Die Problematik von Augenzeugenberichten

Wie Schwierigkeiten im Bereich des Kontextes, des Informationsabrufs und der Aufmerksamkeit die Aussagen von Zeugen beeinflussen können


Hausarbeit, 2012

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Das menschliche Gedächtnis und Augenzeugenberichte
2.1 Gedächtnismodell
2.2 Probleme des Langzeitgedächtnisses und Konsequenzen für Zeugenaussagen

3. Weitere beeinflussende Faktoren
3.1 Der „Weapon-Effect“
3.2 Der „Experimenter-Effect“

4. Resumé

5. Literatur

Zusammenfassung

Die Problematik von Augenzeugenberichten ist genauso berüchtigt wie vielfältig. Die Bandbreite an Forschung, die zu diesem Thema angestellt wurde, hebt viele Aspekte hervor, die eine mangelnde Präzision von Zeugenaussagen verantworten können. Allein die Tatsache, dass Zeugen nur Erinnerungen des Langzeitgedächtnisses für ihre Berichte nutzen können, und Informationen des Kurzzeit- und des sensorischen Speichers keine Berücksichtigung finden, ist problematisch. Darüber hinaus können die Aussagen von Zeugen durch Schwächen des Langzeitgedächtnisses, wie der Enkodierungsspezifität und der Interferenz, weiter beeinträchtigt werden. Wissenschaftliche Studien belegen, dass vor allem die Interferenz durch fehlerhafte Nachinformationen die Erinnerungsleistung von Zeugen verschlechtern kann. Letztendlich existieren einige Phänomene, die Augenzeugenberichte weiterhin verzerren können: Der sogenannte „Weapon-Effect“ ist ein Beispiel dafür, wie die Präzision von Aussagen abhängig von der Aufmerksamkeitsverteilung eines Zeugen variieren kann; der „Experimentor-Effect“ ist ein Beispiel für methodische Probleme, die negative Auswirkungen auf die Richtigkeit von Zeugenaussagen haben können.

1 Einleitung

Öfter als man zunächst annehmen könnte, werden Menschen wegen Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Nicht selten basieren solche Justizirrtümer auf den Berichten von Augenzeugen, die den Tatverdächtigen belasten. Dies geschieht auch im Fall von James Bain, der in den USA 35 Jahre lang in einem Gefängnis einsaß, obwohl er unschuldig war. Am 23. März 1974 wird der damals 19-Jährige verhaftet, weil ihm vorgeworfen wird, einen neunjährigen Jungen zunächst entführt und anschließend vergewaltigt zu haben (Eckardt, 2010). Für den Zeitpunkt der Tat besaß Bain allerdings ein Alibi: Tagsüber hatte er einen Freund besucht und am Abend mit seiner Zwillingsschwester ferngesehen. Dieses nütze ihm aber nichts, denn die Tatsache, dass das Opfer James Bain als seinen Peiniger identifiziert hatte, wog für das Gericht schwerer. Auf diese Weise wurde der junge Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst 35 Jahre nach Beginn der Haftstrafe, im Jahr 2009, beweisen modernere Methoden zur Aufklärung von Kriminalfällen seine Unschuld: Die DNS-Spuren an der Unterwäsche des Opfers entsprechen nicht dem genetischen Code von James Bain, was dazu führt, dass er aus dem Gefängnis entlassen wird (Ternieden, 2010).

Doch nicht immer gehen fälschliche Verurteilungen in den USA so glimpflich aus. So stirbt beispielsweise der junge Familienvater Cameron Todd Willingham, weil seine Schuld an einem Brand seines Hauses und der daraus resultierende Tod seiner drei Kinder als erwiesen galt. Am 23. Dezember 1991 steht das Haus der Familie Willingham in Flammen (Kölner Stadt-Anzeiger, 2009). Die Mutter ist zu dieser Zeit bei der Arbeit, der damals erwerbslose Familienvater ist mit seinen drei Töchtern alleine zu Hause. Als Cameron Willingham das Feuer bemerkt, ruft er um Hilfe. Die Feuerwehr, die kurz darauf eintrifft, kann die beiden jüngsten Kinder nicht mehr aus dem brennenden Haus retten. Die ältere Tochter der Familie Willingham stirbt an den Folgen einer Rauchvergiftung. Durch ein Gutachten, das angibt, das Feuer hätte nur durch menschliches Handeln entsehen können, gerät der Familienvater unter Verdacht. Als dies publik wird, erinnern sich auf einmal Nachbarn an ein auffälliges Verhalten des jungen Mannes zum Zeitpunkt des Brandes: Die Augenzeugen sind sich sicher, dass Willingham erst Anstalten gemacht hätte, seine Töchter zu retten, als die Feuerwehr vor Ort war. Zuvor habe er beispielsweise noch sein Auto aus der Einfahrt gefahren, anstatt seinen Kindern zu helfen.

Nicht zuletzt wegen solcher Aussagen wurde Cameron Todd Willingham schuldig gesprochen (Kölner Stadt-Anzeiger, 2009). Da er die vermeintliche Tat nicht gestehen wollte, wurde er sogar zum Tode verurteilt, was im Bundesstaat Texas eine legitime Bestrafung bei besonders schweren Vergehen ist. Auf diese Weise wurde der junge Mann im Jahr 2004 durch die Giftspritze hingerichtet. Ein neueres Gutachten aus dem Jahr 2009 findet allerdings harmlose Gründe für die Indizien, die in dem ersten Gutachten als klare Hinweise für Brandstiftung gegolten hatten und belegt damit die Unschuld des Familienvaters.

Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Problematik von Augenzeugenberichten. Gründe, die zu Ungenauigkeiten bei solchen Berichten führen können und die sich aus der Struktur des menschlichen Gedächtnisses ableiten lassen, werden aufgeführt. Darüber hinaus werden weitere Phänomene besprochen, die die Sicherheit von Zeugenaussagen weiterhin beeinflussen können.

Im zweiten Abschnitt wird der Aufbau des menschlichen Gedächtnisses erläutert. Auf dieser Grundlage werden Schlussfolgerungen gezogen, wie die Präzision von Augenzeugenberichten durch die besondere Struktur des Gedächtnisses beeinträchtigt werden kann. Des weiteren werden Mängel des Langzeitgedächtnisses betont, die Enkodierungsspezifität und die Interferenz, die Unsicherheiten von Zeugenaussagen begründen können.

Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit weiteren Einflussgrößen, die Auswirkungen auf die Berichte von Augenzeugen haben. So wird als Beispiel für die Beeinträchtigungen der Genauigkeit von Zeugenaussagen durch Probleme der Aufmerksamkeitsverteilung bei der Beobachtung des Tathergangs der sogenannte „Weapon-Effect“ erklärt. Anschließend wird der „Experimenter-Effect“ als Beispiel für einen situativen bzw. methodologischen Faktor, der die Glaubwürdigkeit von Augenzeugen beeinflusst, beschrieben.

Der vierte Abschnitt bildet das Resumé, das abschließend die problematischen Aspekte bezüglich der Präzision von Augenzeugenberichten zusammenfasst. Außerdem werden Hinweise gegeben, die dazu nützlich sein können, Zeugenaussagen zu verbessern.

2 Das menschliche Gedächtnis und Augenzeugenberichte

Wie in der Einleitung illustriert wurde, sind Augenzeugenberichte oft verzerrt und ungenau. Dies resultiert unter anderem aus der spezifischen Struktur des menschlichen Gedächtnisses. Diese wird im Folgenden genauer erläutert.

2.1 Gedächtnismodell

Zunächst wird das menschliche Gedächtnis nach verschiedenen Modellen (z. B. Atkinson & Shiffrin, 1968; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 430) in ein Arbeits- und ein Langzeitgedächtnis unterteilt: Während im letzteren bestimmte Inhalte längerfristig gespeichert werden, dient das Arbeitsgedächtnis dazu, Informationen kurzfristig aufrechtzuerhalten. So besitzt das Langzeitgedächtnis eine höhere Speicherkapazität und kann Informationen auch über einen längeren Zeitraum abrufen. Im Gegensatz dazu ist die Kapazität des Arbeitsgedächtnisses begrenzter und dort zwischengespeicherte Informationen sind nur über eine kurze Zeit hinweg verfügbar (Müsseler, 2008). Neben diesen beiden Gedächtniseinheiten bildet das sogenannte sensorische Gedächtnis, das aus verschiedenen reizspezifischen Registern (z. B. visuell, auditiv, haptisch usw.) besteht, den Übergang zwischen der Wahrnehmung und dem eigentlichen Gedächtnis. Dort werden Informationen nur für einen kurzen Moment (wenige hundert Millisekunden) entsprechend des jeweiligen Stimulus (z. B. visuell, auditiv, haptisch usw.) aufrechterhalten (Müsseler, 2008).

Zeugenaussagen werden in der Regel erst eine gewisse Zeit nach dem eigentlichen Tathergang durch die Polizei aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Informationen des sensorischen und des Arbeitsgedächtnisses womöglich nicht mehr zugänglich, sodass nur die Inhalte, die im Langzeitgedächtnis abgelegt wurden, als Grundlage für die Zeugenaussage dienen können. Nach Broadbent (1958; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 431) muss man sich die zuvor genannten Gedächtnismodule als hintereinander geschaltete Systeme vorstellen. Eine Vielzahl von Umweltreizen wird in den sensorischen Speicher aufgenommen und dort präattentiv verarbeitet. Eine Auswahl dieser Stimuli gelangt anschließend in den Arbeitsspeicher, wo diese bewusst wahrgenommen werden. Die Basis, auf der die Gesamtheit der verarbeiteten Reize gefiltert und unter Umständen in das Arbeitsgedächtnis weitergeleitet wird, besteht lediglich aus physikalischen Reizeigenschaften. Auf diese Weise gehen bereits viele der Situation inhärenten Informationen verloren, ohne dass sie hinsichtlich ihrer Relevanz beurteilt worden wären. Beispielsweise könnte ein wichtiger Hinweis auf den Täter von einem Zeugen übersehen werden, weil der jeweilige Stimulus in der entsprechenden Situation nicht so deutlich war wie andere Reize. Deshalb würde der relevante Stimulus nicht in den Arbeitsspeicher gelangen und so der bewussten Wahrnehmung verborgen bleiben.

Jene Reize, die in das Arbeitsgedächtnis aufgenommen werden, werden dort tiefer gehend analysiert (Müsseler, 2008). So werden die eingehenden Stimuli erstmals bezüglich ihrer Bedeutsamkeit eingeordnet. Von dort aus werden diejenigen Reize, die immer wieder gebraucht werden, in das Langzeitgedächtnis weitergeleitet. Andere Stimuli, auf die eine Person nicht so oft zurückgreift, sind zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfügbar. So können Details, die in der Situation des Tathergangs wahrgenommen werden, eventuell bei der Zeugenbefragung nicht mehr erinnert werden, da diese nicht so oft benutzt wurden wie andere, offensichtlichere Informationen. Diese Funktionsweise des menschlichen Gedächtnisses (Broadbent, 1958; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 431) zeigt, dass die Schilderung eines Ereignisses, die nur auf Inhalten des Langzeitgedächtnisses beruht, eine äußerst verarmte Reproduktion der Realität darstellt. Dies ist die erste Problematik bei Augenzeugenberichten. Darüber hinaus beinhaltet der Langzeitspeicher einige Schwächen, sodass die dort gespeicherten Informationen eventuell verzerrt werden.

2.2 Probleme des Langzeitgedächtnisses und Konsequenzen für Zeugenaussagen

Eine Besonderheit des Langzeitgedächtnisses, die sich im Zusammenhang mit Zeugenaussagen als problematisch entpuppen kann, ist die sogenannte Enkodierungsspezifität. Unter dem Begriff „Enkodierung“ versteht man zunächst einmal das Verschlüsseln bzw. das Einprägen von Inhalten (Kaminski, 1959; zitiert nach Häcker & Stapf, 2009, S. 258). Das Phänomen der Enkodierungsspezifität beschreibt die Tatsache, dass Menschen gespeicherte Informationen besser abrufen können, wenn der Kontext, in dem sie dies tun, jenem Kontext entspricht, in dem sie die jeweiligen Informationen auch enkodiert haben. So zeigte eine Untersuchung von Godden und Baddeley (1975; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 444), dass Versuchspersonen, die Wortlisten während eines Tauchgangs lernten, später mehr von diesen Wörtern unter Wasser als am Strand erinnern konnten. Auch bei jenen Studienteilnehmern, die die Wörter am Strand lernten, war der Abruf besser, wenn Lern- und Abrufkontext identisch waren, d. h. wenn sie sich am Strand und nicht unter Wasser befanden. Dieses Experiment (Godden & Baddeley, 1975; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 444) bezieht sich auf die Enkodierungsspezifität des materiellen Kontextes, allerdings wirkt dieses Phänomen auch auf anderen Ebenen: So ist einerseits der Zustand des Organismus während des Enkodierens und des Abrufens (z. B. nüchtern vs. alkoholisiert) und andererseits die emotionale Lage einer Person in diesen beiden Situationen (z. B. ängstlich vs. erfreut) von Bedeutung. Sind der allgemeine Zustand und die emotionale Befindlichkeit eines Menschen während des Einprägens und des Erinnerns von Informationen identisch, kann er in der Regel mehr gespeicherte Informationen abrufen.

Bei Zeugenaussagen entspricht der Abrufkontext meist nicht der Umgebung, in dem bestimmte Inhalte gespeichert wurden: Meistens werden die Aussagen von Zeugen im Polizeiamt aufgenommen. Gespeichert wurden die Informationen, die bei der Zeugenbefragung abgerufen werden, allerdings am Tatort. Auf diese Weise unterscheidet sich bereits die materielle Umgebung von Enkodierungs- und Abrufkontext. Weiterhin befindet sich ein Zeuge während er eine Aussage macht selten im identischen Zustand wie es beim Tathergang der Fall war. Darüber hinaus wird ein Zeuge, wenn er von der Polizei befragt wird, vermutlich nicht die gleichen Emotionen, z. B. die gleiche Angst wie zum Zeitpunkt der jeweiligen Straftat empfinden. So sind sowohl der externe Kontext, als auch der interne Zustand (d. h. der allgemeine Zustand und die emotionale Lage) einer Person in den beiden relevanten Situationen (zunächst die Informationsspeicherung während der Tat und anschließend die Befragung durch die Polizei) unterschiedlich. Die Voraussetzungen für einen Augenzeugen, möglichst viele Einzelheiten der Tat zu erinnern, sind also denkbar schlecht. Eine Technik, die entwickelt wurde, um die Auswirkungen dieser Problematik einzugrenzen, ist das sogenannte Kognitive Interview (Müsseler, 2008). Dabei sollen Zeugen sich einerseits den Tatort, d. h. den externen Kontext, und andererseits ihre interne Verfassung während des Tathergangs, d. h. ihren Zustand (z. B. Was war der Grund, warum man sich zu diesem bestimmten Zeitpunkt am Tatort befand? War die Person in Eile oder nicht? Welche Gedanken gingen ihr vor der Tat durch den Kopf?) und ihre emotionalen Empfindungen, vergegenwärtigen, um die Tat anschließend besser schildern zu können (Malpass & Devine, 1981; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 445).

Eine weitere Schwäche des Langzeitgedächtnisses ist die sogenannte Interferenz. Im Rahmen der Lernpsychologie versteht man darunter „ die Störung der Reproduktion einer dargebotenen Ausgangsreihe durch die Folgen der Darbietung einer interpolierten Reihe“ (Häcker & Stapf, 2009, S. 482). Um dieses Phänomen besser verstehen zu können, lohnt es sich, eine mögliche Untersuchung zum Vergessen durch Interferenz zu betrachten (Martin, 1965; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 446): Dabei lernen Versuchspersonen zuerst Wörter einer Liste A. Anschließend werden den Versuchsteilnehmern Wörter einer Liste B präsentiert, die sie nun der Reihenfolge nach mit den Wörtern der Liste A zusammenbringen sollen, sodass A–B-Assoziationen gelernt werden (wenn z. B. das erste Wort der Liste A „Baum“ und das erste Wort der Liste B „Tasche“ lautet wäre die zu lernende Verknüpfung „Baum – Tasche“). In einem zweiten Durchgang sollen Teilnehmer der Experimentalgruppe nach dem gleichen Prinzip Wortverknüpfungen der Liste A und einer neuen Liste D lernen. Die Aufgabe der Kontrollgruppe ist es hingegen, sich Assoziationen zwischen Wörtern zweier neuer Listen C und D einzuprägen. Letztendlich wird ein Test mit allen Versuchspersonen durchgeführt, bei dem es darum geht, jedes Wort der Liste A mit seinem zugehörigen Wort der Liste B zu nennen. Es sollen also jene Inhalte reproduziert werden, die im ersten Versuchsdurchgang gelernt wurden. Es stellte sich heraus, dass die Experimentalgruppe in diesem Test wesentlich schlechtere Leistungen erzielte als die Kontrollgruppe (Martin, 1965; zitiert nach Müsseler, 2008, S. 446). Der Grund dafür sind womöglich Interferenzprozesse, die bei der Experimentalgruppe durch die gelernten Wortverknüpfungen im zweiten Durchgang aufgetreten sind: Dadurch dass sich die Teilnehmer in einem zweiten Durchlauf A–D-Assoziationen einprägen mussten, fiel es ihnen schwerer, die ursprünglich eingeübten Wortverknüpfungen der Listen A und B zu erinnern, da die Wörter der Liste D mit denen der Liste B interferierten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Problematik von Augenzeugenberichten
Untertitel
Wie Schwierigkeiten im Bereich des Kontextes, des Informationsabrufs und der Aufmerksamkeit die Aussagen von Zeugen beeinflussen können
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
20
Katalognummer
V276451
ISBN (eBook)
9783656694793
ISBN (Buch)
9783656697992
Dateigröße
529 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit beginnt mit Beispielfällen, in denen Menschen aufgrund falscher Zeugenaussagen verurteilt wurden. Diese realen Fälle bieten einen interessanten Einstieg in das Thema. Am Ende der Arbeit wird noch einmal auf diese Fälle eingegangen. In diesem Fall werden auch Methoden angesprochen, um fehlerhafte Zeugenaussagen, die - wie man anhand der Beispielfälle sieht - fatale Folgen haben können, zu reduzieren.
Schlagworte
probelmatik, augenzeugenberichten, schwierigkeiten, bereich, kontextes, informationsabrufs, aufmerksamkeit, aussagen, zeugen
Arbeit zitieren
Caren Hilger (Autor:in), 2012, Die Problematik von Augenzeugenberichten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276451

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