Herr A u. Frau B sind die Eltern der 12-jährigen C. Die Eltern kümmern sich nicht um C. C führt überwiegend den Haushalt der Familie und ist ziemlich verstört. Wenn C morgens zur Schule geht, liegen A + B oft noch betrunken im Bett. A schlägt B u. C oft aus nichtigem Anlass.
Das Gericht hat A u. B das Aufenthaltsbestimmungsrecht für C entzogen. C wendet sich nun an das Jugendamt mit der Bitte um Unterbringung in einem Heim.
Die Eltern sind mit der Maßnahme nicht einverstanden.
Frage: Was kann das Jugendamt tun, um der Tochter C zu helfen?
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