Analyse von Foucaults Verständnis des Begriffes "Aufklärung" nach Kant


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

19 Seiten, Note: 1,57


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. „Sapere Aude!“ – Kant und die Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?

3. „Ich weiß nicht, ob wir jemals mündig werden. “ – Foucault: Was ist Aufklärung?

4. Was ist Kritik? – Die Tugend der kritischen Haltung

5. Schlussbemerkungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Moderne Philosophie ist die Philosophie, die versucht, die vor zwei Jahrhunderten so unvorsichtig aufgeworfene Frage zu beantworten: Was ist Aufklärung?“ (Foucault 1990; S.35). In der Tat stellt das Zeitalter der Aufklärung einen schwer in wenige Worte zu fassenden geschichtlichen Zeitabschnitt dar, der aber gerade im Bereich der Philosophie viele bedeutende Diskurse aufgeworfen hat. Neben einigen bekannten Philosophen wie Hobbes, Rousseau, Kant und Weber hat sich daher auch Foucault mit dieser Frage befasst und zwar speziell mit Kants Ausführungen, die heute wohl zu den bekanntesten Definitionen der Aufklärung überhaupt gehören.

Das Interessante an der Lesart Foucaults in Bezug auf Kants Text ist seine Verknüpfung aufklärerischer Ansätze mit einem besonderen Verständnis von Kritik und kritischer Theorie. Aufgrund Kants Überlegungen im Jahr 1784 entwickelt er weiterführend eine Haltung, die er als tugendhaft identifiziert und die in vorliegender Hausarbeit analysiert und dargestellt werden soll. Im Folgenden gilt es somit neben der Frage „Was ist Aufklärung?“ darauf aufbauend auch die Frage zu beantworten: Was ist Kritik?

Als Basis unserer Analyse muss zuerst ein Überblick über Kants Essay: „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“ geschaffen werden, um daran anschließend Foucaults Verständnis der Aufklärung in Bezug auf Kant analysieren zu können. Weiterführend soll deutlich gemacht werden, wie Foucault den Begriff der Kritik, bzw. der Haltung der Kritik wahrnimmt und in welchem Bezug dieser zur Bedeutung der Aufklärung steht.

Um Foucaults Vorschlag einer kritischen Haltung im Hinblick auf Kants Essay gänzlich zu fassen, gilt es, das Analyseschema Foucaults genau zu untersuchen. Dies soll unter Berücksichtigung der Interpretation Judith Butlers geschehen, die in vielen ihrer Werke eine starke Beeinflussung durch Foucault aufweist und sich in ihrem Essay „Was ist Kritik?“ im speziellen um dessen Anschauungsweise der kritischen Haltung als Tugend äußert.

Abschließend soll zusammenfassend die Beziehung der Fragen nach den Begriffen der Aufklärung und der kritischen Haltung im Sinne Foucaults verdeutlicht werden.

2. „Sapere Aude!“ – Kant und die Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“

Mit diesen Zeilen beginnt Kant seinen Text mit dem Titel „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“, der im Jahr 1784 im der Dezemberausgabe der Zeitschrift „Berlinerische Monatsschrift“ erschienen ist. Dabei scheint Kants Schrift wie ein Appell an die Öffentlichkeit. Anstatt lediglich einen bestimmten Kreis von Philosophen zu adressieren, veröffentlich er in einer Zeitschrift. Kant antwortet damit auf den Artikel des Theologen Johann Friedrich Zöllner mit dem Titel: „Ist es ratsam, das Ehebündnis nicht ferner durch die Religion zu sanzieren?“. Dieser erschien im Jahr zuvor, ebenfalls in der Berlinerischen Monatsschrift und warf einige Diskurse auf, da Zöllner den Mangel einer klaren Definition der Aufklärung kritisiert und im Zuge dessen erstmals die Frage stellt: „Was ist Aufklärung?“.

Kant beantwortet also diese Frage, indem er gleich zu Beginn eine kurze Definition dessen anbietet, was er unter dem Begriff der Aufklärung versteht:

AUFKLÄRUNG ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“ (Kant 1784; S. 481)

Zunächst definiert er Aufklärung in Abgrenzung zu etwas, dass er Unmündigkeit nennt. Diese Unmündigkeit bestehe darin, sich nicht selbst des eigenen Verstandes zu bedienen, sondern auf die Leitung eines anderen zu vertrauen und sei daher selbstverschuldet. Dabei verortet er die Unmündigkeit nicht im Mangel von Verstand, die eine Leitung durch Dritte notwendig macht, sondern im Mangel an Mut und Entschlossenheit. Aufklärung entsteht folglich dann, wenn Menschen den Mut aufbringen, aus dieser Unmündigkeit, in die sie sich freiwillig und, wie Kant schreibt, aus „Faulheit und Feigheit“ (Kant 1784; S. 481) begeben haben, auszubrechen. Zur Verdeutlichung dieser Notwendigkeit von Entschlossenheit fügt er den Wahlspruch „sapere aude!“ hinzu (ebenda).

Wieso die Aufklärung so viel Mut erfordert und daher eines Apells in Form eines öffentlichen Wahlspruchs bedarf, legt Kant im Folgenden dar, indem er die Vorzüge beschreibt, die der Zustand der Unmündigkeit mit sich bringt:

„Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.“ (Kant 1784; S. 482)

Mehr noch: neben der Bequemlichkeit, die den Verbleib in der Unmündigkeit zur Gewohnheit gemacht hat, scheint jeder Ausbruch aus ihr höchst gefährlich und riskant. Dieses Bild wird Kant zufolge nur weiter bestätigt von jenen Vormündern, jenen Autoritäten, die die Entscheidungsgewalt übernommen haben. Von ihnen wird die Unmündigkeit der Bevölkerung mit Hilfe von Satzungen und Reglementierungen – man könnte sagen durch deren Gesetze – weiter reproduziert (vgl. Kant 1784, S. 482). Kant schreibt:

„Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat sie sogar lieb gewonnen und ist vorderhand wirklich unfähig, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit.“ (Kant 1784; S.142f.)

Dennoch fordert Kant die Menschen auf, auszubrechen und den Schritt zu wagen, sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Er geht sogar noch weiter, indem er davon ausgeht, dass die Aufklärung – eben jener Ausbruch aus der Unmündigkeit – unaufhaltsam fortschreitet, da sich die Menschen, trotz all der aufgeführten Schwierigkeiten über kurz oder lang selbst aufklären würden. Dazu ist seiner Meinung nach nichts weiter nötig als die „Freiheit […] von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen“ (Kant 1784; S.484). Kant trifft hier eine Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Gebrauch der Vernunft:

„Der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern.“ (Kant 1784; S.484f. )

Wo aber sieht Kant die Unterscheidung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Gebrauch seiner Vernunft? Wie ist ein Ausgang aus der Unmündigkeit bei gleichzeitiger Beschränkung des Privatgebrauchs der Vernunft überhaupt möglich?

Unter Privatgebrauch versteht Kant diejenige Ausübung von Vernunft, die an bestimmte Posten oder Ämter geknüpft ist. Dies sei immer dann der Fall, wenn man in seiner Tätigkeit Teil eines größeren Ganzen, sozusagen ein Glied in einer Maschine darstellt, die es zu erhalten gilt. Hier ist es notwendig seine Funktion entsprechend auszuführen und eben nicht zu räsonieren, sondern zu gehorchen (vgl. Kant 1784; S.485). Als Beispiel nennt er hier einen Offizier, der sich an Befehle von Vorgesetzten zu halten hat ohne diese ständig zu hinterfragen, einen Bürger, der seine Steuern zahlen muss, sowie einen Geistlichen, der seinen Schülern die Lehren der Kirche darzulegen verpflichtet ist. In all diesen Beispielen handelt es sich um eine Amtsausübung, die Erfüllung einer Funktion und somit um einen Privatgebrauch, innerhalb dessen der Gebrauch des eigenen Verstandes eingeschränkt ist und Kant zufolge auch eingeschränkt werden darf, ohne das Fortschreiten der Aufklärung zu behindern.

Davon verschieden steht es allerdings mit dem öffentlichen Gebrauch der Vernunft. Kant versteht hierunter „denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht“ (ebenda). Als Gelehrte sind die Menschen demnach verpflichtet, für sich selbst zu sprechen, in dem sie von ihrem eigenen Verstand Gebrauch machen und ein Weltpublikum adressieren. So kann der Offizier Befehle nicht verweigern, es ist ihm jedoch gestattet als Gelehrter gegenüber der Öffentlichkeit auf die Missstände im Kriegsgeschehen aufmerksam zu machen. Ebenso verhält es sich mit dem Geistlichen, der in seiner Funktion als Geistlicher verpflichtet ist, die Lehren der Kirche zu vertreten, als Gelehrter jedoch frei sein muss, „alle seine sorgfältig geprüften und wohlgemeinte Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol [der Kirche] und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen“ (Kant 1784, S.486).

Diese Freiheit, jederzeit als Gelehrter seine eigenen Gedanken öffentlich an ein Weltpublikum zu adressieren ist nach Kant für den Ausgang aus der Unmündigkeit essenziell und stellt eine Art Naturrecht dar, dass durch keine Obrigkeit oder Autorität eingeschränkt werden darf:

„Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiterzuschreiten. Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht.“ (Kant 1784, S.488)

Weder ein Volk, noch ein Monarch oder sonst eine Autorität ist folglich dazu berechtigt, die Aufklärung an ihrem Fortschreiten zu hindern und den öffentlichen Gebrauch des eigenen Verstandes einzugrenzen, gleich ob dies in Form eines Befehls, Kontrakts oder Gesetzes erfolgt.

Kant gesteht zwar in seinem Artikel zu, dass sich die Aufklärung noch nicht gänzlich vollzogen habe, dass aber gleichwohl ein Zeitalter der Aufklärung angebrochen sei, indem mehr und mehr Menschen den Mut finden werden, sich des eigenen Verstandes zu bedienen und aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, die Kant proklamiert, auszubrechen.

3. „Ich weiß nicht, ob wir jemals mündig werden. “ – Foucault: Was ist Aufklärung?

Foucault befasst sich speziell mit dem oben angeführten Text Kants, da dieser sich trotz seiner Kürze das zum Thema macht, was Foucault als Hauptproblem moderner Philosophie bezeichnet. Nämlich die Frage: Was ist Aufklärung?

Foucault stellt dabei heraus, dass Kant in einer völlig neuen Art und Weise über die Gegenwart reflektiert. Er ordnet sie keinem bestimmten Weltalter zu, er versucht nicht anhand der Gegenwart Zukunftserwartungen zu bestimmen und er beschreibt sie nicht als „Schwelle zur Morgenröte einer neuen Welt“ (Foucault 1990; S.36). Er wählt stattdessen eine neue Herangehensweise, indem er Aufklärung als eine Negation von etwas definiert, als einen Ausgang. Er sucht nach der Differenz, des Heute in Bezug auf das Gestern (ebd.).

Die weiter oben angeführte Definition Kants begreift Foucault als „durch eine Veränderung der Bestehenden Beziehungen zwischen Wille, Autorität und dem Gebrauch der Vernunft definiert“ (Foucault 1990; S.37). Aufklärung sei zu verstehen als ein Prozess der Befreiung von der Unmündigkeit. Ziel ist es demnach, sich loszulösen, von einem „bestimmten Zustand unseres Willens, der uns jemandem die Autorität zugestehen läßt, uns in den Bereichen zu führen, wo der Gerbrauch der Vernunft gefordert ist“ (ebd.). Foucault stellt des Weiteren heraus, dass Kant seine Definition der Aufklärung zweideutig ausarbeitet. Einmal in dem er sie als Prozess begreift, an dem die Weltöffentlichkeit, das Publikum Teil hat und andererseits als Aufgabe und Verpflichtung, die ihrerseits großen Mut erfordert. Auf diese Art werden die Menschen zugleich Bestandteile und Handelnde des Aufklärungsprozesses (vgl. Foucault 1990; S.37f.). Dieser Prozess schreitet umso mehr voran, je mehr Menschen sich freiwillig dazu entscheiden, Handelnde zu werden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Analyse von Foucaults Verständnis des Begriffes "Aufklärung" nach Kant
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Kritische Theorien
Note
1,57
Autor
Jahr
2014
Seiten
19
Katalognummer
V281445
ISBN (eBook)
9783656758648
ISBN (Buch)
9783656838203
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
analyse, foucaults, verständnis, begriffes, aufklärung, kant
Arbeit zitieren
Judith Kronschnabl (Autor:in), 2014, Analyse von Foucaults Verständnis des Begriffes "Aufklärung" nach Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281445

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Analyse von Foucaults Verständnis des Begriffes "Aufklärung" nach Kant



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden