Die Arbeit beschreibt aus strafrechtlicher Sicht die Norm der §§202a, 202b und 202c StGB. Dabei werden auch Fallbeispiele benannt und beurteilt. Es wird auf typische Internetkriminalität eingegangen, wie z.B. Skimming, Phishing, etc.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Überblick
II. Definitionen von Internetkriminalität
III. Historische Entwicklung in Deutschland
B. Angriffe auf Soft- und Hardware
I. Grundlagen
II. Ausspähen von Daten - § 202a StGB
1. Rechtsgut
2. Objektiver Tatbestand
a) Daten
aa) unmittelbar wahrnehmbar
bb) gespeichert
cc) übermitteln
b) nicht für den Täter bestimmt
c) gegen unberechtigten Zugang besonders geschützt
aa) Sicherung durch Magnetstreifen
bb) Sicherung durch closed shops
d) Tathandlung
3. Subjektiver Tatbestand / Rechtswidrigkeit / Versuch
a) subjektiver Tatbestand
b) Rechtswidrigkeit
c) Versuch
4. Rechtsprechung
III. Abfangen von Daten - § 202b StGB
1. Allgemeines
2. Objektiver Tatbestand
a) Daten
aa) nichtöffentliche Datenübermittlung
bb) elektromagnetische Abstrahlung
b) verschaffen
c) technische Mittel
d) Tathandlung
3. Subjektiver Tatbestand / Rechtswidrigkeit / Versuch
a) subjektiver Tatbestand
b) Rechtswidrigkeit
c) Versuch
4. Rechtsprechung
IV. Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten - § 202c StGB
1. Allgemeines
2. Objektiver Tatbestand
a) Sicherungscodes und Passwörter
b) Computerprogramme
c) Tathandlung
aa) herstellen
bb) sich oder anderen verschaffen
cc) verkaufen
dd) einem anderen überlassen
ee) verbreiten
ff) sonst zugänglich machen
3. Subjektiver Tatbestand / Rechtswidrigkeit / Versuch
a) subjektiver Tatbestand
b) Rechtswidrigkeit
c) Versuch
4. Fallbeispiel BT-Drucks. 16/3656, S. 16
5. Öffentliche Kritik am § 202c StGB
a) Kritik von Interessengruppen
b) Kritik durch Strafanzeigen
c) Verfassungsbeschwerde – 2 BvR 2233/07
C. Ermittlungen und Prävention
I. Maßnahmen nach der StPO u.a.
II. Präventionsarbeit
1. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
2. BSI für Bürger
3. Weitere Präventionsangebote
D. Einführung des § 202d StGB
I. Aktuelle Problematik
II. Lösungsvorschlag des Bundeslandes Hessen
III. Öffentliche Reaktionen auf den Gesetzesentwurf
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die strafrechtlichen Aspekte von Angriffen auf Soft- und Hardware im Internet, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 202a ff. StGB, und analysiert, wie diese Normen die "Kriminelle Internetkarriere" beeinflussen und welche Herausforderungen sich für Ermittlungsbehörden und die IT-Sicherheit ergeben.
- Analyse der Straftatbestände § 202a, § 202b und § 202c StGB (Ausspähen, Abfangen und Vorbereiten).
- Diskussion der historischen Entwicklung und der öffentlichen Kritik am "Hackerparagraphen" § 202c StGB.
- Untersuchung polizeilicher Ermittlungs- und Präventionsmaßnahmen im Kontext von Cybercrime.
- Bewertung des Gesetzesentwurfs zum § 202d StGB (Datenhehlerei) zur Schließung von Strafbarkeitslücken.
Auszug aus dem Buch
1. Rechtsgut
Der § 202a StGB umfasst den Schutz aller Daten, welche gespeichert, nicht für den Täter bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. In der IT-Branche wird dieser Vorgang oft als „Datendiebstahl“ bezeichnet. Dabei spielt der Inhalt der Daten keine Rolle, es kann sich also sowohl um banale als auch um geheim zu haltende Daten handeln.
Doch schon hier gab es, wie in der Einleitung beschrieben, Diskussionsbedarf, denn der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Norm durch das 2. WiKG darauf hingewiesen, dass das bloße Eindringen in ein Computersystem (oft als Hacking bezeichnet) nicht unter Strafe gestellt ist. Der Wortlaut des Gesetzestextes spricht nur von einem Überwinden der Zugangssicherung und somit einem bloßen Eindringen in ein entferntes Computersystem. Doch schon bei diesem Vorgang ist ein Fluss von Daten (z. B. von IP-Adressen) gegeben. Letztlich ist aber erst seit der 41. Strafrechtsreform das bloße Eindringen eindeutig unter Strafe gestellt, da die Norm um den Wortlaut „Zugang“ ergänzt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problematik der Internetkriminalität ein, beleuchtet die steigende Anzahl an Cyber-Straftaten und definiert den Rahmen der Arbeit hinsichtlich der Untersuchung von Angriffen auf Soft- und Hardware.
B. Angriffe auf Soft- und Hardware: Der Hauptteil analysiert detailliert die Straftatbestände §§ 202a, 202b und 202c StGB, inklusive ihrer objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, Fallbeispielen sowie der öffentlichen und fachlichen Kritik an der Gesetzgebung.
C. Ermittlungen und Prävention: Hier werden die rechtlichen Grundlagen für polizeiliche Ermittlungen im Netz sowie verschiedene Präventionsstrategien durch staatliche Institutionen wie das BSI beleuchtet.
D. Einführung des § 202d StGB: Dieses Kapitel erörtert die aktuelle Problematik der Datenhehlerei, stellt den Lösungsvorschlag des Bundeslandes Hessen vor und diskutiert kritisch die öffentliche Reaktion auf diesen Gesetzesentwurf.
E. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der strafrechtlichen Ansätze und verdeutlicht die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Bekämpfung professioneller Tätergruppen.
Schlüsselwörter
Internetkriminalität, Cybercrime, § 202a StGB, § 202b StGB, § 202c StGB, Datenhehlerei, Hacking, Phishing, IT-Sicherheit, Strafrecht, Prävention, Ermittlung, Vorbereitungshandlung, Dual-use tools, Datenschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Behandlung von Angriffen auf IT-Systeme und Daten im Internet nach deutschem Strafrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Straftatbestände §§ 202a bis 202c StGB, die Problematik der Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) sowie die Ermittlungs- und Präventionsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit untersucht, wie effektiv die gesetzlichen Regelungen gegen Cyberkriminalität sind und ob der Fokus auf Vorbereitungshandlungen (§ 202c StGB) die Kriminalitätsentwicklung wirksam adressiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf Gesetzesauslegung, Kommentaren, Rechtsprechung sowie aktuellen Fachpublikationen und Statistiken basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte juristische Prüfung der Straftatbestände zum Ausspähen, Abfangen und der Vorbereitung von Datendelikten sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Anwendung dieser Normen in der Praxis.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Computerstraftaten, Schutz von Daten, Vorbereitungshandlungen, dual-use tools und die strafrechtliche Bewältigung von Cyber-Angriffen.
Wie bewertet der Autor die Situation für IT-Sicherheitsexperten durch § 202c StGB?
Der Autor weist auf die Problematik hin, dass legitime IT-Sicherheitstests durch die weite Fassung des § 202c StGB in ein strafrechtliches Graufeld geraten können.
Was kritisiert der Autor am Gesetzesentwurf zur Datenhehlerei (§ 202d StGB-E)?
Die Kritik fokussiert sich vor allem auf die Ausnahmeregelung für staatliche Stellen (Absatz 5), die den staatlichen Ankauf von illegal erlangten Daten (z. B. Steuer-CDs) legalisiert.
Welche Rolle spielen "dual use tools" in der Argumentation?
Diese Werkzeuge werden als problematisch eingestuft, da sie sowohl für berechtigte Sicherheitsprüfungen als auch für kriminelle Zwecke verwendet werden können, was die Anwendung des § 202c StGB erschwert.
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- Adam Wlodarczyk (Author), 2014, Kriminelle Internetkarriere. Alles beginnt mit § 202c StGB?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281371