Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung
2 Grundlagen
3 Aktuelle Rahmenbedingungen im Lebensversicherungsbereich
3.1 Anhaltendes Niedrigzinsumfeld
3.2 Bevorstehende Einführung von Solvency II
4 Ausgewählte Herausforderungen im Lebensversicherungsbereich
4.1. Wiederanlagerisiko als ökonomische Herausforderung
4.2 Zinszusatzreserve als handelsrechtliche Herausforderung
4.3 Solvency II als aufsichtsrechtliche Herausforderung
5 Zeitlich begrenzte Garantien als Zukunftsperspektive des Garantie- zinsmodells
5.1 Handelsrechtliche Restriktionen bzgl. modifizierter Zinsgarantien
5.2 Vorschlag des zweistufigen Rechnungszinsmodells der DAV
5.3 DAV-Modellvorteile unter aktuellen Rahmenbedingungen
6 Schlussbemerkung
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einführung
Die gemischte Kapitallebensversicherung ist die in Deutschland populärste Versicherungsform, da diese sowohl die Sicherungs- als auch die Sparfunk- tion miteinander kombiniert und somit eine sichere Alters- und Hinterbliebe- nenvorsorge ermöglicht. In Deutschland umfasst der Bestand an Lebensver- sicherungen im Jahr 2011 knapp 94 Mio. abgeschlossene Verträge.1 Die enorme Kapitalanhäufung infolge des langwierigen Sparprozesses begründet die ökonomisch entscheidende Rolle deutscher Lebensversicherer als Kre- ditgeber des Staates. Die Kapitalanlage dieses beträchtlichen Vermögens zum quasi risikolosen Zinssatz in öffentliche Anleihen leistet daher einen ent- scheidenden Beitrag zur deutschen Wirtschaftsleistung und führte in der Vergangenheit vielfach zu einer steuerlichen Begünstigung.2 Ein wesentli- ches Element der klassischen Lebensversicherung stellt dabei die garantierte Mindestverzinsung der Versicherungsprämien über die gesamte Vertrags- laufzeit dar, die den Versicherungsnehmern eine langfristige Planungssi- cherheit ermöglicht.3 Das anhaltende Niedrigzinsumfeld infolge der europäi- schen Schuldenkrise sowie die anstehenden aufsichtsrechtlichen Kapitalan- forderungen durch Solvency II erschweren die Erwirtschaftung der Garantie- zusagen am Kapitalmarkt erheblich und stellen die Lebensversicherer vor eine große Herausforderung.4 Im Kontext dieser Rahmenbedingungen stellt sich die Frage nach der künftigen Umsetzbarkeit des klassischen Ge- schäftsmodells der Lebensversicher. Die vorliegende Arbeit befasst sich ei- nerseits mit den Auswirkungen der aktuellen Rahmenbedingungen auf den Garantiezins und stellt andererseits eine ausgewählte Alternative zur Begeg- nung der Problematik vor. Im Vordergrund der Betrachtung stehen dabei ausschließlich die Kalkulationszinsen für die Beitrags- und Deckungsrückstel- lungsbemessung in der konventionellen Lebensversicherung mit Garantie- leistung.
2 Grundlagen
Eines der Merkmale der klassischen Lebensversicherung stellt die garantier- te Mindestverzinsung der Versicherungsprämien über die gesamte Vertrags- laufzeit dar.5 Der Sparanteil der Prämien bei Lebensversicherungen (LV) mit vereinbarter Ablaufleistung wird mit einem Prämienzins diskontiert und baut bis zum Vertragsende die garantierte Versicherungssumme auf.6 Da diese am Ende der Laufzeit durch das Lebensversicherungsunternehmen (LVU) entrichtet wird, besitzt sie einen bilanziellen Verbindlichkeitscharakter. Die Leistungs- und Prämienzahlungen fallen zeitlich auseinander, sodass LVU die angesparten Prämienanteile zinsbringend am Kapitalmarkt anlegen kön- nen. Deshalb ist eine Diskontierung mittels Kalkulationszinsfuß bei der Bei- tragsermittlung erforderlich.
Der Garantiezins ergibt sich implizit aus dem bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit garantierten Rechnungszins zur Prämienkalkulati- on.7 Die grundsätzlich frei wählbaren Rechnungsgrundlagen der Prämienkal- kulation müssen äußerst vorsichtig ermittelt werden, um eine für die Einzel- verträge hinreichende Deckungsrückstellung aufzubauen8. Das LVU muss deshalb dafür Sorge tragen, dass der Prämienkalkulation adäquate Annah- men zugrunde gelegt werden.9 Da ein im Vergleich zum Rechnungs- bzw. Reservierungszins geringerer Garantiezins unnötig hohe Beitragszahlungen impliziert, stimmen Garantie- und Rechnungszins in der Praxis überein.10
Die Deckungsrückstellung bezeichnet den passivseitigen Bilanzpos- ten, der den Wert der Leistungsverpflichtungen aus der Geschäftstätigkeit eines LVUs gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) reflektiert.11 Die ein- gezahlten Sparbeiträge werden mit dem Rechnungszins der Deckungsrück- stellung verzinst und nach Vertragsablauf zur Finanzierung der Garantieleis- tung verwendet.12 Die Bildung der Deckungsrückstellung ist Ausdruck des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips (Imparitätsprinzip).13 Mit Blick auf die Rechnungsgrundlagen sind daher ebenso angemessene Sicherheitszu- schläge zu berücksichtigen, um allen Risiken aus den Verpflichtungen ge- recht zu werden.14
Die Festsetzung des Rechnungszinses als maßgebliche Determinante zur Bemessung der Deckungsrückstellung unterliegt hohen Restriktionen, da der Zins den gesetzlich zulässigen Höchstrechnungszins nicht überschreiten darf. Der Höchstrechnungszins wird einmal im Jahr vom Bundesministerium der Finanzen überprüft, bei veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen angepasst und ist lediglich auf Neuversicherungsverträge anzuwenden.15 Gemäß § 65 (1) VAG bildet der Mittelwert der Umlaufrendite öffentlicher An- leihen im Euro-Währungsgebiet (höchster Bonität) der letzten zehn Jahre die formale Datengrundlage des Höchstrechnungszinses. Der maximal zulässige Rechnungszins für Neuverträge darf nicht mehr als 60 Prozent16 dieses Mit- telwertes betragen und ist die gesamte Vertragslaufzeit bindend.17
Es ist entscheidend, die verschiedenen Zinssätze zu differenzieren. So wird der Garantiezins zur Prämienkalkulation verwendet. Der gesetzlich festgeleg- te Höchstrechnungszins stellt hingegen ausschließlich die Höchstgrenze des Rechnungs- bzw. Reservierungszinses dar, die der Berechnung der HGB- Deckungsrückstellung zugrunde gelegt werden darf.18 Da die Rechnungs- zinssätze der Beitrags- und Deckungsrückstellungskalkulation in der Praxis meist überein stimmen, normiert der Höchstrechnungszins den Garantiezins.
3 Aktuelle Rahmenbedingungen im Lebensversicherungsbereich
3.1 Anhaltendes Niedrigzinsumfeld
Seit dem Beginn der Finanz- und Schuldenkrise im Jahr 2008 sind die Kapi- talmärkte durch eine hohe Volatilität und eine andauernde Niedrigzinsphase gekennzeichnet.19 Der Festzinsbereich nimmt eine überragende Rolle bei der klassischen LV ein20, da die Sparbeiträge am Kapitalmarkt sicher, aber gleichzeitig gewinnbringend angelegt werden müssen.21 Der Zinssatz lang- fristiger öffentlicher Anleihen ist in Deutschland in den letzten Jahren kontinu- ierlich gesunken.22 Diese negative Zinsentwicklung wurde durch die expansi- ve Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) im Zuge der europäi- schen Schuldenkrise weiter verstärkt.23 LVU müssen derzeit durchschnittlich ca. 3,2 Prozent Garantieverzinsung über alle Tarifgenerationen hinweg besi- chern, konnten im Jahr 2012 nach einer Standard & Poor’s-Schätzung je- doch nur eine Kapitalmarktverzinsung zwischen 2,6 und 3,2 Prozent erzie- len.24 Gemäß der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) sollen sich die Zinsen zwar langfristig moderat steigend entwickeln, frühere Hochzinsphasen sind jedoch ausgeschlossen. Infolge des schwierigen Kapitalmarktumfelds und zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der LVU wurde der Höchstrechnungs- zinssatz am 01.01.2012 auf 1,75 Prozent abgesenkt.25
3.2 Bevorstehende Einführung von Solvency II
Die vorsichtige Bildung der Deckungsrückstellung ist ein maßgebliches Element der Risikotragung im LVU und wird durch das handelsrechtli- che Niederstwertprinzip zur vorsichtigen Bewertung von Kapitalanlagen und durch die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen ergänzt.26 Diese Anforderungen finden ihren Niederschlag im Solvency II - Projekt der EU-Kommission, das das europäische Versicherungsaufsichts- recht, insbesondere das Risikomanagement, die Finanzaufsicht sowie - berichterstattung von LVU reformieren soll. Die Etablierung dieses wettbe- werbsneutralen EU-Aufsichtssystems dient einerseits der realistischen Dar- stellung der tatsächlichen Risikolage der LVU und anderseits einer Anreiz- setzung zur Implementierung eines unternehmensinternen Risikomanage- mentsystems.27 Die Durchführungsbestimmungen der 2009 endgültig auf EU-Ebene verabschiedeten Rahmenrichtlinie sollen voraussichtlich bis 201428 in nationales Recht umgesetzt werden und zu einer Erhöhung des Schutzes von VN sowie zu einer Stabilisierung der LVU beitragen.29 Die Ausgestaltung und Spezifizierung der allgemeinen Rahmenbedingungen wird durch das Drei-Säulen-Modell reflektiert.30 Die erste Säule enthält quantitati- ve Anforderungen an versicherungstechnische Rückstellungen, die Bewer- tung von Kapitalanlagen sowie eine Eigenkapitaldefinition im LVU. In einem zweistufigen Ansatz werden dabei die Solvenzkapitalanforderungen (SCR) sowie die Mindestkapitalforderungen (MCR) bestimmt.31 Die zweite Säule beinhaltet die aufsichtsbehördliche Qualitätsüberprüfung des unternehmens- internen Risikomanagementsystems hinsichtlich Effektivität und Leistungsfä- higkeit.32 Da die qualitativen Ergebnisse die Anforderungen an die Eigenka- pitalausstattung determinieren, kann dies bei ökonomisch-schwächeren Un- ternehmen mit unzureichend ausgestalteten Risikomanagementsystemen zu erhöhten Kapitalanforderungen führen. Die dritte Säule beinhaltet schließlich erweiterte Publizitäts- und Offenlegungsanforderungen.33
4 Ausgewählte Herausforderungen im Lebensversicherungsbereich
4.1. Wiederanlagerisiko als ökonomische Herausforderung
Das aktuelle Kapitalmarktumfeld stellt eine Herausforderung für den Invest- mentprozess der Unternehmen dar.34 Die Folge des Niedrigzinsumfelds ist ein Wiederanlagerisiko, das durch auslaufende, höherverzinsliche Anleihen bedingt wird. Problematisch sind die Zinsgarantien der Tarifgenerationen im Altbestand der LVU, deren Verzinsung derzeit nicht am Kapitalmarkt erziel- bar ist.35 Das Zinsrisiko führt zu Marktwertänderungen der Rentenpapiere und beeinflusst die Aktiv- als auch Passivseite der Bilanz. So führt ein Rück- gang des Kapitalmarktzinses zu einem höheren Marktwert und damit grund- sätzlich zu einem Wertaufholungsbedarf der Kapitalanlageposition auf der Aktivseite.36 Gleichzeitig erfahren Verbindlichkeiten der Passivseite eine ver- lustinduzierende Aufwertung, da mit einem Zinsrückgang deren Betrag zu- nimmt. Werden somit aktuell Wertpapiere mit Niedrigverzinsung gezeichnet, führt eine künftige Erhöhung des Kapitalmarktzinses zu einem Wertminde- rungsbedarf auf der Aktiva und zu einem Wertaufholungsbedarf auf der Pas- siva, da die Verbindlichkeiten an Wert verlieren.37 Wertpapiere wären nur mit Verlust vorzeitig veräußerbar oder erzielen langfristig nur eine Kapitalanlage- rendite, die unter der Garantieverzinsung liegt.38 Die langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten auf der Passiva, die selten mit Kapitalanlagen gleicher Du- ration auf der Aktiva besichert werden können, führen zu einem sog. Durati- on Gap.39 Je größer die Lücke zwischen den Bilanzseiten ist, desto stärker ist die Hebelwirkung einer Zinsänderung (Durations-Mismatch).40
[...]
1 Zur Entwicklung des Bestands an Lebensversicherungen siehe Abbildung 1 im Anhang.
2 Vgl. Ortmann, K. (2009): Praktische Lebensversicherungsmathematik, Wiesbaden, S. 4 ff.
3 Vgl. Führer, C. / Grimmer, A. (2010): Einführung in die Lebensversicherungsmathematik, 2. Aufl., Karlsruhe, S. 55.
4 Vgl. Schmitt, T. (2010): Lebensversicherungen werden zum Auslaufmodell, in: HB.
5 Vgl. Führer, C. / Grimmer, A. (2010): Einführung in die Lebensversicherungsmathematik, 2. Aufl., Karlsruhe, S. 55.
6 Vgl. Nguyen, T. / Romeike, F.(2013): Versicherungswirtschaftslehre, Wiesbaden, S. 231 f.
7 Vgl. Kurzendörfer, V. (2000): Einführung in die Lebensversicherung, Karlsruhe, S. 42, 47.
8 Vgl. Nguyen, T. / Romeike, F. (Versicherungswirtschaftslehre, 2013), S. 234; § 11 VAG.
9 Vgl. Kurzendörfer, V. (Lebensversicherung, 2000), S. 43.
10 Vgl. Kling, A. (2008): Modellierung, Bewertung und Risikoanalyse von Zinsgarantien in konventionellen deutschen Lebensversicherungsverträgen, Ulm, S. 13.
11 Vgl. Bierbaum, J. / Kunze, M. u.a.. (2009): Rechnungszins in der Lebensversicherung bleibt unverändert, in: Aktuar Aktuell, Nr. 11, S.7 f.
12 Die Deckungsrückstellung wird gem. § 341f (1) HGB prospektiv ermittelt und entspricht dem Leistungsbarwert abzüglich des Beitragsbarwerts.
13 Vgl. Rockel, W./Helten, E. u.a. (2007): Versicherungsbilanzen, 2. Aufl., Stuttgart, S. 188 f.
14 Vgl. Kurzendörfer, V. (Lebensversicherung, 2000), S. 70f. i.V.m. § 25 (1) S. 1 RechVersV.
15 Vgl. Bierbaum, J ./ Kunze, M. u.a. (Rechnungszins, 2009), S.7 f. i.V.m. § 2 (1) DeckRV.
16 Die vorsichtige Kalkulation des Höchstzinses berücksichtigt einen relativ langen Refe- renzzeitraum von 10 Jahren und einen Sicherheitsabstand von 40 Prozent des 10- Jahresdurchschnitts der Umlaufrenditen, sodass gewöhnliche Kapitalmarktschwankun- gen kompensiert werden können; vgl. GDV (Hrsg.) (2011): Stellungnahme zur geplanten Neufestsetzung des Höchstzinssatzes für die Berechnung der Deckungsrückstellungen.
17 Vgl. Bierbaum, J. / Kunze, M. u.a. (Rechnungszins, 2009), S.7 f.
18 Vgl. Brinkmann, M. / Krause, D. u.a. (2012): Solvabilitäts-Anforderungen für Zinsgarantien reduzieren, in: VW, 67. Jg. Nr. 7, S. 518 ff.
19 Vgl. GDV (Hrsg.) (2012): Jahrbuch - Die deutsche Versicherungswirtschaft, URL: http://jahrbuch.gdv.de/GDV-Jahrbuch2012.pdf (Abruf: 20.12.2012), S. 5.
20 Im Jahr 2011 betrug der Anteil festverzinslicher Wertpapiere am Kapitalanlagebestand deutscher LVU fast 81 Prozent; vgl. GDV (Jahrbuch, 2012), S. 15.
21 Vgl. Bowé, N. / Schanz, W. u.a.. (2006): Analyse und Absicherung der Risiken im Le- bensversicherungsgeschäft, S. 4 ff.
22 Vgl. Schlinck, P. (Lebensversicherungen, 2011), S. 229; zur Renditeentwicklung einer 10- jährigen Bundesanleihe siehe Abbildung 2 im Anhang.
23 Vgl. Drost, F/ Leitel, K., (2012): Versicherungsbranche in Aufruhr, in: HB, S. 28.
24 Vgl. Krieger, F./ Fromme, H. (2012): Assekuranz kämpft um Lebensversicherung, in: FTD, S. 19; zur Bestandsverteilung der Rechnungszinsen siehe Abbildung 2 und 3 im Anhang.
25 Vgl. Neininger, M. (2011): DAV-Jahrestagung, in: Versicherungsmagazin.
26 Vgl. Nguyen, T. / Romeike, F. (Versicherungswirtschaftslehre, 2013), S. 235.
27 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (2011): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 614 f.
28 Vgl. BaFin (Hrsg.) (2012): Umsetzung Solvency II.
29 Vgl. Heep-Altiner, M. / Lazic, D. u.a. (2011): Internes Holdingmodell nach Solvency II, Karlsruhe, S. 4 ff.
30 Vgl. Bowé, N. / Schanz, W. u.a. (Risiken im Lebensversicherungsgeschäft, 2006), S. 9 ff. sowie Abb. 5 im Anhang.
31 Vgl. Heep-Altiner, M. / Lazic, D. u.a. (Solvency II, 2011), S. 6 f.
32 Vgl. Farny, D. (2006): Versicherungsbetriebslehre, 4. Aufl., Karlsruhe, S. 809 sowie Heep- Altiner, M. / Lazic, D. u.a. (Solvency II, 2011), S. 6 f.
33 Vgl. Bowé, N. / Schanz, W. u.a. (Risiken im Lebensversicherungsgeschäft, 2006), S. 9 f.
34 Vgl. DAV (Hrsg.) (2010): Stärkung der Risikotragfähigkeit für Lebensversicherungsunter- nehmen in: Aktuar Aktuell, Nr. 16, S. 4.
35 Vgl. Bowé, N. / Schanz, W. u.a. (Risiken im Lebensversicherungsgeschäft, 2006), S. 4 ff.; siehe dazu Abbildung 3 im Anhang.
36 Eine Wertpapierzuschreibung über die Anschaffungskosten hinaus ist nicht möglich und führt zur Bildung stiller Reserven; vgl. § 253 (1) S. 1 HGB.
37 Vgl. Heep-Altiner, M. / Lazic, D. u.a. (Solvency II, 2011), S. 156 ff.
38 Vgl Assekurata (Hrsg.) (2006): Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, S. 5.
39 Vgl. Bowé, N. / Schanz, W. u.a. (Risiken im Lebensversicherungsgeschäft, 2006), S. 4 ff.
40 Zinsrisiken können durch eine Steuerung der Aktivseite reduziert werden, indem perma- nent Anleihen mit langen Durationen erworben werden (Durations-Matching). Dies ist je- doch in einer Niedrigzinsphase nicht realisierbar; vgl. Krüger, T. (2010): Aktuelle Heraus- forderung Kapitalanlage, in: Aktuar Aktuell, Nr. 16, S. 1 ff. und Heep-Altiner, M. / Lazic, D. u.a. (Solvency II, 2011), S. 156 ff.