Im Zeitalter der Globalisierung und der Europäischen Union, in dem eine multikulturelle Gesellschaft mittlerweile für fast alle Menschen zur Normalität geworden ist, sind Grenzen trotz aller Liberalisierungsmaßnahmen noch nicht auf der Strecke geblieben. Dies schafft vor allem im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, bei Sachverhalten mit Auslandsbeziehung, die Frage, nach welchem nationalen Recht ein solcher Sachverhalt zu beurteilen ist. Dieses Problem versucht das Internationale Privatrecht, nachfolgend IPR, zu lösen. Dabei handelt es sich grundsätzlich um nationales Recht, das bei einem Sachverhalt mit Auslandsbeziehung, bestimmen soll, welches materielle Recht anwendbar ist. Selbst im vermeintlich grenzenlosen Europa steht eine umfassende Harmonisierung des Zivilrechts noch aus. Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich jedoch nur mit einem Teilbereich des IPR, dem Internationalen Vertragsrecht. Diesem kommt im heutigen Wirtschaftsleben eine essentielle Bedeutung zu, da durch die zunehmende Globalisierung der Anteil der grenzüberschreitenden Verträge ständig zunimmt. Sie stehen somit im Zentrum des internationalen Wirtschaftsverkehrs. Im folgenden soll aufgezeigt werden, wie die Vorgehensweise zur Ermittlung des anwendbaren Rechts im Bereich des Internationalen Vertragsrechts ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Internationales Privatrecht (IPR)
2.1 Exkurs: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
2.2 Gesetzliche Grundlagen des IPR
2.3 Das UN-Kaufrecht(CISG) Verordnungen
3. Bestimmung des anwendbaren Rechts
3.1 Vertragsstatut
3.2 Rechtswahl (Art. 27 EGBGB)
3.2.1 Parteiautonomie
3.2.2 Grenzen der Parteiautonomie
3.2.3 Ausdrückliche Rechtswahl
3.2.4 Konkludente Rechtswahl
3.2.5 Teilrechtswahl
3.2.6 Nachträgliche Rechtswahl
3.3 Mangels Rechtswahl anwendbares Recht(Art. 28 EGBGB)
3.3.1 Charakteristische Leistung
3.3.2 Grundstücksverträge
3.3.3 Güterbeförderungsverträge
3.3.4 Engere Verbindung mit einem anderen Staat
3.3.5 Verträge ohne bestimmbare charakteristische Leistung
3.4 Einschränkungen der Rechtswahl
3.4.1 Verbraucherverträge (Art. 29 EGBGB)
3.4.2 Arbeitsverträge (Art. 30 EGBGB)
3.4.3 Forderungsabtretung (Art. 33 EGBGB)
3.4.4 Zwingende Vorschriften (Art. 34 EGBGB)
4. Sachnormverweisung (Art. 35 EGBGB)
5. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Vorgehensweise zur Ermittlung des anwendbaren Rechts im Bereich des Internationalen Vertragsrechts bei Sachverhalten mit Auslandsbezug. Ziel ist es, den Prozess der Rechtswahl und die objektiven Anknüpfungskriterien gemäß EGBGB systematisch darzustellen.
- Grundlagen des Internationalen Privatrechts (IPR) und Abgrenzung zum UN-Kaufrecht (CISG)
- Möglichkeiten und Grenzen der Parteiautonomie bei der Rechtswahl
- Ermittlung des anwendbaren Rechts bei fehlender Rechtswahl (Objektive Anknüpfung)
- Sonderregelungen zum Schutz schwächerer Vertragsparteien (Verbraucher- und Arbeitsverträge)
Auszug aus dem Buch
3.2.4) Konkludente Rechtswahl
Voraussetzung für eine konkludente Rechtswahl ist der reale Wille der Parteien. Denn nach Art. 27 Abs. 1 S. 2 EGBGB muss eine ausdrückliche Rechtswahl erfolgen oder es muss sich aus den Bestimmungen oder aus den Umständen des Vertrags eine Rechtswahl mit „hinreichender Sicherheit“ bestimmen lassen. Ein vermuteter hypothetischer Wille reicht indes nicht aus, um eine konkludente Rechtswahl zu begründen. Fehlt dieser Wille, so ist das anwendbare Recht nach Art. 28 EGBGB zu bestimmen. Wird eine konkludente Rechtswahl angenommen, so untersucht man die typischen Bestimmungen des Vertrages, wobei den einzelnen Bestimmungen nur Indizwirkung zukommt, die von anderen Bestimmungen durchaus widerlegt werden können.
Folgende Vertragsbestimmungen können Indizien für eine konkludente Rechtswahl sein:
- innerhalb des Vertrages wird auf Vorschriften eines bestimmten Rechts Bezug genommen,
- es wird die AGB einer Partei vereinbart,
- es wird ein einheitlicher Gerichtsstand oder Erfüllungsort vereinbart,
- es liegt eine enge Verknüpfung zweier Rechtsgeschäfte vor, wobei für ein Rechtsgeschäft eine Rechtswahl erfolgte,
- Verwendung von Formularvordrucken, die auf eine bestimmte Rechtsordnung aufbauen,
- oder es existieren andere Verträge zwischen den Parteien, bei denen eine Rechtswahl getroffen wurde, bzw. die tatsächlich nach einem bestimmten Recht abgewickelt wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Globalisierung und die daraus resultierende Notwendigkeit, bei grenzüberschreitenden Verträgen das anwendbare Recht zu bestimmen.
2. Internationales Privatrecht (IPR): Definition des IPR als nationales Recht zur Lösung von Sachverhalten mit Auslandsbezug und Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen sowie des UN-Kaufrechts.
3. Bestimmung des anwendbaren Rechts: Detaillierte Darstellung des Vertragsstatuts, der Rechtswahl durch Parteiautonomie, der objektiven Anknüpfung mangels Rechtswahl und der spezifischen Einschränkungen durch Schutzvorschriften.
4. Sachnormverweisung (Art. 35 EGBGB): Kurze Erläuterung zur Handhabung von Verweisungen auf fremde Rechtsordnungen im internationalen Schuldvertragsrecht.
5. Ausblick: Zusammenfassung der zunehmenden Bedeutung des internationalen Vertragsrechts vor dem Hintergrund der globalen Rechtsvereinheitlichung.
Schlüsselwörter
Internationales Privatrecht, IPR, Vertragsstatut, Rechtswahl, Parteiautonomie, EGBGB, Kollisionsnormen, UN-Kaufrecht, CISG, Sachverhalt, Auslandsbeziehung, Verbrauchervertrag, Arbeitsvertrag, Anknüpfung, Eingriffsnormen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die systematische Ermittlung des anwendbaren Rechts bei internationalen Verträgen nach deutschem Internationalem Privatrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Rechtswahl der Parteien, die objektive Anknüpfung (Art. 28 EGBGB) und der Schutz schwächerer Parteien durch zwingende Vorschriften.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der methodischen Vorgehensweise, um festzustellen, welche Rechtsordnung auf einen Vertrag mit Auslandsberührung anzuwenden ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung auf Basis des EGBGB und relevanter Literatur sowie Staatsverträgen wie dem EVÜ.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Vertragsstatut, die verschiedenen Arten der Rechtswahl, Kriterien der engsten Verbindung und Schutzmechanismen bei Verbraucher- und Arbeitsverträgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere IPR, Vertragsstatut, Rechtswahl, Parteiautonomie, Kollisionsnormen und Anknüpfungsregeln des EGBGB.
Was unterscheidet eine ausdrückliche von einer konkludenten Rechtswahl?
Eine ausdrückliche Rechtswahl erfolgt explizit durch Vertragsklauseln, während eine konkludente Rechtswahl aus dem Verhalten oder den Umständen mit hinreichender Sicherheit abgeleitet werden muss.
Warum gibt es Einschränkungen bei der freien Rechtswahl?
Einschränkungen existieren, um insbesondere bei Verbraucher- oder Arbeitsverträgen den sozialen Mindestschutz der schwächeren Partei zu gewährleisten und diese nicht durch eine Rechtswahl zu benachteiligen.
- Quote paper
- Anja Repke (Author), 2003, Bestimmung des anwendbaren Rechts im Vertragsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27617