Der Fall Jörg Kachelmann. Wie beeinflusste die mediale Berichterstattung das Gerichtsurteil?


Hausarbeit, 2014

19 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Bestandsaufnahme: Chronologie von Tat, Ermittlungen und Prozess

3 Die mediale Berichterstattung: Gegenüberstellung von Spiegel und Bild
3.1 Kollision von Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht
3.2 Der Mechanismus der Skandalisierung

4 Fazit: Einfluss der Medien auf das Gerichtsurteil

5 Literaturverzeichnis

1 Einführung

Diese wissenschaftliche Arbeit setzt sich mit dem Vergewaltigungs-Prozess gegen den bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann auseinander, der zwischen 2010 und 2011 stattfand und wie bisher kein anderer Rechtsfall in der Geschichte der Bundesrepublik so viel Aufsehen und Kritik durch die begleitende mediale Berichterstattung erregte. Um zunächst einen Überblick über die Thematik zu verschaffen, wird es eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse in der mutmaßlichen Tatnacht, dem neunten Februar 2010, bis hin zum gerichtlichen Urteil vom 31. Mai 2011 geben. Im Zentrum steht die Frage danach, ob und inwiefern verschiedene Formen der Berichterstattung – mit Beschränkung auf Printmedien - dabei Einfluss auf das Urteil der 5. Kammer des Mannheimer Landgerichts genommen haben. Zur Unterlegung dessen wird eine Gegenüberstellung verschiedener Auszüge aus Artikeln der renommierten Zeitung Spiegel und des Boulevardmagazins Bild herangezogen, die sich beide in besonderem Maße mit dem Fall beschäftigt haben und einige Kontroversen auslösten. Die Gegenüberstellung soll verdeutlichen, wie der Mechanismus der Skandalisierung durch Medien erfolgt und welche Auswirkungen diese Skandalisierung insbesondere im Fall Kachelmann auf das gerichtliche Urteil und sein Leben nach dem Prozess hat. . Im abschließenden Fazit wird das Gerichtsurteil in seinen wesentlichen Punkten zusammengefasst und die besondere Berücksichtigung der Medien dabei erläutert. Somit wird die These belegt, dass das große Aufsehen und die teils nachlässige Arbeit der leitenden deutschen Printmedien zu einem wesentlichen Teil dazu beigetragen haben, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin irreparabel verletzt wurden und daraufhin sogar noch schwerwiegendere Konsequenzen für die beiden Hauptpersonen eingetreten sind.

2 Bestandsaufnahme: Chronologie von Tat, Ermittlungen und Prozess

Im Mittelpunkt des Vergewaltigungsprozesses gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Andreas Kachelmann steht die angebliche Tatnacht vom achten auf den neunten Februar 2010 in Schwetzingen, Baden-Württemberg. In besagter Nacht soll Kachelmann seine dauerhafte Gelegenheits-Geliebte Sonja A. (der Name wurde aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen geändert) – Moderatorin von Radio Sunshine Live – brutal vergewaltigt haben.[1] Auslöser war eine Konfrontation mit einem anonymen Brief und der Kopie zweier Flugtickets nach Vancouver, die der Geschädigten als Beweis für eine Affäre des Angeklagten dienten. Nach einem Streit habe Kachelmann die blonde Sonja A. mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Im Anschluss sei er zum Frankfurter Flughafen gefahren, um dort am nächsten Morgen wie geplant zu seiner Ex-Frau und den gemeinsamen beiden Söhnen nach Vancouver zu fliegen und dort über die olympischen Winterspiele im Fernsehen zu berichten. Während der mehrstündigen Fahrt schrieb Kachelmann ununterbrochen E-Mails mit seinen Mitarbeitern, was Gerichtspsychologen später als Indiz darauf deuten, dass der Angeklagte „normal funktionierte.“[2] Kachelmann, der um 3:26 Uhr im Holiday Inn am Frankfurter Flughafen ankam, führte mit der Rezeptionistin „Smalltalk, ganz sympathischen Smalltalk“[3] und erschien freundlich und sehr angenehm. Am 9. Februar 2010 checkte Kachelmann um 10.32 Uhr aus dem Holiday Inn aus und flirtet und scherzt noch mit der Rezeptionistin, bevor er sich in die Tiefgarage zu seinem Wagen begibt.

Da unmittelbar nach der Anzeige von Sonja A. die Auswertungen der Spuren vom Tatort und dem medizinischen Gutachten noch ausstanden, bestanden laut Oberstaatsanwalt Oskar Gattner „Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts“.[4] Deshalb wurde zunächst kein Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann erlassen, sodass er wie geplant nach Kanada fliegen konnte. Auch die Angaben der Anzeigeerstattung und Beweislage waren zu dem Zeitpunkt eher dürftig, zumal die Ermittler bei Anschuldigungen gegen Prominente besonders vorsichtig sind. Die Spurensicherung in Sonja A.s Wohnung erfolgte durch drei Beamte, die sich eigener Aussage nach wegen des prominenten Beschuldigten alle Mühe gaben. Den Aussagen zu Folge war am Tatort „nichts […]zerdeppert“ und „nichts durcheinander.“[5] Die Bettwäsche war zwar glattgezogen aber mit „von bloßem Auge sichtbaren sekret- und blutverdächtigen Antragungen“[6] versehen, neben dem Bett befand sich ein Messer auf dem Boden. Sonja habe das Tatmesser kurz angefasst, in ihrer Angst habe sie viele Details allerdings nicht mitbekommen, wie beispielsweise die Ursache der Hämatome an ihren Oberschenkeln. Außer einem gemeinsamen Foto von Kachelmann und Sonja finden die Ermittler nichts in der Wohnung was auf ihn hindeute, nach elf Jahren Beziehung befand sich nicht mal eine Zahnbürste im Badezimmer. Die Spurensicherung untersucht das Sofa in Sonjas Wohnung nur mit bloßem Auge – der Schritt, der Kachelmann vielleicht hätte entlasten können, wird erst Wochen später nach seiner Festnahme nachgeholt. Zusätzlich wird ein Tampon aus dem Mülleimer neben dem Bett sichergestellt. In den Augen der Kriminalhauptkommissarin „machte Frau A. einen glaubwürdigen Eindruck. Sie war sichtlich enttäuscht von dem Verhalten des Beschuldigten, zumal sie ihn bereits elf Jahre kennt und mit ihm liiert ist.“[7]

Die Ermittlungen blieben zunächst streng geheim und Kachelmanns Name wurde bei den Untersuchungen weitgehend rausgehalten, allerdings erhöhten die Verletzungen von Sonja A. den Tatverdacht und es wurde ein Haftbefehl gegen Kachelmann erlassen, Grund: Fluchtgefahr. Die Verhaftung von Jörg Kachelmann bei seiner Rückkehr am Frankfurter Flughafen erfolgte am 20. März 2010 und wurde von Beamten in zivil durchgeführt, damit möglichst wenig Aufsehen erregt wird. Die Verhaftung wird schließlich zwei Tage später öffentlich bekannt. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe und auch einige Rechtsmediziner halten es für wahrscheinlich, dass sich Sonja die Verletzungen an Hals und Oberschenkel und die Schnitte in Arm, Bein und Bauch selbst zugefügt haben könnte. Dies wird in einem Gutachten der Rechtsmediziner Rothschild und Püschel am 9. Februar 2011 vor Gericht erläutert. Kachelmanns Rechtsverteidiger Birkenstock sammelt eine geballte Ladung Parteigutachten und setzt damit die Staatsanwaltschaft unter Druck ein aussagepsychologisches Gutachten von Sonja A. zu erstellen. Diese leugnete mehrfach, Kontakt zu Lena G. aufgenommen zu haben, gab allerdings später zu, bereits im Dezember 2009 unter falschem Namen per Facebook Nachrichten mit ihr ausgetauscht zu haben. Sie gesteht nach langer Befragung ein, dass sie den Brief mit den Flugtickets bereits einige Monate vorher erhalten habe und das zweite Blatt mit der Botschaft „Er schläft mit ihr!“ selbst schrieb.[8] Die Vernehmung wird dann allerdings abgebrochen, was im Nachhinein ein großer Kritikpunkt war. Hätte man bereits an diesem Tag der ganzen Wahrheit zum Fall auf den Grund gehen können, indem man erneut Details zum Tathergang erfragte?

Lena G. beginnt ihrerseits intensive Nachforschungen über Jörg Kachelmann: „Bald unterhält sie eine Art Netzwerk der Parallelpartnerinnen“[9]. Lena G. verwandelt sich dabei von der Verteidigerin zur Rächerin und erlaubt den Ermittlern den Zugriff auf ihren E-Mail Verkehr mit Kachelmann. Es kommt ans Licht, dass er nicht nur ihr, sondern auch anderen Frauen denselben Spitznamen gab und ihnen zum Großteil standardisierte Nachrichten sendete. „Es entwickelt sich, was [Psychologin] Luise Greuel eine schicksalhafte Solidarbeziehung nennen wird und andere eine Verschwörung.“[10] Lena G. weiß Profit aus ihrer Lage zu schlagen und lässt sich auf ein Interview mit der Bunte ein, für 50.000 Euro.[11] Am 19. Mai 2010 erfolgt die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Am 9. Juli wird die Hauptverhandlung vom Mannheimer Landesgericht eröffnet und 20 Tage später wird Jörg Kachelmann nach insgesamt 132 Tagen Untersuchungshaft entlassen, da das Oberlandesgericht Karlsruhe seiner Haftbeschwerde nachgegeben hatte. Ein psychologisches Gutachten über Jörg Kachelmann beschreibt diesen am 20. Dezember 2010 als „sozial hoch kompetenten, zielstrebigen und erfolgreichen Menschen, der weit entfernt ist von den Vorstellungen eines psychisch gestörten Menschen.“ Er sei aber „in eine Vielzahl von Rollen“ geschlüpft, „die einen fast schwindelig werden lassen“.[12] (S.41) All dies wird ihm im Strafverfahren zum Verhängnis werden. Der Prozess selbst beginnt am 6. September 2010.

„In den ersten Prozesswochen hat er [Kachelmann] zwei seiner wichtigsten Gutachter eingebüßt: den Psychiater und den Rechtsmediziner, die sich am meisten für ihn engagiert haben. […] Seit Elliger beim feierlichen Essen nach der Freilassung Kachelmanns vorbeigeschaut hatte, machte er als ‚Party-Gutachter‘ Pressekarriere oder – weil er beim feinen Italiener nur kurz einen Kaffee getrunken haben wollte – als ‚Espresso-Gutachter‘. Als Sachverständiger jedoch kam er nicht mehr infrage.“[13]

Der Rechtsmediziner Brinkmann wurde wegen Befangenheit ausgesetzt. Er hatte ein Gutachten verfasst, beruhend auf der Auswertung der Festplatte von Sonja A.s Laptop, auf dem zwei Fotos (vom 23. Februar 2009) zu finden waren, die Selbstaufnahmen eines weiblichen linken Oberschenkels mit deutlichen Hämatomen zeigten. Daher schloss man auf „eine Art experimentelle Verletzung“[14] und „eigentlich ein Beweis dafür, dass die sogenannte Tatverletzung gleichermaßen eine experimentelle Verletzung darstellt.“[15] Wegen dem Vorwurf des Staatsanwaltes, dass der Mediziner absichtlich auf ein Szenario hingearbeitet hatte und andere Möglichkeiten der Herkunft der blauen Flecke ausschloss, wurde er wegen Befangenheit ausgesetzt. Einen Höhepunkt im Prozess liefert das Gutachten über nicht verwertbare DNS-Spuren am Messer, das am 20. Dezember 2010 vorgebracht wird und Kachelmann entlastet. Einen Monat später, am 29. November, wechselt Kachelmann seinen Verteidiger Reinhard Birkenstock gegen Jonathan Schwenn aus. Es habe bereits geraume Zeit Mutmaßungen gegeben, dass Birkenstock mit dem Mandanten überfordert gewesen sei. Am 18. Mai 2011 plädiert die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten, das Plädoyer der Verteidigung am 24. Mai fordert allerdings den Freispruch, der durch das Urteil vom 31. Mai 2011 aus Mangel an Beweisen auch erfolgt.

3 Die mediale Berichterstattung: Gegenüberstellung von Spiegel und Bild

Es handelt sich um einen Alltagsfall, den die Medien zum Ausnahmefall gemacht hatten: Beteiligte und Rechtssystem scheinen an allen Ecken überfordert, weshalb eine zusätzliche zeitliche, psychische und finanzielle Belastung der Betroffenen bestand, als für die Wahrheitsfindung nötig gewesen wäre, die sich über 8 Monate und mehr als 40 Verhandlungstage vollstreckte. Kachelmann wurde während den Ermittlungen, seiner Untersuchungshaft und der Prozessdauer von einem Teil der Medien als schuldig, darunter Bild und Bunte, von einem anderen Teil aber als unschuldig dargestellt – darunter Spiegel und die ZEIT.[16] Kachelmann gilt als Prominenter, als Marke, er hat eine steile Karriere hingelegt und „sein Gesicht ist das Wettergesicht.“[17] Die Parallelbeziehungen zu den „Lausemädchen“, denen er weitgehend standardisierte SMS und E-Mails geschickt hatte, werden das Medienpublikum faszinieren. Die intimen Details und die Fallhöhe des Prominenten machen die Strafsache zu einem heiß diskutierten Kriminalfall. Die Öffentlichkeit wird monatelang debattieren, „über die reißerischen, die entlarvenden, die persönlichkeitsrechtsverletzenden“[18] Enthüllungen. Der Fall Kachelmann machte nicht nur Konsumenten von Boulevardblättern, sondern auch solche von seriösen Zeitungen zu Voyeuren. Halb fasziniert, halb angewidert verfolgten Deutschland und die Schweiz, wie wenig die Persönlichkeitsrechte Jörg Kachelmanns geachtet wurden und wie wenig die Intimsphäre seiner Liebschaften. Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker wird später sagen, dass die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten so verletzt wurden, „wie bei kaum jemandem zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik“,[19] weswegen er mehr als 30 einstweilige Verfügungen gegen die Bild Zeitung, die Feministin Alice Schwarzer, die Illustrierte Bunte und das Nachrichtenmagazin Focus erwirkt, aber auch gegen andere Zeitungen und Journalisten, die Einseitiges, Intimes oder Falsches über den Verdächtigen berichten.[20] Warum Alice Schwarzer gerade für die Bild schreibt, erklärt sie so: „Sie wolle ankämpfen gegen ein „Klima […], in dem ein Mensch öffentlich degradiert und für vogelfrei erklärt wird“. Sie bezieht ihre Worte nicht auf Jörg Kachelmann, ihr geht es um die 37-Jährige Anklägerin, die unter der Einseitigkeit der mitverteidigenden Leitmedien wie Spiegel[21] und ZEIT zu leiden habe, und um Millionen Frauen weitere Frauen, die betroffen seien. „Die EMMA-Herausgeberin will gegensteuern und macht sich mit Hilfe eines wenig feministischen Massenblatts zur publizistischen Nebenklägerin.“[22].Die erste Verhandlung wird vor ihrem eigentlichen Beginn bereits unterbrochen, da Kachelmanns Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter und gegen Sonja A.s Therapeuten Seidler gestellt haben. Der Presse bleibt also nichts anderes übrig als die Blickrichtungen der Hauptpersonen zu deuten:

„Aber die dargestellten Sichtweisen verraten vor allem etwas über den Standpunkt der Schreibenden. Spiegel -Autorin Gisela Friedrichsen will gesehen haben, wie der Angeklagte während der wenigen Minuten des ersten Verhandlungstages ‚mehrfach den Blickkontakt – fragend und irritiert wirkend – zu seinem mutmaßlichen Opfer‘ suchte. Doch, so schrieb die bekannteste deutschsprachige Gerichtsreporterin, ‚die junge Frau, sehr dünn, blass und spitz im Gesicht, verweigerte jeglichen Blick in seine Richtung‘. Die Bild- Zeitung mit ihrem halben Dutzend Leuten in und um den Gerichtssaal hatte das alles während der knapp 300 Sekunden Prozessdauer ganz anders wahrgenommen. ‚Kachelmann würdigte Ex-Geliebte keines Blickes‘, titelte das Blatt. Und die Bild -Sondergesandte Alice Schwarzer hatte eine ‚zarte, blonde Frau‘ erblickt, das Gesicht ‚blass, aber gefasst, ja entschlossen.‘“[23]

Insgesamt finden zwei Drittel der Aussagen ohne das Beisein von Publikum und Presse statt. Die Medien können so die Justiz nicht kontrollieren oder fundiert kritisieren, was im deutschen Rechtsstaat grundlegend wäre: „Im Fall Kachelmann läuft alles verkehrt: Während der Strafuntersuchung, eigentlich geheim, ist fast alles publik geworden, während des Prozesses, eigentlich öffentlich, bleibt das meiste geheim.“[24] Freunde, Kollegen und seine Familie stärken Kachelmann den Rücken und verteidigen ihn vor der Presse. Zwei Tage nach Bekanntwerden seiner Verhaftung „erhält der Inhaftierte bereits zum zweiten Mal in der Bild ‚Post von Wagner‘, was man als mediale Höchststrafe begreifen kann. Bis Jahresende wird der Journalist Franz Josef Wagner rekordverdächtige fünf seiner Brief-Kolumnen an den ‚lieben Jörg Kachelmann‘[25] gerichtet haben und eine an das ‚liebe mutmaßliche Opfer‘[26]. ‚Kachelmann ist für mich ein Liebes-Lügner‘, wird er zum Prozessauftakt schreiben. ‚Ich weiß nicht, welche Strafe es für so einen Mann gibt. Die Kastration?‘“[27] Montag ist Spiegel -Tag, ist Focus -Tag, ist 2010 of Kachelmann-Tag. Der Spiegel verteidigt mit[28]. „Der Focus bringt das Belastende vor, meist zeitnah und immer einseitig.“[29]

[...]


[1] Vgl. Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.9

[2] Ebd. S.12

[3] Ebd. S.13

[4] Ebd., S. 22

[5] Ebd., S.25

[6] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.25

[7] Ebd., S.26

[8] Ebd., S.140

[9] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“ S.106

[10] Ebd., S.121

[11] Vgl. ebd., S.122

[12] Ebd., S.41

[13] Ebd., S.213f

[14] Ebd., S.215

[15] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.215

[16] Vgl. Kepplinger, Hans Mathias: „ Die Mechanismen der Skandalisierung: zu Guttenberg, Kachelmann, Sarrazin und Co: warum einige öffentlich untergehen - und andere nicht.“, S.87

[17] Ebd., S.34

[18] Ebd., S.36

[19] Kepplinger, Hans Mathias: „ Die Mechanismen der Skandalisierung: zu Guttenberg, Kachelmann, Sarrazin und Co: warum einige öffentlich untergehen - und andere nicht.“, S.60

[20] Vgl. „Kachelmann-Anwalt fantasiert ein Medien-Komplott herbei“ (05.02.2011) http://www.bild.de/news/2011/joerg-kachelmann/mit-bild-anwalt-spyros-aroukatos-15838848.bild.html

[21] Vgl. „Experte glaubt nicht an Vergewaltigung“ (13.12.2010)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-prozess-experte-glaubt-nicht-an-vergewaltigung-a-734444.html

[22] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.196

[23] Ebd., S.198f

[24] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.210

[25] Vgl. Wagner, Franz-Josef: „Lieber Jörg Kachelmann“ (30.05.2011) http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/lieber-joerg-kachelmann-18158112.bild.html

[26] Vgl. Wagner, Franz-Josef: „Liebe Ex-Geliebte von Kachelmann“ (31.05.2011): http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/post-von-wagner-18175602.bild.html

[27] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.78

[28] Vgl. Schirach, Ferdinand von: „Wahrheit und Wirklichkeit“ (25.10.2010) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735325.html

[29] Knellwolf, Thomas: „ Die Akte Kachelmann – Anatomie eines Skandals“, S.158

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Details

Titel
Der Fall Jörg Kachelmann. Wie beeinflusste die mediale Berichterstattung das Gerichtsurteil?
Hochschule
Bauhaus-Universität Weimar
Note
2,5
Autor
Jahr
2014
Seiten
19
Katalognummer
V278149
ISBN (eBook)
9783656726364
ISBN (Buch)
9783656726319
Dateigröße
496 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
fall, jörg, kachelmann, berichterstattung, gerichtsurteil, medienrecht, medien, skandal
Arbeit zitieren
Hannah Lotz (Autor:in), 2014, Der Fall Jörg Kachelmann. Wie beeinflusste die mediale Berichterstattung das Gerichtsurteil?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278149

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