Mitbestimmung in Unternehmen aus der Perspektive der Theorie der Verfügungsrechte

Mitarbeiterbeteiligung zwischen Machtverlust und Effizienzsteigerung


Hausarbeit, 2012

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Theoriengebäude der Neuen Institutionenökonomik

3. Theorie der Verfügungsrechte

4. Mitbestimmung in Wirtschaftssystemen

5. Mitbestimmung in Unternehmen aus Sicht der Verfügungsrechtetheorie

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Menschen, deren Leben durch eine Entscheidung berührt und verändert wird, müssen an dem Prozeß, der zu dieser Entscheidung führt, beteiligt sein und gehört werden.“[1] Mit diesem Ausspruch des amerikanischen Autors John Naisbitt wird im Kern die Problematik aufgegriffen, welche sich auch im Aspekt der Mitbestimmung in Unternehmungen wiederfindet. Der Arbeitsplatz stellt für einen Beschäftigten sowohl aus ökonomischer, wie auch aus sozialer Sicht einen wichtigen Lebensbereich dar. Veränderungen in diesem Umfeld wirken sich oftmals auf die Lebensführung des Angestellten aus. Da sich der Mitarbeiter über diesen Umstand im Klaren ist, sucht er nach Möglichkeiten, sich an diesen Entscheidungen zu beteiligen. Der Unternehmer andererseits wird durch eine derartige Mitbestimmung teilweise von der freien Unternehmensleitung abgehalten, wodurch er nicht mehr ausschließlich auf die Marktbedürfnisse reagieren kann, sondern auch die Mitbestimmungsrechte seiner Angestellten berücksichtigen muss (vgl. Hinderlich 2007, S. 5).

Aufgrund dieser Überlegungen stellt sich die Frage, ob Mitbestimmung im Unternehmen zu Effizienzverlusten führt, oder ob vielleicht doch die positiven Effekte, wie sie durch verbesserte Kommunikation, den Abbau von Informationsasymmetrien oder verringertes Konfliktpotential entstehen, gegenüber der „Verlangsamung und Verteuerung betrieblicher Prozesse“ (Hinderlich 2007, S. 5) überwiegen. Die empirischen Befunde sind hier, trotz einer Vielzahl entsprechender Studien, grundsätzlich widersprüchlich. Des Weiteren beziehen sich die Studien im Einzelnen auf unterschiedliche positive Effekte und Beteiligungssysteme (vgl. Kraft 2011, S. 75f.). Eine eindeutige Aussage zur Wirkung von Mitarbeiterbeteiligung lässt sich, innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses, bis heute nicht treffen.

Ziel dieser Arbeit soll es daher sein, die Mitbestimmung in Unternehmen aus der Perspektive der Neuen Institutionenökonomik, hier insbesondere aus dem Blickwinkel der Verfügungsrechtetheorie zu betrachten, um so einen theoretischen Ansatz zur Beantwortung der Frage zu finden, ob Mitarbeiterbeteiligung eher einen unternehmerischem Machtverlust, oder eine ökonomische Effizienzsteigerung bewirkt. Dazu wird zunächst die Theorie der Verfügungsrechte, als eine Teiltheorie der Neuen Institutionenökonomik, vorgestellt und erläutert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine kurze Darstellung über Mitbestimmung in Wirtschaftssystemen, damit in der Folge die Zusammenführung aus Mitarbeiterbeteiligung und Verfügungsrechtetheorie erfolgen kann. Dabei soll auch auf die Unterscheidung zwischen freiwilliger und rechtlich bindender Mitbestimmung geachtet werden, da die verpflichtende Beteiligung im deutschen Wirtschaftsraum einen großen Anteil mitbestimmter Unternehmensstrukturen ausmacht, worauf jedoch noch gesondert eingegangen wird.

2. Das Theoriengebäude der Neuen Institutionenökonomik

Bevor im weiteren Verlauf vertiefend auf die Verfügungsrechte eingegangen wird, soll zunächst deren Einbettung in die Neue Institutionenökonomik (NIÖ) als übergeordnetes Theoriengebilde erfolgen. Als eine der neueren Organisationstheorien, beschäftigt sich die NIÖ mit der Analyse von Institutionen. Als Zielvorgabe gilt es dabei, „die Struktur, die Verhaltenswirkungen, die Effizienz und den Wandel ökonomischer Institutionen zu erklären“ (Ebers/Gotsch 2006, S.247).

Der Ursprung der NIÖ findet sich in der Feststellung, „dass die zuvor dominierende Neoklassik komplexe ökonomische Probleme sowie insb. die Entwicklung von Institutionen (Organisationen, Unternehmen) allenfalls ansatzweise zu erklären vermag“ (Wolf 2011, S. 334). Als maßgeblicher Grund wird die neoklassische Prämisse angeführt, dass rational handelte Akteure aufgrund unbegrenzter Informationsverarbeitungsfähigkeiten an vollkommenen Märkten stets optimale Entscheidungen treffen. Die NIÖ hingegen berücksichtigt explizit das Vorhandensein einer ungleichen Verteilung von Informationen, die Unvollkommenheit des Marktes, beschränkte Rationalität der Akteure sowie das Auftreten von Reibungsverlusten innerhalb wirtschaftlicher Prozesse (vgl. Wolf 2011, S. 336f.; Richter/Furubotn 2010, S.1ff.).

In Bezug auf die motivationale Ausrichtung der Akteure innerhalb der Wirtschaftsprozesse gehen sowohl die Neoklassik, als auch die NIÖ von dem Streben jedes Einzelnen nach individueller Nutzenmaximierung aus. Die Individuen versuchen demnach den ihnen aus wirtschaftlichen Handlungen entspringenden Vorteil möglichst hoch ausfallen zu lassen. In der NIÖ wird jedoch die Einschränkung der individuellen Handlungen, beispielsweise durch Verträge, Gesetze oder unternehmenskulturelle Normen, beachtet und deren Einfluss auf die Entscheidungen der Akteure berücksichtigt (vgl. Wolf 2011, S.337).

Innerhalb des Theoriengebildes der NIÖ lassen sich drei Ansätze ausmachen: die Agenturkostentheorie (auch Agency Theory oder Prinzipal-Agent-Theory genannt), die Transaktionskostentheorie (Transaction Cost Theory) und die Verfügungsrechtetheorie (Property Rights Theory). Gemeinsam bilden diese drei Säulen das Theoriengebäude der NIÖ (vgl. ebd. S.338; Ebers/Gotsch 2006, S. 247; Mathissen 2009, S. 17).

Unter Berücksichtigung des thematischen Schwerpunktes dieser Arbeit wird nachfolgend nur auf die Verfügungsrechttheorie vertiefend eingegangen. Obwohl sich die einzelnen Theoriestränge gegenseitig zu einer institutionenökonomischen Programmatik ergänzen, werden für die vorliegende Fragestellung keine derart umfassenden Ausführungen vonnöten sein.

3. Theorie der Verfügungsrechte

Die Verfügungsrechtetheorie befasst sich mit den Eigentums- und Nutzungsrechten, welche aus dem Besitz von Gütern entstehen. Diese legen fest, „in welcher Weise ihr Inhaber legitimerweise über die Ressource verfügen kann, an denen er die Rechte innehat“ (Ebers/Gotsch 2006, S.248). Das Erkenntnisinteresse bezieht sich dabei insbesondere auch darauf, wie sich unterschiedliche Verteilungen von Verfügungsrechten auf das Verhalten und die Entscheidungen wirtschaftlicher Akteure auswirken. Im Einzelnen werden vier Arten von Verfügungsrechten unterschieden (vgl. ebd. S.249; Wolf 2011, S. 338):

ius usus – Das Recht, ein Gut zu nutzen. Hierbei muss der Rechteinhaber nicht auch zwangsläufig der Besitzer des Gutes, bzw. der Ressource sein. Ein gängiges Beispiel hierfür ist jede Form eines Mietverhältnisses, wobei der Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt bekommt, das Gut entsprechend der vereinbarten Einschränkungen zu benutzen.

ius abusus – Beschreibt das Recht, ein Gut in Form oder Substanz ändern zu dürfen. Am bereits angeführten Beispiel, hier genauer die Miete eines Kraftfahrzeuges, zeigt sich, dass der Vermieter zwar über dieses Recht verfügt, der Mieter allerdings regelmäßig nicht dazu befugt ist, entscheidende Veränderungen vorzunehmen.

ius usus fructus – Der Inhaber dieses Rechtes kann die, aus der Nutzung des Gutes erwachsenden, Erträge für sich einbehalten. Beispielsweise stehen einem Vermieter die Mieteinnahmen zu.

ius successionis – Hiermit wird die Berechtigung beschrieben, einzelne oder alle der vorangegangenen Verfügungsrechte auf Andere zu übertragen. So kann sich der Inhaber der Fahrzeugvermietung entscheiden, sein Unternehmen ganz oder anteilig zu veräußern.

Der tatsächliche Wert eines ökonomischen Gutes für den Besitzer ergibt sich demnach nicht nur aus dem physischen Wert, sondern vor allem auch aus dem Bündel an Verfügungsrechten, über welches er jeweils verfügt. Der Handel einer Ressource ist demzufolge nur dann ökonomisch sinnvoll, wenn gleichzeitig auch die damit verbundenen Verfügungsrechte übertragen werden (Wolf 2011, S. 339).

Innerhalb der Verfügungsrechtetheorie existiert eine zentrale Grundannahmen über die Interaktion zwischen ökonomischen Akteuren, bezogen auf den Faktor der Verfügungsrechte. Furubotn/Pejovich (1972) weisen darauf hin, dass die gegebene Struktur an Verfügungsrechten eine eindeutige Positionsbestimmung jedes einzelnen Akteurs, anhand seiner ökonomischen und sozialen Beziehung hinsichtlich der Nutzung wirtschaftlicher Güter, ermöglicht. Die Theorie der Verfügungsrechte gestattet demnach den Nachweis, dass „der Inhalt der Verfügungsrechte sich auf Allokation und Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen in ganz bestimmter und statistisch prognostizierbarer Weise auswirkt“ (Furubotn/Pejovich 1972, S.1139). Anders ausgedrückt lässt sich aus der Feststellung, welche Verfügungsrechte an einem Wirtschaftsgut gehalten werden, eine statistisch wahrscheinliche Vorhersage über das ökonomische Verhalten treffen. Bezogen auf die motivationale Prämisse der NIÖ bedeutet das, dass Akteure „ökonomische Ressourcen, bzw. Güter um so weniger im Rahmen ihrer Leistungserstellungsprozesse einsetzen, je weniger sie in den Genuss des Verwendungsrechts und des Rechts auf Aneignung des Überschusses kommen“ (Wolf 2011, S. 339).

Aus den vorangegangenen Betrachtungen lässt sich schlussfolgern, dass derjenige das größte ökonomische Potential an einer Ressource besitzt, der alle vier Verfügungsrechte beanspruchen kann, da er nicht nur vollkommen frei in der Nutzung, Änderung und Gewinnaneignung ist, sondern auch exklusiv über das Gut verfügt, d.h. andere Akteure von jedweder Verwendung ausschließen kann (vgl. Ebers/Gotsch 2006, S. 249). Realistisch betrachtet ist dies jedoch ein eher seltener Zustand. Richter/Furubotn (2010) führen dazu beispielsweise folgendes an:

„Im Falle uneingeschränkter Eigentumsrechte [Hervorhebung im Original] hat der Eigentümer das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen […].“(Richter/Furubotn 2010, S. 97)

Aus diesem Zitat wird deutlich, dass selbst bei Besitz aller Verfügungsrechte an einem Gut eine Einschränkung anhand institutioneller Rahmenbedingungen erfolgen kann. Diese zeigen sich zum Beispiel durch staatliches Recht, wonach beispielsweise ein Gut regelmäßig nicht dazu eingesetzt werden darf, einem anderen Akteur zu schaden. In der Verfügungsrechtetheorie versteht man Institutionen als „Netze vollständiger Verträge“ (Wolf 2011, S. 340). Von vollständigen Verträgen ist in diesem Kontext die Rede, wenn jede mögliche Verhaltensweise des Vertragspartners durch den Vertrag selbst reguliert wird. Diese Kontrakte definieren die Institution sowohl nach innen, wie auch in ihrer Beziehung zur Außenwelt (vgl. Wolf 2011, S.340, Ebers/Gotsch 2006, S. 249f.). Richter/Furubotn (2010) ergänzen, dass für allgemein verfügbare Güter, wie etwa Luft oder Meerwasser, keine ausschließlichen Nutzungsrechte verteilt werden können, da es sich um „von Natur aus herrenlose Güter“ (Richter/Furubotn (2010), S. 96) handelt.

An dieser Stelle offenbart sich, dass sich kaum ein wirtschaftliches Gut benennen lässt, an dem ein einzelner Akteur uneingeschränkt alle Verfügungsrechte innehat. Dadurch ergibt sich ein weiterer Aspekt der Verfügungsrechtetheorie welcher als Verdünnung bezeichnet wird. Als verdünnt bezeichnet man die Nutzungsrechte eines Wirtschaftsgutes, sobald diese auf mehrere Individuen aufgeteilt, und/oder durch institutionelle Rahmenbedingungen reglementiert werden. Der Grad der Verdünnung erhöht sich, umso mehr Rechteinhaber, bzw. Nutzungseinschränkungen existieren (vgl. Ebers/Gotsch 2006, S. 249f.).

[...]


[1] Online abrufbar unter: http://www.zitate.de/kategorie/Mitbestimmung/ (Aufgerufen am 30.05.2012)

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Mitbestimmung in Unternehmen aus der Perspektive der Theorie der Verfügungsrechte
Untertitel
Mitarbeiterbeteiligung zwischen Machtverlust und Effizienzsteigerung
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Sozio-ökonomische Grundlagen des Personalmanagements
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
17
Katalognummer
V279796
ISBN (eBook)
9783656727903
ISBN (Buch)
9783656727880
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
mitbestimmung, unternehmen, perspektive, theorie, verfügungsrechte, mitarbeiterbeteiligung, machtverlust, effizienzsteigerung
Arbeit zitieren
Master of Arts Robert Möller (Autor:in), 2012, Mitbestimmung in Unternehmen aus der Perspektive der Theorie der Verfügungsrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279796

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