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Verwaltungshandeln beschränkt sich nicht auf die für das Einzelfallhandeln typische Handlungsformen

Titel: Verwaltungshandeln beschränkt sich nicht auf die für das Einzelfallhandeln typische Handlungsformen

Forschungsarbeit , 2014 , 36 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln gibt dem Bürger ein Stück persönlichkeitsbildender Selbstbestimmung zurück. Die analytisch kommunikative Verwaltung steht den Bürgern in liberalisierten Netzen in neuen Kooperation und Netzstrukturen gegenüber.
Die Verwaltung ist konstitutiv nur der Verfassung unterstellt, so dass es keinen rechtsfreien Raum geben kann, Art. 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 20 Abs. 3 GG. Eine rechtsfreie Exekutive ist nach dem GG nicht denkbar. Kompetenzen müssen der Verwaltung von der Rechtsordnung ausdrücklich eingeräumt werden. Ansonsten sind die Kompetenzen der Verwaltung (ausdrücklich) beschränkt. Unter der normativen Geltung des GG gibt es keine außerrechtliche Staatszwecklehre, die innerrechtliche Befugnisse eröffnet.
Recht lebt in Sprache und entwickelt sich mit der Sprache; Auch das Recht, das seine Verbindlichkeiten in Sprache überbringt, nimmt teil an der Entwicklung der Sprache. Kirchhof: Recht lebt in Vorschriften die den zukünftigen, noch unbekannten Fall regeln soll. Wenn eine solche Regelung auf die Zukunft vorgreift, ist sie mit der Verkündung schon veraltet.
Die Qualität einer Verwaltungsentscheidung ist an den sachlichen und rationalen Gründen, die in der Entscheidung dargestellt werden, zu messen. Ist die Entscheidung begründet? Hält sie dem Begründungs zwang als verwaltungsinterner Vorabkontrolle stand, dann kann Rechtssicherheit durch vernünftige, rationale und widerspruchsfreie Darstellung entstehen.
Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind legitime Direktiven des Verwaltungsrechts. Neben die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist zunehmend die Problemlösungsfähigkeit des Regelungsverständnisses in den Vordergrund getreten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln

2. Recht lebt in Sprache

3. Die Macht der Sprache

4. Das Wort ist stärker als sein Sprecher

5. Recht spricht den Menschen in der Rationalität des Sprachlichen an

6. Das Recht ist der spannende Rahmen

7. Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind legitime Direktiven des Verwaltungsrechts

8. Rechtlich geordnete Verfahren der Entscheidungsfindung

9. Die Frage nach der Legitimation politischer Herrschaft

10. Demokratie ohne Politiker?

11. Informationen und Erläuterungen

12. Im Gesamtkomplex Recht, Moral und Ethik geht es um positive Kennzeichen

13. Siegel, Entscheidungsfindung

14. Das Verwaltungsverfahrensrecht ist als Teil des Verwaltungsrechts

15. Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns in einer modernen, demokratisch geprägten Gesellschaft. Im Zentrum steht die Untersuchung, wie durch effiziente Verfahrensgestaltung, frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien eine höhere Akzeptanz und Legitimation staatlicher Entscheidungen erreicht werden kann.

  • Die Rolle der Sprache als Grundlage des Rechts und der Verwaltungskommunikation.
  • Die Bedeutung von Transparenz und Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben und Infrastrukturprojekten.
  • Das Spannungsfeld zwischen Effizienz, Wirtschaftlichkeit und demokratischer Legitimation in Verwaltungsentscheidungen.
  • Der Schutz der Grundrechte im Kontext moderner Verwaltungsstrukturen und digitaler Transformation.
  • Die Funktion des Verwaltungsverfahrens als Instrument der Sachaufklärung und Interessenausgleichung.

Auszug aus dem Buch

Die Verwaltung und das Verwaltungshandeln

Die öffentliche Verwaltung zeichnet sich durch einen Organisationsbezug aus. Entscheidungen werden kollegiale Stellen oderkoalierende Stellen getroffen (Teams, Ausschüsse, Beiräte). Die Verwaltung ist ein soziales Gefüge, das bindende Entscheidungen gestaltet und verantwortet. Die Verwaltung handelt als organisatorisches Makrosystem, das sich aus Behörden „speist“, die teilweise vernetzt oder im Verbund handeln.

Organisationen analysieren Kommunikationsbeziehungen zwischen den Akteuren, erarbeiten Steuerungsvorgaben und –instrumente und betrachten Zielverwirklichung und Wirkungszusammenhänge. Das Recht der Verwaltungsorganisation erscheint als Stuerungsressource, zumal verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben nicht einfach durch bloße Effizienz und Partizipationsvorteile ausgehebelt werden dürfen.

Die Organisation ist eine institutionelle Wirkeinheit mit einem instrumentellen Regelsystem zur Bewältigung/Erfüllung von Aufgaben und Lösung von Interessenskonflikten.

Das Verwaltungshandeln wird durch das Recht gesteuert, d. h. von heteronom gesetzten oder anerkannten Verbindlichkeiten oder Gewohnheiten.

Zusammenfassung der Kapitel

Mitwirkungsoffenes Verwaltungshandeln: Dieses Kapitel thematisiert die konstitutionelle Bindung der Verwaltung an die Verfassung und die Notwendigkeit demokratischer Mitwirkung.

Recht lebt in Sprache: Hier wird die zentrale Rolle der Sprache als Medium der Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung hervorgehoben.

Die Macht der Sprache: Es wird analysiert, wie klare Formulierungen öffentliche Gewalt begrenzen und Willkür verhindern können.

Das Wort ist stärker als sein Sprecher: Dieses Kapitel definiert die Beziehung zwischen Bürger und Verwaltung als ein Rechtsverhältnis mit festen Rollen und Verantwortlichkeiten.

Recht spricht den Menschen in der Rationalität des Sprachlichen an: Es wird die verfassungsrechtliche Einordnung von Verwaltungsakten und die Bedeutung von Vertrauensschutz diskutiert.

Das Recht ist der spannende Rahmen: Dieses Kapitel beschreibt das Recht als den notwendigen Ordnungsrahmen für staatliches Leben.

Wirtschaftlichkeit und Effizienz sind legitime Direktiven des Verwaltungsrechts: Hier werden ökonomische Prinzipien in den Kontext der Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns gesetzt.

Rechtlich geordnete Verfahren der Entscheidungsfindung: Dieses Kapitel befasst sich mit der Komplexitätsreduktion durch formale Verwaltungsverfahren.

Die Frage nach der Legitimation politischer Herrschaft: Hier werden die moralischen und empirischen Grundlagen staatlicher Machtausübung beleuchtet.

Demokratie ohne Politiker?: Es werden Formen der direkten Demokratie und deren Grenzen im parlamentarischen System kritisch hinterfragt.

Informationen und Erläuterungen: Dieses Kapitel betont die Bedeutung von Begründungspflichten für eine lebendige Verwaltung.

Im Gesamtkomplex Recht, Moral und Ethik geht es um positive Kennzeichen: Hier werden die Abgrenzungen zwischen verschiedenen normativen Ordnungen vorgenommen.

Siegel, Entscheidungsfindung: Fokus auf die Entscheidungsorientierung als zentralem Begriff öffentlicher Verwaltung.

Das Verwaltungsverfahrensrecht ist als Teil des Verwaltungsrechts: Dieses Kapitel verortet das Verfahrensrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht.

Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee: Hier werden moderne Zivilgesellschaft und protestierende Gesellschaft im Internetzeitalter als Herausforderung für die Verwaltung diskutiert.

Schlüsselwörter

Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren, Bürgerbeteiligung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Partizipation, Transparenz, Effizienz, Legitimation, Infrastrukturvorhaben, Rechtsnormen, Grundgesetz, Verwaltungshandeln, Informationsfreiheit, Vertrauensschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die demokratische Rolle der öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung moderner Herausforderungen wie Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Feldern zählen das Verwaltungsverfahrensrecht, die Bedeutung von Sprache im Recht, Effizienzprinzipien der Verwaltung sowie die Möglichkeiten und Grenzen direkter Demokratie.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Verwaltungsentscheidungen legitimiert werden können und wie moderne Verfahrensformen zur Akzeptanz staatlichen Handelns beitragen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechtswissenschaftlichen Analyse, die verfassungsrechtliche Prinzipien mit verwaltungswissenschaftlichen Erkenntnissen und aktuellen fachrechtlichen Regelungen verknüpft.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert intensiv die verfassungsrechtlichen Bindungen der Exekutive, die Bedeutung formaler Verwaltungsverfahren sowie die Integration von Bürgerbeteiligung in komplexe Zulassungsprozesse.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Verwaltungsverfahren, Rechtsstaatlichkeit, Bürgerbeteiligung, Legitimation und Transparenz.

Welche Rolle spielt die Sprache im Verwaltungshandeln laut der Arbeit?

Die Sprache wird als „Zeichen des Rechts“ verstanden, die für Bestimmtheit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit unerlässlich ist und somit die öffentliche Gewalt begrenzt.

Wie bewertet der Autor die Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten?

Der Autor sieht in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine wichtige Chance zur Konfliktvermeidung und zur Steigerung der Akzeptanz, betont jedoch gleichzeitig die rechtlichen Grenzen, da die Letztentscheidung bei den zuständigen Behörden verbleibt.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Verwaltungshandeln beschränkt sich nicht auf die für das Einzelfallhandeln typische Handlungsformen
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim  (Forschungsinstitut (FOI))
Note
1,0
Autor
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
36
Katalognummer
V277412
ISBN (eBook)
9783656700913
ISBN (Buch)
9783656703525
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verwaltungsrecht Verwaltungshandeln formales und schlichtes Verwaltungshandeln Begründungspflicht Verwaltungsakt Demokratisierung des Verwaltungshandelns Bürgerbeteiligung Stuttgart 21 Untergesetzliche Regelungsnormen Rechtmäßigkeit Kirchhof Sprache Rechtsstaat
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor:in), 2014, Verwaltungshandeln beschränkt sich nicht auf die für das Einzelfallhandeln typische Handlungsformen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/277412
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Leseprobe aus  36  Seiten
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