Die Beurteilung der augusteischen Herrrschaft im ersten Buch der Annalen des Tacitus


Hausarbeit, 2012

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Gegenstand und historischer Kontext
1.2 Formulierung des Problems und Skizzierung der eigenen Vorgehensweise

2. Der Historiker Tacitus und die Annalen

3. Das „Totengericht“ des Augustus bei Tacitus (Ann. 1,9-10)
3.1 Das so genannte Totengericht
3.2 Einzelinterpretation
3.2.1 „Nichtiges“
3.2.2 Augustus als Erbe Caesars: Usurpator oder Befreier?
3.2.3 Vom Triumvirat zur Monarchie: Ausschaltung politischer Konkurrenten
3.2.4 Alleinherrschaft und Reichspolitik: Diktator oder „ primus inter pares “?
3.2.5 Hausmachtpolitik und Nachfolgeregelung
3.2.6 Kaiserkult und Götterverehrung

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis
5.1 Textausgaben
5.2 Forschungsliteratur

1. Einleitung

1.1 Gegenstand und historischer Kontext

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das so genannte „Totengericht“ des Augustus in den Annalen des Tacitus (Ann. 1,9-10). Im Totengericht, das Tacitus in Anschluss an das Staatsbegräbnis des Augustus im September des Jahres 14 stattfinden lässt, gibt dieser die Argumente der Anhänger sowie der Gegner des Augustus bezüglich seiner Herrschaft wider. In dieser scheinbar neutralen Gegenüberstellung äußert Tacitus seine eigene Beurteilung des ersten Princeps, indem er den negativen Urteilen erstens mehr Raum gewährt und sie zweitens an den Schluss der Gegenüberstellung rückt.[1] Damit steht er in einem Gegensatz zu den bis dato veröffentlichten Beurteilungen der Herrschaft des Oktavian/Augustus, insbesondere zu jener, die der Princeps selbst in seinem posthum veröffentlichten Tatenbericht, den Res gestae, propagierte.[2]

Oktavian, der spätere Augustus, wurde am 23. September 63 v. Chr. als Gaius Octavius in Rom geboren. Als Großneffe Caesars geriet er schnell unter dessen Einfluss. In seinem Testament setzte Caesar Oktavian als seinen Haupterben ein und machte ihn zu seinem Adoptivsohn. Aus den Machtkämpfen, die dem Tod Caesars 44 v. Chr. folgten, ging Oktavian als Sieger hervor und wurde zum Alleinherrscher über das römische Reich. Die Republik verwandelte er unter der Maxime der restitutio rei publicae in eine als Principat kaschierte Monarchie. 27 v. Chr. wurde Oktavian vom Senat der Ehrenname Augustus verliehen. Er starb am 19. August 14 n. Chr. in Nola. Augustus konnte am Ende seines Lebens auf eine beachtliche politische Leistung zurückblicken: Als Adoptivsohn und Erbe Caesars hatte er sich nach dessen Tod in langjährigen Bürgerkriegen gegen seine inneren Feinde durchgesetzt und sich an die Spitze einer neu begründeten Staatsform gesetzt, die die römische Republik ablösen sollte: des Principats. Dessen Ausformung konnte nicht auf eine uneingeschränkte Wiederherstellung der Republik zielen. Oktavian konnte seine bereits in jungen Jahren erlangte Vormachtstellung kaum aufgeben wollen (zumal er Ansprüche seiner Verbündeten in den Bürgerkriegen erfüllen musste) und hatte außerdem erkannt, dass eine republikanische Verwaltung des Staates dessen Status als Weltmacht in keiner Weise gerecht wurde. Oktavian war der Weg zur Einrichtung einer Monarchie gewiesen, deren einziges Problem darin bestand, diese Form der Herrschaft vor dem Hintergrund traditioneller römischer Machtvorstellungen zu rechtfertigen. In den Augen der Römer war die Einrichtung einer Republik eine herausragende Errungenschaft, die ihnen die Freiheit ihres Gemeinwesens sicherte. Königsherrschaft wurde als eine private Herrschaft eines einzelnen, der seine Untertanen als Eigentum betrachtete, angesehen, was dem römischen Verständnis eines Staates als einer res publica, einer „öffentlichen Sache“, völlig widersprach. Und tatsächlich beeinträchtigte die Vormachtstellung des ersten Princeps die Rechte und den Handlungsspielraum des Senats. Nichtsdestotrotz sahen einige seiner Zeitgenossen auch gute Seiten an der neuen Herrschaft: Augustus erwirkte und sicherte einen dauerhaften Frieden im Reich und ließ den Provinzen eine dauerhafte politische Funktion im Reich zukommen.[3]

1.2 Formulierung des Problems und Skizzierung der eigenen Vorgehensweise

Es verwundert nicht, dass Gestalt und Leistung des jungen Caesars schon in der Antike umstritten waren. Oktavian/Augustus musste sich der Herausforderung stellen, seine de facto monarchische Stellung in das Gewand einer republikanischen Herrschaft zu kleiden, um dem Legitimationsdruck, dem er permanent ausgesetzt war, standhalten zu können. Er und seine Anhänger waren also stets bemüht, die negativen Begleiterscheinungen seiner Herrschaft schön zu reden oder zu verschweigen. Auf der anderen Seite gab es solche, die die Herrschaftsstellung des Princeps scharf angriffen und versuchten, seine scheinbar am Interesse des Gemeinwesens ausgerichteten Taten als Vorwand für die Durchsetzung persönlicher Machtinteressen zu entlarven.

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Bewertung der augusteischen Herrschaft im Totengericht des Tacitus auseinander. Ihr Ziel ist es, die historischen Ereignisse, auf die im Totengericht Bezug genommen wird, zu identifizieren und die Darstellung und Bewertung des Tacitus auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Dazu werden die parallele Überlieferung des Cassius Dio sowie die Res gestae des Augustus selbst vergleichend herangezogen.

Zu diesem Zweck sollen zunächst das Werk und sein Autor vorgestellt werden, wobei besonders auf die politische Tendenz des Historikers Tacitus eingegangen werden soll. Im folgenden Kapitel soll zunächst eine inhaltliche Gliederung des Totengerichts vorgenommen werden, bevor die positiven wie negativen Argumente zur Herrschaft des Oktavian/Augustus einzeln interpretiert werden. Dies geschieht unter der Berücksichtigung einer etwaigen Tendenz des Tacitus. Den Schluss der Arbeit bildet ein Fazit, in dem festgehalten werden soll, ob das Urteil des Tacitus Glaubwürdigkeit verdient oder aufgrund seiner eigenen politischen Ansichten als verzerrt zu betrachten ist.[4]

2. Der Historiker Tacitus und die Annalen

(Publius?) Cornelius Tacitus (geboren ca. 55 n. Chr. Gallien oder dem römischen Germanien, gestorben ca. 120 n. Chr.) brachte es als homo novus unter den flavischen Kaisern (69 bis 96) zu hohem politischem Ansehen. Er durchlief eine erfolgreiche senatorische Karriere: 88 war er Prätor, 97 bekleidete er das Konsulat und diente 112 als Prokonsul in der Provinz Asia. Die Bekleidung des letzteren Amtes belegt eine enge Verbindung zu Kaiser Trajan, der dieses Amt nur engen Gefolgsleuten anvertraute.

Die Annalen, deren originaler Titel Ab excessu Divi Augusti lautet, verfasste Tacitus etwa zwischen den Jahren 110 und 120. Sie bestanden ursprünglich aus 16 oder 18 Büchern, von denen Bücher 1 bis 4 und 12 bis 15 vollständig erhalten sind. Die Bücher 5, 6, 11 und 16 sind nur fragmentarisch überliefert. In den Annalen behandelt Tacitus die römische Geschichte vom Tod des Augustus bzw. dem Regierungsantritt des Tiberius im Jahre 14 bis zum Tod Neros 68.

Tacitus beschäftigt sich im Allgemeinen und besonders in den Annalen mit der Frage, wie sich Senatoren gegenüber einem Kaiser verhalten sollten. Er rückt dabei die moralische Qualität des senatorischen Verhaltens in den Mittelpunkt und berichtet dementsprechend nicht nur von Ereignissen, die politisch bedeutend sind, sondern an denen mutiges oder aber kriecherisches Verhalten der Akteure aufgezeigt werden kann. Diese Akteure unterwirft er moralischen Maßstäben, die ihrem jeweiligen Standesethos entsprechen, nicht aber als allgemein-menschlich gelten. Handlungen bewertet Tacitus stets als Ausdruck des Charakters.

Als Tacitus mit dem Schreiben der Annalen begann, sah die politische Situation in Rom so aus, dass auf der einen Seite der Senat, auf der anderen Seite der Kaiser stand. Das Kaisertum hatte seinen Höhepunkt erreicht, so dass man auf eine lange historische Entwicklung zurückschauen konnte.[5] Die Republik war bloß noch Erinnerung an eine längst vergangene Zeit, die gerne als ungefährlich und glücklich verklärt wurde. Die Republik galt als moralisch gut, nicht aber unbedingt auch als politisch. Vielmehr war die Verehrung der alten Sitten und der virtus der Väter zu einer feststehenden Form geworden.[6]

Tacitus passt genau in dieses Schema. Er war kein Feind der Monarchie – schließlich verdankte er den Kaisern seine senatorische Karriere –, aber er hing an den traditionellen Tugenden der Republik, die er als ein Zeitalter besonderer politischer Moral verstand. Er beurteilte die politischen Akteure seit deren Ende anhand ihrer politischen Tüchtigkeit und ihres aufrichtigen Dienstes am Gemeinwesen.[7]

Im Eingang der Annalen verkündet Tacitus, Geschichte sine ira et studio schreiben zu wollen. Damit versucht er, sich von anderen Geschichtsschreibern, die die Anfänge des Principtas behandelten, abzugrenzen. Deren Geschichtsbild sei durch Parteinahme, die im Verlauf der Herrschaft des Augustus aufgekommen sei, verfälscht worden. Die eigentlich „rühmlichen Talente“ (claris scriptoribus)[8] hätten sich entweder durch Angst oder Hassgefühle zu einer verfälschten Darstellung der Geschichte hinreißen lassen. Tacitus selbst gibt an, keinen persönlichen Grund für eine Parteinahme zu haben, weshalb er wahrheitsgemäß und objektiv schreiben werde.

sed veteris populi Romani prospera vel adversa claris scriptoribus memorata sunt; temporibusque Augusti dicendis non defuere decora ingenia, donec gliscente adulatione deterrerentur. Tiberii Gaique et Claudii ac Neronis res florentibus ipsis ob metum falsae, postquam occiderant, recentibus odiis compositae sunt. inde consilium mihi pauca de Augusto et extrema tradere, mox Tiberii principatum et cetera, sine ira et studio, quorum causas procul habeo. [9]

Solche Beteuerungen der Liebe zur Wahrheit waren nicht selten in Vorreden und Einleitungen antiker Historiker, die sie als topoi pflegten.[10] Tacitus wurde – das sei vorweg genommen – seinem historiographischen Ideal nicht gerecht. Als Befürworter der Monarchie und Vertreter republikanischer Tugenden forderte er seitens der staatlichen Akteure eine aufrichtige und zweckdienliche Erfüllung ihrer Pflichten. Die Erfahrung der despotischen Regierung Domitians mag ihn in dieser Haltung bekräftigt haben.[11]

In der folgenden Interpretation der von Tacitus dargelegten positiven sowie negativen Urteile der Zeitgenossen des Oktavian/Augustus über dessen Herrschaft soll geprüft werden, wie glaubwürdig Tacitus bei seiner Beurteilung des ersten Principats wirklich ist und ob nicht seine persönlichen Erlebnisse eine negative Bewertung der augusteischen Herrschaft bedingt haben.

3. Das „Totengericht“ des Augustus bei Tacitus (Ann. 1,9-10)

3.1 Das so genannte Totengericht

Im „Totengericht“ gibt Tacitus eine zusammenfassende Würdigung der Herrschaft des Augustus in Form eines Berichtes über das, was seine Anhänger und das, was seine Gegner nach der Begräbniszeremonie über ihn sagten. Als erstes lässt Tacitus diejenigen sprechen, die dem ersten Princeps Gutes nachsagten. Ihre Urteile entsprechen, wie noch ausgeführt werden wird, im Großen und Ganzen dem Bild, das Augustus von sich selbst in seinem Tatenbericht, den Res gestae, vermitteln wollte. Anschließend lässt Tacitus Augustus´ Widersacher zu Wort kommen. Den negativen Urteilen gewährt er weit mehr Raum als den positiven, womit er erstere unwiderlegt als abschließendes Urteil wirken lässt.[12]

Eine dem taciteischen Totengericht ähnliche, aber umfangreichere Schilderung bietet Cassius Dio im 56. Buch seiner Römischen Geschichte. Er schildert den pompösen Leichenzug beim Begräbnis des Augustus, lässt den Tiberius eine Trauerrede halten und erzählt von der Verbrennung der Leiche auf dem Marsfeld.[13] In den letzten Kapiteln des 56. Buches richtet Cassius Dio unter Erwähnung von Anekdoten, die den positiven Charakter des Augustus herausstellen und dem, woran sich „das Volk erinnerte“, über den verstorbenen Princeps und kommt dabei zu einem insgesamt positiven Urteil.[14]

Die strukturelle Ähnlichkeit dieser beiden indirekten Charakterisierungen des ersten römischen Princeps fordert die Frage, ob sie auf eine gemeinsame Quelle zurückgehen.[15] Die taciteische Darstellung wirkt kompakt und auf das Nötigste reduziert, während Cassius Dios Schilderung ausführlicher und geschwätziger ist. Tränkle schließt sich in seiner Schlussfolgerung Schwartz und Syme, zwei bedeutenden Kennern dieser Frage, an und kommt zu dem Ergebnis, dass beide Autoren ihre Informationen aus derselben Quelle bezogen. Diese Quelle, so nimmt Schwartz[16] im Gegensatz zu Klingner[17] an, habe sowohl positive als auch negative Urteile über Augustus beinhaltet. Während Tacitus dieses Schwarz-Weiß-Bild übernommen habe, habe Cassius Dio nur die gefälligen Urteile in seinen Bericht aufgenommen.

Ausgehend von Schwartz war das negative Augustusbild, das Tacitus im Totengericht der Annalen entwirft, also nichts Neues.[18] Dies muss unbedingt in Betracht gezogen werden, wenn man zu einem abschließenden Urteil über die Glaubwürdigkeit des taciteischen Augustusbildes kommen möchte.

Die Res gestae, die ebenfalls kritisch-prüfend herangezogen werden sollen, vermitteln als Rechtfertigungsschrift des Augustus selbst natürlich ein durchweg positives Bild seiner Herrschaft. Die Forschung hat viel diskutiert, ob Tacitus die Res gestae gelesen und sich im Totengericht der Annalen explizit auf sie bezogen hat.[19] Mit Urban kann man davon ausgehen, dass Tacitus, wie noch gezeigt werden soll, die Res gestae nicht nur gelesen, sondern sich zu Beginn des Totengerichts direkt und widersprechend auf sie bezogen hat.

3.2 Einzelinterpretation

Das Totengericht ist in zwei große Teile gegliedert. Der erste Teil, Kapitel 9 des ersten Annalenbuches, führt zunächst „Nichtiges“ (vana) auf:[20] Das Zusammenfallen des Tages der Regierungsübernahme des Augustus mit dem Tag seines Todes; die Tatsache, dass er im selben Zimmer starb wie sein Vater; die Zahl seiner Konsulate, Ehrungen und Ämter. Darauf folgen Äußerungen „gebildeter Leute“ (prudentes):[21] zunächst wird Löbliches hervorgehoben (extollebatur)[22], schließlich in Kapitel 10 negative Urteile der Gegenseite (arguebaturve)[23]. Mit der Wahl dieser Verben gesteht Tacitus eine gewisse Einseitigkeit und Überspitzung der Argumente der jeweiligen Gruppe zu.[24] Die positiven wie negativen Argumentationen über die Herrschaft des Oktavian/Augustus lassen sich in der Mehrheit einander direkt gegenüberstellen und unter folgenden Überschriften subsumieren: „Augustus als der Erbe Caesars: Usurpator oder Befreier?“; „Vom Triumvirat zur Monarchie: Ausschaltung politischer Konkurrenten“; „Alleinherrschaft und Reichspolitik“. In Kapitel 10 beziehen sich Augustus´ Gegner außerdem auf seine „Hausmachtpolitik und Nachfolgeregelung“ sowie auf „Kaiserkult und Götterverehrung“.

[...]


[1] Vgl.: Klingner (1964), S. 641.

[2] Vgl.: Ebd.

[3] Vgl.: Kunkel (1961), S. 360.

[4] Soweit nicht anders angegeben vgl. Flaig (2001) sowie Schmal (2005).

[5] Vgl.: Syme (1969), S. 140.

[6] Vgl.: Syme (1969)., S. 142-143.

[7] Vgl.: Ebd., S. 154.

[8] Tac. Ann. 1,1,2.

[9] Tac. Ann. 1,1,2-3.

[10] Vgl.: Vogt (1969), S. 53-54.

[11] Vgl.: Ebd., S. 55.

[12] Vgl.: Scott Ryberg (1969), S. 66.

[13] Vgl.: Cass. Dio 56, 34-42.

[14] Vgl.: Ebd. 56,43-47.

[15] Vgl. hierzu Tränkle (1969), S. 114-120.

[16] Vgl.: Schwartz (1899), S. 1714ff.

[17] Vgl.: Klingner (1954), S. 625ff.

[18] Vgl. Syme (1958), S. 431, wo er darauf hinweist, dass es bei Zeitgenossen des Augustus schwerlich an negativen Urteilen über ihn gefehlt haben kann. Augustus habe von Beginn seiner Laufbahn an Feinde gehabt und nicht wenige Grausamkeiten begangen, deren Erinnerung sich nicht auslöschen ließ.

[19] Vgl. hierzu Haverfield (1912), S. 197-199 und Urban (1979), S. 59-74.

[20] Tac. Ann. 1,9,1.

[21] Ebd. 1,9,3.

[22] Ebd.

[23] Ebd.

[24] Vgl.: Witte (1963), S. 137.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Beurteilung der augusteischen Herrrschaft im ersten Buch der Annalen des Tacitus
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main  (Institut für Klassische Philologie)
Veranstaltung
Tacitus, Annalen
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
24
Katalognummer
V279631
ISBN (eBook)
9783656724933
ISBN (Buch)
9783656724926
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Augustus, Octavian, Römischer Kaiser, Tacitus, Annalen, Geschichtsschreibung, Antike, Prinzipat, Prinzeps, Kaiserzeit, Monarchie, Augusteische Herrschaft
Arbeit zitieren
Robert Jonas (Autor:in), 2012, Die Beurteilung der augusteischen Herrrschaft im ersten Buch der Annalen des Tacitus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279631

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