Evaluierung des Vorschlages der Europäischen Kommission über eine Finanztransaktionssteuer und Auswirkungen auf Kreditinstitute und deren Kunden


Studienarbeit, 2013

40 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

1 Hinführung zum Thema

2 Hintergrund zur Entstehungsgeschichte

3 Das Konzept der Finanztransaktionssteuer
3.1 Zielsetzung
3.2 Ausgestaltung

4 Auswirkungen auf den Eigenhandel von Kreditinstituten
4.1 Liquiditätsversorgung
4.2 Steigende Refinanzierungskosten
4.3 Absicherungsgeschäfte

5 Auswirkungen auf Privatanleger
5.1 Vermögensbildung
5.2 Altersvorsorge

6 Abschließende Wertung

7 Literaturverzeichnis

8 Verzeichnis der Tabellen

9 Verzeichnis der Abbildungen

10 Verzeichnis der Anlagen

Anlagen

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Hinführung zum Thema

„Das Volk versteht das meiste falsch; aber es fühlt das meiste richtig.“

Kurt Tucholsky[1]

In Anbetracht umfangreicher Finanzhilfen für Staaten und Banken formiert sich zu­nehmend Widerstand innerhalb der Bevölkerung. Seien es Protestbewegungen wie „Occupy: Wall Street“ oder Parteineugründungen wie die „Alternative für Deutschland“, immer mehr Teile der Bevölkerung zeigen Interesse an finanzpolitischen Entscheidungen und üben Kritik an dem bisherigen Umgang mit den Akteuren der Finanzbranche. Auch die Politik hat diesen Kurs eingeschlagen und sucht nach Wegen und Möglichkeiten, wie man insbesondere Banken an den Kosten der Krise beteiligen kann. Nach langwierigen Debatten hat sich die ge­wünschte Lösung in Form einer Finanztransaktionssteuer (FTS) herauskristallisiert.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen dieser Steuer auf Kreditinstitute und deren Kunden. Es soll ein Überblick über deren theoretische Funktionsweise und die daraus resultierenden Änderungen gegeben werden. Zu Beginn wird der politische Prozess aufgezeigt, welcher 2010 seinen Anfang nahm und an dessen Ende eine FTS stehen soll. Anschließend wird der eigentliche Richtlinienvorschlag hinsichtlich seiner Funktionsweise und der verfolgten Ziele analysiert. Diese Analyse benötigt der Leser, um die sich ergebenden Veränderungen auf den Eigenhandel von Kreditinstituten zu verstehen, welche das folgende Kapitel behandelt. Die aufgeführten Veränderungen sind nicht abschließend, viel mehr wurde versucht, den Fokus auf drei Kernbereiche zu beschränken. In Anbetracht der Begrenztheit des Arbeitsumfangs wurde auf die Berechnung quantitativer Veränderungen verzichtet. Kapitel 5 widmet sich den Auswirkungen auf Privatanleger. Zur Verdeutlichung wurden hierbei die Mehrkosten von drei typischen Produkten errechnet.

Dem Leser soll es dadurch möglich sein, differenzierte Kenntnisse über die resultierenden Veränderungen zu gewinnen, die es ihm erlauben, Schlussfolgerungen für andere Marktteilnehmer zu ziehen. Inwieweit die FTS ein

Garant für die Erfüllung der gewünschten Ziele ist, zeigt das abschließende Kapitel auf. Aufgrund der Aktualität des Themas finden nur Studien, Gesetze und Positionen Berücksichtigung, die bis zum 01.10.2013 erschienen sind.

2 Hintergrund zur Entstehungsgeschichte

Im Zuge der US-amerikanischen Immobilienkrise im Jahre 2007, welche in einer globalen Finanzkrise mündete, mussten zahlreiche Institute aus der Finanzbranche durch finanzielle Mittel gestützt werden. So verpflichteten sich allein die EU-Mitgliedsstaaten im Verlauf der bis dato schwersten Weltwirtschaftskrise in der Nachkriegszeit rund 3,3 Billionen Euro für die Stützung des Finanzsektors aufbringen.[2] Hinzu kamen enorme Steuervorteile durch die Mehrwertsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen.

Dies führte letztendlich zu einem Umdenken in weiten Teilen der Öffentlichkeit. Stimmen wurden laut, die eine angemessene finanzielle Beteiligung von Banken an der Krise forderten. Auch in politischen Kreisen mussten sich Regierungsvertreter mit der Frage auseinandersetzten, ob und inwiefern der Staat einer Verschärfung der derzeitigen Lage entgegenwirken kann bzw. wie zukünftige Krisen verhindert werden können.

Bereits im März 2010 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema „Steuern auf Finanzgeschäfte – praktische Umsetzung“ an.[3] Ziel war es, zukünftige Besteuerungsmöglichkeiten des Finanzsektors zu erörtern. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden im Oktober 2010 veröffentlicht. Man einigte sich innerhalb der Europäischen Kommission darauf, letztendlich zwei mögliche Varianten weiterzuverfolgen, zu einem eine Finanzaktivitätssteuer sowie die bereits zu diesem Zeitpunkt favorisierte Finanztransaktionssteuer.[4] Zudem verständigten sich die Vertreter der Europäischen Kommission auf eine befürwortende Position bezüglich einer globalen FTS. Dieses Vorhaben scheiterte aber am Widerstand der USA sowie einiger asiatischer Schwellenländer.

Am 28. September 2011 stellte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Einführung einer FTS in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vor.[5] Dieser Schritt der Europäischen Kommission war notwendig geworden als Reaktion auf Bestrebungen einzelner EU-Mitgliedsstaaten, den Finanzsektor durch unterschiedliche nationale Gesetzesentwürfe zu besteuern. Den dadurch resultierenden Wettbewerbsverzerrungen wollte die Kommission damit entgegenwirken. Eine größere Gefahr stellte zudem eine mögliche Doppelbesteuerung bzw. eine doppelte Nichtbesteuerung dar, welche somit konträr zur Ausgangsforderung stand.

Daraufhin durchlief der Vorschlag die europäischen Gremien des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) und den Ausschuss für Wirtschaft und Währung, welche allesamt einer Einführung in den 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmten.

Parallel dazu begann auf nationaler Ebene die Erörterung und Ausarbeitung von möglichen Auswirkungen in Arbeitskreisen. In Deutschland gab der Bundesrat bereits am 25. November 2011 seine befürwortende Stellung bekannt.[6] 5 Tage später fand im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Einführung einer FTS statt, diese war und ist unter Branchenvertretern und Ökonomen stark umstritten.

Im Mai 2012 wurden die Pläne zur Ausgestaltung einer europäischen FTS dem Europäischen Parlament vorgelegt. Zudem veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Ergebnisse über Analysen bezüglich Abwanderungsrisiken, makroökonomischen Effekten, Einnahmenschätzungen und der Territorialität der Steuer um eine Entscheidungsfindung zu beschleunigen. Diese wurde auch am 23. Mai 2012 erreicht. Das Europäische Parlament begrüßte den Vorschlag über ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem. Man verständigte sich lediglich auf eine leicht abgeänderte Fassung um Steuerumgehungen zu unterbinden.[7]

Auf den anschließenden Tagungen kam der Ecofin-Rat nach umfassender Erörterung zu dem Entschluss, dass wegen grundlegender Differenzen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten keine gemeinsame Position erreicht werden konnte und dies auch in Zukunft nicht absehbar ist. Einer der entschiedensten Gegner einer FTS ist Großbritannien, welches Wettbewerbsnachteile für den Finanzstandort London sieht. Aber auch Schweden und Polen sprechen sich gegen eine Einführung aus.

Um dennoch eine FTS einführen zu können, haben elf Mitgliedsstaaten, namentlich Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei sich dazu entschieden, ein Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit“ in die Wege zu leiten. Im Rahmen dieses Vorganges war es notwendig, dass mindestens neun Mitgliedsstaaten einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission einreichten.

Nach ausführlicher Prüfung hinsichtlich Vereinbarkeit mit europäischem Recht, bei der ebenfalls die Interessen der nicht-teilnehmenden Mitgliedstaaten Berücksichtigung fanden, sprach sich die Europäische Kommission für diesen Vorschlag aus und legte ihn dem Europäischen Rat vor.[8]

Als auch dieser ihn bewilligte, bedurfte es letzten Endes einer qualifizierten Mehrheit des Ecofin-Rates, welche auf der Sitzung vom 22. Januar 2013 erreicht wurde. Der hieraus resultierende Vorschlag vom 14. Februar 2013 entspricht hinsichtlich des Anwendungsbereiches und der Ziele dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vom September 2011.[9] Ergänzt wurden Maßnahmen gegen Steuerumgehungen und Verlagerungen in nicht-steuerpflichtige Staaten.

Durch die Annahme des Vorschlages wurde der europäische Gesetzgebungsprozess in die Wege geleitet, dessen Ziel eine harmonisierte Finanztransaktionssteuer in den befürwortenden Mitgliedsstaaten ist. Nach dem aktuellen Diskussionsstand ist die Einführung der Steuer zum ursprünglich geplanten Termin vom 01.01.2014 zwar noch angestrebt, aber unter Experten wird ehestens Mitte 2014 damit gerechnet.

Welche Ziele mit der Einführung verfolgt werden und wie die Besteuerung ausgestaltet ist, behandelt das folgende Kapitel.

3 Das Konzept der Finanztransaktionssteuer

Wie bereits anfangs erwähnt, spielte der Finanzsektor eine wesentliche Rolle bei der Verursachung der Weltwirtschaftskrise, deren Folgen bis heute andauern. Durch die Übernahme von Bürgschaften und Zahlungen von Hilfskrediten wurden enorme Löcher in die Staatshaushalte gerissen. Diese Kosten mussten und werden auch zukünftig die Steuerzahler tragen. Um dieser Tatsache zumindest teilweise entgegenwirken zu können, hat sich die Europäische Kommission auf die Richtlinie vom 14.02.2013 verständigt, die eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer vorsieht.

3.1 Zielsetzung

Im Wesentlichen entsprechen die Ziele dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission von 2011.

Die Einführung eines Finanztransaktionssteuersystems trägt zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften in den beteiligten Mitgliedsstaaten bei. Dies ist zwingend erforderlich für eine effiziente Besteuerung von Finanzinstrumenten. Gegenwärtig existieren in Frankreich und Italien nationale FTS, weitere europäische Länder ziehen eine mögliche Einführung in Betracht bzw. besitzen schon ähnliche Modelle.[10] Unabhängig von rechtlichen Zweifeln führen nationale Besteuerungen zu Wettbewerbsverzerrungen, welche das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes gefährden und so nicht wünschenswert sein können.

Zudem möchte man sicherstellen, dass Finanzinstitute einen angemessenen Betrag zu den Kosten der Finanzkrise beitragen. Aufgrund von Mehrwertsteuerbefreiungen ist die Finanzbranche im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen bevorteilt. Dieses Entgegenkommen möchte man nun langsam auflösen. Nach vorläufigen Schätzungen geht die Europäische Kommission von einem Steueraufkommen nach Einführung der FTS in der Größenordnung von 31 Mrd. Euro jährlich aus, welche der EU teilweise zufließen und damit den Eigenanteil der Mitgliedsstaaten entsprechend verringern.[11]

Außerdem verfolgt man mit der FTS ein Lenkungsziel. Die Europäische Kommission sieht vor, Transaktionen belasten, die weder der Effizienz der Finanzmärkte dienlich sind, noch zur Förderung der Realwirtschaft beitragen. Insbesondere bei kurzfristigen und hochfrequenten Finanztransaktionen wäre die Steuerbelastung enorm, was zur Einstellung solcher Geschäfte führen würde. Anleger sollen erworbene Finanzinstrumente möglichst halten, anstatt sie zu handeln. Das Drängen in eine „Buy-and-Hold“ Strategie reduziert Transaktionen und ergänzt bereits bestehende Maßnahme zur Vermeidung künftiger Krisen.

Zu beachten ist, dass prinzipiell zwei gegenläufige Ziele angestrebt werden. Eine Erreichung des Lenkungsziels geht mit einer Verfehlung des Einnahmenziels einher und umgekehrt. Je erfolgreicher die Lenkung gelingt, desto geringer fallen die Einnahmen aus, da der kurzfristige Handel mit Finanzinstrumenten unattraktiv wird. Auf der anderen Seite können die teilnehmenden Länder nur ein sehr hohes Steueraufkommen generieren, wenn die Marktteilnehmer wie bisher handeln und nicht versuchen durch Ausweichreaktionen die Steuerzahlungen zu umgehen.[12]

3.2 Ausgestaltung

Die FTS gehört zu den Kapitalverkehrssteuern. Sie funktioniert prinzipiell wie eine Umsatzsteuer auf börsliche und außerbörsliche Transaktionen. Steuerobjekt sind Finanztransaktionen mit „Finanzinstrumenten“ nach § 2 der Richtlinie. Der Anwendungsbereich wurde bewusst sehr weit gefasst, um Umgehungen durch etwaige Produktneukreationen zu vermeiden. Zu Finanzinstrumenten zählen unter anderem handelbare Wertpapiere auf dem Geld- und Kapitalmarkt wie Aktien, Anleihen, Zertifikate und Inhaberschuldverschreibungen. Daneben gehören auch Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW), d.h. Investmentfonds und alternative Investmentfonds dazu. Strukturierte Produkte wie Forderungen, die zu handelbaren Wertpapieren zusammengefasst und verbrieft wurden, sind nochmals extra erfasst, da sie keine Finanzinstrumente im herkömmlichen Sinne darstellen. Zudem fallen auch Derivatkontrakte unter den Begriff der „Finanzinstrumente“. Hierbei muss erwähnt werden, dass bei Derivatkontrakten, die Finanzinstrumente liefern, sowohl bei dem Derivatkontrakt selbst als auch bei den gelieferten Instrumenten eine Steuerpflicht besteht. Bei allen anderen Derivaten, darunter zählen auch solche, die im Zusammenhang mit einer physischen Warenlieferung stehen, fällt die FTS einmal an. Ergänzend sieht die Richtlinie die Besteuerung von Pensionsgeschäften sowie Wertpapierverleih- und Wertpapierleihgeschäfte vor, dabei hat sich die Europäische Kommission drauf verständigt, dass diese Geschäfte als eine Transaktion gewertet werden und demzufolge einmalig FTS anfällt.[13]

Explizit ausgeschlossen von der Steuer sind nur Versicherungs- und Kreditverträge sowie reine Zahlungsverkehrstransaktionen. Auch Währungswechsel sind steuerfrei, so lange es sich nicht um Währungsderivatkontrakte handelt. Damit werden nahezu lückenlos alle Transaktionen abgedeckt.

Eine „Finanztransaktion“ stellt dabei jeder Kauf oder Verkauf eines Instrumentes vor Auf- oder Abrechnung dar. Auch der Abschluss von Derivatkontrakten, Pensionsgeschäften und Wertpapierleihgeschäften fällt unter diese Regelung, ebenso wie der Tausch von Finanzinstrumenten. Bei diesem gilt eine doppelte Steuerpflicht, da es sich um zwei Transaktionen handelt. Wird das Risiko eines Rechtes bzw. eines Instrumentes innerhalb einer Unternehmensgruppe übertragen, liegt laut Artikel 2 der Richtlinie ebenfalls ein steuerpflichtiger Vorgang vor. Es spielt dabei keine Rolle ob dieser Vorgang über organisierte Handelsplätze oder außerbörslich, d.h. „over the counter“ abgewickelt wird.

[...]


[1] TUCHOLSKY, T. (1931): Rezension zu Hans Falladas Roman "Bauern, Bonzen und Bomben". In: Die Weltbühne, Heft 14, Seite 500. Berlin: Rowohlt-Verlag, 1931

[2] Vgl. GREIFE, M. (2013): Acht Billionen Euro verloren

[3] Vgl. EUROPÄISCHES PARLAMENT (2010): Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Thema „Steuern auf Finanzgeschäfte – praktische Umsetzung“

[4] Vgl. Vorschlag der Kommission zur Besteuerung des Finanzsektors, KOM (2010) 549 endg. vom 7.10.2010

[5] Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG, KOM (2011) 594 endg. vom 28.09.2011

[6] Vgl. Bundesrat-Drucksache 588/11 vom 25.11.2011

[7] Vgl. Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2012 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG (COM(2011)0594 – C7-0355/2011 – 2011/0261(CNS)), P7_TA(2012)0217 vom 23.05.2012

[8] Vgl. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer, KOM (2012) 631 endg. vom 25.10.2012

[9] Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer, KOM (2013) 71 endg. vom 14.02.2013

[10] Vgl. o.V. (2012): Frankreich wagt den Alleingang

[11] Vgl. KOM (2013) 71, Seite 16

[12] Vgl. FUEST, C. (2011): Finanztransaktionssteuer: Die richtige Antwort auf die Finanzkrise?

[13] Vgl. KOM (2013) 71, Seite 9

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Evaluierung des Vorschlages der Europäischen Kommission über eine Finanztransaktionssteuer und Auswirkungen auf Kreditinstitute und deren Kunden
Hochschule
Berufsakademie Sachsen in Dresden
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
40
Katalognummer
V279617
ISBN (eBook)
9783656735656
ISBN (Buch)
9783656735632
Dateigröße
785 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
evaluierung, vorschlages, europäischen, kommission, finanztransaktionssteuer, auswirkungen, kreditinstitute, kunden
Arbeit zitieren
Roman Safronov (Autor:in), 2013, Evaluierung des Vorschlages der Europäischen Kommission über eine Finanztransaktionssteuer und Auswirkungen auf Kreditinstitute und deren Kunden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279617

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