Am 4. November 2011 urteilte das Landgericht Mannheim, Apple habe es zu unterlassen, in Deutschland solche iPhones und iPads anzubieten und/oder zu liefern, die sich des GPRS-Standards bedienten und dadurch Patente von Motorola verletzten.
Was wie ein Paukenschlag in der Mobilfunkbranche anmutet, ist in seinem Bestand nur vorübergehender Dauer, in seinem Verhältnis zu anderen „Paukenschlägen“ hingegen grauer Alltag. Gerade in Deutschland verklagen sich die Elektroriesen der Welt fortwährend in wechselnden Parteirollen. Der diese Praxis dokumentierende Begriff der Patentkriege beschreibt die Strategie von IT-Giganten, ihre Patentarsenale aufzurüsten und derart einzusetzen, dass die Konkurrenz einen Angriff scheut, oder aber nach einem (gerichtlichen) Schlagabtausch ihre besten Schlachtrösser auf dem Markt verliert und folglich den Rückzug vom selben anzutreten, oder den Tribut in Form hoher Lizenzgebühren zu zahlen hat. Die besten Waffen, einen solchen Krieg zu führen, sind sog. standard-essentielle Patente, kurz SEP. Sie bilden die Bestandteile eines Standards und ermöglichen es ihrem Inhaber, die Konkurrenz durch eine Lizenzierungsverweigerung oder die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen daran zu hindern, selbst unter Verwendung des Standards auf dem darauf zugeschnittenen, dem Lizenzmarkt nachgelagerten Markt Produkte anzubieten: Ein Handy, das in 3G empfängt. Eine WLAN-Station, die in 8o2.11n sendet. Ein Smartphone, das Filme aufnehmen und komprimieren kann. Aus diesem Grund besteht unter bestimmten Bedingungen ein kartellrechtlicher Anspruch des Lizenzsuchers auf Abschluss eines Lizenzvertrags (Zwangslizenz), der nach der Orange-Book-Standard-Entscheidung des BGH grundsätzlich als Einwand dem Unterlassungsbegehren des Patentinhabers im Patentverletzungsprozess entgegen gehalten werden kann (kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand). Da dieser Einwand seinerseits missbraucht werden kann, um möglichst schnell und günstig auf SEPs zurückgreifen zu können, und der Patentinhaber ein Mindestmaß an Sicherheit für seine Zahlungsansprüche haben muss, ist es erforderlich, gewisse Anforderungen an seine Erhebung zu stellen.
Welche dies sind, und ob es des dem BGH gelungen ist, mit dem Orange-Book-Verfahren einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Lizenzsucher und dem Inhaber eines standard-essentiellen Patents herzustellen, soll Gegenstand des vorliegenden Werkes sein.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in das Thema und seinen Kontext
I. Problemaufriss
II. Ziel der Arbeit
B. Der Interessenausgleich durch die „Orange-Book-Standard“-Entscheidung des BGH
I. Gegensätzlichkeit der einbezogenen Interessen und der sie schützenden Rechtsregime
1. Schutzrechtsinhaber
a. Interessen
b. Patentrecht
aa. Patentrechtliche Absicherung dieser Interessen
bb. Das Wesen standard-essentieller Patente
i. Formelle Standards
ii. De-facto-Standards
cc. Vor- und Nachteile von SEPs
2. Lizenzsucher
a. Interessen
b. Kartellrecht
3. Das Spannungsverhältnis zwischen Patent- und Kartellrecht
a. Von der Gegensätzlichkeit prima facie zum Komplementaritätsverhältnis
b. Die kartellrechtliche Zwangslizenz als Ventil für Spannungen
c. Anspruchsgrundlage des kartellrechtlichen Zwangslizenz
aa. Das europäische Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
bb. Das deutsche Missbrauchsverbot nach §§ 19, 20 GWB
II. Streit- und Meinungsstand bzgl. der Anforderungen an den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand
1. Kriterien der Rechtsprechung
a. Die Orange-Book-Entscheidung des BGH
aa. Sachverhalt
bb. Voraussetzungen des Zwangslizenzeinwands nach der Konzeption des BGH
i. Anwendbarkeit auf Unterlassungsansprüche
ii. Konkrete Ausgestaltung und Kriterien
(1) Das unbedingte Angebot
(a) Bedingtheit des Angebots
(b) Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit
(c) Nichtausschlagbarkeit nach Kartellrecht
(2) Vorweggenommene Erfüllungshandlungen
b. Zwischenergebnis
2. Kritik der EU-Kommission und Rechtsprechung des EuGH
3. Kriterien im EU-Ausland
4. Kritik an den Orange-Book-Standard-Kriterien aus der Literatur und Würdigung
a. Uneinheitliche Beurteilung
b. Kritik
aa. Unklarheiten für die praktische Handhabung
i. Kritikpunkte
ii. Würdigung
bb. Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht
i. Effet utile und § 242 BGB
ii. Würdigung
cc. Zu hohe Hürden für den Lizenzsucher
i. Bedingungen
ii. Erfüllungshandlung
iii. Beweislast
iv. Würdigung
dd. Ergebnis
III. Lösungsvorschlag
1. Lösungsansatz für FRAND-Situationen
2. Lösungsansatz für de-facto-Standard-Situationen
3. Lösungsansatz über § 712 ZPO
C. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den Interessenausgleich zwischen dem Inhaber eines standard-essentiellen Patents (SEP) und einem Lizenzsucher im Rahmen des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands zu untersuchen. Im Zentrum steht die kritische Analyse der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur „Orange-Book-Standard“-Entscheidung, die aufzeigt, inwieweit die dort aufgestellten, restriktiven Kriterien für die Einwandserhebung tatsächlich zu einer angemessenen Lastenverteilung führen oder ob sie in der Praxis den Zugang zu notwendigen Standardtechnologien unverhältnismäßig erschweren.
- Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen patentrechtlichen Ausschließlichkeitsrechten und kartellrechtlichem Wettbewerbsschutz.
- Untersuchung der Anforderungen des BGH an den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand (insb. Unbedingtheit des Angebots und vorweggenommene Erfüllungshandlungen).
- Kritische Würdigung der Orange-Book-Kriterien unter Einbeziehung der EU-Rechtsprechung und praktischer Anwendungsprobleme.
- Differenzierung zwischen formellen Standards und de-facto-Standards als Grundlage für einen eigenen Lösungsansatz.
- Diskussion prozessualer Alternativen zur Unterlassungsverfügung, insbesondere mittels § 712 ZPO.
Auszug aus dem Buch
A. Einführung in das Thema und seinen Kontext
Am 4. November 2011 urteilte das Landgericht Mannheim, Apple habe es zu unterlassen, in Deutschland solche iPhones und iPads anzubieten und/oder zu liefern, die sich des GPRS-Standards bedienten und dadurch Patente von Motorola verletzten.1
Was wie ein Paukenschlag in der Mobilfunkbranche anmutet, ist in seinem Bestand nur vorübergehender Dauer,2 in seinem Verhältnis zu anderen „Paukenschlägen“ hingegen grauer Alltag. Gerade in Deutschland verklagen sich die Elektroriesen der Welt fortwährend in wechselnden Parteirollen. Der diese Praxis dokumentierende Begriff der Patentkriege beschreibt die Strategie von IT-Giganten, ihre Patentarsenale aufzurüsten und derart einzusetzen, dass die Konkurrenz einen Angriff scheut, oder aber nach einem (gerichtlichen) Schlagabtausch ihre besten Schlachtrösser auf dem Markt verliert und folglich den Rückzug vom selben anzutreten, oder den Tribut in Form hoher Lizenzgebühren zu zahlen hat. Die besten Waffen, einen solchen Krieg zu führen, sind sog. standard-essentielle Patente, kurz SEP. Sie bilden die Bestandteile eines Standards und ermöglichen es ihrem Inhaber, die Konkurrenz durch eine Lizenzierungsverweigerung oder die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen daran zu hindern, selbst unter Verwendung des Standards auf dem darauf zugeschnittenen, dem Lizenzmarkt nachgelagerten Markt Produkte anzubieten: Ein Handy, das in 3G empfängt. Eine WLAN-Station, die in 8o2.11n sendet. Ein Smartphone, das Filme aufnehmen und komprimieren kann. Aus diesem Grund besteht unter bestimmten Bedingungen ein kartellrechtlicher Anspruch des Lizenzsuchers auf Abschluss eines Lizenzvertrags (Zwangslizenz), der nach der Orange-Book-Standard-Entscheidung des BGH grundsätzlich als Einwand dem Unterlassungsbegehren des Patentinhabers im Patentverletzungsprozess entgegen gehalten werden kann (kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand).3 Da dieser Einwand seinerseits missbraucht werden kann, um möglichst schnell und günstig auf SEPs zurückgreifen zu können, und der Patentinhaber ein Mindestmaß an Sicherheit für seine Zahlungsansprüche haben muss, ist es erforderlich, gewisse Anforderungen an seine Erhebung zu stellen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung in das Thema und seinen Kontext: Erläutert die Ausgangslage der Patentkriege im Mobilfunksektor und das Ziel der Arbeit, den Zwangslizenzeinwand zu würdigen.
B. Der Interessenausgleich durch die „Orange-Book-Standard“-Entscheidung des BGH: Analysiert das Spannungsfeld zwischen Patent- und Kartellrecht sowie die spezifischen Kriterien und Kritikpunkte der BGH-Rechtsprechung zur Einwandserhebung.
III. Lösungsvorschlag: Skizziert alternative Lösungsansätze unter Unterscheidung von FRAND-Situationen, de-facto-Standards und prozessualer Abwehr durch § 712 ZPO.
C. Schlussbetrachtung: Fasst die Ergebnisse zusammen und fordert eine dogmatische Differenzierung zur Vermeidung einer internationalen Isolation der deutschen Rechtspraxis.
Schlüsselwörter
Orange-Book-Standard, BGH, Zwangslizenz, Patentverletzung, Kartellrecht, Unterlassungsanspruch, SEP, Standard-essentielles Patent, FRAND-Bedingungen, Lizenzsucher, Patentinhaber, Wettbewerbsschutz, Marktmissbrauch, § 242 BGB, Patentrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kartellrechtlichen Einrede der Zwangslizenz gegenüber patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen, insbesondere bei standard-essentiellen Patenten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers und dem Schutz des Wettbewerbs sowie die Anforderungen an den sogenannten „Orange-Book-Standard“-Einwand.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Voraussetzungen für den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand zu analysieren und zu würdigen, ob die Rechtsprechung des BGH einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten sicherstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die den aktuellen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur bündelt, rechtliche Kriterien methodisch bewertet und einen eigenen Lösungsansatz zur Lastenverteilung entwickelt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Interessenanalyse, die detaillierte Untersuchung der Orange-Book-Kriterien inklusive der Kritik daran, und die Skizzierung eigener Lösungsansätze für verschiedene Standard-Konstellationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Orange-Book-Standard, Zwangslizenz, SEPs (standard-essentielle Patente), Kartellrecht, Unterlassung, FRAND-Bedingungen und § 242 BGB.
Wie bewertet der Autor das „Unbedingtheitskriterium“ des BGH?
Der Autor sieht darin ein problematisches Erfordernis, das dem Lizenzsucher eine unzumutbare Verteidigungsposition aufzwingt, insbesondere wenn der Bestand des Patents ungeklärt ist.
Was schlägt der Autor zur Lösung der Problematik bei FRAND-Situationen vor?
Er schlägt vor, die FRAND-Erklärung als invitatio ad offerendum einzuordnen und die Kriterien für den Einwand durch die Begriffe der Lizenzwilligkeit und Kreditwürdigkeit zu konkretisieren, statt nur auf eine unbestimmte Verhandlungsbereitschaft zu setzen.
- Arbeit zitieren
- Veit Quirin Lindholz (Autor:in), 2014, Kriegsschauplätze standard-essentieller-Patente und der "Orange-Book-Standard" des BGH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279949