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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung und die Kapitalflussrechnung

Kritische Würdigung und Analyse der Fehlermitteilungen

Titel: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung und die Kapitalflussrechnung

Bachelorarbeit , 2012 , 72 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Henning Schnack (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In Deutschland wurde im Rahmen des am 15.12.2004 verabschiedeten Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) ein zweistufiges Enforcement-Verfahren eingeführt. Dieses nahm 2005 seine Arbeit auf und besteht aus der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf der ersten Stufe sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der zweiten Stufe.

Durch die Veröffentlichung gefundener Fehler soll dieses Verfahren im Sinne eines ‚name and shame‘-Mechanismus börsennotierte Kapitalgesellschaften für fehlerhafte Rechnungslegungen bestrafen bzw. andere Unternehmen davon abschrecken, gleichartige Fehler zu machen.

Seit Aufnahme ihrer Arbeit im Jahr 2005 ist der DPR aufgefallen, dass zahlreiche deutsche Kapitalgesellschaften Schwierigkeiten mit der Aufstellung der Kapitalflussrechnung haben, welche als „(…) zahlungsstromorientierte Rechnung (…) wertvolle Informationen zur Darstellung und Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens enthält.“ Daher legt die DPR ihr Augenmerk mittlerweile intensiv auf diesen nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB zwingenden Bestandteil des Konzernabschlusses börsennotierter Kapitalgesellschaften.

Aktuell besteht Klärungsbedarf bezüglich der Frage, wie Veränderungen des Planvermögens in der Kapitalflussrechnung abzubilden sind. Laut Zimmermann et al. gibt es hinsichtlich dieses Aspektes einen Dissens zwischen dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und dem deutschen Enforcement. Während das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) ein Wahlrecht für die Klassifizierung dieser Cashflows empfiehlt, wolle die DPR lediglich eine Zuordnung zu den Cashflows aus betrieblichen Tätigkeiten zulassen. Da ein solches Vorgehen über die Legitimation der DPR hinausginge, relativiert Axel Berger die Aussagen von Zimmermann et al. und sagt, dass „(…) die DPR ihrem Rollenverständnis als Enforcer entsprechend - und eben nicht als Standardsetzer - (…)“ bezüglich des Ausweises von Veränderungen des Planvermögens keine Fehler feststellen würde.

Es soll nun herausgearbeitet werden, inwieweit die DPR tatsächlich im Rahmen der Prüfung von Kapitalflussrechnungen über ihre Legitimation hinausgeht. Dafür werden empirische Untersuchungen durchgeführt, in denen die Fehlermitteilungen der DPR zur Kapitalflussrechnung zu analysieren sind.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. PROBLEMSTELLUNG

2. ENFORCEMENT VON RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

2.1. REGULATORISCHES UMFELD DES ENFORCEMENTS

2.1.1. Regulatorisches Umfeld des Enforcements auf europäischer Ebene

2.1.2. Regulatorisches Umfeld des Enforcements auf deutscher Ebene

2.2. DAS ZWEISTUFIGE ENFORCEMENT-SYSTEM IN DEUTSCHLAND

2.2.1. Grundlagen des zweistufigen Enforcement-Systems

2.2.2. Aufgaben und Ziele des Enforcement-Systems

2.2.3. Prüfungsdurchführung

2.2.4. Fehleraufdeckung, -mitteilung und –korrektur

2.2.5. Vergleich der Enforcement-Prüfung mit der Abschlussprüfung

3. DIE KAPITALFLUSSRECHNUNG NACH IAS 7

3.1. HINTERGRUND UND ZWECK DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

3.2. AUFBAU UND ERSTELLUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

4. BEANSTANDUNGEN DER DPR ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

4.1. HAUPTFEHLERQUELLEN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

4.2. VERÄNDERUNGEN DES PLANVERMÖGENS IN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

5. ANALYSE UND KRITISCHE WÜRDIGUNG DER ENFORCEMENT ENTSCHEIDUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

5.1. BISHERIGE STUDIEN

5.2. ANALYSE UND KRITISCHE WÜRDIGUNG DER DPR-FEHLERMITTEILUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

5.2.1. Beschreibung der Stichprobe und Methodik (Fehlermitteilungen)

5.2.2. Darstellung der Ergebnisse (Fehlermitteilungen)

5.2.3. Kritische Würdigung der Ergebnisse (Fehlermitteilungen)

5.3. ANALYSE UND KRITISCHE WÜRDIGUNG DER EECS-EXTRACTS

5.3.1. Beschreibung der Stichprobe und Methodik (EECS-Extracts)

5.3.2. Darstellung der Ergebnisse (EECS-Extracts)

5.3.3. Kritische Würdigung der Ergebnisse (EECS-Extracts)

6. THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) bei der Überwachung von Kapitalflussrechnungen börsennotierter Unternehmen. Ziel ist es, zu analysieren, ob die DPR bei der Prüfung und Feststellung von Fehlern in Kapitalflussrechnungen den Rahmen ihrer Legitimation als Enforcer einhält oder durch eigene Sachverhaltsinterpretationen überschreitet.

  • Strukturen und Funktionsweise des zweistufigen Enforcement-Systems in Deutschland.
  • Anforderungen an die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7.
  • Empirische Analyse der DPR-Fehlermitteilungen hinsichtlich der Kapitalflussrechnung.
  • Kritische Würdigung der Relevanz und der Fehlerquellen in der Rechnungslegung.
  • Vergleich der deutschen Enforcement-Entscheidungen mit europäischen Standards (EECS-Extracts).

Auszug aus dem Buch

2.2.4. Fehleraufdeckung, -mitteilung und –korrektur

Seit Aufnahme ihrer Arbeit stellt die DPR laut Prof. Dr. Edgar Ernst vergleichsweise hohe Fehlerquoten fest. 2011 lag diese ähnlich wie in den Vorjahren bei 25% der überprüften Vorgänge. Als hauptsächliche Ursachen werden zumeist der „(…) Umfang und die Komplexität des IFRS-Regelwerks (…)“ und die teils „(…) unzureichenden Kenntnisse(…) der Bilanzersteller“ genannt. Eine Vereinfachung der IFRS könne sich hier positiv bemerkbar machen.

Ein IFRS-Abschluss ist fehlerhaft, wenn ein Fehler gemäß IAS 8.5 vorliegt, der entweder als wesentlich einzustufen ist oder beabsichtigt gemacht wurde. Man spricht von einem wesentlichen Fehler, wenn das Verhalten der Abschlussadressaten beeinflusst wird bzw. diesen keine relevanten sowie zuverlässigen Informationen mehr geliefert werden.

Auf Anordnung der BaFin gemäß § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG muss ein Unternehmen die festgestellten Fehler veröffentlichen und im Folgeabschluss korrigieren. Durch die Fehlermitteilung soll der Kapitalmarkt informiert und geschützt werden. Im Rahmen dieser adversen Publizität können die Unternehmen einen Imageschaden erleiden. Die Befürchtung eines solchen Imageverlusts ist ein Kernpunkt der Präventivwirkung des Enforcement-Verfahrens. In der Fehlermitteilung, die u. a. im elektronischen Bundesanzeiger unverzüglich zu veröffentlichen ist, müssen der entdeckte Fehler sowie eine Erläuterung des Fehlers enthalten sein. Mit der Veröffentlichung der Fehler ist das Enforcement-Verfahren beendet. DPR und BaFin sind nach der Veröffentlichung nicht für die Überwachung bzw. Unterstützung der Fehlerkorrektur zuständig. Hier hat sich das betroffene Unternehmen an den Regelungen des IAS 8.41 ff. zu orientieren und die Korrekturen gemäß IAS 8.49 im Anhang des korrigierten Abschlusses auszuweisen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. PROBLEMSTELLUNG: Einführung in die Problematik von Bilanzskandalen und die daraus resultierende Notwendigkeit des Enforcement-Systems zur Sicherstellung der Rechnungslegungsqualität.

2. ENFORCEMENT VON RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN: Detaillierte Darstellung des regulatorischen Umfelds des Enforcements auf europäischer und deutscher Ebene sowie Erläuterung des zweistufigen Systems aus DPR und BaFin.

3. DIE KAPITALFLUSSRECHNUNG NACH IAS 7: theoretische Grundlagen der Kapitalflussrechnung als Instrument zur Zahlungsstromorientierten Analyse der Finanzlage.

4. BEANSTANDUNGEN DER DPR ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG: Identifikation der Hauptfehlerquellen bei der Erstellung der Kapitalflussrechnung und Diskussion der Behandlung des Planvermögens.

5. ANALYSE UND KRITISCHE WÜRDIGUNG DER ENFORCEMENT ENTSCHEIDUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG: Empirische Untersuchung der Fehlermitteilungen der DPR und der europäischen EECS-Extracts zur Überprüfung der Enforcement-Praxis.

6. THESENFÖRMIGE ZUSAMMENFASSUNG: Komprimierte Darstellung der wichtigsten Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit in sieben Thesen.

Schlüsselwörter

Kapitalflussrechnung, Enforcement, DPR, BaFin, Bilanzskandale, IFRS, IAS 7, Fehlermitteilungen, Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Planvermögen, Finanzlage, Investitionstätigkeit, operative Cashflows, Publizität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Wirksamkeit und dem Handeln des deutschen Enforcement-Verfahrens bei der Überwachung von Kapitalflussrechnungen börsennotierter Unternehmen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Enforcement-Systems, die Anforderungen des Standards IAS 7 an die Kapitalflussrechnung sowie eine empirische Analyse der durch die DPR festgestellten Fehler.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu klären, ob die DPR bei ihren Prüfungen von Kapitalflussrechnungen ihr Rollenverständnis als Enforcer einhält oder durch übermäßige Interpretationen eigene Maßstäbe setzt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es wird eine empirische Analyse der offiziellen Fehlermitteilungen der DPR sowie ein Vergleich mit den europäischen EECS-Extracts durchgeführt, ergänzt durch deskriptive Statistik.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Darstellung des Enforcement-Systems und der Kapitalflussrechnung sowie die detaillierte Analyse der Fehlerhäufigkeiten und Fehlergruppen in der Praxis.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Untersuchung?

Wesentliche Begriffe sind Enforcement, Kapitalflussrechnung, DPR, Bilanzkontrollgesetz und die Qualität der Rechnungslegung nach IFRS.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der DPR in Bezug auf das Planvermögen?

Die Arbeit stellt fest, dass die DPR bisher keine Fehler bei der Zuordnung von Veränderungen des Planvermögens beanstandet hat, da dies eine eigene Standard-Auslegung darstellen würde, die über ihr Mandat hinausgeht.

Inwiefern beeinflussen die Enforcement-Entscheidungen das Anlegervertrauen?

Durch den 'name and shame'-Mechanismus und die Veröffentlichung der Fehlermitteilungen soll ein präventiver Effekt erzielt werden, der die Unternehmen zu einer höheren Genauigkeit bei der Rechnungslegung anhält.

Ende der Leseprobe aus 72 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung und die Kapitalflussrechnung
Untertitel
Kritische Würdigung und Analyse der Fehlermitteilungen
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung)
Note
1,7
Autor
Henning Schnack (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
72
Katalognummer
V280679
ISBN (eBook)
9783656740186
ISBN (Buch)
9783656740162
Sprache
Deutsch
Schlagworte
DPR Kapitalflussrechnung Enforcement BaFin Fehlermitteilungen Rechnungslegung Wirtschaftsprüfung Cash Flow Statement IAS 7 Planvermögen EECS-Extracts EECS Extracts
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Henning Schnack (Autor:in), 2012, Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung und die Kapitalflussrechnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280679
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  72  Seiten
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