Diese Hauptseminararbeit setzt sich zum Ziel, die lehnrechtlichen Beziehungen zwischen Königtum und dem geistlichen Fürstenstand nach dem Wormser Konkordat von 1122 näher zu untersuchen.
Das Wormser Konkordat besiegelte das Ende des alten Reichskirchensystems und bildete u.U. die entscheidende Grundlage für die Eingliederung der geistlichen Fürsten in das Lehnssystem. Hiermit wurde eine Entwicklung in Gang gesetzt die sich nicht in einem geänderten Investiturritus der Bischöfe erschöpft, sondern vielmehr einen verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt für die Schaffung mächtiger geistlicher Fürstentümer darstellt, die sich bereits ab dem 14. Jahrhundert rechtlich und strukturell kaum noch von Laienfürstentümern unterscheiden lassen, da geistliche Fürsten nun auch vermehrt nicht nur mit dem Zepter, sondern auch mit Fahnen, die eigentlich den Laien vorbehalten waren, investiert wurden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Reichskirchensystem vor dem Wormser Konkordat
- Gründe für das Wormser Konkordat
- Die Investitur der Bischöfe nach dem Wormser Konkordat
- Möglichkeiten der königlichen Einflussnahme auf die Bischofs- bzw. Abtsinvestitur
- Zu den Regalien
- Zum Regalienbegriff
- Zur Bedeutung der Regalienleihe
- Rechte und Pflichten des Königs als Lehnsherr
- Allgemeingültige Rechte und Pflichten des Königs als Lehnsherr
- Dem Lehnsverhältnis zwischen König und Prälaten spezifische königliche Rechte
- Zur Fahnenbelehnbarkeit geistlicher Fürsten
- Zur Egalisierung der Zepter- und Fahnenlehen
- Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hauptseminararbeit befasst sich mit der lehnrechtlichen Beziehung zwischen Königtum und geistlichem Fürstenstand nach dem Wormser Konkordat von 1122. Sie analysiert, wie das Konkordat das alte Reichskirchensystem beendete und die Eingliederung der geistlichen Fürsten in das Lehnssystem ermöglichte. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Investitur der Bischöfe, die königliche Einflussnahme auf die Investitur und die Vergabe von Regalien.
- Die Entwicklung des Lehnswesens zwischen Königtum und geistlichem Fürstenstand nach dem Wormser Konkordat
- Die Bedeutung des Wormser Konkordats für die Eingliederung der geistlichen Fürsten in das Lehnssystem
- Die Rolle der Investitur von Bischöfen und Äbten im Kontext des Lehnsverhältnisses
- Die königlichen Rechte und Pflichten als Lehnsherr gegenüber geistlichen Fürsten
- Die Bedeutung der Regalien für die Beziehung zwischen Königtum und geistlichem Fürstenstand
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema der lehnrechtlichen Beziehungen zwischen Königtum und geistlichem Fürstenstand nach dem Wormser Konkordat ein und beschreibt die Zielsetzung der Arbeit.
Das Reichskirchensystem vor dem Wormser Konkordat
Dieses Kapitel beleuchtet das alte Reichskirchensystem und dessen Rolle bei der Einbindung der Kirche in die Staatsordnung. Es geht insbesondere auf die Investitur von Bischöfen durch den König und die damit verbundenen Machtstrukturen ein.
Gründe für das Wormser Konkordat
Das Kapitel erläutert die Hintergründe des Wormser Konkordats, insbesondere die Konflikte um die Investitur von Bischöfen und die damit verbundenen Streitigkeiten zwischen Königtum und Papsttum. Es beschreibt die Bedeutung des Konkordats für die Neuordnung des Verhältnisses von Kirche und Staat.
Die Investitur der Bischöfe nach dem Wormser Konkordat
Dieses Kapitel analysiert die neue Ordnung der Bischofsinvestitur nach dem Wormser Konkordat, insbesondere die Aufteilung in einen säkularen und einen sakralen Bereich. Es beleuchtet die neuen Symbole der Investitur und die Bedeutung der Treueverhältnisse zwischen König und Bischof.
Möglichkeiten der königlichen Einflussnahme auf die Bischofs- bzw. Abtsinvestitur
Das Kapitel untersucht die Möglichkeiten des Königs, die Bischofs- und Abtsinvestitur zu beeinflussen, trotz der neuen Ordnung durch das Konkordat. Es beschreibt die Rolle der königlichen Rechte bei der Wahl und Investitur von Bischöfen und Äbten.
Zu den Regalien
Das Kapitel widmet sich dem Begriff der Regalien und deren Bedeutung im Kontext des Lehnswesens. Es beleuchtet die Vergabe von Regalien als Lehen an geistliche Fürsten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Rechte und Pflichten des Königs als Lehnsherr
Dieses Kapitel untersucht die allgemeinen Rechte und Pflichten des Königs als Lehnsherr gegenüber seinen Vasallen, insbesondere auch gegenüber geistlichen Fürsten. Es geht auf die spezifischen Rechte ein, die dem König im Lehnsverhältnis mit geistlichen Fürsten zustehen.
Zur Fahnenbelehnbarkeit geistlicher Fürsten
Das Kapitel beschäftigt sich mit der Verleihung von Fahnen an geistliche Fürsten, einem Privileg, das bisher den Laien vorbehalten war. Es untersucht die Bedeutung dieser Entwicklung für die Stärkung der Machtposition geistlicher Fürsten.
Zur Egalisierung der Zepter- und Fahnenlehen
Dieses Kapitel befasst sich mit der zunehmenden Gleichstellung von Zepter- und Fahnenlehen, die zu einer Annäherung zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten führte.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Lehnswesen, dem Reichskirchensystem, dem Wormser Konkordat, der Investitur von Bischöfen und Äbten, den Regalien, den Rechten und Pflichten des Königs als Lehnsherr, sowie der Fahnenbelehnbarkeit geistlicher Fürsten.
- Quote paper
- Martin Mühlenberg (Author), 2012, Der König als Lehnsherr geistlicher Fürsten nach dem Wormser Konkordat von 1122, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279747