In der Arbeitswelt besteht ein ungebrochener Trend zur Spezialisierung.
Für immer komplexere Aufgaben benötigen Unternehmer eigens dafür
ausgebildete Arbeitskräfte. Aber auch trotz einer großen Zahl von Erwerbslosen
gibt es zunehmend Fälle, in denen ein Arbeitgeber auf dem
freien Arbeitsmarkt keinen geeigneten Kandidaten für eine offene Stelle
findet. Dies führt dazu, dass manch ein suchender Arbeitgeber den Entschluss
fasst, den gesuchten Spezialisten aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis
bei einem anderen Unternehmen abzuwerben. Diese gezielte
Abwerbung von erfahrenen, besonders qualifizierten Mitarbeitern bzw.
Führungskräften bezeichnet man als Headhunting.1 Dies kann er persönlich
oder mit eigenen Leuten versuchen. Häufig aber wendet er sich
an einen sogenannten Headhunter. Darunter versteht man jemanden,
der sich darauf spezialisiert hat, für bestimmte Stellen die geeigneten
Mitarbeiter zu finden. Headhunter sind in der Regel auf bestimmte
Branchen spezialisiert.2 Durch diese Kenntnisse sind sie in der Lage,
geeignete Arbeitskräfte zu finden und anzuspreche n. Diesen wird die
vakante Stelle beim Auftraggeber angeboten. Bei erfolgreicher Abwerbung
bzw. Stellenbesetzung beim Auftraggeber erhält der Headhunter
eine Erfolgsprovision, die durchaus die Höhe von einigen Monatsgehältern
des akquirierten Mitarbeiters betragen kann. Teilweise wird unter Headhunting auch die private Arbeitsvermittlung
von Spezialisten oder Managern verstanden. Diese Fälle sollen im Weiteren
jedoch keine Rolle spielen, da kein wettbewerbsrechtlicher Bezug
besteht, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus einen Headhunter einschaltet
oder der Headhunter einen derzeit oder zukünftig erwerbslosen
Arbeitnehmer vermittelt. 1 Luczak, S. 20; http://www.iaw.rwth-aachen.de/download/lehre/vorlesungen/2003-sspmb/ PM_02_SS03.pdf. 2 vgl. Hierzu z.B. http://www.pabstconsulting.de/index3.html.
Inhaltsverzeichnis
- A. Headhunting - was ist das?
- B. Vereinbarkeit mit § 1 UWG
- I. Grundsätzliche Zulässigkeit
- 1.
- 2.
- 2.
- II. Unzulässige Varianten
- 1. Entziehung von Arbeitskräften
- a) Schlechtleistung.
- b) Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- c) Mitnahme von Kunden.......
- 2. Verleitung zum Vertragsbruch
- 3. Eindringen in die Betriebssphäre
- III. Zusammenfassung
- C. Aktueller Streitfall: Telefonisches Abwerben von Mitarbeitern.............
- I. Sittenwidrig
- II. Nicht sittenwidrig.......
- III. Stellungnahme.
- D. Ausblick......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit von Headhunting mit § 1 UWG. Ziel ist es, die rechtlichen Grenzen der Abwerbung von Arbeitskräften zu erforschen und insbesondere den aktuellen Streitfall des telefonischen Abwerbens von Mitarbeitern zu beleuchten.
- Grundsätzliche Zulässigkeit von Headhunting
- Unzulässige Varianten: Entziehung von Arbeitskräften, Verleitung zum Vertragsbruch, Eindringen in die Betriebssphäre
- Die Rolle der guten Sitten im Abwerbeprozess
- Der aktuelle Streitfall des telefonischen Abwerbens von Mitarbeitern
- Der Einfluss von Headhunting auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Headhunting - was ist das?: Dieser Abschnitt erklärt das Konzept des Headhunting und seine Rolle im heutigen Arbeitsmarkt. Er beschreibt die unterschiedlichen Methoden und Akteure im Headhunting-Prozess.
- B. Vereinbarkeit mit § 1 UWG: Dieses Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Bewertung von Headhunting im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 1 UWG). Es untersucht die grundsätzliche Zulässigkeit und die unzulässigen Varianten des Headhunting.
- I. Grundsätzliche Zulässigkeit: Dieser Teil argumentiert, dass Headhunting grundsätzlich als Mittel der Personalgewinnung zulässig ist, da es den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt fördert.
- II. Unzulässige Varianten: Dieser Teil untersucht die verschiedenen Formen des Headhunting, die als sittenwidrig gelten können, wie z.B. die Entziehung von Arbeitskräften oder die Verleitung zum Vertragsbruch.
- C. Aktueller Streitfall: Telefonisches Abwerben von Mitarbeitern.............: Dieser Abschnitt behandelt den aktuellen Streitfall des telefonischen Abwerbens von Mitarbeitern. Es werden die Argumente für und gegen die Sittenwidrigkeit dieser Praxis dargestellt.
Schlüsselwörter
Headhunting, § 1 UWG, Arbeitsmarkt, Wettbewerb, Abwerbung, Sittenwidrigkeit, Vertragsbruch, Geschäftsgeheimnisse, Telefonmarketing, Personalgewinnung, Arbeitnehmerrechte, freie Berufswahl.
- Quote paper
- Alexander Wiesner (Author), 2004, Vereinbarkeit von Headhunting mit § 1 UWG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27820