Einleitung
Zur Beschaffung von Fremdkapital ist es von unabdingbarer Wichtigkeit, über Kreditsicherungsmittel zu verfügen, um diese dem Gläubiger anzutragen. Diese Sicherungsmittel können von verschiedener Art und Qualität sein und ihr Einsatz ist jeweils im Einzelfall von Gläubiger und Schuldner abzuwägen.
Im Zuge der Europäischen Union sind viele Firmen auch im Ausland tätig oder haben hier enge geschäftliche Kontakte geknüpft. Folge dieser Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs ist eine Zunahme an grenzüberschreitender Mobiliarkreditsicherung und in diesem Zusammenhang ist es naheliegend, von ähnlichen Verhältnissen ausgehen zu können, um umständliche Vertragsklauseln zur Festlegung bestimmter Regelungen oder Rechte zu vermeiden. Zwar bieten die Kreditsicherungsrechte in allen Rechtsordnungen den Gläubigern bestimmte Sicherungsinstitute und gewähren neben der Personal auch die Sachhaftung, aber dennoch bestehen, trotz verschiedener Annäherungen in den letzten Jahren, noch mehr oder weniger große Unterschiede zwischen den Rechtssystemen unserer europäischen Nachbarländer und es ermangelt noch an einer Rechtsangleichung. Dies führt konsequenterweise bei grenzüberschreitenden Geschäften stets zu einer Auseinandersetzung mit den grundsätzlichen Fragen des ausländischen Rechts. Im Folgenden soll auf einige Grundsätzlichkeiten in den Rechtssysteme von England und Frankreich eingegangen werden und im Vergleich mit dem deutschen Recht die jeweilige Ausprägung der dort bekannten und genutzten Kreditsicherungsmittel vorgestellt werden. Desweiteren sollen, auf dem Weg in ein vereinheitlichtes europäisches Rechtssystem, Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Personal- und Sachsicherheiten überprüft und auf eine mögliche Angleichung untersucht werden.
LITERATURVERZEICHNIS
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- Arbeit zitieren
- Pia Camlicali (Autor:in), 2000, Vergleich der europäischen Kreditsicherheiten am Beispiel ausgesuchter Rechtsinstitute in England und Frankreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27973
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