Die Umsatzteuer zählt zu den Verbrauchssteuern, belastet grundsätzlich den Konsumenten und verkörpert für den Unternehmer einen durchlaufenden Posten. Maßgebend für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Steuergegenstand, der den steuerbaren Umsatz darstellt ( vgl. Andres, 1992, S. 51ff.). Im Bereich der Kultur gibt es Aspekte, die hier der genaueren Erläuterung bedürfen. Die vorgelegte Arbeit soll ferner eine allgemeine kurze Einführung in das Gebiet der Umsatzsteuer geben.
Der Steuergegenstand ist gem § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Lieferung und Leistung, die im Inland von einem Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seiner Unternehmung ausgeführt wird und ist maßgebend für die Steuerberechnung (vgl. Umsatzsteuerrecht, 2004, S. 3). Der Steuergegenstand ergibt sich auch aus der sonstigen Leistung, gem. § 3 Abs. 9 UStG. Die sonstigen Leistungen umfasst z.B. Dienstleistungen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3a und c UStG wie sie im Bereich der Kultur zu finden sind (vgl. Völkel, 1995, S. 43.).
Voraussetzung für die Steuerbarkeit einer Lieferung und Leistung ist die Unternehmereigenschaft die vorliegen muss. § 2 Abs. 1 UStG besagt, das derjenige Unternehmer ist, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt (vgl. Wöhe, 1995, S. 138).
Im Kulturbereich gibt es die Unterscheidung zwischen selbständig tätig und unselbständig. Hierzu folgende exemplarische Aufstellung (Hundt-Eßwein, 1998, S. 4427f.) :
Selbständig sind:
Komponisten
Kapellmeister, die eigene Konzerte veranstalten oder eine Kapelle leiten
unselbständige Orchestermusiker , wenn sie gelegentlich künstlerisch tätig werden und diese Tätigkeit nicht zu den Nebenpflichten aus dem Dienstvertrag gehören (BStBl 1972 II S. 212)
Unselbständig sind:
Filmschaffende, dann wenn Sie von Weisungen ihres Dienstherren vertraglich weitestgehend abhängig sind (Gewährung von Urlaub etc.)
Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag beim Theaterunternehmen angestellt sind
Musiker und andere Unterhaltungskünstler, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für einen Gastwirt oder ähnlichen Veranstalter tätig sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen
1.1. Allgemein
1.2. Steuergegenstand
1.3. Geltungsbereich
2. Unternehmereigenschaft
2.1. Allgemein
2.2. Kultureller Aspekt
3. Besteuerung des Umsatzes
3.1. Steuerbarer Umsatz
3.2. Steuerbefreiung
3.2.1. Steuerfreie Umsätze
3.2.2 Steuerbefreiung im kulturellen Bereich
3.2.2.1. Steuerbefreiung aufgrund der Eigenschaften des Künstlers
3.2.2.2 Steuerbefreiung aufgrund des Ortes der sonstigen Leistung
3.2.3. Kleinunternehmer
3.2.3.1. Umsatzsteuerliche Behandlung von Kleinunternehmern
3.2.3.2 Option zur Steuerpflicht bei Kleinunternehmern
3.3. Einfuhrumsatzsteuer
3.4. Prüfungschema
3.5. Bemessungsgrundlage
4. Vorsteuerabzug
5. Steuersätze
6. Zahllast
7. Zahlungsfristen und Voranmeldungszeiträume
7.1. Zahlungsfristen
7.2. Voranmeldungszeiträume
7.3. Dauerfristverlängerung
8. Durchschnittssatzbesteuerung
9. Umsatzsteuerrechtliche Regelungen bei Kulturvereinen
10. Umsatzsteuerjahreserklärung
11. sonstige Pflichten
11.1. Aufzeichnungspflichten
11.2. Aufbewahrungspflichten
12. Schlußwort
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit gibt einen systematischen Überblick über die umsatzsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen im Kunst- und Kulturbereich. Ziel ist es, die Komplexität der Besteuerung für Kulturschaffende unter Berücksichtigung spezifischer Rechtsgrundlagen und Ausnahmeregelungen verständlich darzulegen.
- Grundlagen der Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit
- Steuerbefreiungstatbestände im kulturellen Sektor
- Regelungen für Kleinunternehmer und Kulturvereine
- Systematik der Umsatzsteuerermittlung und Steuersätze
- Pflichten zur Aufzeichnung und Aufbewahrung von Unterlagen
Auszug aus dem Buch
3.2.2. Steuerbefreiung im kulturellen Bereich
Da der Kulturbereich einen gewissen Wirtschafts- und Berufszweig darstellt, sei im folgenden auf die dortigen Steuerbefreiungen eingegangen. Bei der hier angesprochenen Möglichkeit der Steuerbefreiung unterscheidet man hauptsächlich zwei Bereiche:
3.2.2.1. Steuerbefreiung, aufgrund der Eigenschaften des Künstler
Gem. § 4 Abs. 1 Nr. 20 UStG sind die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeinschaftsverbände; Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst steuerfrei. Das gleiche gilt für Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderen Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, daß sie die gleichen kulturellen Aufgaben.
Die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmern sind steuerfrei, wenn die Darbietung von den bezeichneten Theatern, Orchester, Musikensembles oder Chören erbracht werden (vgl. Umsatzsteuergesetz, 2004, S. 22f.).Ein Gesangssolist kann als eine Einrichtung im Sinne der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie gelten, dies hat der EuGH in einem Urteil vom 3. April 2003 entschieden und wurde vom BGH in einem Beschluß von 18. Juni 2003 umgesetzt. Die OFD Düsseldorf hat ferner entschieden, daß die Steuerbefreiung auch dem Einzelkünstler zu gewähren sei, der eine von der Bezirksregierung auf ihn persönlich ausgestellte Bescheinigung vorlegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundlagen: Einführung in die Umsatzsteuer als Verbrauchssteuer und Definition der steuerrechtlichen Basisbegriffe wie Steuergegenstand und Geltungsbereich.
2. Unternehmereigenschaft: Erläuterung der Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft sowie deren Bedeutung und Besonderheiten im Kulturbereich für selbstständige und unselbstständige Tätigkeiten.
3. Besteuerung des Umsatzes: Darstellung der Kriterien für steuerbare Umsätze, diverse Befreiungsmöglichkeiten sowie ein Prüfungsschema zur Ermittlung der Steuerlast.
4. Vorsteuerabzug: Erläuterung der Berechtigung, die im Rahmen der Unternehmung gezahlte Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen.
5. Steuersätze: Analyse der in Deutschland geltenden Regel- und ermäßigten Steuersätze und deren Anwendung auf kulturelle Leistungen und Urheberrechte.
6. Zahllast: Erklärung der Berechnung der verbleibenden Steuerschuld nach Abzug der Vorsteuerbeträge.
7. Zahlungsfristen und Voranmeldungszeiträume: Aufklärung über Fristen bei Umsatzsteuervoranmeldungen und die Möglichkeiten der Dauerfristverlängerung.
8. Durchschnittssatzbesteuerung: Vorstellung der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für bestimmte nicht buchführungspflichtige freie Berufe im Kulturbereich.
9. Umsatzsteuerrechtliche Regelungen bei Kulturvereinen: Untersuchung der Besteuerungslogik für gemeinnützige Vereine und deren Zweckbetriebe.
10. Umsatzsteuerjahreserklärung: Prozess der jährlichen Veranlagung der Umsatzsteuer durch den Steuerpflichtigen.
11. sonstige Pflichten: Zusammenfassung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zur Dokumentation der steuerrelevanten Vorgänge.
12. Schlußwort: Abschließende Betrachtung der speziellen Herausforderungen bei der steuerlichen Veranlagung von Kulturschaffenden.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuer, Steuerrecht, Kulturbereich, Unternehmereigenschaft, Steuerbefreiung, Kleinunternehmer, Vorsteuerabzug, Steuersätze, Kulturschaffende, Umsatzsteuervoranmeldung, Durchschnittssatzbesteuerung, Kulturvereine, Finanzamt, Gemeinnützigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Kunst- und Kulturbereich unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen an Künstler und kulturelle Einrichtungen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Unternehmereigenschaft, den Steuerbefreiungen im kulturellen Sektor, der Anwendung von Steuersätzen und den Pflichten zur Steuererklärung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, Kulturschaffenden einen systematischen Leitfaden für die steuerliche Einordnung ihrer Umsätze und die Erfüllung ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten an die Hand zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Der Autor nutzt eine systematische Analyse der relevanten Gesetze, Richtlinien und ergänzender Fachliteratur, um ein prüfungssicheres Schema für den Kulturbereich abzuleiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Unternehmereigenschaft, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, die Anwendung von Steuerbefreiungen sowie praktische Aspekte der Voranmeldung und Aufbewahrung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Umsatzsteuer, Kulturbereich, Unternehmereigenschaft, Steuerbefreiung, Kleinunternehmer und Vorsteuerabzug geprägt.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit im Kulturbereich?
Anhand exemplarischer Listen zeigt die Arbeit auf, unter welchen Bedingungen Künstler (z.B. Komponisten vs. angestellte Musiker) als selbstständig oder unselbstständig einzustufen sind.
Was bedeutet die "Option zur Steuerpflicht" für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer können trotz ihrer eigentlichen Steuerbefreiung freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, um dadurch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu erlangen.
Warum können für einen Dirigenten in einer Aufführung zwei verschiedene Steuersätze anfallen?
Dies ist möglich, wenn eine Differenzierung zwischen der Leistung der Übertragungsrechte (ermäßigter Steuersatz) und der direkten Dirigierleistung (voller Steuersatz) vorgenommen wird.
Welche Bedeutung haben die Aufbewahrungsfristen für Kulturschaffende?
Die Arbeit verdeutlicht, dass korrekte Aufzeichnungen und die Einhaltung der sechs- bis zehnjährigen Aufbewahrungsfristen essenziell für die Beweissicherung gegenüber dem Finanzamt sind.
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- Marc D. Sommer (Author), 2004, Umsatzsteuerliche Aspekte im Kunst- und Kulturbereich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27794