Die fünf Grundpflichten des Islam


Vorlage, Beispiel, 2007

3 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Die fünf Grundpflichten des Islam

Der Glaubenspraxis des Islam basiert auf fünf Grundpflichten, den sog. Säulen („arab. arkan al-islam“)[1] oder Pfeilern des Islam.

Diese sind: 1. das Bekenntnis
2. das Gebet
3. das Almosen
4. das Fasten
5. die Pilgerfahrt

Gelegentlich wird noch als sechste Pflicht der Djihad – der heilige Krieg ergänzt, aber zur eigentlichen Pflichtenlehre gehört er nicht dazu, sondern gilt eher als moralische Pflicht, einerseits „eigene Laster und egoistische Bestrebungen zu bekämpfen“ [2] und andererseits den islamischen Glauben zu verteidigen. Da dies aber von der Mehrheit der islamischen Gemeinden abgelehnt wird, soll hierauf auch nicht näher eingegangen werden, sondern im Folgenden werden nur die fünf Grundpflichten betrachtet.

Es wird deutlich, dass diese fünf Säulen keine Dogmen darstellen, sondern Richtlinien bieten, das praktische Glaubensleben zu gestalten. Ihre Einhaltung ist Pflicht jedes Gläubigen, daran misst sich alle Frömmigkeit. Alle islamischen Gesetzbücher, jede Lehre basiert auf diesen Säulen, auch wenn sie im Koran nur erwähnt und noch nicht in ihrer Praxis ausgeführt sind.

Konkretere Ausprägung erhielten sie in der weiteren Entwicklung.

1. Das Bekenntnis (shahada)

Es steht als erste Säule am Anfang des Glaubenslebens und lautet: „Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer Gott gibt, und Muhammad ist sein Prophet.“ [3] Es ist offizielle Übertrittsformel und macht den Menschen, spricht er es vor mindestens einem anderen Muslim oder gar einem Richter aus, zum Muslim und nimmt ihn in die Glaubensgemeinschaft auf und verpflichtet ihn zum Halten des ganzen Gesetzes. Untreue diesem Bekenntnis gegenüber ist mit Todesstrafe bedroht, laute Rezitation schützt den Glaubenden gegen feindliche, böse verführerische Einflüsse, wie z.B. die anderer Religionen. Die shahada ist keinesfalls ein einmal gesprochenes Bekenntnis, sondern dahin führt es den Glaubenden immer wieder zurück: Glaube im Islam drückt sich im Wesentlichen in der beständigen Zustimmung und Rezitation dieses fundamentalen Bekenntnisses aus. Es ist kurz, einfach, eingängig und prägnant, noch dazu da es den Glaubenden zu den Gebetszeiten von den Minaretten zugerufen wird und im täglichen Gebet immer wieder zu wiederholen ist.

2. Das Gebet (salat)

Fünfmal am Tag muss sich jeder Gläubige verneigen und gen Mekka niederknien, um seine Pflicht des Gebets zu erfüllen. Die Gebetszeiten orientieren sich am Tageslauf und die Gläubigen werden durch den Muezzin zum Gebet gerufen. Das erste Gebet des Tages ist zum Sonnenaufgang, das zweite zur Mittagszeit, das dritte am Nachmittag (anderthalb bis zwei Stunden nach dem Mittagsgebet), das vierte zum Sonnenuntergang und das fünfte am Abend (anderthalb bis zwei Stunden nach Sonnenuntergang). „Das Gebet selbst wird durch ein einfaches Ritual eingeleitet, einer Waschung, wobei die Gläubigen sorgfältig die Hände, Füße und das Gesicht zu waschen haben, um sich ohne ein Zeichen von Schmutz vor Gott zu zeigen.“ [4] Das Beten ist nach einem genau vorgegebenen Ritus zu vollziehen, es finden sich dazu auch Hinweise im Koran (z.B. das Niederwerfen vor Gott: „Und die Nachts zu ihrem Herrn beten niederfallend und stehend.“ Su 25,65[5] ). Das Gebet ist für die Muslime Kontaktaufnahme mit ihrem Gott, es ist praktisch gelebtes Bekenntnis, das zum größten Teil aus Anbetung des einzigen, allmächtigen Gottes besteht. Das Pflichtgebet ist auf Arabisch zu sprechen, neben ritueller Reinigung und Kleidung, dem richtigen Ort und der vorgegebenen Blickrichtung ist ein bestimmter Ablauf einzuhalten. Versäumte Gebete müssen außerdem nachgeholt werden, damit wird das Gebet zu einer disziplinarischen Übung für Körper und Geist, die sowohl in Gemeinschaft, als auch alleine ausgeführt werden kann.

3. Das Almosen (zakat)

Das Almosen gilt „als die Erfüllung der Pflicht gegenüber den bedürftigen und weniger glücklichen muslimischen Brüdern.“ [6] Es gilt als äußeres Zeichen der vollzogen Herzenshaltung, so bedeutet der arabische Begriff zakat „Reinheit, Lauterkeit oder Rechtschaffenheit“ [7]. Aus dem Koran leitet sich die Pflicht des Almosen-Gebens als eine Art Steuerabgabe „für die Armen, für die Bedürftigen, für die sich mit ihnen Befassenden, für die deren Herzen sich angeschlossen, für die Gefangenenbefreiung, für die Schuldner, für den Pfad Gottes und für die Wanderer.“ [8] (Su 9,60)

Es ist Gesetz, den eigenen Reichtum mit den Bedürftigen und für die Sache Gottes zu teilen, bei Nichteinhaltung finden sich schon im Koran strenge Konsequenzen: qualvolle Strafe, Brandmarken des Höllenfeuers, Unheil am Tage der Auferstehung (vgl. Su 9,34+35 und Su 3,175+176).

Neben diesen Konsequenzen in Bezug auf das Almosen geben, sieht auch der Koran direkte Empfehlungen für das rechte Geben vor: „Spendet ihr Almosen öffentlich, so ist auch dies recht, wenn ihr es aber verheimlicht und den Armen gebt, um so besser für euch und es wird euch eure bösen Taten sühnen. Und Gott ist dessen kundig, was ihr tut.“ [9] (Su 2,273)

4. Das Fasten (saum)

Es ist zu vermuten, dass sich die Fastenpraxis zunächst am Vorbild einer jüdisch-geprägten Umwelt orientierte und nach und nach mehr ausgestaltete. „Gefastet wird, weil im Monat Ramadan in der Nacht der Bestimmung […] der Koran erstmals zu den Menschen herabgesandt worden sein soll.“ [10] (vgl. Su 2,181)

Der Fastenmonat umfasst 30 Tage und beginnt jeweils bei Sonnenaufgang und endet mit dem Sonnenuntergang. Der Muslim darf in diesen Tagen keine Nahrung zu sich nehmen, nicht trinken, nicht rauchen oder Geschlechtsverkehr haben. Ausgenommen sind Kranke, Schwangere, Stillende und Reisende, die aber verpflichtet sind, die entsprechende Anzahl Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Nichteinhalten der Ramadangebote wird mit Strafen geahndet, z.B. der Almosengabe und dem Straffasten.

[...]


[1] Schirrmacher, 144

[2] Russo, 63

[3] Schirrmacher, 144

[4] Russo, 67

[5] Der Koran, 362

[6] Russo, 70

[7] Watt, Welch. Islam, 263 – zitiert nach Schirrmacher, 161

[8] Der Koran, 192

[9] Der Koran, 46

[10] Schirrmacher, 164

Ende der Leseprobe aus 3 Seiten

Details

Titel
Die fünf Grundpflichten des Islam
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Institut für Theologie und Sozialethik)
Veranstaltung
Abschlussprüfung im Nebenfach Theologie (Magister)
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
3
Katalognummer
V279932
ISBN (eBook)
9783656737773
ISBN (Buch)
9783656737766
Dateigröße
369 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
grundpflichten, islam
Arbeit zitieren
M.A. Jessica Schumacher (Autor:in), 2007, Die fünf Grundpflichten des Islam, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279932

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