Mit 1.1.2014 ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirksam geworden. Anstelle des administrativen Instanzenzugs in der Verwaltung tritt nun die Kontrolle der Verwaltung durch die neu errichteten 9 Verwaltungsgerichte der Länder und dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesfinanzgericht. Die unabhängigen Verwaltungssenate (im Folgenden UVS) und der unabhängige Finanzsenat (im Folgenden UFS), sowie zahlreiche Sonderbehörden, verlieren ihre Funktion, die nun bei den Verwaltungsgerichten konzentriert wird. Gemäß Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerde). Diese Bestimmung ermöglicht einen Rechtsschutz gegen verfahrensfreie Verwaltungsakte, die ohne Bescheid an individuell bestimmte
Adressaten gerichtet sind (Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls und Zwangsgewalt (im Folgenden AuvBZ)). Eine Maßnahme muss bestimmten Voraussetzungen genügen, um als AuvBZ zu gelten. Maßnahmenbeschwerden gegen Staatshandeln, das nicht als AuvBZ zu qualifizieren ist (schlichtes hoheitliches Verwaltungshandeln), sind unzulässig und zurückzuweisen, außer wenn im Einzelfall das Materiengesetz nach Art 130 Abs 2 Z1 B-VG eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht eröffnet. Die Abgrenzung zwischen AuvBZ und schlichtem hoheitlichem Verwaltungshandeln kann komplex sein und wird oft sehr kasuistisch entschieden. Kapitel 2 erörtert die Voraussetzungen für das Vorliegen einer AuvBZ. In Kapitel 3 wird die sachliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte von jener des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesfinanzgerichts abgegrenzt. Auch
wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit, für den Fall der Zuständigkeit eines Landesverwaltungsgerichts, behandelt. Kapitel 4 widmet sich dem Verfahrensablauf vor dem Verwaltungsgericht. In Kapitel 5 werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt, soweit sie für die Maßnahmenbeschwerde von Bedeutung sind. Kapitel 6 beschreibt die Rechtsmittel, welche gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Maßnahmenbeschwerdeverfahren möglich sind. Kapitel 7 stellt die Neuerungen der neuen Rechtslage der alten Rechtslage gegenüber und skizziert die wichtigsten Unterschiede.
Die Arbeit wird mit einer Zusammenfassung in Kapitel 8 geschlossen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
- Zuständigkeit
- Verfahren
- Kosten und Aufwandersatz
- Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VwG
- Vergleich alte und neue Rechtslage
- Zusammenfassung und Kritikpunkte
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Maßnahmenbeschwerde im neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das mit 1.1.2014 in Kraft getreten ist. Im Zentrum stehen die Zuständigkeit der neu eingerichteten Verwaltungsgerichte sowie das Verfahren der Maßnahmenbeschwerde. Darüber hinaus werden auch die Kosten und der Aufwandersatz im Verfahren behandelt.
- Die Einführung der Verwaltungsgerichte und deren Zuständigkeit
- Die Abgrenzung zwischen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) und schlichtem hoheitlichem Verwaltungshandeln
- Das Verfahren der Maßnahmenbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht
- Die Kosten und der Aufwandersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren
- Die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt den neuen Rechtsrahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor und erklärt die Bedeutung der Maßnahmenbeschwerde im Kontext der reformierten Rechtsordnung.
- Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt: Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen für das Vorliegen einer AuvBZ und diskutiert die Abgrenzung zu schlichtem hoheitlichem Verwaltungshandeln. Es werden Beispiele für AuvBZ angeführt und die Relevanz der Judikatur des VwGH hervorgehoben.
- Zuständigkeit: Hier wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts im Zusammenhang mit Maßnahmenbeschwerden abgegrenzt.
- Verfahren: Dieses Kapitel beschreibt den Verfahrensablauf vor dem Verwaltungsgericht im Maßnahmenbeschwerdeverfahren.
- Kosten und Aufwandersatz: Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Aufwandersatz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt, soweit sie für die Maßnahmenbeschwerde von Bedeutung sind.
- Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VwG: Dieses Kapitel beschreibt die Rechtsmittel, welche gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Maßnahmenbeschwerdeverfahren möglich sind.
- Vergleich alte und neue Rechtslage: Dieses Kapitel stellt die Neuerungen der neuen Rechtslage der alten Rechtslage gegenüber und skizziert die wichtigsten Unterschiede.
Schlüsselwörter
Verwaltungsgerichtsbarkeit, Maßnahmenbeschwerde, Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ), Rechtsschutz, Zuständigkeit, Verfahren, Kosten, Aufwandersatz, Rechtsmittel, Verwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht, VwGH, Judikatur, Rechtsschutzlücke.
- Arbeit zitieren
- MSc Markus Moser (Autor:in), 2014, Die Maßnahmenbeschwerde vor dem Verwaltungsgericht. Zuständigkeit und Verfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278281