In der öffentlichen Diskussion sind exorbitante Vergütungen für Vorstände und
Investmentbanker in der Kritik. In der aktuellen Finanzkrise erweist es sich, dass Boni,
Altersversorgungen und weitere Gehaltsbestandteile in Millionenhöhe selbst dann noch
fließen, wenn die Verantwortlichen dem Unternehmen schwere Verluste zugefügt haben.
Obwohl die GmbH-Geschäftsführer von dieser öffentlichen Diskussion bislang ausgenommen
sind, stellt sich auch für diese Gruppe die Frage, ob deren Vergütungen zivilrechtlich
grundsätzlich nach oben begrenzbar sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begrenzungsmöglichkeiten außerhalb des § 138 BGB
- § 138 BGB als Sittenwidrigkeitsgrenze?
- Es stellt sich die Frage, ob es eine Sittenwidrigkeitsgrenze für die Bezahlung der GmbH-Geschäftsführer nach oben geben kann.
- Kommen in diesen Fragen tatsächlich nur moralische, aber keine rechtlichen Kriterien zum Tragen?
- Anwendungsbereich
- Schließt Wucher den Abs. 1 des § 138 BGB aus?
- Sittenwidrigkeit
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Beitrag untersucht die Frage, ob die Vergütung von GmbH-Geschäftsführern nach oben hin durch den § 138 BGB begrenzt werden kann. Der Fokus liegt dabei auf der Sittenwidrigkeitsprüfung von Vergütungsregelungen im Kontext von exorbitanten Vergütungen und der Frage, ob diese im Sinne des § 138 BGB sittenwidrig sein können.
- Begrenzungsmöglichkeiten von Geschäftsführervergütungen
- Anwendbarkeit des § 138 BGB auf Geschäftsführerverträge
- Sittenwidrigkeit von Vergütungsregelungen
- Kriterien für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit
- Rechtsfolgen einer sittenwidrigen Vergütungsvereinbarung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik exorbitanter Vergütungen für Vorstände und Investmentbanker in der aktuellen Finanzkrise dar und fragt nach der zivilrechtlichen Begrenzbarkeit von Geschäftsführervergütungen. Kapitel 2 beleuchtet verschiedene Begrenzungsmöglichkeiten außerhalb des § 138 BGB, wie z. B. § 30 GmbHG und § 87 Abs. 1 AktG, und zeigt deren Grenzen auf. Kapitel 3 widmet sich der Frage, ob § 138 BGB als Sittenwidrigkeitsgrenze für Geschäftsführervergütungen dienen kann. Es werden verschiedene Argumente und Meinungen aus der Literatur und Rechtsprechung beleuchtet, die sowohl für als auch gegen eine Anwendung des § 138 BGB sprechen. Dabei wird insbesondere die Frage der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung sowie die Bedeutung des objektiven Maßstabs des verständigen Durchschnittsmenschen diskutiert. Abschließend werden die Rechtsfolgen einer sittenwidrigen Vergütungsvereinbarung erläutert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Geschäftsführervergütung, § 138 BGB, Sittenwidrigkeit, Angemessenheit, Leistung und Gegenleistung, verständiger Durchschnittsmensch, Rechtsfolgen, Dienstvertrag, GmbH-Recht.
- Arbeit zitieren
- Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Autor:in), 2014, Geschäftsführervergütung und § 138 BGB?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276714