Einleitung
Durch die Wiedervereinigung wurde im Einigungsvertrag das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen als partielles Bundesrecht übernommen. Bei dem Vermögensgesetz handelt es sich um ein Gesetz, das noch zu DDR-Zeiten erlassen worden und am 29.09.1990 in Kraft getreten ist. Vorläufer dieses Gesetzes war die gemeinsame Erklärung der beiden Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 15.06.1990. Darin wurden Eckdaten für die zukünftige Regelung der offenen Vermögensfragen festgeschrieben. Im § 1 Absatz 6 des Vermögensgesetzes wurde bestimmt, dass die Regelung des Vermögensgesetzes entsprechend Anwendung auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen finden wird, die in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 8.05.1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen in Folge von Zwangskäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben. Hintergrund dieser Regelung war, dass anders als in den drei westlichen Besatzungszonen in der sowjetischen Besatzungszone keine Rückerstattung arisierten Vermögens durchgeführt worden ist. Die drei westlichen Militärregierungen hatten in ihren drei Zonen Rückerstattungsgesetze und in den drei westlichen Zonen Berlins eine Rückerstattungsan-ordnung erlassen, wonach grundsätzlich arisiertes Vermögen an die Erben und im Falle der Nichterben an jüdische Organisationen zurückzuerstatten war. Die Anwendung des § 1 Absatz 6 führte zunächst zu Schwierigkeiten, da die Verfolgungsbedingtheit und ihr Nachweis nicht geregelt waren. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1992 durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz im § 1 Absatz 6 ein Satz 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: Zu Gunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach Maßgabe des zweiten Abschnitts der Anordnung BK/O(49)180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26.07.1949 vermutet. Durch diese Vermutungsregelung sollte die Beweislastschwierigkeit, welche die Deportierten und Überlebenden grundsätzlich durch Unterlagen nachzuweisen hatten, beseitigt werden. Das bedeutet im Grundsätzlichen, dass Verkäufe von Juden grundsätzlich als verfolgungsbedingt angesehen wurden und der Ariseur diesen Beweis der Vermutung der Verfolgungsbedingtheit nur dadurch wiederlegen konnte, dass er nachwies, dass ein angemessener Kaufpreis gezahlt worden ist, [...]
Gliederung
I. Einleitung
Zum Begriff
Zum Forschungsstand
Die Quellenlage
Antisemitismus vor 1933?
Stralsunder Juden im Dritten Reich
II. Hauptteil
Chronologie der Arisierung in Stralsund
April-Boykott 1933
Die ersten Arisierungen: Die Stralsunder Warenhäuser
Das Jahr 1935 und die Nürnberger Gesetze
Das Jahr 1938
Auswirkungen der Boykottmaßnahmen
Die Ausschaltung der Stralsunder Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit
Aufgabe jüdischer Geschäfte
Die Reichspogromnacht und das Ende des jüdischen Geschäftslebens
Arisierung der jüdischen Geschäfte in Stralsund
Die Abwickler
Veräußerung der jüdischen Warenlager
Städtisches Interesse an jüdisch versippten Geschäften
Arisierung der jüdischen Grundstücke in Stralsund
Wohnungseinrichtungen der Grundstücke
Zahlung der Grundstücke
Gewährung von Wohnrecht
Städtisches Interesse an jüdisch versippten Grundstücken
Staatliche Einziehung des verbliebenen jüdischen Grundbesitzes nach den Deportationen
Unterschiede von Geschäfts- und Grundstücks-Arisierungen
Arisierungsbeispiele
Beispiel: Familie Cohn Knaben- und Herrenbekleidungsgeschäft Ossenreyerstraße 21/22
Beispiel: Fischkonservenfabrik S. Cassel Großer Diebsteig 2 und Kleiner Diebsteig 8b
III. Schluss
IV. Quellen und Literaturverzeichnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den Prozess der "Arisierung" von jüdischem Eigentum in der Hansestadt Stralsund im Zeitraum zwischen 1933 und 1939. Das primäre Ziel der Untersuchung ist es, die systematische Entrechtung, Verdrängung und Enteignung der jüdischen Bevölkerung lokalgeschichtlich aufzuarbeiten und die Rolle der städtischen Behörden in diesem nationalsozialistischen Verfolgungsprozess zu analysieren.
- Chronologische Analyse der schrittweisen Entrechtung jüdischer Bürger in Stralsund.
- Unterscheidung und Untersuchung der Arisierung von Gewerbebetrieben und privaten Grundstücken.
- Rolle lokaler Akteure und städtischer Interessen bei der Verwertung jüdischen Besitzes.
- Darstellung anhand von Fallbeispielen jüdischer Unternehmer und Familien.
- Einfluss der Reichspogromnacht auf das jüdische Geschäftsleben.
Auszug aus dem Buch
Die ersten Arisierungen: Die Stralsunder Warenhäuser
Die Hansestadt Stralsund besaß drei große Warenhäuser, wovon sich zwei in jüdischem Besitz befanden: die Leonard Tietz AG und die Wertheim GmbH. Die Warenhäuser, welche als „jüdische Erfindung, als Ergebnis unersättlicher jüdischer Machtgier“ nach der NS-Ideologie galten, waren schon Inhalt des am 24.02.1920 veröffentlichten 25-Punkt Pogramms der NSDAP. Das Mittel zur „Schaffung und Erhaltung eines gesunden Mittelstandes“ sah die Partei in der „Kommunalisierung der Großwarenhäuser und ihrer Vermietung zu billigen Preisen an kleine Gewerbebetreibende“ sowie „schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbebetreibenden bei Lieferung an den Staat, die Länder oder Gemeinden.“ Nach ihrer Machtübernahme versuchten sie den Punkt 16 ihres Parteiprogramms zu realisieren.
Leonard Tietz AG Der Geschäftsmann Leonard Tietz gründete 1879 sein erstes Warenhaus in Stralsund. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts war sein Unternehmen auf große Anzahl Verkaufshäuser im gesamten Rheinland und Westfalen herangewachsen. 1929 gehörten zur Firma Leonard Tietz deutschlandweit 43 Warenhäuser. Als sogenanntes Jüdisches Kaufhaus fiel die Leonard Tietz AG als eine der ersten jüdischen Gesellschaften der Enteignung und Zwangs-Arisierung durch die Nationalsozialisten zum Opfer. Bereits ein Jahr nach der Machtübernahme, im September 1934, mussten die letzten jüdischen Aufsichtsratsmitglieder der nun in Westdeutsche Kaufhaus AG umbenannten Gesellschaft ihr Mandat niederlegen. Die Aktien der Familie Tietz im Wert von 24 Millionen RM wurden im Paket für acht Millionen RM angeboten. Damit fiel der Aktienkurs sofort von 100 auf zehn RM je Aktie, und die Banken kauften. Die Familie Tietz erhielt für ihr früher millionenwertes Betriebsvermögen 8.000 RM, bei ihrer Flucht aus Deutschland mussten sie diesen Erlös abgeben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert den rechtlichen Rahmen der "Arisierungen" und den Forschungsstand zur lokalen Judenpolitik in Stralsund.
II. Hauptteil: Der Hauptteil beschreibt chronologisch den Prozess der Entrechtung, beginnend mit dem Boykott 1933 bis hin zur Reichspogromnacht 1938, und analysiert detailliert die Abwicklung jüdischer Geschäfte und Grundstücke.
III. Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass die Stadtverwaltung eine treibende Kraft bei der Aneignung jüdischen Eigentums war, und weist auf weitere Forschungsmöglichkeiten hin.
IV. Quellen und Literaturverzeichnis: Hier werden die herangezogenen Archivalien, Zeitungsberichte und die wissenschaftliche Literatur zur Arbeit aufgeführt.
Schlüsselwörter
Arisierung, Stralsund, Nationalsozialismus, Entrechtung, Enteignung, Jüdische Geschäfte, Grundstücksarisierung, Reichspogromnacht, Judenverfolgung, NS-Wirtschaftspolitik, Lokalgeschichte, Deportation, Vermögensgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die systematische Enteignung und Verdrängung der jüdischen Bevölkerung aus dem Wirtschaftsleben der Stadt Stralsund während der Zeit des Nationalsozialismus.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der April-Boykott 1933, die schrittweise Entrechtung durch nationalsozialistische Gesetzgebung, die Rolle der Stadtverwaltung bei der Arisierung von Geschäften sowie die Enteignung von Grundstücken.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, lokalgeschichtlich aufzuzeigen, wie Arisierungen in der Praxis abgewickelt wurden, wer davon profitierte und wie die städtischen Behörden dabei vorgingen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse primärer Quellen, insbesondere Akten des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, des Stralsunder Stadtarchivs sowie zeitgenössischer Zeitungsberichte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird die Chronologie der Verfolgung zwischen 1933 und 1939 detailliert dargestellt, unterteilt in die Arisierung von Betrieben, die Rolle der Abwickler und die Enteignung von Immobilien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Arisierung, Stralsund, Entrechtung, Enteignung, Judenverfolgung und NS-Wirtschaftspolitik sind die prägenden Begriffe dieser Studie.
Warum war die Stadt Stralsund der "treibende Keil" bei der Arisierung?
Im Gegensatz zu vielen anderen Städten, in denen Banken die Hauptrolle spielten, agierte in Stralsund die Stadtverwaltung aktiv, um Grundstücke für städtische Zwecke zu erwerben oder den jüdischen Einfluss gezielt zu eliminieren.
Wie schildert die Arbeit die Reichspogromnacht in Stralsund?
Die Arbeit widerlegt die damalige Propaganda des Stralsunder Tagesblatts und belegt eine organisierte und systematische Zerstörungswelle, bei der fast alle jüdischen Geschäfte in der Stadt verwüstet oder geplündert wurden.
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- Katrin Möller (Author), 2003, Die Arisierung jüdischen Besitzes in Stralsund, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27809