Das Klageritual im Nibelungenlied. Vom "verklagen" und "vor leide tôt sein"

Bewältigung der Trauer in "Diu Klage"


Hausarbeit, 2013

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung - Problemstellung und Zielsetzung

2. Die Totenklage
2.1 Natürliche Affektabfuhr oder höfische Kultur
2.2 Das Klageritual in derKlage
2.3 Die drei Hauptfiguren Etzel, Dietrich und Hildebrant

3. Das verklagen
3.1 Trauer und Melancholie
3.2 Dietrich und Dietlind

4.vor leide tôtsein - Endstation Melancholie
4.1 König Etzel
4.2 Das kollektive Klagen

5. Zusammenfassung

6. Bibliographie

1. Einleitung - Problemstellung und Zielsetzung

In mittelalterlichen Texten sind verschiedene Klageformen zu finden, wie beispielsweise die „Minneklage und Sündenklage, Rahels-, Magdalenen- und Marienklage.“[1] „Die epische Klage ist aus der Verlusttrauer geboren und veräußert sich in Reden und Gebärden. Sie verhandelt in ihren Kernformen die beiden tragischen Grundsituationen menschlicher Existenz: die unglückliche Liebe und den Tod.“[2] Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Totenklage, die nicht nur „der obligate klagende Lobpreis auf den gefallenen Helden“[3] ist, sondern auch „die Erzählung von der Auffindung der Leiche, vom Begräbnis und der Totenehrung“[4] beinhaltet. Dabei ist zu beachten, dass im Folgenden kein einheitliches mittelalterliches Klageritual beschrieben wird, da sich die Quellen ausschließlich auf literarische Zeugnisse, in diesem Falle die Klage, beschränken.[5] Die Klage hat einen monotonen Erzählfluss und der Mediävist Max Wehrli spricht von einer „Langwierigkeit des mageren Geschehens.“[6] Dennoch zählen Kritiker die Klage zu den „wenigen erzählenden deutschen Originaldichtungen des Hochmittelalters, […] (denn) der historische Stellenwert einer Dichtung kann wichtiger sein als ihr absoluter künstlerischer Rang.“[7]

In der Analyse folgt zunächst eine komprimierte Einführung in die Entwicklungsgeschichte der Totenklage, in welcher auch der Begriff des Rituals nach Hans-Georg Soeffner erschlossen wird. Nach der Darstellung des Totenrituals in der Klage und der Analyse der drei Hauptfiguren werden ausgewählte Figuren mit Hilfe von Sigmund Freuds Terminologien von Trauer und Melancholie in zwei unterschiedliche Klageformen eingeteilt. Dabei soll die Frage nach der Produktivität und Funktionalität dieser beiden Klageformen geklärt werden.

2. Die Totenklage

2.1 Natürliche Affektabfuhr oder höfische Kultur

Dieses Kapitel soll einen komprimierten Einblick in die Wurzeln und Merkmale der Totenklage in epischen Texten geben. Dabei kann dieses Forschungsgebiet nur insular betrachtet werden, da eine detaillierte Ausführung der allgemeinen Klageforschung in mittelalterlichen Texten den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Dieser Abriss soll diskutieren, ob die Totenklage höfischen Normen folgt oder Ausdruck einer natürlichen Affektabfuhr ist.

Richard Leicher geht in seiner Dissertation vom Naturmenschen aus, der einen Toten eher mit einem Schlafenden in Verbindung bringen würde und ihm deshalb immer noch menschliche Attribute zuschreibt, wie zum Beispiel dass der Tote fühlt, wie er behandelt wird. Die Existenz eines besonderen Kultus für den Verstorbenen sieht Leicher vordergründig in der Furcht vor der aus dem Körper des Toten austretenden Seele (die Körper- oder auch Knochenseele) begründet.[8] Ziel eines Totenrituals ist die Versöhnung mit diesem Dämon. In der Geschichte wurde diese Furcht später durch die Vorstellung der Fürsorge abgelöst, wobei nun auch die Totenklage ein Teil des Totenkults ist.[9] Deren Anstimmen galt als Pflicht und deren Untersagung hatte schwere Schädigung sowohl für den Verstorbenen als auch für den Hinterbliebenen zur Folge.[10]

Max Wehrli bezeichnet die Dissertation Leichers als „zu einseitig.“[11] Für Wehrli ist es durchaus vorstellbar, dass sich die Klage aus früheren rituellen Formen des Totenkults her entwickelt hat, doch für ihn ist die Klage „immer mehr auch Ausdruck einer spontanen Auseinandersetzung mit dem Leid und dem Tod durch den Dichter.“[12] Nach Wehrli hat die Klage „mittelalterlich mehr als später die Würde einer letzten menschlichen Haltung und insbesondere einer selbstgenügsamen literarischen Gattung und Aufgabe.“[13]

Urban Küsters untersuchte ebenfalls Klageformen im höfischen Kontext und kommt zu dem Schluss, dass „in Erzählkontexten des Hofmilieus die vermeintlich exzessiven Trauergebärden in Wahrheit einem in Rechtstexten festgelegten Verhaltenskatalog folgen.“[14] In der Totenklage geht es für den Hinterbliebenen neben dem Schmerzausdruck auch „um die Erinnerung und Ehrung des Toten und die Fürbitte um sein Seelenheil.“[15] Küsters weist zusätzlich auf die Existenz von Einzel- und Kollektivklagen hin,[16] was im Verlauf der Arbeit näher erörtert werden soll. Im Mittelalter ist die Totenklage Bestandteil der höfischen Kultur. Mit der Klage fallen die Herrscher und Adligen allerdings aus ihrer höfischen Rolle, doch in einem Trauerfall erwarten der Hofstaat und das Volk von ihnen, dass sie aus der Rolle fallen. Die Trauer durchbricht alle Normen, denn dieser seelische Ausnahmezustand, entstanden durch den Verlust eines Menschen, lässt jede Ordnung kippen.

Im folgenden Kapitel wird der an ein Ritual erinnernde Bergungs- und Bestattungsprozess in der Klage näher analysiert. Um einen theoretischen Einstieg zu liefern, werden nun kurz Hans-Georg Soeffners Thesen zum Begriff des Rituals zusammengefasst.

Soeffner sieht im Vollzug des Rituals den „Versuch, mit Hilfe ritualisierter oder ritualisierbarer Verhaltensregeln ständische, klassen- oder schichtenspezifische Habitusformationen zu ersetzen.“[17] Alle Ritualteilnehmer sind gleichgestellt. Dabei geht es für die Gesellschaft nicht in erster Linie darum, eine alte Ordnung zu ersetzen, „sondern daß sie sich und ihre Weltbilder […] präsentieren: als eine öffentliche, tendenziell allen zugängliche Bühne der Lebensstile, Haltungen, Interessen und Weltanschauungen.“[18] Das Ritual ist nicht an eine bestimmte Person gebunden, sondern für alle Mitglieder der Gesellschaft allgemein gültig. Ein bestimmter Habitus entwickelt sich dann zu einem Ritual, wenn die „Darstellung zu einem Element kollektiv anerkannter und übergreifender Ordnung“[19] geworden ist. Man kann gegen das Ritual nicht wiedersprechen, denn ein Widerspruch würde den Ausschluss aus der Gesellschaft bedeuten. Das Ritual kann konkrete und praktische Ordnung herstellen, wobei es nicht von jemandem entworfen oder konstruiert wird, sondern in seinen „Traditionen und Variationen von Handelnden geschaffen und fortgeführt“ wird.[20]

Jan-Dirk Müller stellt die These auf, dass Rituale den Bestand der Welt garantieren und dessen Scheitern deren Zerstörung zur Folge hat.[21] Die Menschen definieren sich über die Rituale. Wären sie nicht in der Lage, dieses Ritual zu praktizieren, würden sie als Gesellschaft auseinanderbrechen, da sie sich nun nicht mehr über einen gemeinsamen Bezugspunkt definieren könnten. Diese gemeinschaftsstiftende Eigenschaft des Rituals soll im späteren Verlauf der Arbeit im Kapitel Das kollektive Klagen erörtert werden.

2.2 Das Klageritual in der Klage

In ihrem Hauptteil beschreibt die Klage die Besichtigung des Schlachtfeldes durch die drei verbliebenen Hauptfiguren Etzel, Dietrich von Bern und Hildebrant, die an den gefallenen Helden stehen bleiben und zu klagen beginnen, was im folgenden Kapitel näher erörtert werden wird. Beim Auffinden der Toten wird ein sich immer wiederholender Ablauf beschrieben, der als ritualisierte Handlung zum Nachvollzug anregen könnte.

Die Klage setzt nahtlos an das mit der Katastrophe endende Nibelungenlied an und beschreibt nun die Aufräumarbeiten. Durch das Klageritual soll nun Ordnung auf zwei verschiedenen Ebenen geschaffen werden: einerseits werden die toten Körper und die Kampfspuren beseitigt und andererseits müssen die Überlebenden die Bewältigung der Katastrophe auf emotionaler Ebene bewerkstelligen. Die allgemeine Funktion der Klage ist die emotionale Verarbeitung und Überwindung der Ereignisse, die im Nibelungenlied beschrieben werden, durch den Ritus der Klage.[22]

Im Nachfolgenden sollen nun diese beiden Ordnungsprozesse näher beleuchtet werden. Zunächst werden den gefallenen Kämpfern die Waffen und Helme und somit symbolisch die Gewalt abgenommen (von in wart enbunden / vil manec dürkel helmvaz. [694f]). Mit der Entfernung der Rüstung verlieren die Toten ihre heroische Oberfläche, denn jeder „‘ist‘, was seine Oberfläche zeigt.“[23] Zum Vorschein kommt eine kraftlose Leiche, an der der Glanz des einstigen Heroen nicht mehr zu sehen ist. Vom Blut getränkt verschwinden die Helden in einer homogenen Masse von Gefallenen. Durch das Waschen erlangen sie ein Stück ihrer Individualität zurück (sîn herre bat in wascen [1708])

[...]


[1] Wehrli, Max: Die ‚Klage‘ und der Untergang der Nibelungen. In: Zeiten und Formen in Sprache und Dichtung. Festschrift für Fritz Tschirch zum 70. Geburtstag, hg. von Karl-Heinz Schirmer und Bernhard Sowinski, Köln 1972, S. 107.

[2] Küsters, Urban: Klagefiguren. Vom höfischen Umgang mit der Trauer. In: An den Grenzen höfischer Kultur. Anfechtungen der Lebensordnung in der deutschen Erzähldichtung des hohen Mittelalters, hg. von Gert Kaiser, München 1991, S. 12.

[3] Wehrli [wie Anm. 1], S. 108.

[4] Ebd.

[5] Die Klage wird zitiert nach Karl Bartsch: Diu Klage. In: Das Nibelungenlied. Deutsche Classiker des Mittelalters, 3. Bd., Leipzig 1855.

[6] Wehrli [wie Anm. 1], S. 104.

[7] Ebd.

[8] Vgl. Leicher, Richard: Die Totenklage in der deutschen Epik. Von der ältesten Zeit bis zur Nibelungen-Klage, Breslau 1927, S. 5.

[9] Vgl. ebd., S. 8; vgl. auch S. 161f: „Wir vermuten also, dass die Totenklage ursprünglich eine gemeinsame kultische Handlung war, die bei allen germanischen Stämmen zunächst in einer gemeinsamen typischen Form ausgeprägt wurde, sich aber nach dem Auseinanderwandern in den einzelnen Gebieten verschieden weiterentwickelte, um dann überhaupt abzusterben und der Einzelklage Platz zu machen.“

[10] Vgl. ebd.

[11] Wehrli [wie Anm. 1], S. 108.

[12] Ebd.

[13] Wehrli [wie Anm. 1], S. 107.

[14] Küsters [wie Anm. 2], S. 20.

[15] Ebd., S. 22.

[16] Ebd., S. 11.

[17] Soeffner, Hans-Georg: Die Ordnung der Rituale. Die Auslegung des Alltags 2, Frankfurt am Main 1995, S. 9.

[18] Ebd.

[19] Ebd., S.10.

[20] Vgl. ebd., S. 11f; vgl. auch S. 102: >Ritualismus< - eine auf hochgradige Ordnung und Gliederung sozialen Verhaltens und eine gemeinsame Weltsicht hin orientierte Darstellungsform, die diese Weltsicht und Ordnung zugleich symbolisch repräsentiert.

[21] Müller, Jan-Dirk: Spielregeln für den Untergang. Die Welt des Nibelungenliedes, Tübingen 1998, S. 345.

[22] Vgl. Wehrli [wie Anm. 1], S. 105; Wehrli schreibt der Klage auch eine spezielle Funktion zu, die nicht nur eine Interpretation, sondern eine regelrechte Umwertung der Ereignisse des Nibelungenliedes beinhaltet.

[23] Müller [wie Anm. 21], S. 243.

[24] Vgl. Lienert, Elisabeth: Der Körper des Kriegers: Erzählen von Helden in der Nibelungenklage. In: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur (ZDA) 130(2) (2001), S. 129; vgl. auch Müller [wie Anm. 21], S. 248 zur Personalität als Oberfläche – Müller führt hier das Beispiel von der Figur Sivrit an, die durch mehrere übereinanderliegende Schichten aufgebaut ist: die Tarnhaut, sein Jagdgewand, seine Waffen und als letzte Schichte die Hornhaut. Am Ende ist er nur noch ein Kadaver.

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Details

Titel
Das Klageritual im Nibelungenlied. Vom "verklagen" und "vor leide tôt sein"
Untertitel
Bewältigung der Trauer in "Diu Klage"
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Germanistik)
Veranstaltung
Proseminar "Diu Klage"
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
19
Katalognummer
V278554
ISBN (eBook)
9783656717164
ISBN (Buch)
9783656717133
Dateigröße
549 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
klageritual, nibelungenlied, bewältigung, trauer, klage
Arbeit zitieren
B.A. Anne-Marie Schmidt (Autor:in), 2013, Das Klageritual im Nibelungenlied. Vom "verklagen" und "vor leide tôt sein", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278554

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