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Die Ausschüttungssperren des Handelsgesetzbuches

Title: Die Ausschüttungssperren des Handelsgesetzbuches

Term Paper (Advanced seminar) , 2003 , 32 Pages , Grade: 100/100

Autor:in: Mag. Klaudia Blizek (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Im Allgemeinen streben Unternehmen die Erzielung eines Gewinnes an. Das Instrument zur Feststellung des Gewinnes bildet der Jahresabschluß. Seine Funktionen lassen sich in betriebswirtschaftliche Funktionen, wie Erhaltungs- und Informationsfunktion sowie jene Funktionen, die das Rechtsverhältnis zwischen Unternehmen einerseits und Gesellschafter bzw. Fiskus andererseits bestimmen, einteilen. Zu den letztgenannten Aufgaben zählen vor allem die Steuerbemessungsfunktion und die Ausschüttungsbemessungsfunktion (vgl. Egger/Samer/Bertl 2002, S. 16). Bertl/Deutsch/Hirschler (vgl. 201, S. 222f.) sprechen der Bilanz eine Ausschüttungsregelungsfunktion zu, wobei sie in diesem Zusammenhang der Ausschüttungssperrfunktion besondere Beachtung zukommen lassen. Von besonderer Bedeutung ist die Gewinnausschüttung, insbesondere bei Unternehmen mit beschränkter Haftung auf die Kapitaleinlage. Im Sinne des Gläubigerschutzes soll die Erhaltung des haftenden Kapitals sichergestellt werden (Kapitalerhaltungsfunktion). Das Handelsgesetz kennt im einzelnen folgende Ausschüttungssperren: § 225 Abs. (5) sieht bei Bilanzierung eigener Anteile sowie bei Bilanzierung von Anteilen an herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen den Ausweis einer Rücklage in gleicher Höhe auf der Passivseite vor. § 226 Abs. (2) bestimmt, daß bei Aktivierung von Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes Gewinne nur ausgeschüttet werden dürfen, soweit die danach verbleibenden jederzeit auflösbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages dem ausgewiesenen Betrag mindestens entsprechen. Gemäß § 235 darf der ausschüttbare Gewinn eines Geschäftsjahres um Zuschreibungen, Erträge aufgrund der Auflösung von Bewertungsreserven sowie Erträgen aufgrund der Auflösung von Kapitalrücklagen nicht vermehrt werden.

Ausschüttungssperren dienen in erster Linie dem Gläubigerschutz und sollen eine Ausschüttung von reinen Buchgewinnen verhindern. Durch die Ausschüttung von Buchgewinnen wird die Substanz des Unternehmens zu Lasten der Gläubiger angegriffen. Durch die gesetzlich normierten Ausschüttungssperren wird der Zielkonflikt zwischen der Informationsfunktion und der Ausschüttungsregelungsfunktion des Jahresabschlusses gemindert (vgl. Bertl/Fraberger, RWZ 2000, S. 274).

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

1.1. Allgemeine Funktion von Ausschüttungssperren

1.2 Sinn und Zweck einer Ausschüttungssperre

1.3 Problemstellung

2. Ausschüttungssperre gem. § 225 (5) HGB

2.1 Erwerb eigener Anteile

2.2 Bilanzierung eigener Anteile

2.2.1 Ausweis

2.2.2 Bewertung

2.3 Rücklage für eigene Anteile

2.3.1 Zweck der Rücklage

2.3.2 Bildung der Rücklage

2.3.2.1 Frei verfügbare Teile des Eigenkapitals reichen zur Bildung der Rücklage aus

2.3.2.2 Frei verfügbare Teile des Eigenkapitals reichen zur Bildung der Rücklage nicht aus

2.3.3 Auflösung der Rücklage

3. Ausschüttungssperre gem. § 226 (2) HGB

3.1 Auswirkungen des § 226 (2) auf Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung

3.1.1 Begriffe

3.1.1.1 Ingangsetzung und Erweiterung

3.1.1.2 Gebundene und ungebundene Rücklagen

3.1.2 Gesetzliche Regelungen und Voraussetzungen für die Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung

3.1.3 Ausschüttungssperre

3.1.3.1 Zweck der Sperre

3.1.3.2 Ermittlung der Höhe der Ausschüttungsbeschränkung

3.1.3 Steuerliche Relevanz

3.2 Auswirkungen des § 226 (2) auf Latente Steuern

3.2.1 Begriffe

3.2.2 Ermittlung der latenten Steuern

3.2.3 Ausschüttungssperre

4. Ausschüttungssperre gem. § 235 HGB

4.1 Ausschüttungssperre gem. § 235 Z. 1 HGB

4.1.1. Begriffe

4.1.2 Ermittlung der Höhe der Sperre

4.2 Ausschüttungssperre gem. § 235 Z. 2 HGB

4.2.1 Begriffe

4.2.2 Ermittlung der Höhe der Sperre

4.3 Ausschüttungssperre gem. § 235 Z. 3 HGB

4.3.1 Kapitalrücklagen aus Umgründungen

4.3.2 Ausschüttungssperre infolge einer Umgründung

5. Zusammenfassung der Problemstellung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die im Handelsgesetzbuch (HGB) verankerten Ausschüttungssperren. Ziel ist es, die systematische Funktion dieser gesetzlichen Regelungen zu erläutern, die primär dem Gläubigerschutz dienen und die Ausschüttung von nicht realisierten Buchgewinnen verhindern sollen.

  • Gläubigerschutz und Kapitalerhaltungsfunktion
  • Bilanzierung eigener Anteile und deren Ausschüttungssperre
  • Aktivierung von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung
  • Umgang mit latenten Steuern im Kontext von Ausschüttungssperren
  • Besonderheiten bei Zuschreibungen, Bewertungsreserven und Umgründungen

Auszug aus dem Buch

3.1.3.2 Ermittlung der Höhe der Ausschüttungsbeschränkung

In Anlehnung an Frick (vgl. 199, S. 250ff.) soll anhand von Beispielen die Ermittlung der Höhe der Ausschüttungssperre dargestellt werden.

Fall 1: Die Bedingung des § 226 Abs. (2) HGB wird eingehalten.

Aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung 300

Bilanzgewinn (bei Aktivierung) 150

jederzeit auflösbare Rücklagen 300

In diesem Fall entsprechen die jederzeit auflösbaren Rücklagen den aktivierten Aufwendungen für die Ingangsetzung. Unter der Prämisse, daß die Rücklagen nicht aufgelöst werden, kann der Bilanzgewinn in Höhe von 150 zur Ausschüttung gebracht werden.

Wäre in diesem Fall das Wahlrecht des § 198 (3) HGB nicht in Anspruch genommen worden, so hätte sich folgendes Bild des Jahresabschlusses ergeben:

Bilanzgewinn (ohne Aktivierung) - 150

jederzeit auflösbare Rücklagen 300

Durch die Auflösung der Rücklagen wäre auch hier eine Gewinnausschüttung von 150 möglich. Es ist in diesem Fall völlig unerheblich für die Höhe der Gewinnausschüttung, ob von dem Aktivierungswahlrecht des § 198 Abs. (3) HGB Gebrauch gemacht wird oder nicht.

Zusammenfassung der Kapitel

1.Einleitung: Dieses Kapitel führt in die betriebswirtschaftlichen Funktionen des Jahresabschlusses ein und definiert die grundlegende Rolle von Ausschüttungssperren für den Gläubigerschutz.

2. Ausschüttungssperre gem. § 225 (5) HGB: Hier wird die Bilanzierung eigener Anteile sowie die damit verbundene Pflicht zur Bildung einer entsprechenden Rücklage detailliert erläutert.

3. Ausschüttungssperre gem. § 226 (2) HGB: Dieses Kapitel behandelt die Auswirkungen der Aktivierung von Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen sowie latenter Steuern auf die Ausschüttungsfähigkeit von Gewinnen.

4. Ausschüttungssperre gem. § 235 HGB: Es werden die Sperren bei Zuschreibungen, der Auflösung von Bewertungsreserven sowie bei Kapitalrücklagen aus Umgründungen analysiert.

5. Zusammenfassung der Problemstellung: Das abschließende Kapitel resümiert die Bedeutung des Gläubigerschutzes innerhalb der österreichischen Rechnungslegungsvorschriften und fasst die untersuchten Ausschüttungsbeschränkungen zusammen.

Schlüsselwörter

Ausschüttungssperre, Handelsgesetzbuch, Gläubigerschutz, Jahresabschluss, eigene Anteile, Ingangsetzungsaufwand, latente Steuern, Kapitalrücklage, Umgründung, Bewertungsreserve, Bilanzierung, Eigenkapital, Ausschüttungsbemessung, Buchgewinne, Kapitalerhalt

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den verschiedenen Ausschüttungssperren des Handelsgesetzbuches und deren systematischer Einordnung in die österreichische Rechnungslegung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentral sind der Gläubigerschutz, die Bilanzierung von Vermögensgegenständen ohne Einzelveräußerbarkeit sowie die Einschränkungen der Gewinnausschüttung bei bilanzieller Gewinnverschönerung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, einen systematischen Überblick über die Ausschüttungssperren zu geben, die sicherstellen sollen, dass nur realisierte Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse der gesetzlichen Bestimmungen des HGB sowie der Auswertung einschlägiger rechts- und betriebswirtschaftlicher Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert spezifische Paragrafen wie § 225, § 226 und § 235 HGB, ihre theoretischen Grundlagen sowie deren praktische Anwendung anhand von Fallbeispielen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Ausschüttungssperre, Gläubigerschutz, Kapitalrücklagen, Umgründung, latente Steuern und Bilanzierung.

Wie wirken sich eigene Anteile auf die Ausschüttungssperre aus?

Gemäß § 225 Abs. 5 HGB ist für eigene Anteile eine Rücklage in gleicher Höhe zu bilden, was direkt die ausschüttungsfähigen Mittel mindert, um eine Kapitalrückzahlung zu vermeiden.

Warum gibt es eine Ausschüttungssperre bei der Aktivierung von Ingangsetzungsaufwendungen?

Da diese Aufwendungen keine Vermögensgegenstände darstellen, dient die Sperre dazu, eine Ausschüttung von reinen Buchgewinnen zu verhindern und somit die Gläubiger zu schützen.

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Details

Title
Die Ausschüttungssperren des Handelsgesetzbuches
Course
Externes Rechnungswesen
Grade
100/100
Author
Mag. Klaudia Blizek (Author)
Publication Year
2003
Pages
32
Catalog Number
V27603
ISBN (eBook)
9783638296083
ISBN (Book)
9783638649506
Language
German
Tags
Ausschüttungssperren Handelsgesetzbuches Externes Rechnungswesen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mag. Klaudia Blizek (Author), 2003, Die Ausschüttungssperren des Handelsgesetzbuches, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27603
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