenden Sozialstaats“ sowie das Spannungsfeld zwischen staatlichem Druck und professionellem Auftrag der Sozialen Arbeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Konsequenzen der gesetzlichen Anforderungen auf die Betroffenen aufzuzeigen und zu hinterfragen, wie Soziale Arbeit unter diesen Bedingungen ihrem Auftrag gerecht werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine sozialpolitische Analyse und eine „archäologische“ Betrachtung der Gesetzestexte, um zugrunde liegende Normen und Ideologien offenzulegen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden das Menschenbild des Gesetzgebers, die Verpflichtung zur Eigenleistung, die Rolle von Sanktionen und die institutionelle Praxis der Sozialen Arbeit intensiv diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie § 1 SGB XII, Menschenbild, aktivierender Sozialstaat, Soziale Arbeit und Eigenleistung geprägt.
Wie wirkt sich laut Autor die „Arbeitsgesellschaft“ auf Leistungsbezieher aus?
Der Autor stellt fest, dass durch die Erhöhung des Arbeitsbegriffs zum zentralen Sinngeber menschlichen Seins eine moralische Abwertung derjenigen erfolgt, die keine „vermarktbaren Qualifikationen“ besitzen.
Welches „doppelte Mandat“ muss die Soziale Arbeit laut dieser Analyse bewältigen?
Die Soziale Arbeit steht im Spannungsfeld zwischen der Umsetzung staatlicher Vorgaben (System) und der notwendigen Unterstützung sowie Interessenvertretung der Betroffenen in ihrer individuellen Lebenswelt.
Warum hinterfragt der Autor die „Würde des Menschen“ im SGB XII?
Der Autor kritisiert, dass die „Würde“ im Gesetzestext nicht konkretisiert wird, sondern faktisch an eine geforderte Eigenleistung und ökonomische Verwertbarkeit der Person gekoppelt erscheint.
- Arbeit zitieren
- Annett Hornung (Autor:in), 2012, Das Menschenbild des Gesetzgebers im § 1 SGB XII. Die sozialpolitische Perspektive und die Konsequenzen für die soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275694