"Schaffen wir den Mädchen ein menschenwürdigeres Dasein..." Die Dienstbotenfrage und ihre Lösungsansätze im gesellschaftlichen Diskurs um 1900

Ein Transport neuer Geschlechtsökonomien?


Bachelorarbeit, 2013

59 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Themeneinführung und Leitfragen
1.2. Zum Forschungsstand
1.3. Quellengrundlage, methodisches Vorgehen, Begriffe

2. Rechts- und Lebensbedingungen der Dienstmädchen im bürgerlichen Haushalt
2.1. Rekrutierung und Berufseinstieg
2.2. Gesindeordnungen und soziale Sicherheit
2.3. Arbeitspensum, Entlohnung und Wohnverhältnisse
2.4. Stellung in der Familien- und Haushaltshierarchie

3. Der Dienstbotenfrage im gesellschaftlichen Diskurs
3.1. Positionen und Lösungsansätze des Bürgertum
3.1.1. Bürgerliche Hausfrauen und konservative Reformer
3.1.2. Kirchliche Vertreter
3.1.3. Bürgerliche Frauenbewegung
3.2. Positionen und Lösungsansätze sozialistischer Vertreter
3.2.1. Proletarische Frauenbewegung
3.2.2. Sozialdemokraten
3.3. Eigeninitiativen der Dienstboten
3.3.1. Individuelle Strategien
3.3.2. Kollektive Strategien

4. Schlussbetrachtung, Fazit und Ausblick

Quellen- und Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Versicherung

1. Einleitung

1.1. Themeneinführung und Leitfragen

„Schaffen wir den Mädchen ein menschenwürdigeres Dasein…“[1] resümierte die bürgerliche Frauenrechtlerin Else Conrad (1887-1963) in ihrem Artikel über amerikanische und deutsche Dienstbotenverhältnisse. Erschienen im Jahr 1900 reiht sich diese Schrift in eine Vielzahl von Publikationen ein, die im Zuge der damals vieldiskutierten Dienstbotenfrage veröffentlicht wurden.

Im deutschen Kaiserreich gab es durchschnittlich über 1,3 Millionen Dienstboten, die im Haus ihrer Herrschaften lebten und arbeiteten. Etwa 95% davon waren Frauen, die als Dienstmädchen damit die größte weibliche Berufsgruppe ausmachten.[2] Männliche Dienstboten wanderten aufgrund neuer Perspektiven, welche die Industrialisierung bot, zunehmend in andere Berufe ab. Besonders in den Städten entwickelte sich der Dienstbotenberuf daraufhin zu einem weiblichen Massenphänomen. Die Anstellung von Dienstpersonal galt als spezifisches Charakteristikum des bürgerlichen Lebensstils; potentielle Dienstmädchen wiederum erhofften sich durch die Arbeit in einem städtischen Haushalt u.a. gesellschaftliche Aufstiegschancen sowie eine generelle Verbesserung ihrer bisherigen Lebensumstände. Trotz der Zuwanderung von Dienstmädchen bestand ein ständiger Nachfrageüberschuss seitens der Arbeitgeber, der sich schließlich durch Klagen über den Mangel an qualifiziertem Dienstpersonal äußerte. In diesem Kontext entstand eine zunehmend öffentliche Diskussion, an der sich nach und nach immer weitere Interessengruppen beteiligten und die um 1900 ihren Höhepunkt erreichte: die sogenannte Dienstbotenfrage.

Um den Begriff „Dienstbotenfrage“ für das 19. Jahrhundert in seinen Inhalten definieren zu können, gilt es, zwei verschiedene Bereiche auseinanderzuhalten. Zum einen wurde unter ihr die Diskussion über die schlechten Eigenschaften der Dienstboten und deren Abhilfe verstanden sowie die Erörterung von Maßnahmen, um dem steigenden Dienstbotenmangel entgegenzuwirken. In diesem Diskussionsraum agierte vornehmlich die bürgerliche Gesellschaft; speziell Hausfrauen und kirchliche Vertreter, aber auch die bürgerliche Frauenbewegung. Zum anderen wurde die Dienstbotenfrage im Zuge der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der „sozialen Frage“ als soziales Problem definiert. Hier erstreckte sich die Diskussion folglich über Verbesserungsmaßnahmen der Lebens- und Arbeitsbedingungen des Haus-personals. Diese Auffassung der Dienstbotenfrage wurde in erster Linie von sozialdemokratischen Vertretern und der proletarischen Frauenbewegung, in geringem Maße auch durch Agitationen der Dienstboten selbst, vertreten.

Ziel dieser Arbeit ist es, Positionen und Lösungsansätze der verschiedenen Diskussionsteilnehmer zur Dienstbotenfrage darzulegen. Im Zuge dessen soll weiterhin untersucht werden, ob mit jenen Lösungsansätzen gleichsam eine Veränderung bzw. Neuordnung der bestehenden Geschlechterbeziehungen transportiert wurde.

1.2. Zum Forschungsstand

Überblickt man die Forschungsliteratur zum Thema Dienstboten im deutschsprachigen Raum, lässt sich ein deutlicher Schwerpunkt in den 1970er- und 1980er-Jahren konstatieren. Diese relativ späte Beschäftigung und die vorherige Ignoranz der Thematik stellt ein Charakteristikum der deutschen Geschichtswissenschaft dieser Zeit dar: das Fehlen von sozialhistorischen und frauenspezifischen Fragestellungen. Erst die ab den 1970er- und 1980er-Jahren verstärkt einsetzenden neuen Ansätze wie u.a. die Alltagsgeschichte mit der Aufgabe, die „Geschichte von unten“ zu betrachten sowie die historische Frauenforschung erzwangen einen Paradigmenwechsel innerhalb der Geschichtswissenschaft.

Rolf Engelsing war 1973 der erste und lange Zeit einzige Historiker, der über Dienstboten geforscht und publiziert hat. Bei seinen sozialhistorischen Untersuchungen handelt es sich Längsschnitte, welche die Entwicklung des Dienstbotenberufes vom 16. bis zum 20. Jahrhundert nachzeichnen und zahlreiche Einzelinformationen zur materiellen und sozialen Situation der Dienstboten liefern.[3] Ab den späten 1970er-Jahren begann in der sozialgeschichtlichen Forschung über Dienstboten die frauenspezifische Ausrichtung zu dominieren, die sich entsprechend dem „Massenphänomen Dienstmädchen“ auf das ausgehende 19. Jahrhundert konzentrierte. 1978 versuchte Uta Ottmüller[4] in ihrer Untersuchung über die Dienstbotenfrage mögliche Erklärungsmuster für den Rückgang der Dienstboten um 1900 zu finden. Gertraud Zull[5] beschäftigte sich im Rahmen ihrer Dissertation mit der sozialen Lage und den stereotypen Charaktervorstellungen, die über Dienstmädchen existierten. Im Rahmen einer Begleitschrift zu einer Ausstellung des Museums für Deutsche Volkskunde Berlin lieferte Heidi Müller[6] zahlreiche Einzelinformationen zu den Lebensumständen städtischer Dienstmädchen. Regina Schulte[7] suchte in ihrer Studie über weibliche Prostitution während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach Gründen, warum gerade (ehemalige) Dienstmädchen unter den Prostituierten auffällig stark vertreten waren. Karin Walser[8] dagegen entlarvte in ihrer soziologischen Abhandlung die gängigen Ansichten über Dienstmädchen als potentielle Prostituierte und dienende Opfer als überwiegend projektive Phantasien der Gesellschaft. In ihrer empirischen Untersuchung versuchte sich Dorothee Wierling[9] von der Fremdperspektive zu lösen. Basierend auf der Verarbeitung und Auswertung narrativer Überlieferungen nach der Methode der oral history diskutierte sie die Teilhabe der Dienstmädchen an den städtisch-bürgerlichen Lebensformen. Hierzu führte die Historikerin 22 lebensgeschichtliche Interviews mit ehemaligen Dienstmädchen. Von literaturwissenschaftlicher Seite näherte sich Karin Pauleweit[10] der Dienstmädchenthematik, indem sie alle seit 1900 im deutschsprachigen Raum erschienen Autobiographien in Hinblick auf das Selbstbildnis der Dienstmädchen auswertete und diese mit dem in der damaligen Literatur tradiertem Fremdbild der Dienstmädchen verglich. Im Zuge ihrer Studie über bürgerliche Kindheit und Erziehung untersuchte Gunilla-Friederike Budde[11] eingehend die Beziehungskonstellationen zwischen Dienstmädchen und den Mitgliedern der bürgerlichen Familie. In ihrer geschlechtergeschichtlichen Untersuchung über Frauenleben im 19. Jahrhundert widmete sich Ingeborg Weber-Kellermann[12] ebenfalls der Stellung des Dienstmädchens in der bürgerlichen Gesellschaft des Kaiserreichs. Machten sich die frühen Untersuchungen die Aufgabe, allgemeine Rückschlüsse über Dienstmädchen zu konstatieren, setzten jüngere Untersuchungen ihren Schwerpunkt auf eine regionale Eingrenzung; Karin Orth[13] forschte explizit über Dienstmädchen in Berlin, Andrea Purpus[14] über Dienstmädchen und Fabrikarbeiterinnen in Hamburg. Ebenso erwähnenswert ist die Arbeit von Silke Wehner-Franco[15], die die Lebensumstände von deutschen Dienstmädchen in Amerika zwischen 1850 und 1914 untersuchte.

1.3. Quellengrundlage, methodisches Vorgehen, Begriffe

Da die Dienstbotenfrage zwischen den 1880er-Jahren bis zum Ersten Weltkrieg einem kontinuierlichen öffentlichen Diskurs unterlag, gestaltet sich die Quellenlage als relativ dicht und ertragreich, so dass für die vorliegende Untersuchung eine entsprechende Selektion des Quellenmaterials getroffen werden musste.

Als thematische Grundlage beginnt die Arbeit mit einer allgemeinen Darstellung der Rechts- und Lebensbedingungen von städtischen Dienstmädchen im bürgerlichen Haushalt. Im Einzelnen wird hier nach der sozialen und lokalen Rekrutierung der Dienstmädchen gefragt, mögliche Gründe für den Berufseinstieg dargelegt sowie auf den Rechtsstatus der Dienstboten eingegangen. Im Folgenden werden Arbeitsalltag und Wohnverhältnisse der Dienstmädchen sowie ihre Stellung in der Familien- und Haushierarchie erörtert.

Dienstboten standen um 1900 im Mittelpunkt von zahlreichen statistischen und wissenschaftlichen Studien. Zur Darlegung der Rechtsverhältnisse wurden dementsprechend die Arbeiten der Juristen Wilhelm Kähler[16] und Carl Engerer[17] herangezogen. Um sich den persönlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Dienstmädchen nähern zu können, wurde die privat initiierte Enquete „Die Lage der weiblichen Dienstboten in Berlin“[18] des Nationalökonomen Oscar Stillich[19], die 1902 erschien, herangezogen. Angeregt durch die ersten Berliner Dienstbotenversammlungen 1899, auf denen Dienstmädchen öffentlich ihre soziale Lage anprangerten, verschickte Stillich insgesamt 9000 Fragebögen relativ willkürlich an Dienstgeber und ihr Hauspersonal. Da jedoch lediglich 459 Dienstmädchen und 187 Herrschaften die Fragebögen ausgefüllt zurücksandten[20], kann hier von keiner repräsentativen Erhebung gesprochen werden. Quellenkritisch bleibt zudem zu fragen, ob Stillich aufgrund seiner sozialreformatorischen Haltung lediglich nach Bestätigungen seines vorgefertigten Urteils über die schlechte Lage der Dienstmädchen suchte. Andererseits kann der spärliche Rücklauf ausgefüllter Fragebögen auch als Indiz für die überwiegend schlechte Lage der Dienstboten angesehen werden. Um etwaige wahrheitsgetreue Antworten zu umgehen, füllten die Herrschaften die Bögen möglicherweise gar nicht erst aus. Die mangelnde Teilnahme der Dienstmädchen könnte auf ein Verbot der Herrschaften zurückzuführen sein, Familieninterna nach außen zu tragen. Die starke öffentliche Resonanz, besonders die der bürgerlichen Hausfrauen, erhärtet diesen Verdacht. Kathinka von Rosen beispielsweise verfasste unmittelbar nach Erscheinen der Enquete eine knapp 50-seitige Gegendarstellung.[21] Trotz aller Kritik an Stillichs Untersuchungsmethode und dem daraus resultierenden Mangel an Wissenschaftlichkeit ist sein Werk dennoch von großem Wert, da es eine Reihe von Teilinformationen liefert und generalisierende Aussagen zulässt.

Um ihre Eigenperspektive aufzuzeigen, dienten niedergeschriebene Lebenserinnerungen (ehemaliger) Dienstmädchen. Allerdings gilt hier die Begrenztheit in der Verwendung von autobiographischem Material als historische Quelle zu bedenken. Die hier benutzen Autobiographien von Doris Viersbeck[22] und einem anonymen Mädchen[23] erschienen auf Betreiben Dritter und im Fall von Viersbeck in einer Buchreihe über Lebensschicksale. Dementsprechend auffällig sind die ausführlichen und detaillierten Schilderungen über schlechte Behandlungen durch die Herrschaften; die Erinnerungen an einen zufriedenstellenden Haushalt fallen deutlich kürzer aus. Die Literaturwissenschaftlerin Eda Sagarra hält Viersbecks Erinnerungen gar für ein fiktives Werk einer bürgerlichen Hausfrau.[24] Anders verhält es sich bei der Autobiographie von Sophia Lemitz[25] – ihre Schriften wurden zufällig auf einem Scheunenboden entdeckt. Wenngleich Sophias Erinnerungen durch Wortwahl und Textführung weit mehr authentischer erscheinen, bleibt dennoch die kritische Frage nach dem bewussten Vorsatz für die Nachwelt zu schreiben. Trotz aller kritischen Überlegungen über die Zulässigkeit von Autobiographien als historische Quelle erweisen sich jene benutzten dennoch hilfreich im Hinblick auf eine allgemeine Rekonstruktion der Lebens- und Arbeitswelt städtischer Dienstmädchen.

Die zentralen Fragestellungen dieser Arbeit versucht Kapitel 3 zu beantworten. Hier soll nach den verschiedenen Positionen der einzelnen Diskursteilnehmer zur Dienstbotenfrage gefragt und ihre Lösungsansätze aufgezeigt werden. Neben der Vorstellung von unterschiedlichen Definitionen sowie praktischen und theoretischen Lösungsansätze der Dienstbotenfrage soll das Augenmerk zugleich auf einen möglichen damit einhergehenden Transport von neuen Geschlechtsökonomien gerichtet sein. Im Konkreten werden diesbezügliche Positionen von bürgerlichen Hausfrauen, konservativen Reformern, kirchlichen Vertretern sowie der bürgerlichen Frauenbewegung jenen der Sozialdemokraten und der proletarischen Frauenbewegung gegenübergestellt.

Als Diskussionsplattform des Bürgertums diente in erster Linie die sogenannte „Hausfrauenpresse“, also jene Zeitschriften, die in bürgerlichen Familien vermehrt gelesen wurden, wie z.B. „Die Gartenlaube“[26]. Weiterhin gab es immer wieder Veröffentlichungen, meistens in Form von kleinen Broschüren-Ratgebern mit Anleitungen zur Lösung der Dienstbotenfrage nach bürgerlichem Verständnis. Diese Ratgeber lassen sich in zwei Adressatengruppen unterteilen. Zum einen richteten sich an die Dienstmädchen; hierin wurde ihnen Verhaltensnormen zum Werden eines „perfekten Dienstmädchens“ erteilt.[27] In der anderen Broschürengruppe gaben sich Hausfrauen gegenseitig Ratschläge im Umgang mit (unqualifiziertem) Hauspersonal.[28] Unter den kirchlichen Vertretern waren es meist katholische Geistliche, die sich auf theoretischem Weg mit der Dienstbotenfrage auseinandersetzten.[29] Die bürgerliche Frauenbewegung nahm sich der Thematik in ihrem Kommunikationsblatt „Die Frau“[30] in regelmäßigen Abständen an. Ferner beschäftigten sich Gertrud Bäumer und Helene Lange als führende Protagonistinnen in ihrem „Handbuch der Frauenbewegung“[31] mit den bestehenden Dienstbotenverhältnissen. Deutlich kritischer urteilte Eliza Ichenhäuser[32] über die Dienstbotenproblematik in einer eigenen Schrift.

Die Sozialdemokraten diskutierten die Dienstbotenfrage u.a in ihren Parteizeitschriften. Explizit dienten hier die Artikel von Edmund Fischer[33] und Hulda Maurenbrecher[34], welche in den Sozialistischen Monatsheften erschienen. Als zusätzliche Quellen wurde „Die Frau in der Karikatur“[35] des marxistisch gesinnten Kulturwissenschaftlers Eduard Fuchs sowie August Bebels auflagenstarkes Werk „Die Frau und der Sozialismus“[36] herangezogen.

Innerhalb der proletarischen Frauenbewegung war Lily Braun lange Zeit die Einzige, die sich u.a. in ihren Werken „Die Frauenfrage“[37] sowie „Frauenarbeit und Hauswirthschaft“[38] intensiv der Dienstbotenfrage annahm. Da sich die Dienstbotenproblematik in den deutschsprachigen Nachbarländern quasi identisch gestaltete, diente auch ein Beitrag[39] Adelheid Popps, Begründerin der proletarischen Frauenbewegung Österreichs, als Quelle.

Um die individuellen und kollektiven Eigeninitiativen der Dienstboten zur Verbesserung ihrer Lage aufzuzeigen, war die Autobiographie von Doris Viersbeck erneut dienlich. Ebenso wurde auf eine statistische Studie[40] für die Stadt Berlin zurückgegriffen.

Im anschließenden 4. Kapitel sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung präsentiert und diskutiert werden sowie ein abschließendes Fazit erfolgen. Anhand ausgewählter Veröffentlichungen der Historikerinnen Ute Gerhard[41], Heidi Rosenbaum[42] und Ute Frevert[43] soll ferner ein theoretischer Zugang zum Thema gegeben werden.

Vorab gilt es jedoch noch einige begriffliche Probleme zu klären, die insbesondere den sozialen Status der einzelnen Akteure betreffen: Wenn von „Herrschaften“, „Hausherr“, „Hausherrin“ und „Dienstmädchen“ gesprochen wird, wurde aufgrund fehlender Alternativbegriffe, welche die gesellschaftlichen Unterschiede treffend verdeutlichen würden, in Kauf genommen, dass diese zeitgenössischen Bezeichnungen Werturteile enthalten. Ebendieses gilt auch für Bezeichnungen wie „ArbeiterInnen“, „Proletariat“ u.ä. Da die SPD im Zeitraum dieser Untersuchung noch als eine Art „Sammelbecken“ für alle sozialistisch orientierte Haltungen angesehen werden kann, werden Begriffe wie „Sozialisten“ und „Sozialdemokraten“ als Synonyme verwendet. Besonders zwischen proletarischer Frauenbewegung und Sozialdemokraten kann keine klare Linie gezogen werden, zumal jene Frauen oftmals auch Mitglied der SPD waren. Ebenfalls synonym werden die Bezeichnungen „Dienstmädchen“, „Dienstboten“, „Hauspersonal“ gebraucht, da der Dienstbotenberuf im Untersuchungszeitraum fast ausschließlich weiblich geprägt war.

2. Rechts- und Lebensbedingungen der Dienstmädchen im bürgerlichen Haushalt

2.1. Rekrutierung und Berufseinstieg

Rückschlüsse auf die geographische Herkunft der Dienstmädchen lassen sich aus den lokalen Enqueten zur Lage der Dienstboten erheben, die um 1900 für verschiedene deutsche Groß- und einige Kleinstädte durchgeführt wurden.[44] Mit Bezug auf das Statistische Jahrbuch der Stadt Berlin stellte der Sozial- und Nationalökonom Oscar Stillich (1872-1945) fest, dass „1895 nur 9010 geborene Berlinerinnen […] in persönlicher Dienstleistung beschäftigt waren. […] Die meisten Dienstmädchen sind Ortsfremde. Sie kommen von außerhalb der Stadt.“[45] Für das Jahr 1898 verzeichnete Stillich den Zuzug von über 42.000 ortsfremder Dienstmädchen, die somit ¼ des gesamten Bevölkerungszuzugs nach Berlin ausmachten.[46] Wie in Berlin rekrutierten sich die Dienstmädchen der anderen Städte ebenfalls überwiegend aus den ländlichen Provinzen des Umlandes. Schon bereits zur Zeit der Reichsgründung befanden sich die aus dem ländlichen Milieu stammenden Dienstboten gegenüber den Ortsansässigen in der Mehrzahl; in Hamburg beispielsweise kamen 1871 nur 21% aller Dienstmädchen aus dem zentralen Stadtgebiet.[47] Die Ortsgebürtigen rekrutierten sich laut Stillich „aus den social und wirtschaftlich am tiefsten stehenden Schichten der Großstadt. Ein Berliner Mädchen muß sich schon in ganz besonders schwierigen und ungenügenden Verhältnissen befinden, ehe sie sich dazu entschließt Dienstmädchen zu werden.“[48] Ähnlich beurteilte auch Agnes Sapper (1852-1929), die sich neben ihrer Tätigkeit als Kinderbuchautorin auch mit gesellschaftlichen Themen beschäftigte, die Lage:

„Im allgemeinen finden wir bei Stadtkindern in der Regel, daß jede andere Beschäftigung ihnen verlockender erscheint, und nur die Not sie in den Dienst treibt. So entschließen sich zum Dienst diejenigen, die zu Hause schlecht behandelt werden […] ferner diejenigen, die keine Mittel, kein Verlangen, keinen Ehrgeiz haben, höher zu kommen.“[49]

Zudem werden „zahlreiche arme Mädchen, die keine Eltern mehr haben, von ihrem Vormund veranlaßt diesen Dienst zu ergreifen“[50], wie Stillich weiter ausführte. „So ist von Freudigkeit bei Ergreifen dieses Berufes bei den Stadtkindern selten die Rede; gleichgültig, mißtrauisch und pessimistisch gehen sie dem neuen Leben entgegen“[51], stellte Sapper fest. Dieser ablehnenden Grundhaltung der Stadtmädchen stand eine meist freudige und erwartungsvolle Neugier der Mädchen vom Land gegenüber: „Ganz besonders freute ich mich auf das Tragen von hellen Kleidern“[52], erinnerte sich Doris Viersbeck, die 1888 eine Stelle als Dienstmädchen in Hamburg antrat. Vorwiegend aus Arbeiter,- Handwerker- und Bauernfamilien stammend und im Umfeld niedriger Lebenshaltung aufgewachsen, sahen viele Landmädchen in dem großstädtischen Dienstmädchenberuf eine Möglichkeit, ihren gegenwärtigen Lebensstandard zu verbessern sowie die Aussicht, durch spätere Heirat in eine sozial höhere Schicht aufsteigen zu können.[53] Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor war die Faszination, die von Großstädten, besonders von Berlin, ausging: „Unwiderstehlich klingt, was […] von den Reizen und Genüßen der Stadt erzählt wird; und die Lust, diese bunte vornehmliche Welt kenne zu lernen, überwindet schließlich alle Einreden.“[54] Stillich sah in dem Charakter der Groß-stadt mit „seiner hochentwickelten städtischen Cultur, höherer Lebenshaltung und größerer Lebensannehmlichkeit“[55] sowie dem geringeren wirtschaftlichen und sozialen Druck den Hauptgrund für den Zuzug der ländlichen Dienstmädchen.[56] Die kontinuierliche Nachfrage der Hausfrauen nach Mädchen vom Land unterstützte die Abwanderung in die Stadt zusätzlich; so galten jene als gehorsam, körperlich belastbar, arbeitsam und genügsam. Zudem assoziierte man mit ihnen einen gewissen Grad an Sittsamkeit; Mädchen aus der Stadt galten indes als sittlich-verdorben und putzsüchtig.[57]

Der Berufseinstieg erfolgte in der Regel nach der Konfirmation oder nach Beendigung der elementaren Schulausbildung im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren. Häufig blieben die Mädchen jedoch vorerst in ihrem Heimatort, um dort ihre erste Stelle als Dienstmädchen anzunehmen, bevor sie in einer größeren Stadt Stellung suchten.[58] Die Mädchen versprachen sich durch die Vorlage eines ersten Zeugnisses bessere Chancen bei der Stellensuche in der Stadt. So verhielt es sich auch bei Doris Viersbeck, die aus Holstein stammte und in Hamburg eine Stelle suchte:

„Die meisten davon [dienstmädchensuchende Hausfrauen; Anm. M.B.] wollten mich gleich fest engagieren, führte ich doch ein Zeugnis bei mir, welches besagte, daß ich 2 ½ Jahre in einer Lehrerfamilie zu deren vollsten Zufriedenheit treu und ehrlich meinen Pflichten nachgekommen war.“[59]

Die Vermittlung von Dienstmädchen beruhte in vielen Fällen auf einem sozialen Netzwerk aus Verwandtschaft und Bekanntenkreis. Behilflich bei der Stellensuche waren häufig bereits dienende Familienangehörige oder Mädchen aus dem Heimatdorf, die von einer freien Stelle wussten und bei den dortigen Herrschaften gegebenenfalls schon ein gutes Wort für das potentielle Dienstmädchen einlegten.[60] Doris beispielsweise erhielt bei der Stellensuche Unterstützung von ihrer in Hamburg lebenden Tante, die dabei auf ihre sozialen Beziehungen zurückgreifen konnte:

„Zur ersten [Herrschaft; Anm. M.B.] begaben wir uns nicht direkt sondern holten Auskunft bei einem Krämer, welcher in der Nähe wohnte, Derselbe kannte die Herrschaft sehr gut, konnte oder wollte keine Auskunft geben. Meine Tante sagte, es wäre wohl dann nicht viel Gutes dran und wir gingen zu Nr. 2.“[61]

Eine zusätzliche Praxis in der Suche nach einer Dienstherrschaft war das Inserieren von Anzeigen in den gängigen Zeitungen. Auch Doris schaltete „eine Annonce in den ‚Hamburger Nachrichten‘, in der sie angab, daß sie „ein gesundes, kräftiges Mädchen von auswärts sei“, was dazu führte, dass „viele, sehr viele Damen vorsprachen.“[62] Die Herrschaften hatten also die Möglichkeit durch Antworten auf Stellengesuche ein Dienstmädchen zu finden. Ebenso hörten sie sich selbst im Familien- und Bekanntenkreis nach passendem Dienstpersonal um und zogen weiterführende Erkundigungen über mögliche Dienstmädchen ein. Weiterhin fungierten ortsansässige Geistliche als weitere Vermittler zwischen beiden Parteien.[63]

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden verstärkt gewerbliche Stellenvermittlungsbüros, die sowohl stellensuchende Dienstmädchen als auch dienstmädchensuchende Herrschaften bedienten. Die Vermittlerinnen - überwiegend Frauen - beanspruchten nach einer zustande gekommenen Vermittlung von beiden Parteien eine Gebühr, deren Höhe sich an dem ausgemachten Jahreslohn des Dienstmädchens orientierte.[64] Aufgrund dessen waren die Vermittlerinnen selten darauf bedacht, passende Parteien zueinander zu bringen, denn durch die daraus resultierenden häufigen Stellenwechsel konnte die Vermieterin wieder neue Vermittlungsgebühren einstreichen: „Die Vermittler haben nur einen Zweck, möglichst viel Geld durch ihre Vermittlung zu verdienen. Sie scheuen sich nicht einmal, im Geheimen die Dienstboten auszureden, nur um neue Provisionen zu erzielen“[65], äußerte sich dazu eine Hausfrau in Stillichs Enquete. Ähnlich beurteilten die Dienstmädchen die Lage: „‘Mir wurde einmal von der Vermittlerin eine Stelle als leicht empfohlen, sie war aber sehr schwer, und ich verließ sie nach 6 Tagen […].‘“[66] Neben den Kritikpunkten bezüglich überhöhter Gebühren und der absichtlich unpassenden Vermittlung haftete einigen Büros zudem ein recht zweifelhafter Ruf an. Einige Vermittlerinnen betrieben gleichzeitig Herbergen für stellenlose Mädchen, denen dort jedoch absichtlich keine Stellen vermittelt wurden, um sie in Mietschulden zu stürzen. Um diese abbezahlen zu können, wurden die Mädchen zu Prostitution gezwungen.[67] Laut Stillich waren ca. ⅛ der gesamten Stellenvermittler zudem wegen Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Unterschlagung und Körperverletzung vorbestraft.[68] Aufgrund dessen entstanden im Gegenzug zu den gewerblichen Stellenvermittlungsbüros kommunale Vermittlungsstellen, die häufig von Hausfrauenverbänden, christlichen Organisationen oder Dienstbotenvereinen geführt wurden. Zusätzlich versuchte die Bahnhofsmission, die neu in der Stadt eingetroffenen Mädchen vor den gewerblichen Stellenvermittlern zu schützen.[69]

2.2. Gesindeordnungen und soziale Sicherheit

Die durch eine Vielzahl von kleinen Einzelstaaten bestimmte politische Landschaft bedingte, dass es im 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland keine einheitlichen Regelungen des Gesinderechts gab.[70] Mit der Aufhebung des Gesindezwangdienstes im Zuge der Bauernbefreiung entstanden über fünfzig regional verschiedene Gesindeordnungen, die das Verhältnis zwischen Dienstboten und Dienstherrn regelten.[71] Trotz der Auflösung der alten, patriarchal bestimmten Gesellschaftsstrukturen gingen die Gesetzte weiterhin von einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zwischen Dienstboten und Dienstherrn aus[72] und behielten auch nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900 ihre rechtliche Verbindlichkeit.[73] Die strengste und gleichzeitig diejenige mit dem größten räumlichen Einzugsgebiet war die preußische Gesindeordnung, dennoch waren landesweit faktisch alle Ordnungen auf die Stärkung der dienstherrschaftlichen Rechte ausgerichtet.[74] Die Gesetze enthielten sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen. Die Hauptintention der Gesindeordnungen war es, eine langfristige Bindung an das Dienstverhältnis zu erzwingen, das „nicht tagweise, sondern auf einen bestimmten längeren Zeitraum abgeschlossen werden sollte“[75], wie der Jurist Wilhelm Kähler (1871-1934) in seiner Abhandlung über das Gesinderecht anführte. Dies wurde vor allem durch das 1854 eingeführte „Kontraktbruchgesetz“ geregelt, welches eine fristlose Kündigung seitens der Dienstboten nur bei eigener Dienstunfähigkeit, bei Gefährdung der Gesundheit und Sittlichkeit sowie bei finanziellem Betrug durch den Dienstherrn erlaubte.[76] Im Gegensatz dazu standen den Herrschaften weitaus mehr Gründe zur Verfügung um das Dienstverhältnis fristlos aufzuheben: mangelnde Geschicklichkeit, Täuschung, Betrug, Diebstahl, Betrunkenheit, Unvorsichtigkeit mit Licht und Feuer, grobe Beleidigungen gegenüber der herrschaftlichen Familie, vorsätzliche Sachbeschädigung, unsittliches Verhalten, Schwangerschaft, ansteckende Krankheiten, heimliches Entfernen und längere Abwesenheit aus dem Haus.[77] Verstieß der Dienstbote gegen die abgemachten Kündigungsfristen, konnte er durch polizeiliche Gewalt in den Dienst zurückgeführt werden oder zu Geld- und Haftstrafen verurteilt werden.[78]

Das Arbeitsverhältnis zwischen beiden Parteien wurde in der Regel nicht schriftlich fixiert, sondern beruhte auf mündlicher Absprache. Die Aushändigung des sogenannten Mietstalers an das Dienstmädchen galt hierbei als Besiegelung der zuvor getroffenen Regelungen. Da kein schriftlicher Vertrag existierte, hatte das Dienstmädchen keine Möglichkeit, versprochene, aber nicht eingehaltene Festsetzungen bezüglich Lohn, Kost, Kündigungsfrist und Arbeitszeit, die in den Gesindeordnungen nicht ausdrücklich geregelt waren, einzuklagen.[79] Vielmehr schrieb das Gesetz „eine unbedingte Arbeitspflicht nach dem Willen und den Anordnungen der Herrschaft“[80] fest und verlangte „Treue, Ehrerbietung und Gehorsam“[81], wie Kähler festhielt. Zudem verfügte die Herrschaft über ein gewisses Erziehungsrecht gegenüber den Dienstboten: „Die Mittel dieser Erziehung bestehen in Befehlen und Verweisen, denen das Gesinde zu folgen verpflichtet ist […] in einigen Gesindeordnungen wird der Herrschaft außerdem ein Züchtigungsrecht zugesprochen.“[82]

Weiterhin bestand ab 1846 für die Dienstmädchen die Pflicht zum Führen eines sogenannten Dienstbuches, das von der örtlichen Polizei ausgestellt wurde. Neben den Personalien enthielten die Büchern Daten und Gründe über Dienstan- und -austritt sowie von den Herrschaften ausgestellte Zeugnisse über Führung und Benehmen der Dienstboten. Häufig entsprachen die Zeugnisvermerke nicht der Realität und erschwerten somit die weitere Stellensuche.[83] Ein neues Gesindebuch zu beantragen war nur dann möglich, wenn das Dienstmädchen nachweislich zwei Jahre lang ausschließlich positive Zeugnisse ausgestellt bekam.[84] Um dieser Prozedur zu entgehen, scheuten viele Mädchen nicht davor, ihre Dienstbücher absichtlich zu verlieren oder zu vernichten. Obwohl strafrechtlich mit Geldbußen geahndet, wurden diese Maßnahmen von den Mädchen weiterhin praktiziert, was wohl auch auf die relativ niedrige Aufklärungsraten zurückzuführen ist. Auf Grundlage von Verwaltungsberichten des Polizei-Präsidiums in Berlin führte Stillich z.B. 1337 verlorene Dienstbücher für das Jahr 1890 auf, von denen lediglich 263 wiedergefunden werden konnten.[85]

Anders als gewerblichen Arbeitern bestand für die Dienstboten keine Möglichkeit, einer gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung beizutreten. Verwiesen wurde hierbei auf den persönlichen Schutz, den die Dienstboten durch ihre Herrschaften zuteilwurde.[86] Dass dieser Schutz nicht befriedigend war, brachte Kähler auf den Punkt: „Erkrankt das Gesinde durch eigene Schuld, so fällt die Pflicht der Herrschaft zu unentgeltlicher Kur und Pflege fort, und das Gesinde wird teilweise sogar zum Schadensersatz an die Herrschaft verpflichtet.“[87] Für die Dienstmädchen bestand demnach lediglich die Option, sich freiwillig bei der Ortskrankenkasse zu versichern. Etwas besser gestalteten sich die Bedingungen bezüglich der Alters- und Invalidenversicherung; deren Beiträge wurden zur Hälfte, häufig auch vollkommen vom Dienstgeber bezahlt. Dennoch hatte ein Dienstmädchen erst nach vier Berufsjahren Anspruch auf eine Invalidenrente; auf eine Altersrente erst nach 24 Jahren. Die Ausschüttung einer solchen Altersrente war je nach Qualifikation und Lohnklasse mit 10-19 Mark pro Monat relativ gering. In Angesicht dessen ließen sich einige Frauen nach Beendigung ihres Dienstmädchendaseins, das häufig mit der Heirat eintrat, die eingezahlten Beiträge zurückerstatten um sie für die Finanzierung der Aussteuer zu nutzen.[88]

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Gesindeordnungen primär auf die Interessen der Herrschaften ausgerichtet waren, was sich in dem ungleichen Rechts- und Pflichtverhältnis zwischen Dienstbote und Herrschaft zeigt.

2.3. Arbeitspensum, Entlohnung, Wohnverhältnisse

Der Arbeitsalltag und die Anforderungen, die an das Dienstmädchen gestellt wurden, fielen je nach Haushaltsgröße und der wirtschaftlichen Lage der Herrschaften recht unterschiedlich aus. Gehobene bürgerliche Haushalte beschäftigten zumeist mehrere Dienstboten, die für bestimmte Bereiche zuständig waren, wie Köchinnen, Stubenmädchen, Zofen und Kindermädchen. Kleinbürgerliche Familien konnten sich in der Regel nur ein Dienstmädchen leisten, das als sogenanntes „Mädchen für alles“ die gesamten Haushaltsarbeiten allein bewältigen musste.[89] Selbst wenn das Mädchen als niedrig bezahltes Kindermädchen gemietet wurde, musste es damit rechnen, auf Verlangen der Herrschaft zusätzlich weitere Hausarbeiten zu verrichten, da sich ein Dienstmädchen laut Gesindeordnung stets als Person mitsamt seiner Arbeitskraft vermietete.[90] Die Inanspruchnahme der uneingeschränkten Arbeitsbereitschaft zeigt sich deutlich an den langen Arbeitszeiten der Dienstmädchen. Laut Stillichs Umfrage arbeitete „die Hälfte länger als 16 Stunden […], die andere kleinere Hälfte arbeitete 12-16 Stunden und nur etwa 2% weniger als 12 Stunden.“[91] Ein ehemaliges Dienstmädchen klagte in ihren anonym veröffentlichten Erinnerungen: „Morgens um fünf Uhr musste ich aufstehen.[92] […] Schwer war der Dienst ja, denn ich hatte ein ganzes Haus rein zu halten und acht Personen aufzuwarten, auch für Wäsche zu sorgen, so daß ich jede Nacht nicht vor ein Uhr ins Bett kam.“[93] Auch Doris Viersbeck berichtete von Arbeitszeiten, die sich bis in die Nacht erstreckten: „Spät wurde es so wie schon immer, ehe wir uns zur Ruhe begeben konnten, vor 12 Uhr nie, sehr oft ½ 1 und 1 Uhr.“[94]

Ebenso wenig wie feste Arbeitszeiten existierten verbindliche Pausen. Zwar gab es bisweilen nachmittags Phasen in denen keine zu verrichtende Hausarbeit anfiel, dennoch musste sich der Dienstbote stets mit seiner Arbeitskraft bereithalten; „hat z.B. das Hausmädchen nachmittags momentan nichts zu thun, dann kann sie nicht in dieser Zeit spazieren gehen, sondern muß stets gewärtig sein, daß sie von der Herrschaft gerufen wird.“[95] Häufig hatten die Dienstmädchen während dieser Zeitspanne Arbeiten zu verrichten, die nach Auffassung der Herrschaften nicht als Dienstarbeit anerkannt war, wie u.a. das Ausführen des Hundes oder die Aufwartung des Besuches.[96] Für eigene Angelegenheiten, wie z.B. Strümpfe stopfen oder Wäscheausbessern, blieb tagsüber keine Zeit; „das Notwendigste mußten wir nachts machen, wobei uns dann regelmäßig die Augen vor Müdigkeit zufielen“[97], schilderte Doris Viersbeck. Ähnliches berichtete auch das ehemalige Dienstmädchen Sophia Lemitz, die in den 1860er- Jahren diente: „Ich habe mit Zwirn mitunter die Löcher in den Strümpfen zugemacht, bei Mondschein, aus Mangel an Zeit.“[98]

Beim Sonntagsausgang gab es hingegen eine gewisse, auf Gewohnheitsrecht beruhende Regelmäßigkeit. In Berlin z.B. wurde den Dienstmädchen alle vierzehn Tage ca. fünf bis sechs Stunden Freizeit gewährt. Meistens begann diese nach dem Mittagessen mit anschließender Küchenreinigung und endete zwischen zehn Uhr und Mitternacht.[99] Dennoch wurde den Mädchen der Ausgang häufig nicht in 14-tägiger Regelmäßigkeit zugestanden, wie eine Köchin in Stillichs Enquete berichtete: „Ausgang alle 14 Tage, wenn aber Besuch kommt, dann erst in 3 Wochen […]. Wenn der Sonntag da ist, dann heißt es schuften für den Besuch, den sich die Herrschaften einladen und der uns Mädchen den Sonntag raubt.“[100] Die Erlaubnis des Sonntagsausgangs lag also im Ermessen und Belieben der Herrschaften und konnte im schlimmsten Fall auch gänzlich untersagt werden, da die Gesindeordnungen diesbezüglich keine Regeln vorschrieben. Einzig das Recht auf den sonntäglichen Kirchgang war gesetzlich festgeschrieben.[101]

Der Lohn der Dienstmädchen setzte sich in der Regel aus Kost, Logis und Barlohn zusammen, dessen Höhe beim Kontraktabschluss mündlich vereinbart wurde. In Regionen, wo längere Kündigungsfristen üblich waren, wurde der Lohn vierteljährlich ausgezahlt. In Großstädten, wo die Fluktuation deutlich stärker war, hingegen monatlich.[102] Laut Stillichs Lohnstatistik verdienten 58,8% der Dienstmädchen weniger als 200 Mark jährlich. Hier handelte es sich vornehmlich über „Mädchen für alles“. Am höchsten wurden Köchinnen mit einem Jahresgehalt zwischen 250-300 Mark entlohnt.[103] Stellt man eine Kombinationsrechnung aus Barlohn und Arbeitszeit an, so belief sich der Stundensatz auf drei bis fünf Pfennig.[104] Geringfügig aufbessern konnte das Dienstmädchen ihren Lohn durch Trinkgelder, das sie beim Hinausbegleiten von Gästen des Hauses zugesteckt bekamen. Weiterhin war es üblich, das Dienstmädchen zu Weihnachten mit Sach- oder Geldgeschenken zu bedenken. Ein verbindlicher Anspruch darauf bestand hingegen nicht.[105] Zudem wurde das Weihnachtsgeschenk häufig als Druckmittel eingesetzt, „so kann die Herrschaft einem Mädchen, das vor Ablauf des Dienstjahres kündigt, das Weihnachtsgeschenk wieder wegnehmen.“[106]

[...]


[1] Conrad, Else: Dienstbotenverhältnisse in den Vereinigten Staaten, in: Die Frau. Monatszeitschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit, Siebenter Jahrgang (1900), S. 233-236, hier S. 236.

[2] Wierling, Dorothee: Mädchen für alles. Arbeitsalltag und Lebensgeschichte städtischer Dienstmädchen um die Jahrhundertwende, Berlin/Bonn 1987, S. 12.

[3] Engelsing, Rolf: Zur Sozialgeschichte deutscher Mittel- und Unterschichten (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 4), Göttingen 1973.

[4] Ottmüller, Uta: Die Dienstbotenfrage. Zur Sozialgeschichte der doppelten Ausnutzung von Dienstmädchen im deutschen Kaiserreich, Münster 1978.

[5] Zull, Gertraud: Das Bild vom Dienstmädchen um die Jahrhundertwende. Eine Untersuchung der stereotypen Vorstellungen über den Charakter und die soziale Lage des städtischen weiblichen Hauspersonals (Reihe Kulturwissenschaften, Bd. 11), München 1984.

[6] Müller, Heidi: Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten, Berlin 1985.

[7] Schulte, Regina: Sperrbezirke. Tugendhaftigkeit und Prostitution in der bürgerlichen Welt, Frankfurt am Main 1984.

[8] Walser, Karin: Dienstmädchen. Frauenarbeit und Weiblichkeitsbilder um 1900, Frankfurt am Main 1986.

[9] Wierling: Mädchen für alles.

[10] Pauleweit, Karin: Dienstmädchen um die Jahrhundertwende. Im Selbstbildnis und im Spiegel der zeitgenössischen Literatur, Frankfurt am Main 1993.

[11] Budde, Gunilla-Friederike: Auf dem Weg ins Bürgerleben. Kindheit und Erziehung in deutschen und englischen Bürgerfamilien (Bürgertum. Beiträge zur europäischen Gesellschaftsgeschichte, Bd. 6), Göttingen 1994.

[12] Weber-Kellermann, Ingeborg: Frauenleben im 19. Jahrhundert. Empire und Romantik, Biedermeier, Gründerzeit, 3. Auflage, München 1991.

[13] Orth, Karin: „Nur weiblichen Besuch.“ Dienstbotinnen in Berlin 1890-1914, Frankfurt am Main/New York 1993.

[14] Purpus, Andrea: Frauenarbeit in den Unterschichten. Lebens- und Arbeitswelt Hamburger Dienstmädchen und Arbeiterinnen um 1900 unter besonderer Berücksichtigung der häuslichen und gewerblichen Ausbildung (Hamburger Beiträge zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, Bd. 2), Hamburg 2000.

[15] Wehner-Franco, Silke: Deutsche Dienstmädchen in Amerika 1850-1914 (Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland, Bd. 87), Münster/New York 1994.

[16] Kähler, Wilhelm: Gesindewesen und Gesinderecht in Deutschland, Jena 1896.

[17] Engerer, Carl: Vorgeschichte und Recht des Standes der großstädtischen weiblichen Dienstboten, München 1909.

[18] Stillich, Oscar: Die Lage der weiblichen Dienstboten in Berlin, Berlin/Bern 1902.

[19] Sowohl in den Quellen als auch in der Forschungsliteratur finden sich die Schreibweisen „Oscar“ und „Oskar“.

[20] Vgl. Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 77 u. 92.

[21] Rosen, Kathinka von: Zur Dienstbotenfrage. Eine Erwiderung an Dr. Oskar Stillich, Leipzig 1903.

[22] Viersbeck, Doris: Erlebnisse eines Hamburger Dienstmädchens (Lebensschicksale, Bd. 4), München 1910.

[23] Anonym: Im Kampf ums Dasein! Wahrheitsgetreue Lebenserinnerungen eines Mädchens aus dem Volke als Fabrikarbeiterin, Dienstmädchen und Kellnerin, Stuttgart 1908.

[24] Saggara, Eda: Dienstbotenautobiographien der Jahrhundertwende, in: Heuser, Magdalene (Hrsg.): Autobiographien von Frauen. Beiträge zu ihrer Geschichte, Tübingen 1996, S. 318-329, hier S. 328.

[25] Budde, Gunillla-Friederike (Hrsg.): In Träumen war ich immer wach. Das Leben des Dienstmädchens Sophia von ihr selbst erzählt, 2. durchgesehene Auflage, Bonn 1990.

[26] Die Gartenlaube. Illustriertes Familienblatt (1853-1944).

[27] Lütt, Isa von der: Das feine Dienstmädchen wie es sein soll, Stuttgart 1892; Pauly, Tony: Haushalts-Katechismus, Berlin 1879; Mann, Charlotte: Wie werde ich ein perfektes Dienstmädchen?, Leipzig 1892.

[28] Lejeune, Else: Zur Dienstbotenfrage. Eine Hausfrau an ihre Schwestern, Berlin 1897; Anonym: Die Klage über schlechte Dienstboten und wie dem Uebel abzuhelfen ist. Ein Wort an junge Hausfrauen von einer Frau, Hannover 1875; Foerster, Friedrich Wilhelm: Die Dienstbotenfrage und die Hausfrauen. Ein Problem der Frauenbildung, Zürich 1912.

[29] Pieper, August: Dienstbotenfrage und Dienstbotenvereine, Gladbach 1908; Oeberdoerffer, Peter: Die christliche Frau und ihr Dienstmädchen, Köln 1906.

[30] Die Frau. Monatszeitschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit (1893-1944).

[31] Bäumer, Gertrud/Lange, Helene (Hrsg.): Handbuch der Frauenbewegung, Teil 4: Die deutsche Frau im Beruf, Berlin 1902.

[32] Ichenhäuser, Eliza: Die Dienstbotenfrage und ihre Reform. Vortrag gehalten im Berliner Frauenverein in Berlin und im Rechtsschutzverein für Frauen in Dresden, Berlin 1900.

[33] Fischer, Edmund: Die Dienstbotenfrage, in: Sozialistische Monatshefte 13 (1907), S. 1006-1012, URL:http://library.fes.de/cgibin/somo_mktiff.pl?year=1907&pdfs=1907_1006x1907_1007x1907_1008x1907_1009x1907_1010x1907_1011x1907_1012&verz=1907/1907_12 (07.08.13).

[34] Maurenbrecher, Hulda: Das Dienstbotenproblem in den intellektuellen Kreisen, in: Sozialistische Monatshefte 15 (1909), S. 1618-1626, URL:http://library.fes.de/cgibin/somo_mktiff.pl?year=1909&pdfs=1909_1618x1909_1619x1909_1620x1909_1621x1909_1622x1909_1623x1909_1624x1909_1625x1909_1626&verz=1909/1909_25 (07.08.13).

[35] Fuchs, Eduard: Die Frau in der Karikatur. Sozialgeschichte der Frau, München 1906.

[36] Bebel, August: Die Frau und der Sozialismus, 50. Auflage, Berlin 1909.

[37] Braun, Lily: Die Frauenfrage. Ihre geschichtliche Entwicklung und ihre wirtschaftliche Seite, Leipzig 1901.

[38] Dies.: Frauenarbeit und Hauswirthschaft, Berlin 1901.

[39] Popp, Adelheid: Haussklavinnen. Ein Beitrag zur Lage der Dienstmädchen, Wien 1912.

[40] Hirschberg, Ernst: Die soziale Lage der arbeitenden Klassen in Berlin, Berlin 1897.

[41] Gerhard, Ute: Verhältnisse und Verhinderungen. Frauenarbeit, Familie und Rechte der Frauen im 19. Jahrhundert. Mit Dokumenten, Frankfurt am Main 1978.

[42] Rosenbaum, Heidi: Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der deutschen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 1982.

[43] Frevert, Ute: Frauen-Geschichte. Zwischen bürgerlicher Verbesserung und neuer Weiblichkeit (Neue Historische Bibliothek, Bd. 284), Frankfurt am Main 1986.

[44] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 25.

[45] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 98.

[46] Vgl. ebd.

[47] Vgl. Müller: Dienstbare Geister, S. 33.

[48] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 101.

[49] Sapper, Agnes: Das Dienstmädchen, Leipzig 1913, S. 6.

[50] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 100.

[51] Sapper: Das Dienstmädchen, S. 6.

[52] Viersbeck: Erlebnisse, S. 5.

[53] Vgl. Müller: Dienstbare Geister, S. 39.

[54] Sapper: Das Dienstmädchen, S. 7.

[55] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 101.

[56] Vgl. ebd.

[57] Vgl. Budde: Bürgerleben, S. 282-283.

[58] Schildt, Gerhard: Frauenarbeit im 19. Jahrhundert, Pfaffenweiler 1993, S. 108.

[59] Viersbeck: Erlebnisse, S. 3.

[60] Vgl. Budde: Bürgerleben, S. 282.

[61] Viersbeck: Erlebnisse, S. 3.

[62] Ebd.

[63] Vgl. Budde: Bürgerleben, S. 282.

[64] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 76.

[65] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 293.

[66] Ebd., S. 294.

[67] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 77.

[68] Vgl. Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 293.

[69] Siehe hierzu ausführlich Kapitel 3.1.3.

[70] Vgl. Müller: Dienstbare Geister, S. 19.

[71] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 85.

[72] Vgl. Müller: Dienstbare Geister, S. 19.

[73] Vgl. W alser: Dienstmädchen, S. 32.

[74] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 85.

[75] Kähler: Gesinderecht, S. 142.

[76] Vgl. Engerer: Recht des weiblichen Dienstboten, S. 104-106.

[77] Vgl. ebd., S. 96-100.

[78] Vgl. Walser: Dienstmädchen, S. 34.

[79] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 87.

[80] Kähler: Gesinderecht, S. 146.

[81] Ebd., S. 148.

[82] Ebd., S. 155.

[83] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 86.

[84] Vgl. Stillich: Lage weiblicher Dienstboten, S. 318.

[85] Vgl. ebd., S. 319.

[86] Vgl. ebd., S. 97.

[87] Kähler: Gesinderecht, S. 160.

[88] Vgl. Orth: Dienstbotinnen in Berlin, S. 36.

[89] Vgl. Müller: Dienstbare Geister, S. 166.

[90] Vgl. Kähler: Gesinderecht, S. 147.

[91] Ebd. S. 121.

[92] Anonym: Kampf ums Dasein, S. 52

[93] Ebd. S. 64.

[94] Viersbeck: Erlebnisse, S. 35

[95] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 117.

[96] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 89.

[97] Viersbeck: Erlebnisse, S. 49.

[98] Budde (Hrsg.): In Träumen war ich immer wach, S. 59.

[99] Vgl. Müller: Dienstbare Geister, S. 214.

[100] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 136.

[101] Vgl. Engerer: Recht, S. 106.

[102] Vgl. ebd., S. 226.

[103] Vgl. Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 155-156.

[104] Vgl. Wierling: Mädchen für alles, S. 90.

[105] Vgl. Orth: Dienstbotinnen in Berlin, S. 74.

[106] Stillich: Lage der weiblichen Dienstboten, S. 168.

Ende der Leseprobe aus 59 Seiten

Details

Titel
"Schaffen wir den Mädchen ein menschenwürdigeres Dasein..." Die Dienstbotenfrage und ihre Lösungsansätze im gesellschaftlichen Diskurs um 1900
Untertitel
Ein Transport neuer Geschlechtsökonomien?
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
1,5
Autor
Jahr
2013
Seiten
59
Katalognummer
V280123
ISBN (eBook)
9783656764342
ISBN (Buch)
9783656764373
Dateigröße
775 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dienstmädchen, Geschlechtergeschichte, Kaiserreich, Frauenbewegung
Arbeit zitieren
Mette Bartels (Autor:in), 2013, "Schaffen wir den Mädchen ein menschenwürdigeres Dasein..." Die Dienstbotenfrage und ihre Lösungsansätze im gesellschaftlichen Diskurs um 1900, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280123

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