Fachkräfte der Sozialen Arbeit werden in ihrer Praxis vor komplexe Aufgaben und Herausforderungen gestellt, die ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber Klient, Gesellschaft und Politik bedürfen. Soziale Arbeit steht häufig im Schnittpunkt und Spannungsfeld ganz unterschiedlicher Interessen. Nicht selten stellt die berufliche Praxis Sozialarbeiter/innen vor eigene Konflikte im Rahmen einer moralischethischen Urteilsfindung. Einerseits geht es der Sozialen Arbeit um die Wahrung und Vertretung der Interessen ihrer Klientel, andererseits um die Interessen der Gesellschaft bzw. des Staates und lässt eine Ambivalenz zwischen sozialarbeiterischer Hilfe und sozialstaatlicher Kontrolle entstehen, da die Soziale Arbeit an die staatliche Gewährleistung gebunden ist. Im Kontext dieses Doppelmandats wird ihr der Status als Profession zu gelten häufig abgesprochen, mit der Begründung, dass sie nicht über die notwendige fachliche Autonomie klassischer Professionen verfügt, wie zum Beispiel Jura oder die Medizin.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem wertorientierten und an Normen ausgerichteten Sozialen Handeln und widmet sich der Fragestellung, ob es für die Soziale Arbeit dienlich ist, sich an den Werten und Normen der Menschenrechte als Leitlinie zu orientieren? Zu Beginn wird das Hauptaugenmerk auf Werte und Normen in der Sozialen Arbeit gerichtet und setzt sich mit der Wertproblematik bzw. dem Werturteilsstreit in den Sozialwissenschaften auseinander, um anschließend die Bedeutung und Funktion von Werten und Normen abzuleiten. Fortfahrend wird die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession in ihrem Grundverständnis vorgestellt, um die Entwicklung vom Doppelmandat zum professionellen Tripelmandat nachvollziehen zu können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Werte und Normen in der Sozialen Arbeit
2.1 Der Werturteilsstreit
2.2 Wert und Norm
2.3 Die soziale Bedeutung und Funktion von Werten und Normen
3. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
3.1 Menschenwürde und Menschenrechte
3.2 Professionsverständnis
3.3 Das doppelte Mandat
3.4 Das Tripelmandat
3.5 Kritik des Ansatzes
3.6 Bedeutung des Ansatzes
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, inwiefern die Orientierung an den Werten und Normen der Menschenrechte als Leitlinie für die Soziale Arbeit dienlich ist. Dabei wird der Übergang vom traditionellen Doppelmandat, das von einer Ambivalenz zwischen Hilfe und Kontrolle geprägt ist, hin zum professionellen Tripelmandat analysiert, um eine fundierte ethische Basis für das Handeln in der Sozialen Arbeit zu etablieren.
- Wertedebatte und der Werturteilsstreit in den Sozialwissenschaften
- Die soziale Funktion von Werten und Normen im gesellschaftlichen Zusammenleben
- Soziale Arbeit als Profession im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle
- Integration der Menschenrechte als ethisches Fundament und normativer Kompass
- Transformation zum professionellen Tripelmandat
Auszug aus dem Buch
3.1 Menschenwürde und Menschenrechte
Menschenrechte sind heute ein fester Bestandteil moralischer Argumentation und gelten weithin als internationaler Konsens, wobei ihre verbindliche Verwirklichung in vielen Bereichen noch aussteht. So ziehen verletzte Menschenrechte immer öffentliche Kritik und Diskussionen nach sich, die neue Klärungsbedarfe und normative Beurteilungen folgen lassen (vgl. MAASER 2010, S. 24). Menschenrechte werden definiert als „unveräußerliche Rechte und Grundfreiheiten […], die dem Einzelnen nicht aufgrund staatlicher Verleihung, sondern kraft seines Menschseins zustehen.“ (EISENMANN 2012, S. 271). Menschenrechte gelten in ihrer Auslegung als vorstaatlich, unveräußerlich, unabhängig von differenzstiftenden Zuschreibungen (wie z.B. Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion,…) und sind universal gültig (vgl. MAASER 2010, S. 29). Im Verlauf der Menschheitsgeschichte wurden bereits viele Erklärungen über Menschenrechte verfasst, die alle von dem Grund- bzw. Kardinalwert der Menschenwürde ausgingen. Die Menschenwürde verwirklicht sich in der freien Entfaltung der Persönlichkeit über Freiheitsrechte, Gleichheitsrechte und soziale Rechte.
Die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 hat bis heute nie den Status als international gültiges und einklagbares Recht zu gelten erreicht (vgl. EISENMANN 2012, S. 272f.). Die in der deutschen Verfassung festgehaltenen Grundrechte, die sich ebenso aus den Grundwerten der Menschenwürde sowie der Freiheits-, Gleichberechtigungs- und Gleichheitsidee ableiten, erhalten jedoch national zwingenden Rechtscharakter (vgl. ebd., S. 171). So hat sich die Bundesrepublik Deutschland als oberste Zielsetzung dem Schutz und die Unantastbarkeit der menschlichen Würde verpflichtet (vgl. §1 Abs. 1, GG) Dies macht deutlich, dass die angestrebte Globalität der Menschenrechte nicht über ein politisches Papier zu erreichen ist, da die Interpretation und Unterzeichnung den Staaten überlassen bleibt. Ohne territorialstaatliche Legitimierung haben die Menschenrechte lediglich Empfehlungscharakter. (vgl. SCHUMACHER 2013, S. 153).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld der Sozialen Arbeit ein und legt die Forschungsfrage dar, ob Menschenrechte als ethische Leitlinie dienen können.
2. Werte und Normen in der Sozialen Arbeit: Dieses Kapitel erörtert den Werturteilsstreit sowie die soziale Bedeutung von Normen und deren Funktion als Orientierungsmaßstab.
3. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession: Dieses Kernkapitel beleuchtet die Definition von Menschenrechten, das Professionsverständnis sowie die Entwicklung vom Doppelmandat zum Tripelmandat.
4. Fazit: Das Fazit resümiert, dass Menschenrechte trotz ihrer Komplexität als wertvoller Kompass für die Soziale Arbeit fungieren können, um professionell und ethisch fundiert zu handeln.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Menschenrechte, Menschenwürde, Doppelmandat, Tripelmandat, Ethik, Werte, Normen, Profession, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechtsprofession, Handlungsansatz, Selbstreflexion, Diskurs, gesellschaftliche Verantwortung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Soziale Arbeit ihre fachliche Identität und ihr ethisches Handeln durch eine Orientierung an den Menschenrechten stärken kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Verhältnis von Werten und Normen, die Problematik des Doppelmandats, die theoretische Begründung der Menschenrechtsprofession und das Tripelmandat.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, zu prüfen, ob die Menschenrechte eine geeignete ethische Leitlinie bieten, um der Sozialen Arbeit eine höhere fachliche Autonomie zu verleihen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Auseinandersetzung und Literaturanalyse zur Professions- und Ethikdebatte in der Sozialen Arbeit.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische und theoretische Entwicklung der Werte in der Sozialarbeit, das Tripelmandat sowie kritische Gegenpositionen zu diesen Ansätzen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Soziale Arbeit, Menschenrechte, Tripelmandat, professionelle Autonomie und ethische Reflexion.
Was unterscheidet das Tripelmandat vom Doppelmandat?
Während das Doppelmandat Soziale Arbeit im Konflikt zwischen Klienteninteressen und staatlichem Kontrollauftrag sieht, ergänzt das Tripelmandat eine dritte Ebene: die professionelle Verantwortung auf Basis von Menschenrechten.
Warum wird Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession diskutiert?
Die Diskussion zielt darauf ab, der Sozialen Arbeit eine selbstdefinierte, wissenschaftlich fundierte Basis zu geben, die über die bloße Erfüllung staatlicher Aufgaben hinausgeht.
Ist der Ansatz der Menschenrechtsprofession unumstritten?
Nein, die Arbeit stellt auch kritische Aspekte dar, etwa die Frage, ob die Berufung auf Menschenrechte exklusiv genug für die Soziale Arbeit ist oder ob sie lediglich ein abstraktes Konzept bleibt.
- Arbeit zitieren
- Christoph Bärwald (Autor:in), 2014, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282043