Geschichte der deutschen Schule. Schulanstalten im 19. Jahrhundert


Wissenschaftliche Studie, 2013

41 Seiten, Note: Sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Staatliche Anstalten

3. Privatanstalten

4. Sonderformen der Schulanstalten

5. Schlusswort

6. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Nachdem das alte Reich im Jahre 1806 zusammengebrochen war, erschien eine grundlegende Reformierung des überkommenen Staats- und Gesellschaftssystems dringend erforderlich. Man suchte nach treffenden Antworten auf einen Anstoß von außen – auf die Französische Revolution und auf die napoleonische Herausforderung und Neuordnung der neuen deutschen Welt, die zusammengebrochen und den neuen politischen Machtbedingungen nicht gewachsen war. Um also eine in­nere Einheit herzustellen, sah sich der preußische Staat zu durchgreifenden Refor­men, die auch das Schulwesen betrafen, gezwungen.

Die allgemeine Bildung rückte somit in den Mittelpunt von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft. Das 19. Jahrhundert kann zweifelsohne als das Jahrhundert der Bildung bezeichnet werden. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine besondere Erneuerung von Staat und Gesellschaft angestrebt, vor allem auf der Grundlage von Humanität und einer allgemeinen Menschenbildung, die in der neuen Realität von durchaus großer Bedeutung war.[1]

Wie veränderte sich das Schulwesen? Dieser recht komplizierte und umfassende Prozess, der nicht nur Preußen, sondern auch den gesamten deutschsprachigen Bildungsraum betraf (es sei darauf hingewiesen, dass die anderen deutschen Staaten in ihrer Schulpolitik versuchten, eben dem Vorbild Preußens zu folgen[2]), brachte im deutschen Bildungswesen und im deutschen Schulwortschatz eine riesige Veränderung.

Das Bildungsangebot konkretisierte sich in einer Vielzahl nicht nur öffentlicher, sondern auch privater Bildungseinrichtungen, deren unterschiedliche Bezeichnungen nicht selten eher verwirren, als über ihre reale pädagogische und soziale Funktion Auskunft geben können, was in hohem Maße auch für einen Sprachwissenschaftler interessant sein kann und soll.

Im 19. Jahrhundert lassen sich drei Hauptgattungen von Schulbezeichnungen unterscheiden. Hierzu gehören staatliche Schulen, Privatanstalten und Sonderformen der Schulanstalten.

2. Staatliche Anstalten

Der Begriff Schule (ahd. scuola, mhd. schuole[3]) ist ein Lehnwort und wurde über das lat. schola vom griech. scholḗ („Studium“, „Vorlesung“, ursprünglich „Müßiggang“, „Nichtstun in Bezug auf körperliche Arbeit“[4]) abgeleitet. Fast alle Bezeichnungen für die einzelnen Lehranstalten, die sich während des 19. Jahrhunderts entwickelten, sind Zusammensetzungen mit diesem Grundwort. Als eine von den wenigen Ausnahmen muss hier in erster Linie das Gymnasium mit allen seinen Varianten, wie Ober-, Unter-, Pro-, Voll-, Real -, Sprach- und Bürgergymnasium etc. genannt werden. Das Wort ist aus griech. gymnásion entlehnt worden. In der Antike bezeichnete es ursprünglich nur solche Anstalten, in denen die gymnastischen Übungen vorgenommen wurden („Sportplatz“, wörtlich: „Ort, an dem man nackt ist“)[5]. Im Laufe der Jahrhunderte wurden diese alten Gymnasien Stätten des geistigen Lebens. Auf dem deutschen Boden wurde diese Bezeichnung erstmalig in späthumanistischer Zeit um 1500 als Name für die über die gewöhnlichen Unterrichtsziele hinausgehenden Lateinschulen eingeführt[6], aber erst am Anfang des 19. Jahrhunderts wurde das Gymnasium zur allgemein üblichen offiziellen Bezeichnung einer Schulgattung, die sich nach Wilhelm von Humboldt als Vorschule der Universität verstand, z. B.: „Auf der dritten Stufe soll sie jenes Geschäft so weit fortsetzen, bis der Grund allgemein-wissenschaftlicher und sittlicher Bildung, sei es für die höheren und besonderen Studien der Universität oder unmittelbar fürs praktische Leben, gelegt ist. Jede Schule, welche bis zu diesem Ziele führt, soll Gymnasium heißen. Die höheren Bildungs-Anstalten (...) sollen in Ansehung des Unterrichts und der Disziplin nach denselben Grundsätzen, wie die Gymnasien, jede indes in ihren eigentümlichen Formen, eingerichtet sein.“[7] „Der Unterricht im Deutschen erfährt als das der gesamten Volksbildung und im besonderen wieder den verschiedenen Arten von höheren Schulen gemeinsame Bindemittel eine wesentlich höhere Schätzung in den neuen Entwürfen, als in den bisherigen Schulordnungen. In der Reihenfolge der Lehrgegenstände hat in Preußen das Latein den ersten Platz an Deutsch abtreten müssen. Deutsch erhielt auf dem Gymnasium durchweg 3, auf dem Realgymnasium 4, im Untergymnasium je 6, 4, 4 Stunden. In das Lehrziel des Obergymnasiums werden die Anforderungen aufgenommen: Elemente der historischen Sprachkenntnisse und genauere, auf Lektüre gegründete Bekanntschaft mit den Hauptepochen der deutschen Literaturgeschichte. Die auf Deutsch bezügliche Stelle im sächsischen Entwurf lautet: Den einigenden Mittelpunkt für beide Arten von Gymnasien bildet die möglichst hohe Entwicklung der volkstümlich deutschen Bildung. Dazu gehört: a) möglichst freie und selbständige Beherrschung der Muttersprache in Wort und Schrift; b) gründliche, teilweise wenigstens auf einigen Hauptquellen beruhende Kenntnis der Entwicklung des deutschen Volkes, namentlich in Staat und Verfassung einerseits, in Poesie und Nationalliteratur andererseits, wobei einige Bekanntschaft mit dem Mittelhochdeutschen zu erreichen ist; c) lebendige Bekanntschaft mit dem deutschen Lande nach seinen natürlichen und politischen Verhältnissen. Diese volkstümliche deutsche Bildung verlangen beide Gymnasien mit gleicher Strenge von ihren Zöglingen.“[8]

Das Gymnasium wird auch durch andere synonymische Ausdrücke in der Fachliteratur vertreten – Schulmänner und andere Autoren bedienen sich auch solcher Ausdrücke wie Eliteschule[9] (Elite – eine Auslese darstellende Gruppe von Menschen mit besonderer Befähigung, besonderen Qualitäten[10], im 17. Jahrhundert von frz. élite – „das Auserwählte“, entlehnt, einer Ableitung von frz. élire – „auslesen“, „auswählen“, dem lat. ēligere – „auswählen“ zugrunde liegt[11]), Gelehrtenschule[12] (mhd. geler(e)t, ahd. galerit – „sehr gut ausgebildet“, „mit umfassenden Kenntnissen ausgestattet“, Partizip II von lehren, ahd. und mhd. lēren – „unterrichten“, „unterweisen“, „Kenntnisse vermitteln“[13]) oder Altsprachenschule, z. B. „Die Philologen waren nicht mehr vollendet Gebildete im Sinne Humboldts, sondern Fachwissenschaftler. (...) Die Altsprachenschule verwandelte sich, nachdem die Lehrer Fachlehrer geworden waren, in die 15-Fächerschule, die wir heute haben.“[14]

Als ein anderes Beispiel muss an dieser Stelle noch das Pädagogium[15] erwähnt werden. Dieser Name von Schulen, die häufig zugleich Erziehungsanstalten waren, entwickelte sich vorwiegend bereits im 16. Jahrhundert als eine übliche Bezeichnung für Vorbereitungsschulen, die man an Universitäten anlegte[16] und ist eine Neubildung zu Pädagoge aus lat. paedagōgus, das seinerseits auf griech. paidagogós zurückgeht, zusammengesetzt aus griech. pá͞is („Kind“, „Knabe“, „Sohn“) und agōgós („Leiter“, „Führer“)[17]. Dieses Wort bezeichnete anfangs einen Sklaven, der die Knaben zur Schule und zum Sportplatz (Gymnasium) führte und beaufsichtigte, dann den „Aufseher“, „Betreuer der Knaben“, schließlich den „Erzieher“, „Leiter“, „Lehrer“. In der deutschen Sprache ist Pädagoge ursprünglich der „Haus- oder Privatlehrer“, seit dem 16. Jahrhundert auch der „behördlich angestellte Lehrer“, seit dem 18. Jahrhundert besonders der sich mit der wissenschaftlichen Erziehungslehre befassende Lehrer oder Theoretiker.[18]

Das letzte interessante Schulbenennungsbeispiel, das auch kein Kompositum ist, ist das Lyzeum[19] – eine Schulgattung, die im 19. Jahrhundert fast ausschließlich mit dem Mädchenschulwesen assoziiert wird. Diese im 19. Jahrhundert übliche Bezeichnung für eine höhere Lehrstätte für Mädchen, die eine höhere, dem Universitätsstudium angenäherte Bildung anstreben, wurde von den Humanisten im 16. Jahrhundert von dem griech. Lýkeion über das lateinische Substantiv Lycēum in die deutsche Sprache übernommen und wurde ursprünglich als ehrender Beiname für Universitäten gebraucht, dann, im 17. und 18. Jahrhundert, für Lateinschulen mit akademischem Kursus[20], z. B. „Da es im Plane liege, das hiesige (Freiburger) Gymnasium in ein Lyzeum zu verwandeln, bei welcher Veränderung die Universität und zunächst die philosophische Fakultät in Mitleidenschaft gezogen sei, so dürfte es zweckmäßig sein, diesen Gegenstand in Erwägung zu ziehen. Der Senat ließ alsbald die philosophische Fakultät auffordern, ihre Ansicht zu äußern, was am 25. März d.J. geschah. Der Senat pflichtete jedoch (...) nur dem ersten der Anträge bei. Derselbe lautete: »Wenn die im Plane liegende Einrichtung der Mittelschulen zu Stande kommt, dann möge den Lyzealschülern ohne Ausnahme erlaubt seyn, nach absolvirter 8. Lyzealklasse – d.h. 8. Lyzealjahr –, ebenso wie den Schülern der etwa noch fortbestehenden Gymnasien nach absolvirtem Gymnasialkurse entweder in die 9. (Jahres) Klasse eines Lyzeums, oder in die philosophische Fakultät einer Landesuniversität aufzusteigen, nachdem sie vorher eine Maturitätsprüfung bestanden haben werden.“[21]

Wenn schon vom Mädchenschulwesen die Rede ist, darf auch das Kompositum Töchterschule nicht übersehen werden, z. B. „Es wird keinem Zweifel unterliegen, dass höhere geistige Ausbildung nur möglich ist durch eingehendere Sprachbildung und Erweiterung des Gesichtskreises. Letzeres erfordert die Beiziehung von Lehrgegenständen, welche den Kreis der Volksschule überschreiten, Ersteres die Beziehung einer fremden Sprache. Was für Knaben das Latein, das ist für Mädchen das Französische und wird es gleich jenem für immer bleiben. Nach beiden Richtungen hin war die hiesige Töchterschule bestrebt, das Mögliche ohne Ueberspannung der Kräfte zu erreichen. Mögen recht viele Eltern die Gelegenheit höherer Ausbildung ihrer Töchter zum Besten dieser benützen.“[22] Das Wort ist in der deutschen Sprache seit dem 8. Jahrhundert belegt (ahd. und mhd. tohter[23]). Vermutlich unter dem Einfluss von frz. fille bedeutete Tochter regional auch Mädchen, daher spricht man von Töchterschulen als Schulen für Mädchen.[24] In der Fachliteratur wird parallel auch das Kompositum Mädchenschule gebraucht (seit dem 15. Jahrhundert bezeugt, Diminutiv von Magd,mhd. maget, ahd. magad – „Mädchen“, „Dienerin“, „Jungfrau“[25]) im Unterschied zur Knabenschule (seit dem 12. Jahrhundert belegt, mhd. knabe – „Bursche“, „Diener“, ahd. knabo, knabbo – „kleiner Junge“, „Jüngling“, „Bursche“, „Knecht“, „Page“, „Knappe“, eigentlich „Pflock“, „Knüppel“[26]), z. B. „Die deutschen Schulen zerfallen in die Knaben- und in die Mädchenschule, jede mit 3 Klassen und 3 selbstständigen Lehrern oder Lehrerinnen. Der Unterricht in den Mädchenschulen wird nämlich von sogenannten Schulschwestern ertheilt. Diese Schulschwestern, früher Tertianerinnen genannt, (...) welche unter einer Oberin beysammen leben, ohne jedoch durch ein Gelübde oder durch andere Regeln gebunden zu seyn, leisten (...) den Schulunterricht bey den Mädchen. In den Knabenschulen wird auch der Unterricht im Zeichnen, in den Anfangsgründen der Musik und der Obstbaumzucht ertheilt; mit den Mädchenschulen ist eine Arbeitsschule verbunden. Auch wird für diese Schulen eine Bibliothek unterhalten. Die Knabenschule ist in 2 städtischen Gebäuden vertheilt, die Mädchenschule hat wieder ihr eigenes Stadtgebäude. Die Kosten der deutschen Schulanstalten werden theils von dem Stiftungs-Vermögen, theils aus der Stadtkasse bestritten.“[27]

Staatliche Schulen bzw. Staatsschulen[28] (Staat leitet sich über das nicht sicher belegte mhd. stat – „Ausstattung“, „Rechtszustand“, das mnd. stāt – „Lage“, „Umstände“, „Klasse“, „Ansehen“, „Standesvertreter“ vom lat. status ab – „das Stehen“, „Stand“, „Wuchs“, „Zustand“, „Umstände“, „Lage“, „soziale Stellung“, „fester Bestand“, „Wohlstand“[29] ; wohl bis ins 16. Jahrhundert entsprechen die deutschen Bedeutungen des Wortes im wesentlichen dem allgemeinen lateinischen Gebrauch, erst vom 17. Jahrhundert an erweitert sich der Bedeutungsumfang in Verbindung mit der staatlich-politischen Entwicklung in Europa und erfasst das Territorium, den Verwaltungsapparat usw., darüber hinaus – speziell im 19. Jahrhundert – das reformierte Schulwesen) weisen ähnliche Bedeutung wie öffentliche Schulen[30] auf (öffentlich –„der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, für die Allgemeinheit bestimmt“, das Wort ist seit dem 9. Jahrhundert belegt, ahd. offanlīh – „offenbar“, „allen wahrnehmbar“, „verständlich“, „unverhohlen“, mhd. offenlich[31]), es handelt sich nämlich in beiden Fällen um die gleichen Schulgattungen. Diese lassen sich u. a. in Bezug auf die Zeit und Dauer des Schulunterrichts unterteilen. Daher war es z. B. üblich, in weiten Teilen Preußens, wie auch in den anderen deutschen Staaten, zwischen Sommer - (ahd. sumar, mhd. sumer, 8. Jahrhundert[32]) und Winterschulen (8. Jahrhundert, ahd. wintar – „feucht“, eigentlich „feuchte Jahreszeit“, mhd. winter, winder[33]) zu unterscheiden. Da sich die Sommerschule häufig nur auf ganz wenige Unterrichtsstunden am Vormittag beschränkte, wurde sie auch mancherorts Halbtagsschule[34] genannt (im Unterschied zur Ganztagsschule[35]). Darüber hinaus galt es vielfach als ganz selbstverständlich, dass die älteren Kinder in den Sommermonaten zu den landwirtschaftlichen Arbeiten herangezogen wurden, statt zum Schulunterricht geschickt zu werden.[36] Aus diesem Grund wies die Realisierung der gesetzlichen Schulpflicht noch anfangs eine durchaus große Spannbreite auf, die sich nur langsam in die Richtung eines ganzjährigen kontinuierlichen Schulbesuches verengte. Die Kinder auf dem Land besuchten die Schule also in der Regel nur in den Wintermonaten, daher spricht man von der Winterschule. Denn erst wenn die Feldarbeit beendet war, engagierte man einen „Lehrer“ für den Winter, der gewisse Kenntnisse in den Fertigkeiten Lesen und Schreiben und im Katechismus besaß, und ließ ihn die Kinder unterrichten[37], z. B.: „Um die (...) gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht der Kinder strikt durchzuführen, mangelte es an den notwendigen Mitteln für Gebäude, Lehrer, Lehrmittel usw., zum anderen an der noch fast überall auf dem Lande bestehenden Unterscheidung von Winter- und Sommerschulen und zum dritten an den unzureichenden Vorschriften, die nur die Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich machten.“[38]

Eine besondere Form der Winterschule stellte die Wanderschule[39] dar (das Wort wandern ist seit dem 13. Jahrhundert belegt, mhd. wandern, ahd. wanton, aus der alten Bedeutung „wiederholt wenden“, „hin und her wenden“ entwickelt sich „von einem Ort zum anderen ziehen“[40]), denn auch in diesem Fall begann der Unterricht im November „wenn die Witterung zum Austreiben des Viehes nicht mehr günstig war (...) und endigte zu Ostern im Frühjahr“.[41] Der Unterricht wurde gehalten abwechselnd in den Häusern, deren Besitzer schulfähige Kinder hatten. So „wanderte“ die Schule täglich oder wöchentlich oder in vierzehntätigen Fristen von Haus zu Haus.[42]

Ein anderer Versuch, der im 19. Jahrhundert unternommen wurde, um Schulpflicht mit der Kinderarbeit zu verbinden, lag in der Gründung von Sonntags- (seit dem 9. Jahrhundert belegt, mhd. sunne(n)tac, suntac, ahd. sunnun tag – „Tag der Sonne“, Lehnübersetzung von lat. DiēsSōlis[43]) und Feiertagsschulen (belegt seit dem 9. Jahrhundert, Determinativkompositum aus den Substantiven Feier und Tag, ahd. fīr(a)tag, fīr(a)tago, mhd. vīr(e)tac, vīertac – „Festtag“, „Ruhetag“[44]) im Gegensatz zur Werktagsschule[45] (mhd. werctac – „Wochentag“, „Alltag“, mhd. werctac[46]). Der Unterricht fand, wie der Name selbst sagt, ausschließlich an Sonn- und Feiertagen statt und war mit der Teilnahme am Gottesdienst verbunden, z. B. Sonntagsschulen, in denen arme Kinder im Lesen, Schreiben, Rechnen und in der Religion unterrichtet wurden, hatte (...) bereits eine Tradition. Für den kirchlichen Bereich hatten mehrere Konzile die Einrichtung solcher Sonntagsschulen beschlossen. (...) Die Sonntagsschulen waren gedacht für alle Kinder, welche durch den nötigen Broterwerb verhindert sind, an dem täglichen Elementarunterricht teilzunehmen, damit sie wenigstens am Sonntag in der Religion, im Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet werden.“[47] „Der Lehrherr ist verbunden, den Lehrling sowohl durch zweckmäßigen Unterricht im Gewerbe recht auszubilden, als ihn zum Besuche des Gottesdienstes und der Sonntags - und Feiertagsschule, sowie zu sittlich geordnetem Lebenswandel anzuweisen; nöthigenfalls die Mittel der häuslichen Zucht gegen den Lehrling anzuwenden, und dem Vorsteher des Gewerbvereins oder der zuständigen Gewerbspolizeibehörde am Schlüsse jeden Lehrjahres ein Zeugniß über das Verhalten (...) des Lehrlings vorzulegen.“[48]

[...]


[1] Vgl. Müssig 2006, S. 38

[2] Vgl. Giese 1961, S. 5

[3] Vgl. Adelung 1798, Band 3, S. 1677

[4] Vgl. Adelung 1798, Band 3, S. 1677

[5] Vgl. Nyström 1915, S. 23

[6] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 9, S. 1496

[7] Entwurf eines Allgemeinen Gesetzes über die Verfassung des Schulwesens im Preußischen Staate. 2. Fassung 1819. In: Thiele 1913, S. 106

[8] Rethwisch 1893, S. 76

[9] Vgl. Möller 1848, S. 4

[10] Vgl. Schulz et al. 1913, S. 169

[11] Vgl. Kluge 1899, S. 241

[12] Vgl. Paulsen 1885, S. 124

[13] Vgl. Adelung 1796, Band 2, S. 530

[14] Möller 1848, S. 4

[15] Vgl. Rethwisch 1893, S. 19

[16] Vgl. Schulz et al. 1913, S. 279

[17] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 13, S. 1406

[18] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 13, S. 1406

[19] Vgl. Rethwisch 1893, S. 60

[20] Vgl. Meyer 1908, Band 13, S. 8

[21] Mayer: D ie Universität zu Freiburg im Breisgau in den Jahren 1818–1852. In: Pfaff 1893, S. 245

[22] Friedlein 1871, S. 11

[23] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 21, S. 537

[24] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 21, S. 537

[25] Vgl. Röhrich 1991, Band 2, S. 987

[26] Vgl. Kluge 1899, S. 500

[27] von Memminger 1826, S. 85

[28] Vgl. Paulsen 1885, S. 592

[29] Vgl. Pfeifer 2005, S. 1337

[30] Vgl. Zwick 1894, S. 10

[31] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 13, S. 1180

[32] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 16, S. 1509

[33] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 30, S. 418

[34] Vgl. von Rönne 1855, S. 18

[35] Vgl. Heppe 1858, S. 150

[36] Vgl.Jütting 1874, S. 304

[37] Vgl. Bartels 1870, S. 33

[38] von Rönne 1855, S. 603

[39] Vgl. Hübsch 1842, S. 117

[40] Vgl. Kluge 1899, S. 972

[41] Hübsch 1842, S. 117

[42] Vgl. Hübsch 1842, S. 117

[43] Vgl. Adelung, 1801, Band 4, S. 148

[44] Vgl. Röhrich 1991, Band 1, S. 427

[45] Vgl. von Kurz 1856, S. 9

[46] Vgl. Grimm et al. 1971, Band 29, S. 409

[47] Demian 1815, S. 386

[48] Stark 1861, S. 9

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten

Details

Titel
Geschichte der deutschen Schule. Schulanstalten im 19. Jahrhundert
Hochschule
Uniwersytet Warszawski (Universität Warschau)
Note
Sehr gut
Autor
Jahr
2013
Seiten
41
Katalognummer
V275733
ISBN (eBook)
9783656691495
ISBN (Buch)
9783656691464
Dateigröße
579 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
geschichte, schule, schulanstalten, jahrhundert
Arbeit zitieren
Radoslaw Lis (Autor:in), 2013, Geschichte der deutschen Schule. Schulanstalten im 19. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275733

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