Finanzierung studentischer Kurzfilme. Möglichkeiten und Rahmenbedingungen


Bachelorarbeit, 2014

88 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Vorwort

1 Einleitung

2 Die sieben Schritte für die Finanzierung studentischer Kurzfilme

3 Finanzierung studentischer Kurzfilme - Welche Möglichkeiten gibt es und wie sind die Rahmenbedingungen?
3.1 Fördereinrichtungen und Förderprogramme für studentische Kurzfilme
3.1.1 Überregionale Fördereinrichtungen
3.1.1.1 Filmförderungsanstalt (FFA)
3.1.1.2 Der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM)
3.1.2 Regionale Fördereinrichtungen
3.1.2.1 FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
3.1.2.2 Medienboard Berlin-Brandenburg
3.1.2.3 Filmstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW)
3.1.2.4 Filmbüro Bremen
3.1.2.5 Hessische Filmförderung
3.1.2.6 Saarland Medien
3.1.2.7 Sächsische Staatskanzlei
3.1.2.8 Förderprogramm "DOK Nachwuchs"
3.1.3 Europäische Filmförderung
3.1.4 Kurzfilmförderung durch Fernsehanstalten
3.1.4.1 ARTE
3.1.4.2 Bayerischer Rundfunk (BR)
3.1.4.3 Hessischer Rundfunk (hr)
3.1.4.4 Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
3.1.4.5 Norddeutscher Rundfunk (NDR)
3.1.4.6 Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
3.1.4.7 Südwestdeutscher Rundfunk (SWR)
3.1.4.8 Westdeutscher Rundfunk (WDR)
3.2 Product Placement
3.2.1 Rahmenbedingungen und Vorgehensweise für erfolgreiches Product Placement am Beispiel "Zeitgeist"
3.2.2 Chancen und Risiken von Product Placement
3.3 Crowdfunding am Beispiel "Startnext"
3.3.1 Wählen der richtigen Plattform für Crowdfunding
3.3.2 Rahmenbedingungen und Vorgehensweise für erfolgreiches Crowdfunding am Beispiel "Zeitgeist"
3.3.2.1 Zielsumme und Dauer der Finanzierungsphase
3.3.2.2 Reward Crowdfunding - Gegenleistungen
3.3.2.3 Aufmerksamkeit erlangen durch Nutzung verschiedener Plattformen
3.3.3 Chancen und Risiken von Crowdfunding aus der Sicht der Initiatoren und der Unterstützer
3.4 Weitere Finanzierungsmöglichkeiten über Sponsoring

4 Vermarktung des Kurzfilms

5 Auswertung der Umfrage - Finanzierung studentischer Kurzfilme

6 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis XII

Anlagen XVI

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Chaos zu Beginn der Finanzierung

Abbildung 2: Insgesamt durch Crowdfunding finanzierte Projekte

Abbildung 3: Insgesamt durch Crowdfunding eingesammeltes Kapital

Abbildung 4: Eingesammeltes Kapital je Plattform

Abbildung 5: Erfolgsquoten der Plattformen in Q

Abbildung 6: Beispiel für Startnext - "Zeitgeist"

Abbildung 7: Umfrage - Motivation einen Kurzfilm über Crowdfunding zu unterstützen

Abbildung 8: Umfrage - Favorisierte Gegenleistung

Abbildung 9: Umfrage - Werbung für Crowdfunding über soziale Netzwerke

Abbildung 10: Umfrage - Rechtliche Lage von Crowdfunding

Abbildung 11: Umfrage - Product Placement in einem Film

Abbildung 12: Umfrage - Motivation für Produktkauf über Fernsehwerbung oder Product Placement

Abbildung 13: Richtige Reihenfolge für die Organisation der Finanzierung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Finanzierungsplan "Zeitgeist"

Tabelle 2: Fördereinrichtungen

Vorwort

Das Thema „Finanzierung studentischer Kurzfilme - Welche Möglichkeiten gibt es und wie sind die Rahmenbedingungen?“ ist meiner Ansicht nach sehr wichtig für Studenten im Bereich „Film und Fernsehen“, weil eine solche Arbeit in dieser Form noch nicht existiert. Bei meinem eigenen Kurzfilm „Zeitgeist“, bei welchem ich gemeinsam mit zwei Kommilitonen die Produktion übernommen hatte, haben wir uns gefragt, wie wir ein größeres Filmprojekt finanzieren könnten. Eine Art Wegweiser für die Finanzierung wäre sehr hilfreich für uns gewesen, aber eine dementsprechende Hilfestellung hatten wir leider nicht zur Verfügung. Als Filmstudenten wollten wir wissen, wie wir ein solch großes Budget von ca. 5 700 € stemmen, obwohl uns jegliche finanzielle Mittel und Verbindungen fehlten. Deshalb ist meiner Meinung nach die Finanzierung des Films der schwierigste Teil der Filmerstellung für einen Filmstudenten.

Ich möchte mich im Vorfeld bei Personen bedanken, die mir diese Arbeit ermöglicht haben. Zum einen bei meinem Erstprüfer Herrn Professor Amrhein und zum anderen bei meinem Zweitprüfer Herrn Dr. Heinker, welche mir während der gesamten Bearbei- tungszeit beratend zur Seite gestanden haben. Des Weiteren bedanke ich mich bei den 200 Personen, die an meiner Online-Umfrage teilgenommen haben und mit deren Hilfe das Ergebnis so repräsentativ wie möglich wurde. Ohne die zahlreiche Teilnahme an der Umfrage hätten die Ergebnisse nicht genügend Aussagekraft erhalten. Außer- dem waren die Interviews mit dem Geschäftsführer der Borgward Zeitmanufaktur, Herrn Jürgen Betz, dem Executive Producer des Kurzfilms „Zeitgeist“, Herrn Peter Eichmüller, Herrn Steffen Conrad der "Saarland Medien", Frau Uta Eberhardt vom Creative Europe Desk Media, Frau Annette Gnoyke vom BKM und Frau Dana Messer- schmidt von der MDM sehr hilfreich, informativ und angenehm, wofür ich mich noch- mals bei den beteiligten Personen bedanken möchte.

1 Einleitung

Viele Personen sehen die Filmbranche als künstlerisches Gut. Dabei hat der Film eine weitere wichtige Bedeutung: Er ist eine Ware, die es erfolgreich zu finanzieren und vermarkten gilt.1 Viele Filmstudenten wollen künstlerisch wertvolle Filme drehen, vergessen aber, den wirtschaftlichen Aspekt zu beachten. Wer diesen Gesichtspunkt nicht verinnerlicht, scheitert bei der Finanzierung des eigenen Kurzfilms.

Um das zu vermeiden muss sich ein Filmstudent eine entscheidende Frage stellen: Wo können die benötigten finanziellen Mittel für einen studentischen Kurzfilm akquiriert werden? Auf diese Frage bekommen die Studenten im Bereich „Film und Fernsehen“ leider nur schwer eine Antwort.

Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit mit Hilfe von Anhaltspunkten und Tipps untersucht, wie Studenten bei der Finanzierung ihres ersten eigenen Kurzfilms bzw. Abschlussfilms vorgehen müssen. Es soll eine Art Wegweiser sein, der sie durch die Finanzierungsmöglichkeiten geleitet.

Bevor auf die Fördermöglichkeiten eingegangen wird, ist es wichtig, als Student auf die richtige Vorgehensweise zu achten. Erst wenn ein zuschauerrelevantes Thema gefun- den ist, Drehbuchauszüge und ein Drehplan erstellt sowie eine Kalkulation inklusive Finanzierungsplan angefertigt wurden, ist die Grundvoraussetzung für die Finanzierung geschaffen. Im Anschluss spielen die Förderprogramme und Fördereinrichtungen für studentische Kurzfilme eine zentrale Rolle. Dabei berücksichtigt die Arbeit nur Einrich- tungen, die Kurzfilme von Studenten unterstützen. Im nächsten Kapitel wird Product Placement als zweite Finanzierungsmöglichkeit vorgestellt. Von großer Bedeutung sind bei diesem Gesichtspunkt die Rahmenbedingungen sowie die Chancen und Risiken. Als Abschluss der drei großen Finanzierungsmöglichkeiten wird das Crowdfunding vorgestellt, bei welchem vor allem die erfolgreichste Plattform in Deutschland „Startnext“ betrachtet werden soll. Der eigene Kurzfilm „Zeitgeist“ fließt dabei häufig als Beispiel mit ein, um wichtige praktische Erfahrungen zu präsentieren. „Zeitgeist“ soll die Möglichkeiten und Problematiken darstellen, die sich bei der Finanzierung ergeben können.

Abschließend werden weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Sponsoring vorgestellt und mit der Thematik Vermarktung der Kreis der Arbeit geschlossen.

Außerdem soll eine Umfrage von 200 willkürlich gewählten Personen die aufgestellten Thesen in Bezug auf Product Placement und Crowdfunding unterstützen.

2 Die sieben Schritte für die Finanzierung studentischer Kurzfilme

Vor dem Dreh des Kurzfilms sind viele Studenten überfordert, weil keine klare Vorstel- lung bezüglich der Vorgehensweise zur Finanzierung besteht. Es gibt viele Schritte, die beachtet werden müssen, aber welche Schritte sind erforderlich und in welcher Rei- henfolge müssen sie abgearbeitet werden? Dieses Chaos aus Abbildung 1 soll im Lau- fe des Wegweisers geklärt und zu jedem der sieben Punkte aufgeführt werden, was dabei zu beachten ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Chaos zu Beginn der Finanzierung (eigene Darstellung)

Die Ausarbeitung konzentriert sich ausschließlich auf studentische Kurzfilme, d.h. Fil- me aus höheren Semestern und Abschlussfilme, aber keine Langspielfilme. Die Analy- se für Langspielfilme würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Sie bezieht sich auf Kurzfilme, für welche ca. sechs Monate Bearbeitungszeit eingeplant werden und das Endprodukt ca. 15 Minuten Länge hat. Im Rahmen dieser Arbeit kann hilfreiche Litera- tur zum Vertiefen des Themas Finanzierung von Kurzfilmen weiterempfohlen werden, welche ähnliche Themen wie diese Bachelorarbeit behandelt. Das Buch „Kurzfilmpro- duktion“ in der 2., überarbeiteten Auflage von Frank Becher bietet zusätzlich wichtige Hintergrundinformationen, die im Rahmen dieser Arbeit zu sehr ins Detail gehen wür- den. Im Anhang ist zudem eine Beispielkalkulation des Kurzfilms „Zeitgeist“ vorzufin- den, die nach dem allgemeinen Kalkulationsschema der Filmförderungsanstalt (FFA) für Spielfilme angefertigt wurde.2 Sie darf dabei keinesfalls als Musterbeispiel für die Finanzierung missverstanden werden, da die Kosten von Film zu Film stark variieren.

Am Anfang des Filmprojektes darf nicht der Fehler passieren, sich sofort auf die Finan- zierungsmöglichkeiten zu konzentrieren. In diesem Fall würden mehrere Schritte über- sprungen werden. Der Grundstein für eine erfolgreiche Finanzierung wird schon viel früher gelegt.

Schritt 1: Themensuche und Drehbuch

Der erste Schritt ist die Themenwahl für das Drehbuch. Dabei gilt es zu hinterfragen, welche Themen derzeit beim Publikum erfolgreich sind. Es ist demzufolge wichtig da- rauf zu achten, welche Geschichten Potential auf wirtschaftlichen Erfolg haben. Ein künstlerisch anspruchsvolles Thema verspricht nicht automatisch einen kommerziellen Erfolg.

Außerdem ist zu beachten, dass das Drehbuch, das verfasst wird, bezahlbar ist. Für Studenten gilt in diesem Fall die Devise: Weniger ist mehr. Eine gute Geschichte benö- tigt nicht die prunkvollsten Locations und die teuerste Kamera. Eine einwandfrei aus- gearbeitete Story, die für einen Kurzfilm geeignet ist, ist für den Erfolg ausschlag- gebend.3 Es gilt deshalb zu beachten: „Ein Stoff ist nur dann ein guter Stoff, wenn er auch realisiert werden kann.“4 Daher ist es wichtig, zu versuchen, schon beim Dreh- buch die Kosten zu betrachten.

Schritt 2: Drehbuchauszüge

Ist das Drehbuch für den Kurzfilm erstellt müssen Drehbuchauszüge angefertigt werden. Mit Hilfe der Drehbuchauszüge können folgende Fragen beantwortet werden, die essentiell für die Kalkulation sind:

-An wie vielen Locations spielt das Drehbuch? Gibt es Nacht- und Außendrehs?
-Wie viele Crewmitglieder werden für den Dreh benötigt?
-Gibt es im Drehbuch Szenen mit Kindern oder Tieren?
-Wie viele Rollen für Schauspieler sind im Drehbuch eingeplant?
-Welches Equipment wird benötigt?
-Wie groß wird der Zeitaufwand sein?
-Werden visuelle Effekte benötigt?
-Welche Länge wird der Film haben?
-Um einen Eindruck zu bekommen, wie ein solcher Drehbuchauszug aussieht, kann im Anhang eine Vorlage für die Drehbuchauszüge eingesehen werden.5

Schritt 3: Drehplan

Wurden die Drehbuchauszüge gewissenhaft und ausführlich erstellt, ist noch eine wichtige Frage offen, die vor der Kalkulation beantwortet werden muss. Wie viele Dreh- tage benötigt man für das Drehbuch? Beantwortet wird die Frage mit Hilfe eines Dreh- plans. Er gibt einen guten Überblick, an welchem Drehtag welche Szenen und Locations abgedreht werden. Mit dem Drehplan ist es möglich viel Geld zu sparen, weil damit die effizienteste Anordnung der Szenen möglich ist. Dabei muss beachtet wer- den, dass wenige Umbauten und Umzüge zu neuen Locations eingeplant sind. Der Drehplan des Kurzfilms „Zeitgeist“ im Anhang soll als Beispiel dienen.6

Schritt 4: Kalkulation

Die Drehbuchauszüge und der Drehplan sind eine perfekte Vorlage für die Kalkulation, weil mit dem Wissen der benötigten Requisiten, der benötigten Spezialeffekte, der An- zahl an Drehtagen etc. die Kosten für den Film einfacher zu berechnen sind. Das Film- team darf die Kalkulation während des gesamten Projektes nicht aus den Augen verlieren.

Begonnen wird mit der Vorkalkulation. Sie „hilft […] nicht nur bei der Einschätzung der entstehenden Kosten, sondern vor allem auch bei der Kostenüberwachung während des Drehs.“7 Die Vorkalkulation ist demnach während dem Dreh fortzuführen und zu kontrollieren.

Kosten, die planbar sind und Kosten, die nicht planbar sind, müssen in der Kalkulation vorzufinden sein. Für die nicht planbaren Kosten können Richtwerte verwendet werden. Des Weiteren ist zu beachten, wann die Kosten fällig werden.8

Frank Becher behauptet in seinem Buch „Kurzfilmproduktion“, dass das Schema der FFA für Kurzfilme viel zu detailliert ist.9 Das ist nach Meinung des Autors nicht richtig. Das Schema sollte nicht nur zur Orientierung dienen, sondern auch für die Kalkulation verwendet werden. Es verschafft schnell einen Überblick über die Kosten, die anfallen könnten. Außerdem werden keine Kosten vergessen, wenn mit dieser Vorlage gearbei- tet wird. Fertigt man ein eigenes Schema an, könnten Fehler unterlaufen. Filmför- derungen fällt es zusätzlich leichter mit einer einheitlichen Vorlage zu arbeiten und bit- ten in ihren Merkblättern teilweise darum, das FFA-Schema für die Kalkulation zu ver- wenden.

Ist der Dreh beendet, wird zur Nachkalkulation übergegangen. Hier werden alle Kosten aufgeführt, die schlussendlich entstanden sind. Vor allem die nicht planbaren Kosten können hier korrigiert werden.10

Schritt 5: Finanzierungsplan

Sobald die Kosten für den Film abgeschätzt werden können, ist es möglich zum Finan- zierungsplan überzugehen, welcher darstellt, woher das Geld für die Produktion zu akquirieren ist.

Tabelle 1: Finanzierungsplan "Zeitgeist" (Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an: Becher, 2012: 83)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieser Finanzierungsplan enthält alle wichtigen Finanzierungsmöglichkeiten, die im Folgenden ausführlich beschrieben werden. Hierzu zählen die öffentlichen Mittel in Form von Fördergeldern und das Sponsoring durch Product Placement, Crowdfunding etc. Häufig werden Kurzfilme zusätzlich noch über Eigenanteile und Rückstellungen finanziert. Eigenanteile sind die Kosten, die vom Filmteam selbst aufgebracht werden. Dazu gehören die Eigenmittel (Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Summe der akquirierten Finanzierungsmittel), die Eigenleistung (Gagen des Produk- tionsteams, die nicht ausgezahlt werden) und die Beistellungen (Güter, die kostenlos oder mit Rabatt zur Verfügung gestellt werden wie z.B. ein Schnittraum). Rückstellun- gen hingegen tauchen im Finanzierungsplan auf, weil sie nur im Erfolgsfall an die Crew ausgezahlt werden müssen.11 Bei studentischen Kurzfilmen sind Rückstellungsverträ- ge eher unüblich. Auf die Eigenanteile und Rückstellungen im Detail einzugehen würde den Rahmen der Arbeit sprengen.

Die ersten fünf Schritte stellen die Grundlage für die erfolgreiche Finanzierung eines Kurzfilms dar. Es muss in der bereits beschriebenen Reihenfolge Themensuche und Drehbuch, Drehbuchauszüge, Drehplan, Kalkulation und Finanzierungsplan vorgegan- gen werden, um zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten übergehen zu können.

Schritt 6: Partner für die Finanzierung suchen

Die Finanzierungsmöglichkeiten stellen den sechsten Schritt dar und sind in Kapitel drei beschrieben. Auf diesem Gliederungspunkt liegt das Hauptaugenmerk der wissenschaftlichen Arbeit, deshalb wird darauf im Folgenden im Detail eingegangen.

Schritt 7: Vermarktung

Um das Thema abzurunden, muss man sich in Schritt sieben um die Vermarktung des Kurzfilms kümmern. Der Bereich wird in Kapitel vier genauer beschrieben.

Finanzierung studentischer Kurzfilme - Welche Möglichkeiten gibt es und wie sind die 8 Rahmenbedingungen?

3 Finanzierung studentischer Kurzfilme -Welche Möglichkeiten gibt es und wie sind die Rahmenbedingungen?

Nach den bereits erwähnten Schritten der Themensuche und der Kalkulation einschließlich eines Finanzierungsplans, liegt das Hauptaugenmerk auf dem wichtigsten sechsten Schritt der Finanzierung. Es geht um das Finden von passenden Partnern bzw. Finanziers, die den Kurzfilm unterstützen.

Dabei ist entscheidend zu wissen, dass bei jedem Kurzfilm unterschiedliche Rahmenbedingungen gegeben sind und deshalb individuell zu entscheiden ist, welche Finanzierungsmöglichkeiten sich für welchen Kurzfilm am besten eignen.

3.1 Fördereinrichtungen und Förderprogramme für studentische Kurzfilme

Es gibt viele Möglichkeiten für Studenten, wie sie ihren Kurzfilm finanzieren können. Die erste und wohl wichtigste ist das Akquirieren über Fördergelder und Fördereinrichtungen, bei denen meistens für die Einreichung die bereits beschriebene Kalkulation und der Finanzierungsplan verpflichtend sind.

Zwar gibt es für studentische Kurzfilme weniger Förderprogramme als bei Langspielfilmen, aber es bestehen für Studenten trotzdem sehr interessante Möglichkeiten den eigenen Kurzfilm zu finanzieren. Im Voraus ist es von Vorteil zu prüfen, welche Fördereinrichtungen für das eigene Kurzfilmprojekt in Frage kommen. Hierfür sind die Richtlinien und Merkblätter der Förderanstalten intensiv durchzuarbeiten.

Bevor auf die einzelnen Förderprogramme näher eingegangen werden kann, ist es wichtig die Struktur der Fördereinrichtungen zu verstehen. Es gibt dabei drei Ebenen. Die erste Ebene besteht aus den drei überregionalen Filmförderungen FFA, Beauftrag- ter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) unterliegt der Aufsicht des BKM) und dem „Kuratorium Junger Deutscher Film“. Das Kuratorium ist eine bundesweite Einrichtung, die aber von den Bundesländern finanziert wird. Die zweite Ebene stellen die regionalen Filmförderungen, d.h. die ein- zelnen Bundesländer dar. Dazu zählen alle Bundesländer außer Rheinland-Pfalz. In der dritten Ebene geht es um die europäischen Filmförderprogramme MEDIA und Eurimages.12

Filmförderungen sind des Weiteren in „kulturelle“ und „wirtschaftliche“ Filmförderungen einzuteilen. Die wirtschaftlichen Filmförderungen nehmen zwar auch einen kulturellen Zweck wahr, aber dieser wird durch filmwirtschaftliche Aufgaben ergänzt. Zu den wirt- schaftlichen Filmfördereinrichtungen zählen die großen Filmförderer. Dazu gehören der FilmFernsehFonds Bayern (FFF), die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW), das Medienboard Berlin-Brandenburg, die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württem- berg, die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), der nordmedia Fonds und die Film- förderung Hamburg Schleswig-Holstein. Diese Fördereinrichtungen stehen in einem Konkurrenzkampf, der sich vor allem im Spielfilmbereich erstreckt.13

Um die Fördermöglichkeiten für Studenten einzugrenzen, werden die Filmförderungen in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die für studentische Kurzfilme zutreffenden Einrichtungen sind mit (x) markiert:

Tabelle 2: Fördereinrichtungen (eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Creative Europe www.creative-europe-desk.de Es fällt auf, dass es relativ wenige Möglichkeiten für studentische Kurzfilmförderung gibt. Trotzdem sind dies sehr lukrative Möglichkeiten, die im Folgenden vorgestellt werden. Dabei hat jede Filmförderung unterschiedliche Rahmenbedingungen, inhalt- liche Vorgaben, Fördergelder und ist unterschiedlich aufgestellt bzw. organisiert.14 Nä- here Informationen zu den einzelnen Förderungen gibt es unter den Links in der Tabel- le. Doch wie gestaltet sich allgemein die Vorgehensweise für die Einreichung bei Fördereinrichtungen?

Wie bereits erwähnt muss zu Beginn überlegt werden, welche Fördereinrichtungen in Frage kommen. Hierfür müssen die Merkblätter und Rahmenbedingungen der einzel- nen Fördereinrichtungen durchgearbeitet werden. Was dabei im Normalfall von jeder Förderanstalt verlangt wird, ist - wie bereits beschrieben - ein Drehbuch, eine Vorkal- kulation und ein Finanzierungsplan. Zusätzlich benötigen die regionalen Einrichtungen in der Vorkalkulation den voraussichtlichen Ländereffekt, der in dem jeweiligen Bun- desland realisiert werden kann.

Sobald diese Unterlagen vorhanden sind, gilt es die entsprechende Filmförderung zu kontaktieren und sicher zu gehen, dass die Förderung keine zusätzlichen Informationen oder Unterlagen benötigt. Wurden die Unterlagen nach dem Gespräch dementsprechend korrigiert und ergänzt, ist darauf zu achten, die Einreichungsfrist einzuhalten und alle Unterlagen erneut auf ihre Vollständigkeit zu prüfen.

Um den weiteren Verlauf des eigenen Projekts planen zu können, muss der Produzent des Kurzfilms unbedingt bei der Förderanstalt nachfragen, wann die entsprechende Fördersitzung stattfindet und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Liegt eine feste Zusage für eine Förderung vor, sollte sofort die Einrichtung kontaktiert und Dank ausgesprochen werden. Zusätzlich ist es wichtig in diesem Zuge die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Dabei ist es ratsam, dass die Bestimmungen aus dem Fördervertrag beachtet und eingehalten werden. Wichtig ist vor allem die Einhal- tung der Kalkulation und des Finanzierungsplans. Bei der Kalkulation muss die Nach- kalkulation mit der eingereichten Vorkalkulation übereinstimmen. Fallen die Kosten geringer aus, hat die Förderung das Recht, die Fördersumme zu kürzen.15

Die oben beschriebene Vorgehensweise kann bei jeder Förderung verwendet werden. Dabei lassen sich die Fördereinrichtungen in die bereits erwähnten drei Ebenen eintei- len: Überregionale Fördereinrichtungen, regionale Fördereinrichtungen und europäi- sche Filmförderung.

3.1.1 Überregionale Fördereinrichtungen

3.1.1.1 Filmförderungsanstalt (FFA)

Art der Förderung: Referenzkurzfilmförderung

Voraussetzung: Ein bereits erfolgreich produzierter Kurzfilm; Länge des Films: 1-15 Minuten Vorlaufzeit: Referenzmittel für März müssen bis 31.01 des gleichen Jahres beantragt werden.

Die größte und wichtigste Fördereinrichtung ist die bundesweit agierende FFA. Dabei spielt bei der FFA auch die Förderung des Nachwuchses eine wichtige Rolle. Es wird eine spezielle Referenzkurzfilmförderung angeboten, welche in zwei Stufen erfolgt.

In der ersten Stufe müssen die Referenzmittel anerkannt werden. Um die Anerkennung zu erhalten ist es verpflichtend, dass ein bereits erfolgreich produzierter Kurzfilm vor- liegt. Diese Förderung ist demnach nur nützlich für Studenten, die bereits einen Kurz- film gedreht haben. Die Summe, die gefördert wird, hängt von der erreichten Gesamt- punktzahl der Referenzpunkte ab. Dabei bekommen Kurzfilme eine Förderung, die eine Vorführdauer von 1-15 Minuten haben, bei Hochschulfilmen werden außerdem Filme mit einer Vorführdauer von 15-45 Minuten berücksichtigt. Eine weitere Teilnah- mebedingung ist, dass die einreichenden Personen eine Niederlassung in Deutschland haben müssen. Damit die Referenzmittel endgültig anerkannt werden, muss eine Be- scheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) sowie mindestens 15 Referenz- punkte erreicht werden.

Die Referenzpunktzahl wird aus Preisen und Erfolgen bei internationalen und nationalen Festivals ermittelt. Sobald der Kurzfilm fertiggestellt ist können in einem Zeitraum von 24 Monaten Referenzpunkte gesammelt werden. Wurden diese Punkte geklärt und abgearbeitet, ist es möglich zur Stufe zwei überzugehen, in welcher der Zuschuss verwendet werden muss. Die Zuerkennung des Zuschusses ist bis zum Ab- lauf von zwei Jahren nach der Zuerkennung mit dem Antrag auf Auszahlung zu stellen. Die Fördermittel, die die FFA für das nächste Kurzfilmprojekt zur Verfügung stellt, muss man komplett für die Herstellung neuer Kurzfilme von höchstens 15 Minuten verwen- den. Kann das Team diese Punkte einhalten, ist abschließend der Antrag auf Auszah- lung zu stellen. Es ist wichtig, dass der Antrag das Drehbuch, die Kalkulation, den Finanzierungsplan mit dem Nachweis der geschlossenen Finanzierung, die Stab- und Besetzungsliste, den Drehplan und den Nachweis der Rechte enthält.16

3.1.1.2 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Art der Förderung: Förderprogramm für Kurzfilme „Produktionsförderung B“ Voraussetzung: Länge des Films: max. 30 Minuten

Vorlaufzeit: Einreichung im Normalfall im Januar, Fördersitzung im März.

Bei dieser Fördereinrichtung gibt es ein eigenes Förderprogramm für Kurzfilme, wel- ches als „Produktionsförderung B“ bezeichnet wird. Dabei darf der Kurzfilm maximal eine Länge von 30 Minuten haben und soll dem Genre Dokumentar-, Spiel-, Animati- ons- oder Experimentalfilm angehören. Es ist möglich einmal jährlich einzureichen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 15 000 €.17 Jährlich werden 250 000 € für Kurz- filmförderungen verwendet. Wichtig ist zu beachten, dass die Förderung eine Nach- wuchsförderung ist und somit Personen, die ein Studium im Bereich „Film und Fernsehen“ absolvieren bzw. absolviert haben antragsberechtigt sind.18 Die Anträge sind beim Bundesarchiv einzureichen und das BKM empfiehlt im „Merkblatt zum An- trag“ für die Vor- und Nachkalkulation das Schema der FFA zu verwenden.

Außerdem fördert der BKM den „Deutschen Kurzfilmpreis“. Bei diesem Preis werden insgesamt bis zu 275 000 € pro Jahr vergeben.19

Dabei gibt es folgende Kategorien:

-Kurzfilme mit einer Laufzeit bis 7 Minuten
-Kurzfilme mit einer Laufzeit von mehr als 7 bis 30 Minuten
-Dokumentarfilme bis zu 30 Minuten
-Animationsfilme bis zu 30 Minuten
-Experimentalfilme bis zu 30 Minuten

Für die Nominierung erhält der Film 15 000 € und für die Auszeichnung in Gold eine Prämie in Höhe von 30 000 €, welche mit der Nominierungsprämie verrechnet wird. Zusätzlich gibt es einen Sonderpreis der mit 20 000 € belohnt wird. Diese Summe ist innerhalb von zwei Jahren für die Fertigstellung eines neuen Films zu verwenden. Für den „Deutschen Kurzfilmpreis“ können keine Privatpersonen einreichen, sondern nur Einrichtungen und Verbände wie u.a. die AG Kurzfilm, Filmhochschulen usw.20

Die FFA und die BKM stellen lukrative Nachwuchsförderungen dar, aber für Neuein- steiger und Studenten sind die regionalen Fördereinrichtungen zusätzlich sehr attraktiv.

3.1.2 Regionale Fördereinrichtungen

Bei der zweiten Ebene, regionale Fördereinrichtungen, ist die Voraussetzung, dass ein vorgegebener Prozentsatz in dem entsprechenden Bundesland gedreht und ausgege- ben wird. Kann man diese Vorgabe verwirklichen, hat man eine Chance regionale Film- förderung zu erhalten. Weitere Voraussetzungen werden im Folgenden genauer beschrieben.

3.1.2.1 FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Art der Förderung: Abschlussfilme von Studenten der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) oder der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation München (MHMK)

Voraussetzung: Vollstudiengang im Bereich Regie oder Produktion

Vorlaufzeit: Einreichungsfrist ca. 2 Wochen, 5 Sitzungen im Jahr, jede Sitzung ca. 1 Monat nach Ende der Einreichungsfrist.

Der FFF spielt bei den regionalen Fördereinrichtungen eine große Rolle und ist neben der Filmstiftung NRW und dem Medienboard Berlin-Brandenburg die finanzstärk- ste deutsche regionale Förderung.21 Es können Abschluss- und Erstlingsfilme von Stu- denten und Absolventen der HFF München sowie der MHMK München gefördert wer- den, aber keine studentischen Übungsfilme. Dabei gibt es keinen extra Fördertopf für Kurzfilme. Die Kurzfilmeinreichungen sind im gleichen Topf mit den Langfilmeinrei- chungen vorzufinden. Antragsberechtigt sind Absolventen, die einen Vollstudiengang in Regie oder Produktion durchlaufen haben. Die Förderung von Abschlussfilmen erfolgt in der Regel als Zuschuss und ist im Erfolgsfall nicht zurückzuzahlen. Insgesamt ste- hen dem FFF Bayern rund 1,6 Mio. € für Nachwuchsproduktionen zur Verfügung. Da- von sind 600 000 € für Abschlussfilme eingeplant. Bei den Abschlussfilmen gibt es die Bedingung, dass die Antragssumme der HFF München nicht 50 000 € und die der MHMK nicht 10 000 € überschreiten darf. Der Bayerneffekt soll dabei mindestens 150 % betragen.22

3.1.2.2 Medienboard Berlin-Brandenburg

Art der Förderung: Förderung von „Leuchtstoff-Abschlussfilmen“ (Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin (dffb) und HFF Konrad Wolf)

Voraussetzung: Kurzfilm muss der Einstieg in das professionelle Berufsleben sein

Vorlaufzeit: Die dffb und HFF stellen am Jahresanfang einem Gremium Projekte vor.

Das Medienboard Berlin-Brandenburg fördert sowohl unternehmerischen Nachwuchs, als auch kreative Nachwuchsautoren- und Regisseure. Die Voraussetzungen zur Anerkennung von Nachwuchsprojekten sind folgende:

Das Drehbuch muss für die beantragende Person zu einem seiner ersten drei verkauf- ten Stoffe zählen. Kurzfilmprojekte sollten der Einstieg in das professionelle Berufsle- ben sein und Hochschulprojekte während einer Ausbildung sind von der Förderung ausgeschlossen. Nur die Hochschulen dffb und die HFF Konrad Wolf können eine För- derung beantragen, Abschlussfilme anderer Hochschulen sind von der Förderung aus- geschlossen.23

Die Abschlussfilme der dffb und der HFF Konrad Wolf werden unter dem Label „Leuchtstoff-Abschlussfilme“ gefördert. Dem Antrag ist ein Empfehlungsschreiben der Hochschule beizufügen. Die Richtlinien können in den Dokumenten im Anhang nachgelesen werden.24

Auch wenn dieser Fördertopf nicht für Studenten anderer Universitäten ist, gibt es beim Medienboard einen Topf für die Produktion von Kurzfilmen allgemein, der für Personen mit einem abgeschlossenen Studium geeignet ist. Die Kurzfilme dürfen maximal eine Länge von 15 Minuten haben und werden ausschließlich in der Produktion gefördert. Vorrangig antragsberechtigt sind Produzenten aus Berlin und Brandenburg. Für einen Kurzfilm werden maximal 20 000 € gefördert und die Herstellungskosten des Films dürfen eine Höhe von 90 000 € nicht überschreiten.25

3.1.2.3 Filmstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW)

Art der Förderung: Abschlussfilme der NRW-Filmhochschulen

Voraussetzung: Projekt darf nicht vor der Antragstellung begonnen werden

Vorlaufzeit: 4 Sitzungen pro Jahr sind geplant; erster Einreichungstermin fand am 15.03.2014 statt.

Bei der Filmstiftung NRW können nicht allgemein studentische Abschlussfilme einge- reicht werden, sondern nur Abschlussfilme an NRW-Filmhochschulen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Produktion eines Abschlussfilms und im Rahmen der Fi- nanzierung ist ein angemessener Eigenanteil zu erbringen. Das Team darf nicht vor der Antragstellung mit dem Projekt beginnen. Dem Antrag ist wie beim Medienboard Berlin-Brandenburg ein Empfehlungsschreiben des betreuenden Professors beizufü- gen.

Pro Jahr gibt es vier Fördersitzungen und insgesamt beläuft sich die Förderung auf 400 000 € jährlich. Dabei besteht die Chance ein Abschlussfilmprojekt mit maximal 20 000 € zu fördern und die Summe darf nur 80% der Gesamtherstellungskosten betragen. Leider wird dieses Förderprogramm vorerst nur bis 2015 laufen, weil es ein neuartiges Pilotprojekt ist. Wie es weitergehen wird, steht noch nicht fest.26

3.1.2.4 Filmbüro Bremen

Art der Förderung: Kulturelle Filmförderung, Microförderung, Wettbewerb „Young Collection“, „Videokunst Förderpreis Bremen“

Voraussetzung: Augenmerk liegt auf dem Bremer Nachwuchs

Vorlaufzeit: Kulturelle Filmförderung: ein bis zweimal jährlich einreichen, Microförderung und „Young Collection“: Einreichung immer möglich.

Das Filmbüro Bremen stellt eine kleine Fördereinrichtung dar. Weil nur wenige Fördergelder zur Verfügung stehen werden hauptsächlich finanziell weniger aufwändige Projekte unterstützt. Zu diesen zählt auch die Förderung der Kurzfilmproduktion, bei welcher jährlich ca. 12 Projekte unterstützt werden. Die Höchstfördersummen für die Förderung von Drehbuch und Produktionsvorbereitung liegen jeweils bei 6 000 € und für die Produktion allgemein bei 30 000 €.27 Deshalb stellt diese Fördereinrichtung eine lukrative Möglichkeit für Studenten dar.

Eine weitere interessante Förderung ist die „Microförderung“, welche eine schnelle Förderung des Bremer Nachwuchses darstellt. Es kann eine Förderung für Produktion, Projektvorbereitung oder Vertrieb in Höhe von 500 € beantragt werden. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden, aber es wird eine frühzeitige Bewerbung empfoh- len.28

Das Filmbüro Bremen fördert außerdem den Kurzfilmwettbewerb „Young Collection“ als Forum junger Filmschaffender. Bedingung für die Teilnahme ist mindestens eine Kurzfilmpremiere in Bremen und eine Filmlänge bis zu 15 Minuten. Die Einreichung ist das ganze Jahr über möglich und es können Kurzfilme aller Genres eingereicht wer- den.29

Ein weiterer Preis ist der „Videokunst Förderpreis Bremen“. Das besondere an diesem Preis ist, dass nicht wie beim Kurzfilmwettbewerb „Young Collection“ ein fertiger Film ausgezeichnet wird, sondern Konzepte, die mit Hilfe des Preisgeldes zu realisieren sind. Der Gewinner des Preises erhält 5 000 1 500 €.30

[...]


1 vgl. Wendling, Eckhard (2012): Recoup! Filmfinanzierung - Filmverwertung, Konstanz, S.11

2 vgl. Kalkulation „Zeitgeist“, Anhang S. XVIII ff

3 vgl. Eick, Dennis/Hartung, Vera (2009): Was kostet mein Drehbuch? - Das Script als Basis für die Filmkalkulation, Konstanz, S.7

4 Becher, Frank (2012): Kurzfilmproduktion, 2., überarbeitete Auflage, Konstanz/München, S.19

5 vgl. Drehbuchauszug, Anhang S. XVI

6 vgl. Drehplan, Anhang S. XVII

7 Becher, 2012: 63

8 ebd.: 65

9 ebd.: 65

10 ebd.: 81

11 ebd.: 83ff

12 vgl. Clevé, Bastian (2009): Von der Idee zum Film, 5., überarbeitete Auflage, Konstanz, S.7f

13 vgl. Becher, 2012: 93

14 vgl. Clevé, 2009: 8

15 vgl. Becher, 2012: 101f

16 vgl. http://www.ffa.de/downloads/FAQ/FFA-FAQ-Kurzfilm_Referenz.pdf

17 vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2012-11-30-produktionsfoerderung- kurzfilm-merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=1

18 vgl. E-Mail-Interview mit Annette Gnoyke, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Referat K35, Filmförderung des Bundes, Preise, nationale Festivals, Anhang S. XXIII

19 ebd.: E-Mail-Interview, Anhang S. XXIII

20 vgl. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/medien/ filmfoerderung/preise/dtKurzfilmpreis/_node.html

21 vgl. Becher, 2012: 95

22 vgl. http://www.fff-bayern.de/foerderung/nachwuchsfoerderung/ (Merkblätter pdf)

23 vgl. Merkblatt Produktion Kurzfilm - Medienboard, Anhang S. XXIV

24 vgl. Merkblatt Förderung von Leuchtstoff-Abschlussfilmen, Anhang S. XXV f

25 vgl. Merkblatt Produktion Kurzfilm - Medienboard, Anhang S. XXIV

26 vgl. Merkblatt - Förderung von Abschlussfilmen, Filmstiftung NRW, Anhang S. XXVII

27 vgl. http://www.filmbuero-bremen.de/15.0.html

28 vgl. http://www.filmbuero-bremen.de/12.0.html

29 vgl. http://www.filmbuero-bremen.de/6.0.html

30 vgl. http://www.filmbuero-bremen.de/13.0.html

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Finanzierung studentischer Kurzfilme. Möglichkeiten und Rahmenbedingungen
Hochschule
Hochschule Mittweida (FH)
Note
2,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
88
Katalognummer
V278541
ISBN (eBook)
9783656730095
ISBN (Buch)
9783656730064
Dateigröße
11033 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kurzfilm, Film, Filmfinanzierung, Filmproduktion, Kurzfilmfinanzierung, Wegweiser Filmfinanzierung
Arbeit zitieren
Johannes Kraller (Autor:in), 2014, Finanzierung studentischer Kurzfilme. Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278541

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